Protocol of the Session on March 16, 2018

Das andere, „Betriebsräte besser schützen“, da muss ich Sie fragen: Was wollen Sie eigentlich erreichen? Sie haben schon über die Behinderung gesprochen, aber ansonsten, wenn Sie sich mal das Betriebsverfassungsgesetz anschauen, keine Rechtsinstitution in diesem Land ist besser geschützt als die Betriebsräte.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Selbst die Ehe kann durch Scheidung aufgelöst werden. Eine Trennung vom Betriebsrat ist, wenn er einmal etabliert ist, nicht mehr möglich.

Schauen Sie sich mal an, Paragraf 20, ein sehr umfänglicher Wahlschutz, in den ausdrücklich auch die Wahlbewerber einbezogen sind, die Sie ja im Auge hatten.

Paragraf 37, die Liste der Freistellungen von Arbeitszeit, wenn die Betriebsratssitzungen – wie meistens – in der Arbeitszeit stattfinden, Freizeitausgleich, wenn Sie mal ausnahmsweise außerhalb der Arbeitszeit, insbesondere bei Schichtarbeitnehmern und so weiter, stattfinden.

Paragraf 44 Verdienstausfall, Urlaubsabgeltungsregelungen.

In Paragraf 38 haben wir die Liste der völligen oder teilweisen Freistellung von Betriebsratsmitgliedern. Die ganzen Kosten des Unternehmens trägt nach Paragraf 40 der Arbeitgeber.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Das weiß ich alles. Sie brauchen hier keine Vorlesung zu halten.)

Dann haben wir den Kündigungsschutz in Paragraf 103, vor allem für die Betriebsratsmitglieder im BetrVG Paragraf 103. Sie hatten ja auf Paragraf 15 Absatz 3 Kündigungsschutzgesetz hingewiesen, dass Wahlbewerber da ausgenommen sind. Richtig, das steht nämlich in Absatz 1 in Paragraf 103 BetrVG, die Wahlbewerber unterfallen demselben Kündigungsschutz.

Also das, was Sie wollen, haben wir eigentlich alles schon. Was wir nicht haben, ist die Demokratie in Form von echtem Pluralismus in den Betrieben. Dafür werden wir mit unseren Listen sorgen,

(Beifall Horst Förster, AfD)

und ich glaube, da sind die Interessen der Arbeitnehmer sehr gut aufgehoben. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Brade.

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Werte Besucher! Bevor ich zum Antrag der LINKEN komme, möchte ich erst einmal Danke sagen, nicht nur für die Glückwünsche, die ich am heutigen Tage erhalten habe, nein, danke an alle Arbeitnehmerinnen, an alle Arbeitnehmer und vor allem aber auch an alle Unternehmerinnen und Unternehmer für das hervorragende Arbeiten in den letzten Jahren, denn sie sind es, die allein dafür verantwortlich sind, dass in Mecklenburg-Vorpommern das höchste Steueraufkommen in der Geschichte erzielt worden ist. Herzlichen Dank noch einmal dafür!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Meine Damen und Herren, gut funktionierende und sich entwickelnde Unternehmen sind die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Bundeslandes. Für den Erfolg eines Unternehmens ist es wichtig, dass in der heutigen Zeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmerinnen und Unternehmer an einem Strang ziehen, und das möglichst in die gleiche Richtung. Dabei spielt die Mitbestimmung der Arbeitskräfte eine große Rolle.

Unsere Aufgabe als Politik ist es, dafür den Rahmen zu setzen, aber gleichzeitig auch Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass unsere Unternehmen im Land bei der rasanten Entwicklung wettbewerbs- und damit zukunftsfähig bleiben. Gerade jetzt im Zeitalter der Digitalisierung werden sich die Arbeitswelten und die Produktionsketten in Unternehmen so rasch verändern, wie wir es noch nie erlebt haben. Diese Veränderung wird auf allen Ebenen im Unternehmen stattfinden und auch die Art der Mitbestimmung verändern.

Doch bei all der Veränderung haben wir ein festes Fundament bei der betrieblichen Mitbestimmung, und das ist das Betriebsverfassungsgesetz von 1972. Meine Damen und Herren, damit stellen wir also gerne fest, dass die betriebliche Mitbestimmung in unserem Land ein hohes Gut ist und ein wesentliches Merkmal für eine funktionierende Sozialpartnerschaft. Und natürlich ist der Dialog zwischen Beschäftigten und den Führungskräften in verschiedenen Formen, wie den Betriebsräten oder den Mitarbeitervertretungen, dazu gedacht, Interessensgegensätze einer friedlichen Lösung zuzuführen. Das Ziel sollte natürlich immer sein, den Interessenausgleich zum Wohle von Beschäftigten und Unternehmen zu suchen.

Es ist für uns selbstverständlich, dass man jeglichen Versuchen, die darauf ausgerichtet sind, Mitbestimmung in Betrieben zu verhindern, entschlossen entgegentritt. Dafür stehen wir auch als SPD in Mecklenburg-Vorpommern. Nur, da hört die Gemeinsamkeit auch schon auf, denn dann wird es in Ihrem Antrag kurios.

Zu II.1: Angeblich „bestehende gesetzliche Regelungslücken“ sollen Ihrer Meinung nach, Herr Foerster, „durch die Verschärfung der Straftatbestände bei Verstößen gegen die betriebliche Mitbestimmung geschlossen wer

den“. Da fragen wir uns natürlich schon, wie diese Verschärfungen aussehen sollen. Einige Ausführungen haben Sie ja hier vorhin mündlich vorgetragen, zum Beispiel die Erhöhung des Geldbetrags auf 25.000 Euro bei Verstößen.

