Protocol of the Session on April 25, 2018

Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter nicht anständig bezahlen wollen, können nicht auf unsere Unterstützung hoffen. Und wer sie nachhaltig nicht bezahlen kann, ist einfach nicht wettbewerbsfähig, zumal ja der öffentliche Auftraggeber bereit ist, entsprechende Angebotspreise zu akzeptieren. Die Beschäftigten müssen von ihrem Einkommen vernünftig leben können und sie sollen bessergestellt sein als die Menschen, die von Arbeitslosengeld II leben müssen. Wenn dieses klare Signal aber damit verbunden wird, eine gewaltige Bürokratie in Gang zu setzen, die nicht nur die Auftraggeber, sondern vor allem die Auftragnehmer massiv belastet, dann können wir diesem Vorhaben leider nicht zustimmen.

Das Vergaberecht dient seinem Wesen und seiner Zielrichtung nach der Wahrung des Wettbewerbsgedankens. Die Verwendung öffentlicher Gelder muss klaren Regeln folgen, transparent und für jedermann nachvollziehbar sein. In Ihrem Gesetzentwurf versuchen Sie aber, vergabefremde Aspekte massiv in den Vergabeprozess einzubauen. Exemplarisch nenne ich hier Artikel 1 Nummer 4

zu Paragraf 5 Absatz 2. Es können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen. Soziale Anforderungen können insbesondere die Berücksichtigung der Erstausbildung, die Beachtung der Chancengleichheit von Männern und Frauen bei Aus- und Fortbildungen oder im beruflichen Aufstieg sowie die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen sein.

Das alles sind hehre Ziele, die ich grundsätzlich nicht beanstande, aber ich halte es für wenig praktikabel, dass die Bieter erstens über all diese Kriterien einen Nachweis führen sollen, der dann auch noch vom Auftraggeber kontrolliert werden muss, und zweitens, dass bei der Berücksichtigung all dieser Punkte noch klare und nachvollziehbare Vergabeentscheidungen getroffen werden können. Wie wollen Sie sicherstellen, dass ein derartiger Kriterienkatalog nicht missbräuchlich ausgenutzt wird? Welches Prüfungsamt soll diese Entscheidung nachvollziehen und welcher Landesrechnungshof kann dann noch prüfen?

Auch gehen diese politischen Ideen an der betrieblichen Wirklichkeit vorbei. Exemplarisch betrachten wir die Zahl der Auszubildenden. Wir wissen, dass nicht mehr alle Ausbildungsstellen besetzt werden können und dabei die größeren Betriebe in größeren Orten die Nase vorn haben. Möchten Sie den kleinen abgelegenen Betrieb, zum Beispiel in Vorpommern, dafür bestrafen, dass er keine Auszubildenden mehr findet? Nein, da entsteht ein Bürokratieungetüm, wenn wir nicht aufpassen. Ich verweise auf das gerade verlängerte Mittelstandsförderungsgesetz, welches in Paragraf 5 eindeutig festlegt, dass nur mittelstandsfreundliche Rechtsvorschriften erlassen werden sollen. Ich weiß überhaupt nicht, warum wir dieses Gesetz im Dezember unbedingt noch verlängern sollten, wenn es schon im April anscheinend keine Bedeutung mehr hat. Dann hätten Sie es konsequent auslaufen lassen sollen.

Im Ergebnis steht zu befürchten, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen den Aufwand und die Bürokratie scheuen und sich aus den öffentlichen Aufträgen zurückziehen, gerade angesichts der derzeit guten Konjunkturlage. Sie haben es ja nicht unbedingt nötig, für die öffentliche Hand zu arbeiten, insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass gemäß Artikel 1 Nummer 6d zu Paragraf 9 Absatz 5 der Unternehmer noch verpflichtet werden soll, die genannten Pflichten auch Nachunternehmern aufzuerlegen und die Einhaltung zu überwachen. Die im Grunde unmögliche Prüfungsarbeit wird also in vielen Fällen auch noch auf Unternehmen abgewälzt, die für etwaige Fehler ihrer Nachunternehmer haften sollen. Unverständlich ist in diesem Zusammenhang die mögliche Befreiung von diesen Vorschriften, sofern die Dienstleistung ganz oder teilweise im EU-Ausland erbracht werden soll. Das wäre ja ein klarer Fall von Inländerdiskriminierung.

