Wir sind ja mittlerweile gewöhnt, dass von den Koalitionsfraktionen ab und zu mal Anträge kommen, die ziemlich kryptisch wirken und wo sich dann in der Debatte erst wirklich herausstellt, was tatsächlich gemeint ist. Das ist auch in dem Fall so. Im vorliegenden Antrag betonen Sie die Bedeutung der finanziellen Beteiligung von Gemeinden und Bürgern und fordern die bereits handelnde Landesregierung auf, sich für eine bundeseinheitliche Lösung einzusetzen. Dann kommt da ganz unspektakulär noch ein Nachsatz, der auf das Grundsteuerrecht hinweist.
Der Leser des Antrages kann diesen allgemeinen Sätzen kaum etwas abgewinnen oder er kann zumindest nichts damit anfangen. Deshalb gibt es ja zum Glück die Begründung. Und wer sich nun die Begründung ansieht, der wird auf ein Beschlussprotokoll der Wirtschaftsministerkonferenz aufmerksam gemacht. Darin soll dann der Leser erfahren, wozu die Wirtschaftsministerkonferenz das Bundesministerium aufgefordert hat. Nimmt man sich jetzt den Beschluss her, kann man dort Folgendes lesen, ich zitiere: „Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine bundeseinheitliche Regelung möglich ist, nach der Kommunen im Umfeld künftiger Windenergieprojekte finanzielle Vorteile aus den Windenergieanlagen erhalten können. Hierbei sind insbesondere gewerbesteuerrechtliche Optionen einzubeziehen.“ Zitatende.
die Begründung hat also lediglich eins geschafft: mehr zu verwirren als aufzuklären. Im Antragstext reden Sie von Grundsteuer, in der Begründung geht es insbesondere um Gewerbesteuer. Ich gehe mal davon aus, dass Sie wissen, was der Unterschied ist. Das ist ja auch hier schon deutlich geworden. Ansonsten kann ich nur an Sie appellieren, dass Sie aufhören, in Ihren Anträgen immer irgendwas durch die Blume hindurch vermitteln zu wollen. Reden Sie Klartext und sagen Sie, was Sie wollen!
Und was Sie wollen, das hat ja der Kollege Liskow glücklicherweise hier am Pult auch geschildert. Es geht um die Forderung der IHK Schwerin, eine Grundsteuer E für Erneuerbare-Energie-Anlagen einzuführen, der sich die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU angeschlossen hat. Das ist übrigens eine Forderung, die auch der Freie Horizont erhebt, der nennt sie nur Grundsteuer W.
Meine Damen und Herren, noch bevor SPD und CDU überhaupt über eine Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an den Erträgen der erneuerbaren Energien nachgedacht haben, hatte DIE LINKE das schon lange auf ihrem Zettel und auch Vorschläge gemacht, …
Ja, das können Sie nun überhaupt nicht bestreiten. Da empfehle ich nur einen Blick über die Protokolle der letzten Legislaturperiode!
… denn wir waren von Beginn an der Überzeugung, dass die Energiewende – die wir sehr befürworten – nur gelingen kann, wenn die Bürgerinnen und Bürger etwas davon haben, und das auch in ihrem Portemonnaie. Zahlreiche Anträge haben wir dazu auch im Landtag gestellt. Sie wissen, das waren Anträge, die Sie ausnahmsweise mal abgelehnt haben, weil ja die Regierung bereits alles tut oder getan hat.
Als vieles beim Ausbau insbesondere der Windenergie bereits schiefgelaufen war und viele Bürgerinnen und Bürger ihren Unmut zum Ausdruck brachten, hat auch die Landesregierung festgestellt, dass es so nicht weitergehen kann. Nach langer Diskussion wurde dann das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz auf den Weg gebracht. Diesem Gesetz hat auch meine Fraktion zugestimmt, denn es war längst überfällig. Gerade dann, wenn die Anlagen direkt vor der Nase stehen in den Dörfern und Gemeinden, müssen die Menschen etwas davon haben, und nicht nur die, die ihren Grund und Boden an die Windmüller verpachten. Dieses Gesetz kam spät, aber es kam.
Mich wundert es eigentlich schon, dass die SPD diesen Antrag hier mitunterschrieben hat, denn die IHK Schwerin hatte die Einführung einer Grundsteuer E ja als Alternative für das, ich zitiere, „wirkungslose Beteiligungsgesetz“ präsentiert. In der Tat ist das nicht ganz von der Hand zu weisen. Viele, auch ich, sind davon ausgegangen, dass das Beteiligungsgesetz schnell Erfolge zeigen wird. Das hat sich leider nicht bestätigt. Bis heute warten wir noch auf ein Lebenszeichen des Gesetzes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde es daher legitim, dass wir uns auch weiterhin über Alternativen beziehungsweise Ergänzungen unterhalten, wie wir endlich Gemeinden und Bürger an der Wertschöpfung beteiligen. Allerdings möchte ich auf eins hinweisen: Eine bundeseinheitliche neue Grundsteuer kann da ein Instrument sein, aber machen wir nicht den Fehler und verkaufen den Menschen heute draußen, dass eine solche Grundsteuer oder auch ein neuer Verteilungsmodus bei der Gewerbesteuer bereits in den kommenden Wochen eingeführt werden könnte. Es freut mich ja zu hören, dass es möglicherweise tatsächlich jetzt bald Chancen dafür gibt, aber das kann noch Jahre dauern, vielleicht zwei Jahre, vielleicht drei Jahre. Vielleicht kommt es auch gar nicht. Ich denke, es ist richtig, die Landesregierung aufzufordern, sich dafür zu engagieren. Allerdings sehen Sie es mir bitte nach, dass ich skeptisch bleibe, eben wegen der von einigen hier schon genannten Verteilungskämpfe.