Laut Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes wird man entweder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder wie gesagt mit der Geldstrafe sanktioniert und die Strafverfolgung geschieht laut Ziffer 2 im Paragrafen 119, wenn der Betriebsrat, ein Mitglied der Mitarbeiterversammlung oder Ähnliches in dem Unternehmen die Straftat zur Anzeige bringt. Der Grund für das Verfahren ist der, dass auch wirklich die betroffenen Leute handeln können und nicht irgendjemand. Dann erfolgt eine ordentliche Ermittlung, in der die Schuld entweder nachgewiesen oder die Unschuld bestätigt wird. Wir sind ja hier nicht im Wilden Westen. Unserer Ansicht nach führen Verschärfungen der Strafandrohung auch nicht zum gewünschten Ergebnis. Daher reicht es, die bisher geltenden Regelungen konsequent anzuwenden.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Ach so!)

Zusätzlich dürfen wir nicht vergessen, dass mit Paragraf 15 des Kündigungsschutzgesetzes eine ganz spezielle Vorschrift für die Beschäftigten geschaffen worden ist, wenn sie eine Betriebsratswahl einleiten wollen. Geschützt sind auch der Wahlvorstand, die Wahlkandidaten, Ersatzmitglieder und Betriebsratsmitglieder. Das schließt also eine Willkür von Führungskräften aus.

Und wenn ich dann noch auf den Paragrafen 20 des Betriebsverfassungsgesetzes verweisen darf, in dem ausdrücklich der Wahlschutz und die Wahlkosten in Ziffer 1 bis 3 geregelt sind, dann haben wir den Kreis des Rechtsschutzes geschlossen. Sie sehen also, meine Damen und Herren, wir haben in Deutschland gute Gesetze und gute Schutzmechanismen.

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD)

Bei Punkt 2 Ihres Antrages wird es nicht besser. Hier stellen Sie die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern unter Generalverdacht,

(Henning Foerster, DIE LINKE: Das stimmt nicht.)

Gewerkschaftsarbeit oder die Gründung von Betriebsräten generell zu behindern oder gar zu verhindern.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Ich werde Ihnen noch ein paar Zahlen nennen dafür.)

Sie verlangen dafür eine aufwendige Studie,

(Henning Foerster, DIE LINKE: Sie bagatellisieren das alles.)

von deren Kosten Sie hier leider nicht sprechen.

(Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE)

Sie wollen, dass der Landtag die Universitäten des Landes damit beauftragt, Einzelfälle herauszufinden, in denen Betriebsratsarbeit behindert oder gar verhindert wird.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Das gibt es ja wohl nicht!)

Bei diesem Punkt musste ich etwas schlucken, denn, meine Damen und Herren der LINKEN, laut unserem Rechtsstaat gilt hier immer noch die Unschuldsvermutung. Das bedeutet, Sie müssen die Schuld nachweisen und können nicht einfach so mir nichts, dir nichts alle Unternehmen in eine Ecke stellen und über die Studie das Verhalten von Unternehmen überprüfen wollen, wie diese sich dann innerbetrieblich organisieren.

Sie haben aus der Antwort Ihrer Kleinen Anfrage, Drucksache 7/1750, doch entnehmen können, dass die Landesregierung nicht befugt ist, in die Unternehmensstruktur einzugreifen, oder in die Autonomie eines Betriebes Einfluss nehmen wird.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Wie macht sie das denn, wenn sie eine Studie in Auftrag gibt?)

Wenn jemand so eine Studie in Auftrag geben kann, dann sind es die Gewerkschaften selber und nicht die Landesregierung, wobei Sinn oder Unsinn einer solchen Studie aus meiner persönlichen Sicht ernsthaft hinterfragt werden sollten und die Ressourcen der Universitäten sinnvoller verwendet werden können.

Ich gebe Ihnen dafür mal einen Vorschlag zum Thema:

(Marc Reinhardt, CDU: Oha!)

Agilität in Unternehmen. Wie sieht die Aufgabe eines Betriebsrates in einem sich stets verändernden Unternehmensumfeld aus?

(Heiterkeit bei Marc Reinhardt, CDU: Das würde mich auch interessieren.)

Viele Unternehmen befinden sich in einem ständigen Wandel, haben beschleunigte Innovationszyklen und aufweichende Organisationsgrenzen.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Was hat das mit dem besseren Schutz zu tun?)

Auch große Organisationen versuchen, ihre Prozesse zu verschlanken und für die Kunden zu öffnen, Hierarchien abzubauen und Produktentwicklungszyklen zu verkürzen – Unternehmen wie Google zum Beispiel. So fand ich einen interessanten Artikel der „Welt“ von 2013, ich zitiere kurz daraus: „Gespräche statt Betriebsrat. Fragt man Gewerkschafter nach Google, dann zucken sie mit den Achseln. Die Arbeitnehmervertreter haben kaum eine Ahnung, was sich in dieser Branche tut. Der Organisationsgrad geht gegen null. ‚Bei uns gibt es keinen Betriebsrat‘, sagt der Personalchef. ‚In Wahrheit sind alle Mitarbeiter Betriebsräte.‘“

(Heiterkeit bei Henning Foerster, DIE LINKE: Ja.)

„Man arbeite lieber im direkten, offenen Gespräch. So gibt es jeden Freitag ein Treffen in der Kantine, das TGIF, Abkürzung für ‚Thank God it’s Friday‘. Dabei stellen sich Direktoren und Manager den Fragen der Mitarbeiter. Angeblich geht es dort auch mal hart zur Sache.“