Zusätzlicher Bürokratieaufwand ist mit der Erstattung von Mehraufwand an die Kommunen für die Jahre 2018 und 2019 verbunden, denn dieser Mehraufwand muss nachgewiesen werden, was aus heutiger Sicht völlig unmöglich erscheint, und dann müssten auch Angebote mit Unterschreitung des Vergabemindestlohns eingeholt werden. Doch wer sollte diese Angebote überhaupt noch abgeben wollen, da sie ja aussichtslos sind?

Das Gesetz ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht. DIE LINKE legt im Übrigen immer noch eine Schippe drauf.

Also darüber brauchen wir im Einzelnen gar nicht zu sprechen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nicht?!)

Da Sie jetzt zu Recht auf Verbesserungsvorschläge von meiner Seite hoffen,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

möchte ich Ihnen selbstverständlich einen vernünftigen Vorschlag machen. Aus meiner Sicht ist ein viel größeres Vertrauen gegenüber den Unternehmern angebracht, auch wenn Herr Foerster das gerade ein bisschen ins Lächerliche gezogen hat.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Nein! – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Deswegen haben wir das ja auch so, sind wir das Land, das die geringsten Löhne hat, weil man ganz viel Vertrauen hat.)

Aber ich denke, Unternehmer sind nicht zu vergleichen mit Autofahren, sondern Unternehmer müssen tatsächlich auch heute schon ein Übermaß an Bürokratie erledigen und würden sich im Grunde genommen viel lieber auf den Kern ihres Geschäftes konzentrieren. Stattdessen wird ihnen ein immer neuer bürokratischer Aufwand aufgebürdet. Die Unternehmer müssen natürlich eine statistisch relevante Wahrscheinlichkeit haben, dass sie im Wege von Stichproben überprüft werden. Das ist ganz klar.

Im Übrigen bleibe ich dabei, dass wir auf Bildung und auf Leistung setzen sollten. Die Bundesbank hat gerade am vergangenen Montag, also vorgestern, berichtet, dass die Löhne in Deutschland nicht nur deutlich wachsen, sondern auch in Zukunft noch deutlicher wachsen werden. Ursächlich ist hierfür insbesondere die Verknappung von Fachkräften durch den demografischen Wandel. Statt also den Unternehmern in MecklenburgVorpommern das Leben durch Bürokratie noch schwerer zu machen, sollte die Politik lieber die Rahmenbedingungen weiter verbessern, sodass unsere Unternehmen wachsen und gedeihen und neue Unternehmer in unserem Land aktiv werden können. Mehr Bürokratie brauchen wir hierfür nicht.

Um es noch mal ganz kurz zusammenzufassen: Wir haben kein Problem mit den 9,54 Euro. Aus unserer Sicht wäre auch ein höherer Vergabemindestlohn durchaus möglich, das werden die normalen Unternehmen erwirtschaften können, daran scheitert es nicht. Aber wir müssen eine Lösung finden, die wesentlich weniger bürokratisch ist, denn wie wir schon mehrfach festgestellt haben, ist unsere Wirtschaftsstruktur überwiegend geprägt von kleinen und mittleren Unternehmen, und die bekommen durch dieses Gesetz einfach neue Hürden aufgebürdet. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV)

Ich begrüße auf der Besuchertribüne auf der einen Seite Studenten der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht, Außenstelle Güstrow, sie nicken, ja, ein paar nicken schüchtern, und auf der anderen Seite Mitglieder des Vereins Dorfleben Gneven. Die nicken richtig – alles stimmt. Herzlich willkommen!

Jetzt rufe ich auf für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Herrn Waldmüller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich zum eigentlichen Gesetzentwurf komme beziehungsweise zum Vergabegesetz, möchte ich eins – das mache ich jedes Mal – vorausschicken. Ich möchte kurz, ganz kurz, die Situation der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern noch einmal skizzieren.

Sie wissen alle, dass sich seit 2005 die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern mehr als halbiert hat. Wir haben Zehntausende sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze dazubekommen. Unser Bruttoinlandsprodukt hat sich verdreifacht, von 14,1 auf nahezu 43 Milliarden. Die Lohnsteigerung seit 2015 beträgt 11,5 Prozent – doppelt so schnell wie in ganz Deutschland seit 2015. Das ist übrigens keine Berechnung von mir oder von der Arbeitgeberseite, sondern es ist die Berechnung vom DGB. Deswegen könnte man in kopflose Euphorie ausbrechen – nein, natürlich nicht, weil unser Bruttoinlandsprodukt im Ländervergleich trotzdem immer noch niedrig ist, wenn ich es ins Verhältnis zu den Arbeitsstunden setze.

Auch unsere Industriedichte ist noch sehr gering. Unsere Wirtschaft ist klein- und mittelständisch geprägt. Es gibt die unterschiedlichsten Gründe, warum viele kleine und mittlere Unternehmen ohne Tarifbindung sind, aber durchaus tarifähnlich oder tarifgleich entlohnen. Der Anteil am verarbeitenden Gewerbe ist halb so hoch wie im Schnitt in Deutschland. Sachausstattung und Eigenkapital sind steigerungsfähig. Die ganzen Umstände führen dazu, dass wir noch nicht die Wertschöpfung haben, die wir uns alle wünschen. Deswegen kann man auch nicht mehr Löhne ausschütten, als erwirtschaftet werden.

Warum sage ich das alles? Das sage ich deswegen, damit immer mal wieder das Bewusstsein für unsere Leistungsfähigkeit der bestehenden Wirtschaft erzeugt wird. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen, und mit dieser Kenntnis können wir uns gemeinsam daranmachen, uns für höhere Löhne zu engagieren. Die Koalition sieht als eine Stellschraube das Vergabegesetz. Seine Novelle ist Gegenstand des Koalitionsvertrages. Herr Glawe ist darauf eingegangen. Die öffentliche Hand soll mit gutem Beispiel vorangehen.

Ich möchte aber gleich in Richtung der LINKEN sagen – wir alle haben das Thema eigentlich schon mal besprochen –, ich möchte in Richtung der LINKEN sagen, sich vorab in Überbietungswettbewerben oder in Mindestlohnsuperlativen zu versteigen, das entspricht nicht der wirtschaftlichen Realität. Man soll sich schon von wirtschaftlichem Sachverstand leiten lassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Erarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfs waren die Regierungsfraktionen – ich spreche jetzt für unseren Gesetzentwurf – entsprechend eingebunden. Ich habe das damals schon gesagt, möchte das aber gerne wiederholen, weil es wichtig ist. Ich sage ein ganz herzliches Dankeschön für die Zusammenarbeit mit Herrn Schulte von der SPD, ich sage ein herzliches Dankeschön an das Wirtschaftsministerium und natürlich an den damaligen Chef der Staatskanzlei, Herrn Dr. Frenzel.

Auch die SPD hat sich immer wieder für die Tarifautonomie ausgesprochen, zuletzt auf ihrer Veranstaltung am

vergangenen Freitag. Ich begrüße das sehr, denn Tarifautonomie bedeutet für mich, dass der Staat sich raushält, wenn Sozialpartner Rahmenbedingungen festschreiben. Das ist wieder ein Unterschied zu den LINKEN, weil sie in ihrer unerschütterlichen Staatsgläubigkeit denken, dass sie über Mindestlohn und Überbietungswettbewerb gehen können. Das ist wirklichkeitsfremd.

Es ist nämlich mitnichten so, es ist mitnichten so, dass ein Gesetzgeber irgendwo, irgendwelche Träumereien oder „Wünsch dir was“ von irgendwelchen Löhnen beschließen kann und die Wirtschaft einfach den Hebel umlegt und dann die Einkommen automatisch steigen. Wenn man das – das haben die LINKEN gesagt –, wenn man das will oder wenn man dieser Meinung ist, ist das entweder ein mangelndes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge oder es ist einfach eine ideologische Ignoranz gegenüber der Wirtschaft oder mangelnde Wertschätzung.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Wer Ideologie betreibt, sind Sie gerade.)

In den einzelnen Branchen haben sich die Tarifparteien vorab in zum Teil sehr, sehr komplizierten Verhandlungsrunden verantwortungsvoll überlegt, was perspektivisch möglich sein kann.

