Ausweislich der Rücklage für den schienengebundenen Nahverkehr liegt sehr viel Geld auf der hohen Kante, welches auch zum Einsatz kommen muss.
Meine Damen und Herren, die Kommunen brauchen ein Regionalbudget. Auch der Landkreistag spricht sich dafür aus. Seit Jahren streiten wir dafür. Unser Vorschlag sind 50 Millionen Euro pro Jahr, die pauschal an die Ämter oder Landkreise auszureichen sind. Die Menschen vor Ort wissen am besten, wie und wo die Mittel sinnvoll und nachhaltig eingesetzt werden können, damit die Region lange etwas von den Investitionen hat.
es sind Vorhaben, die das Land voranbringen. Mit den neuerlichen Überschüssen und den satten Rücklagen ist das Geld für solche Investitionen da und vieles ist auch in den kommenden Jahren durchaus finanzierbar. Aber hier gibt man dem Parlament nicht einmal die Chance, über die Mittelverwendung zu diskutieren und zu entscheiden.
Ein Nachtragshaushalt, so, wie er in anderen Bundesländern auf den Weg gebracht wird, ist auch hierzulande die
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Liebe Frau Rösler, wenn ich Ihre Rede richtig verstanden habe, geht es um zwei Fragen. Die eine ist eine haushaltsrechtliche und ich habe sie so verstanden – ich hoffe, es stimmt –: Verstößt die Landesregierung gegen geltendes Recht? Ich weiß nicht, ob das der Vorwurf war.
Das war nicht der Vorwurf? Okay, die Landesregierung verstößt nicht durch ihr Agieren gegen geltendes Recht. Ich stelle also mit Zustimmung der Abgeordneten Rösler fest, dass wir im Protokoll vermerken können, dass auch nach Ansicht der Linksfraktion das Handeln der Landesregierung gesetzeskonform ist.
Liebe Frau Rösler, damit hat sich Ihr Antrag eigentlich schon erledigt, dann hat er sich erledigt, denn wenn alles, was wir machen, gesetzeskonform ist, frage ich mich, worüber wir hier diskutieren.
Das könnte höchstens bedeuten, dass Sie uns mit Ihrem Antrag auffordern, nicht dem Gesetz zu folgen, oder dass Sie sich ein anderes Gesetz wünschen, das ist ja auch möglich. Demnächst werden wir wieder über den Doppelhaushalt 2020/21 beraten und über das Haushaltsgesetz, und dann können Sie Ihre Vorschläge einbringen.
(Jeannine Rösler, DIE LINKE: Man kann auch hier so handeln wie in anderen Bundesländern, wo ein Nachtragshaushalt vorgelegt wird.)
Ich darf vielleicht noch mal zur Erinnerung aus Paragraf 2 Absatz 8 des beschlossenen Haushaltsgesetzes zitieren. Da steht, Frau Rösler, Zitat: „… Haushaltsverbesserungen, die zu einem positiven Saldo zwischen den tatsächlich eingegangenen Einnahmen und den tatsächlich
geleisteten Ausgaben führen würden, sind zur zusätzlichen Schuldentilgung, zur Verminderung des Kreditbedarfes, zur Bildung von Rücklagen, für Zuführungen an das Sondervermögen ‚Konjunkturausgleichsrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern‘ und für Zuführungen an das Sondervermögen ‚Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern‘ zu verwenden …“. Zitatende.
(Jeannine Rösler, DIE LINKE: Damit müssen wir nicht einverstanden sein. – Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Egbert Liskow, CDU)
Der Haushaltsgesetzgeber hat nicht beschlossen, Frau Rösler, „können“, da steht „sind zu verwenden“. Das ist der Auftrag des Parlaments. Es mag sein, dass das nicht der Auftrag ist, den Sie sich wünschen, aber auch Sie werden die demokratischen Mehrheitsbeschlüsse dieses Parlaments respektieren müssen, mit allem Respekt, so, wie die Landesregierung sich auch daran zu halten hat. Damit hätten wir also die Frage geklärt: Ist die Regierung berechtigt, mit dem Finanzierungssaldo entsprechend umzugehen? Ich sage, sie ist nicht berechtigt, wir sind nach Beschluss des Landeshaushaltsgesetzgebers dazu verpflichtet.
Bleibt die zweite Frage: Wenn wir Mittel in die Rücklage tun, wie kommen sie da wieder raus und auf die Straße, zum Beispiel für ein Sonderprogramm? Auch da sind Sie, denke ich, bestens informiert. Ich glaube nicht, dass Sie es nicht wissen, weil Sie zu diesem Themenbereich langjährig eine exzellente Referentin waren.
Sie standen damals auch in höchsten Ehren bei der damaligen Finanzministerin Keler, Sie sind jetzt die finanzpolitische Sprecherin
Unsere Regeln sind so, dass die Landesregierung in einem gewissen Rahmen ohne Zustimmung des Parlaments vom Haushaltsplan abweichen darf und ab einem bestimmten Punkt wir die Zustimmung des Finanzausschusses oder einen Nachtragshaushalt brauchen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden bei der Umsetzung der Beschlüsse, die wir getroffen haben, jederzeit das geltende Haushaltsrecht einhalten. Ich kann heute nicht ausschließen, dass es zu einem Nachtragshaushalt kommt, ich sehe ihn im Moment aber auch noch nicht als erforderlich an, sondern die Frage, ob dies nötig sein wird oder nicht, hängt davon ab, in welchen Schritten,
Frau Rösler, in welchen Schritten die einzelnen Programme umgesetzt werden, für die wir uns entschlossen
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die gesamte Diskussion gegenstandslos, sie ist einfach gegenstandslos.
Ihnen gefällt offenbar das geltende Gesetz nicht, aber es ist nun mal so, wie es ist, und ich bin darüber durchaus froh.
Kommen wir zum zweiten Punkt. Ich glaube, es geht Ihnen gar nicht um das Gesetz und um die Debatte, die Sie hier angestoßen haben.
Es geht darum, dass Sie es nicht für richtig halten, eine so hohe Rücklage von 2 Milliarden zu haben – die ist in der Tat ansehnlich –, sondern Sie möchten jetzt möglichst viel davon