Und jetzt müssen wir doch mal der Frage nachgehen, wie denn die Quoten zustande gekommen sind, also die etwas über 70 Prozent und die etwas über 80 Prozent. Die Quoten sind zustande gekommen, indem man sich, bevor wir das geregelt haben, die Abrechnungsergebnisse der Haushalte angeguckt hat. Man hat geguckt, wie viel hat die Hansestadt Rostock im Bereich von örtlicher Sozialhilfe an Ausgaben gehabt und wie viel hat sie bei der überörtlichen Sozialhilfe an Ausgaben gehabt. Das hat man bei allen getan und festgestellt, dass die Ausgaben der Landkreise bei der überörtlichen Sozialhilfe höher waren als bei den kreisfreien Städten. Das hat damit zu tun, ich bin darauf gerade schon eingegangen, dass die Ambulantisierungsmöglichkeiten, also das Vorhandensein von ambulanten Angeboten, in kreisfreien Städten ausgeprägter ist – das liegt in der Natur der Sache – als in Kreisen.
Nachdem man das Ergebnis hatte, hat man sich mit der kommunalen Ebene hingesetzt und gesagt, guckt euch das an, so sieht das aus, so viele Kosten habt ihr im Bereich der örtlichen Sozialhilfe und so viele Kosten habt ihr im Bereich der überörtlichen Sozialhilfe. Wir schlagen euch für eine künftige Lösung Folgendes vor: Die kreisfreien Städte kriegen etwas über 72 Prozent der Gesamtsozialhilfelasten. Die hat man jetzt zusammengefasst. Man betrachtet ja bei dieser Quote nicht mehr örtliche und überörtliche Ausgaben, sondern fasst die zusammen und sagt, ihr kriegt davon etwas über 72 Prozent erstattet beziehungsweise die Landkreise etwas über 80 Prozent. Das ist der Konnexitätsfolgenausgleich. Dabei ist man geblieben und da gibt es keine Ungerechtigkeiten, sondern bei der Betrachtung ging es alleine darum, festzustellen, was war früher an Kostenbelastungen da, für die das Land verantwortlich zeichnete. Wir waren in der Vergangenheit auch nicht für alles verant
Insofern kann ich nicht erkennen, wie Sie das Höherziehen des Leistungsanspruches für die kreisfreien Städte begründen wollen, weil die kriegen das entsprechende Geld. Demzufolge können wir Ihren Antrag nur ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Also, Herr Heydorn, Sie haben in Ihren Darlegungen deutlich gemacht, dass das, was Ihre Logik ist, eine Rückwärtsbetrachtung ist, ex post. Es wird geschaut, wie viele Ausgaben waren mal da, und danach hat man eine entsprechende Quote festgelegt. Und nun sagt Ihr eigener Oberbürgermeister, wenn wir diese Kosten auch noch rückwirkend betrachten, bleiben wir trotzdem auf Geldern sitzen. Er quantifiziert das mit 2,7 Millionen Euro. Die Frage ist: Erzählt uns Ihr Oberbürgermeister was vom Pferd oder stimmt Ihre Logik nicht? Wir sagen, der Oberbürgermeister hat nachvollziehbar und schlüssig dargelegt, dass bei der Istkostenabrechnung – wir reden jetzt über Istkosten, nicht mehr über das, was Anfang der 2000er-Jahre mal war –, dass das gerechtfertigt ist und dass es abgegolten werden sollte.
Und noch ein Argument: Sie haben noch mal darauf verwiesen, dass alle Ihre Überlegungen den Konnexitätsausgleich sichern sollen mit diesem Gesetzentwurf. Wir sagen, das tut er nicht. Wir nehmen jetzt mal den Beitrag des Herrn Bockhahn für die Hansestadt Rostock, der in der Anhörung Anfang Dezember dargelegt hat, dass die Hansestadt Rostock auf Grundlage dieses Gesetzentwurfes circa zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stadtverwaltung Rostock zusätzlich einstellen muss, um die Aufgaben, die mit diesem Gesetz verbunden sind, realisieren zu können. Er hat – und ich denke, er ist noch sehr vorsichtig herangegangen an die Kosten, die damit verbunden sind – darauf hingewiesen, dass die Kosten dann circa 500.000 Euro mehr betragen werden, weil er ja das Personal an Bord holen muss. Und diese 500.000 Euro hat er im Dezember vergangenen Jahres schon geltend gemacht und deutlich gesagt, dass die Stadt Rostock dieses Geld braucht. Wenn Sie sagen, unser Gesetzentwurf vollzieht den Konnexitätsausgleich, müsste das doch eingepreist sein, ist es aber nicht. Sie lassen Rostock an dieser Stelle im Regen stehen!