Meine Damen und Herren, ein verantwortungsvoller politischer Umgang mit den Ergebnissen von Tarifrunden ist es nun, die kompliziert ausgehandelten Verträge nicht zu unterlaufen. Ich möchte es Ihnen – Herr Schulte hat das gemacht und hat die Höhe des gefundenen Mindestlohns mit der Hans-Böckler-Stiftung und mit der Umfrage, die dort gemacht wurde, erklärt –, ich möchte es Ihnen anders erklären. Selbstverständlich haben wir geguckt, welche geschlossenen Tarifverträge bestehen, das ist klar, oder wie die Steigerungen sind. Repräsentativ ist natürlich das Gebäudereinigerhandwerk beziehungsweise der Wachtschutz. Die sind repräsentativ für öffentliche Aufträge. Wir haben uns an den geschlossenen Tarifverträgen orientiert und beim Gebäudereinigerhandwerk sind die 9,54 – also der Tarifvertrag ist 9,55 –, die 9,54 rausgekommen.

Deswegen geht der Vorwurf von der AfD ins Leere, weil es ja sowieso in der Größenordnung bestehende Tarifverträge gibt, die keinen Unterschied machen zwischen öffentlichem Auftrag und privatem Auftrag.

(Bert Obereiner, AfD: Sind aber nicht alle tarifgebunden.)

Deswegen geht Ihr Vorwurf komplett ins Leere.

(Bert Obereiner, AfD: Ja, wenn es nur tarifgebundene gäbe.)

Wir haben also für das Gebäudereinigerhandwerk,...

(Der Abgeordnete Henning Foerster bittet um das Wort für eine Anfrage.)

Jetzt nicht, Herr Foerster, zum Schluss dann.

… wir haben für das Gebäudereinigerhandwerk eine untere Haltelinie beim Vergabemindestlohn eingezogen. Dabei ist übrigens der zweihöchste – der zweithöchste! – Vergabemindestlohn in Deutschland raus

gekommen. Dennoch – es war ein schmaler Grat – würdigen wir mit diesem beachtlichen Ergebnis die Tarifautonomie.

Würden wir über einzelne ausgehandelte Tarife hinausgehen, dann können wir den entsprechenden Tarifparteien, in dem Falle der Gebäudereinigung, direkt sagen, Herr Foerster, es interessiert die Politik einen feuchten Kehricht, was ihr in all euren Nachtrunden ausgehandelt habt, es ist uns völlig egal, in unserer unendlichen Weisheit haben wir eine fantastische Einschätzung dessen, was für euch möglich sein müsste, und ihr setzt das um, und macht ihr das nicht, dann kommt der Staatsanwalt. So funktioniert das eben nicht. Vor genau dieser Ihrer Staatsgläubigkeit warne ich noch einmal.

Es stimmt, was auf der SPD-Veranstaltung in Rostock gesagt wurde: Nicht der Markt sollte die Demokratie bestimmen. Richtig ist aber auch, dass der Umkehrschluss, die Demokratie, unser Parlament, die Landesgesetze müssen den Markt bestimmen, zumindest fragwürdig ist. Demokratische Institutionen wie dieses Parlament sind sehr gut beraten, Entscheidungsfindungen der Sozialpartner zu respektieren. Das tun wir auch. Deswegen sollte man mit der Aussage, die Demokratie sollte den Markt regulieren, vorsichtig sein. Es gibt Marktregulierungsmechanismen, die ebenfalls demokratisch verfasst sind, aber ohne Zutun des Landesgesetzgebers funktionieren, also autonom sind.

Genau deswegen müssen wir über den Vorschlag der LINKEN, den Gesetzentwurf der LINKEN hinsichtlich der Einführung der untersten Entgeltgruppe TV-L als Vergabemindestlohn im Ausschuss kritisch sprechen. Sie schmeißen da was in einen Topf, in den es nicht hineingehört. Gleichwohl – das hat Herr Schulte auch schon gesagt – haben wir vereinbart, dass wir die Gesetzentwürfe gemeinsam beraten, das haben wir Ihnen zugesagt, sodass wir in den öffentlichen Anhörungen möglicherweise Änderungsbedarfe erfahren. Es wird spannend.

Sie wissen, das Vergabegesetz wird in anderen Ländern sehr kritisch gesehen. Beispielhaft sei Schleswig-Holstein erwähnt. Die kritische Haltung liegt auch an den vergabefremden Kriterien dort, an ökologischen Kriterien, Energieeffizienzkriterien, an der Ausbildungsquote als Vergabekriterium und so weiter und so fort. Und es ist nicht nur so, dass mit vergabefremden Kriterien im Vergabegesetz ein bürokratischer Aufwand einhergeht – Sie sprachen davon –, vergabefremde Vergabekriterien, auch im Gesetzentwurf der LINKEN aufgeführt, stehen der Realität in Mecklenburg-Vorpommern häufig entgegen.

Ich will das Beispiel, das Sie gesagt haben, Herr Wildt, erwähnen, das Beispiel der Ausbildungsquote. Die positive Arbeitsmarktentwicklung hat in Mecklenburg-Vorpommern dazu geführt, dass sich mittlerweile der Ausbildungsbetrieb nicht mehr aus einer Vielzahl von Bewerbern den Besten aussuchen kann, vielmehr sucht sich der Bewerber aus einer Vielzahl von Unternehmen mit offenen Ausbildungsstellen den besten Betrieb aus. Das klingt erst mal insofern gut, als dass es selten so gute Karrierechancen für junge Leute auf dem Ausbildungsmarkt gegeben hat wie heute, der Vorschlag einer Ausbildungsquote macht aber genau das Gegenteil, denn wenn gesetzlich festgeschrieben würde, dass öffentliche Aufträge an besetzte Ausbildungsstellen geknüpft würden, schließt man Unternehmen aus, die zwar Auszubil

dende suchen, aber schlichtweg niemanden mehr finden. Unternehmen mit unbesetzten Ausbildungsstellen dürfen in unseren Augen nicht doppelt bestraft werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein abschließendes Wort zur Kontrolle der Mindestlöhne. Zur Kontrolle brauchen wir keine bürokratischen Kontrollinstanzen, wie es der Vorschlag im LINKEN-Gesetz vorsieht. Wir werden aber darüber sprechen. Ich sehe keinen Änderungsbedarf in der Kontrolle. Ich denke, der vorliegende Entwurf der Koalitionsfraktionen ist da völlig ausreichend. Sie haben zu Recht gesagt, dass gerade diese überbordende Bürokratie ein unglaubliches Hemmnis für die Wirtschaft darstellt und mittlerweile Ausmaße, auch monetäre Ausmaße angenommen hat, die an Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern komplett vorbeigehen. Deswegen bedarf es keiner neueren und überbordenden Kontrolle und weiteren Bürokratie. Das würden wir auf jeden Fall ablehnen.

Es gibt aber Beispiele oder gute Modelle in anderen Ländern, die wir vielleicht in Mecklenburg-Vorpommern prüfen. Darüber können wir im Ausschuss reden, das würde jetzt zu weit führen. Das ist beispielsweise in Hamburg dieses System der freiwilligen Selbstkontrolle des Lohnes. Das funktioniert. Das könnte die Landesregierung unabhängig vom Vergabegesetz zusammen mit dem kommunalen Spitzenverband, den Wirtschaftskammern und relevanten Innungen und Verbänden prüfen.

Vielleicht zum Schluss: Natürlich ist das Vergabegesetz umstritten, deswegen reden wir ja so viel darüber, auch im Außenfeld. Es gibt Stimmen in der Wirtschaft, die sagen, ein Vergabegesetz brauchen wir überhaupt nicht, wir haben einen gesetzlichen Mindestlohn. Es ist auch die Frage der Rechtmäßigkeit gegenüber EU-Recht. Ich denke aber doch, dass dieser Entwurf, den die Koalitionspartner hier vorgelegt haben, vertretbar für die Wirtschaft ist und vor allen Dingen die unterschiedlichen Interessen der Koalitionsfraktionen widerspiegelt, die sich darauf geeinigt haben. Deswegen glaube ich, dass dieser Koalitionsentwurf auch derjenige sein kann, der das künftige Vergabegesetz bildet.

Zum Schluss einen Wunsch, da möchte ich den Wunsch von dem Wirtschaftsminister aufgreifen: Ich möchte mir das auch wünschen, dass wir einen ambitionierten Zeitplan, den wir ja schon beschrieben haben, einhalten. Dann könnten wir theoretisch im Oktober 2018 in MecklenburgVorpommern das Vergabegesetz oder den Vergabemindestlohn auf den Weg bringen, den zweithöchsten in Deutschland. Das wollen wir ambitioniert angehen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.