Aber lassen Sie uns bitte nicht das Beteiligungsgesetz aus den Augen verlieren! Hier müssen erste Ergebnisse auf den Tisch und dann haben wir im Parlament genug Arbeit damit, zu schauen, ob es so wirkt, wie wir das auch wollten, oder ob es eventuell Nachbesserungsbedarf gibt. Hier auf den Bund zu warten, wäre sträflich. Natürlich wäre eine bundeseinheitliche Regelung gut. Meiner Fraktion ist es wichtig, dass es endlich die Möglichkeit gibt, Gemeinden und Bürger zu beteiligen. Es war uns von Anfang an eigentlich relativ egal, wie das geschieht, Hauptsache, es passiert. Wir werden dem Antrag also zustimmen, auch wenn es zweifelhaft ist, dass es zeitnah eine neue eigene Grundsteuer für erneuerbare Energien gibt, die durch die Kommunen erhoben werden kann. Aber es besteht ja zumindest eine Chance.
Bevor ich zum Ende komme, möchte ich darauf hinweisen, dass wir neben der direkten Beteiligung noch eine andere riesige Baustelle bei den Netzentgelten haben. Auch das bringt die Menschen im ländlichen Raum zu Recht auf die Palme, denn hier in Mecklenburg-Vorpommern zahlen wir in den ländlichen Räumen die höchsten Netzentgelte in der ganzen Bundesrepublik. Da geht es um die Kosten für die Investitionen in die Verteilnetze. Was da auf Bundesebene bezüglich der Übertragungsnetze beschlossen wurde, hilft uns nur ein ganz kleines Stück. Auch hier im Land, das wissen Sie alle, gibt es Gerechtigkeitslücken, die geschlossen werden müssen. Also bitte nicht immer wieder nur neue Vorschläge aus dem Hut zaubern, wie wir die Menschen beteiligen können und sie von den Kosten entlasten, sondern wir brauchen tatsächlich in der Praxis wirkende Maßnahmen. – Danke schön.
Eines vorweg: Die BMV, Bürger für Mecklenburg-Vorpommern, ist ganz klar gegen jede neue Art von Steuern.
Sie denken doch nicht allen Ernstes, dass die Steuern nicht umgelegt werden. Wo kommen Sie denn her? Meine Herren! Und das von der CDU! Mensch!
Erst belasten Sie die Bürger, um ihnen danach noch eine Steuer aufzudrücken. Und wieder wollen Sie – das ist auch bezeichnend –, wieder wollen Sie nur einen Teil der Bevölkerung profitieren lassen und alle anderen sollen das bezahlen. Immer höher, immer weiter,
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie oft wurde jetzt schon von einer Beteiligung gesprochen und nichts ist passiert?! Im Grunde ist nichts passiert, mindestens so oft wie bei der Entbürokratisierung der Landwirtschaft. Wenn wir ehrlich sind, ist die immer wieder zur Sprache kommende Beteiligung auch die letzte Möglichkeit, wie Sie Ihrer Wählerschaft einen ungezügelten Ausbau der erneuerbaren Energien noch verkaufen können.
So stark können Sie die Bürger gar nicht beteiligen, wie die Immobilien an Wert verlieren, sobald ein paar Hundert Meter weiter weg ein Windpark entsteht.
Wie wenig das Ganze mit der Beteiligung funktioniert, sehen wir doch jetzt schon beim Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz. Jetzt sind es nicht mal mehr die von der Windkraft betroffenen Bürger, die vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, sondern ein Unternehmen, das solche Anlagen hochziehen möchte, klagt. Also das stimmt doch vorne und hinten nicht!
Dieser Antrag lenkt von den wahren Problemen der Energiewende ab. Sie denken anscheinend immer noch, dass Sie sich die Zustimmung der Bevölkerung für Ihre Energiewende erkaufen können. Sie selbst sprechen in Ihrem Antrag davon, dass es gerade die Gemeinden und ihre Bürger sind, die die Eingriffe in die Landschaft durch Stromtrassen und Anlagen hinnehmen müssen. Hier haben Sie geflissentlich den Eingriff in die Brieftaschen aller Bürger verschwiegen. Und wieder fällt Ihnen nichts anderes ein, als eine neue Steuer zu erfinden und jetzt auch noch mal bei der Grundsteuer zuzulangen.