Das sind Sachverhalte, wo wir sagen, das muss nicht sein. Wir haben die Möglichkeit, das zu ändern, und wir haben im Übrigen auch die Haushaltsmittel, das zu ändern. Dafür werben wir noch mal. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Also, das Thema, was Sie gerade angesprochen haben, für Schwerin zu diskutieren, wäre ja vielleicht noch zielführend. Aber Rostock hatte im letzten Jahr 90 Millionen Euro Überschuss –
90 Millionen Euro Überschuss! – und ist ein wesentlicher Träger der Daseinsvorsorge. Ist noch was zu sagen zu dem Thema? Doch eigentlich nicht! Eigentlich ist doch alles klar! Das heißt also, es kann doch keiner ernsthaft sagen, jetzt nehmen wir noch mal ein paar Millionen Landesmittel in die Hand und sorgen dafür, dass Rostock nicht 90 Millionen Euro Überschuss hat, sondern 95.
Ich will Ihnen kurz darlegen, wie der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin gerechnet hat. Das ist eine ganz einfache Geschichte, kann man wahrscheinlich in der 4. Klasse schon. Der hat sich die Frage gestellt, wie viel Geld würde ich mehr kriegen, wenn ich auch eine Erstattung der Gesamtsozialhilfekosten von 80 Prozent hätte, und nicht 72. Da hat er gesagt, ja, das sind 2,4 Millionen. Das ist das, was da passiert ist! Das hat nichts damit zu tun, was dem letztendlich an Leistungen gegenübersteht, sondern es wurde einfach hochgerechnet. So, ich denke, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Offensichtlich hat der Abgeordnete Koplin doch noch was dazu zu sagen. Für die Fraktion DIE LINKE hat er jetzt noch mal das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wünschen uns doch eine muntere Debatte und so soll es dann auch sein, denn eben sind wir Zeuge geworden, dass Herr Heydorn namens der SPD- und CDU-Fraktion die Katze aus dem Sack gelassen hat.
Frau Ministerin hat vorhin deutlich gemacht, es handelt sich bei diesem Gesetzentwurf nicht um eine Bestrafung der kreisfreien Städte.
Herr Heydorn hat eben darauf hingewiesen, dass man ja, wenn man sich Rostock anschaut, berücksichtigen müsse, dass Rostock im vergangenen Jahr einen Überschuss erwirtschaftet hat von 90 Millionen Euro. Das mag eine Tatsache sein, das kann ich jetzt nicht prüfen. Also ich glaube Ihnen da. Aber wenn das ein Argument ist, das herangezogen wird, dann wird die Stadt Rostock doch bestraft.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB XII und anderer Gesetze auf Drucksache 7/1122. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/1635 anzunehmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1665, soweit er den Artikel 1 betrifft, vor. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1665, soweit er den Artikel 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. –
Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1665, soweit er den Artikel 1 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und BMV abgelehnt.
Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und BMV, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Ich rufe auf den Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU und BMV, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1665, soweit er den Artikel 3 betrifft, vor. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1665, soweit er den Artikel 3 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1665, soweit er den Artikel 3 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und BMV abgelehnt.
Wer dem Artikel 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und BMV, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltungen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Ich rufe auf die Artikel 4 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 4 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und BMV, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 7/1635 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 7/1635 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BMV, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/1124.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1124 –
In der 21. Sitzung des Landtages am 18. Oktober 2017 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
(Die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Thomas Krüger, SPD: Das Mikro ist nicht an, Frau Kollegin! – Zurufe aus dem Plenum: Mikro!)
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Jugendliche auf der Besuchertribüne, herzlich willkommen! Es geht heute um euch, es geht um den Gesetzentwurf der LINKEN zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen.