Bekanntlich hat das Land Mecklenburg-Vorpommern die Rechtsaufsicht. Formale Mängel haben ja bereits in der
ersten Abstimmung zu Beginn des letzten Jahres zu einer Unwirksamkeit der schon einmal beschlossenen Namensablegung geführt. Auch bei dem nun vorliegenden Antrag wird die formale Rechtmäßigkeit durch das hierfür zuständige Bildungsministerium erst geprüft. Erst wenn das Bildungsministerium der Änderung der Grundordnung zustimmt, kann der Name geändert werden.
Im Übrigen zeugt es von einem irritierenden Demokratieverständnis, wenn so lange Abstimmungen wiederholt werden, bis sich endlich eine Mehrheit für die Namensänderung ergibt.
Es ist schon erwähnt worden, bereits im Frühjahr 2010 – damals kam die notwendige Zweidrittelmehrheit nicht zustande – wurde im Senat über die Änderung des Universitätsnamens abgestimmt.
Ich glaube, da müssten wir erst mal eine andere Debatte führen. Ich stelle mir nämlich die Frage, ob wir uns hier schon einvernehmlich darauf verständigt haben, dass man mit Annahme des Landtagsmandats oder mit Ernennung zum Minister das Recht auf eine persönliche Meinung verwirkt hat oder das Recht darauf, diese Meinung in der Öffentlichkeit äußern zu dürfen.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, AfD und Tilo Gundlack, SPD – Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!)
Ich glaube, das ist noch nicht ausdiskutiert, denn ich kann mich nicht erinnern, dass die von Ihnen angesprochenen Äußerungen, die Sie offensichtlich auch kritisieren, in diesem Raum getätigt wurden oder dass der Minister eine Pressemitteilung aus dem Innenministerium herausgegeben hat. Also ich nehme für mich in Anspruch, als Abgeordnete dieses Landtages und auch als Vizepräsidentin trotzdem eine private Meinung haben zu dürfen, die ich durchaus öffentlich äußern möchte.
Da es sich aber um Äußerungen handelt – das hatte ich ja schon ausgeführt – die nicht hier im Landtag getätigt wurden,
Ich möchte es aber trotzdem auf den Punkt bringen: Für meine Fraktion war die Senatsentscheidung falsch, sie ist falsch, und das wird meine Fraktion auch immer ganz klar so sagen.
Mit unsachlichen Bemerkungen hat das überhaupt nichts zu tun. Von daher werden wir Ihren Antrag aus wirklich tiefer Überzeugung ablehnen.
(Andreas Butzki, SPD: Aber jetzt die Kurzfassung! – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Nein, nein! – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gern möchte ich zum Abschluss der Plenardebatte noch die Gelegenheit nutzen, kurz auf das eine oder andere Argument einzugehen, was hier in der Debatte vorgetragen wurde.
Ich beginne mal ganz kurz mit Herrn Stamer: Uns geht es gar nicht darum, die Änderung zu befürworten. Das steht auch nicht im Antrag, das nehmen wir zur Kenntnis. Das ist eigentlich eine Gepflogenheit, dass man im Punkt 1 erst mal einen Zustand zur Kenntnis nimmt. Darum geht es uns und um nichts Weiteres.
Bereits in der letzten Debatte zu diesem Thema – die hat hier auch kurz eine Rolle gespielt – hatten wir angemahnt, dass bei einer möglichen Novellierung des Landeshochschulgesetzes eventuell eine verbindliche Urabstimmung aller Statusgruppen ernsthaft diskutiert werden sollte, denn Befragungen können Orientierung bei einer Entscheidungsfindung sein, bindend sind sie jedoch nicht.
Und was Frau Schlupp gesagt hat, dass es eine Urabstimmung unter allen Beteiligten gab, stimmt einfach nicht, weil es handelt sich um die Ergebnisse eines Meinungsbildes zum Universitätsnamen, mitnichten eine verbindliche Abstimmung, weil die sieht das Landeshochschulgesetz bis jetzt – und ich sage, leider – leider nicht vor. Aus diesem Grund spricht sich meine Fraktion, wie auch schon in der Vergangenheit, immer klipp und klar für eine Form der Mitbestimmung aus, die am Ende des Tages verbindlich ist.
Hier verstehe ich dann die CDU ehrlich gesagt auch nicht. Sie wollen zusammen mit Ihrem Koalitionspartner die Landesverfassung ändern, um unverbindliche Volksbefragungen zu ermöglichen, sozusagen direkte Demokratie light. Auf die Frage, ob Sie bei dem erst angekündigten Projekt, dem Wahlalter 16, ob Sie das bei einer knappen Mehrheit akzeptieren würden, umsetzen würden, habe ich zumindest bis heute noch kein klares Ja aus Ihrer Fraktion gehört,
sondern eher die Aussage, na ja, das muss man dann mal sehen, könnte eine Option sein oder auch nicht. Und da muss ich Ihnen schon sagen, sich selber die Option offenzuhalten bei unangenehmen Ergebnissen, diese lediglich als Beratungsgrundlage nehmen zu wollen, gleichzeitig jedoch dem ehrenamtlichen Gremium Senat abzuverlangen, eine Umfrage im Ergebnis zu akzeptieren, das, meine Damen und Herren von der CDU, ist wirklich ein bisschen doppelzüngig.
Wenn ich Sie dann beim Wort nehme und Ihrer Logik folgen würde, dass dieses Meinungsbild doch anzuerkennen sei –
weil der Auffassung kann man ja auch sein –, verstehe ich Ihr Handeln allerdings in der Vergangenheit schon gar nicht mehr so richtig. Ich erinnere an die Volksabstimmung zur Gerichtsstrukturreform, die wurde damals von über 83 Prozent der Teilnehmenden abgelehnt, sie waren ganz klar gegen die Schließung von Gerichten im Land. Allerdings – und das gehört ja auch zur Wahrheit – erreichte man damals nicht das benötigte Quorum von 33,3 Prozent.
Damals war es für Sie selbstverständlich zu sagen, dass nicht genug Menschen abgestimmt hätten und Sie an das Votum nicht entsprechend gebunden seien. Das gilt es zu akzeptieren, und das hat ja meine Fraktion getan, auch wenn wir die Gerichtsstrukturreform für falsch hielten. Wenn Sie allerdings bei der Umfrage an der Universität nun auf die Umsetzung pochen, dann frage ich Sie: Wissen Sie eigentlich, dass auch hier nicht einmal jeder Dritte an dieser Abstimmung teilgenommen hat?
das ist doch ein ziemlich durchsichtiges Manöver, Frau Schlupp. Direkte Demokratie kann man nicht nur dann zurate ziehen, wenn einem das Ergebnis gerade in den Kram passt. Aber wie hatte es am Mittwoch in der Debatte mit meiner Kollegin Jacqueline Bernhardt aus den Reihen der CDU-Fraktion, ich glaube, es war Herr Reinhardt, geheißen: Wir wollen gar keine direkte Demokratie.