Protocol of the Session on January 24, 2018

Im Gesetzentwurf hieß es noch, auch in Hamburg würden die Besoldungsanpassungen gekürzt werden.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

In den Ausschussanhörungen hat sich dann aber herausgestellt, dass Mecklenburg-Vorpommern das einzige

Bundesland ist. Stehen denn die anderen Bundesländer nicht vor den gleichen Problemen steigender Versorgungsausgaben? Wir müssen dringend aufpassen, dass wir den öffentlichen Dienst attraktiv für Arbeitnehmer halten.

(Tilo Gundlack, SPD: Und mit 0,2 Prozent, meinen Sie, wird das jetzt nicht mehr attraktiv werden?)

Sie haben recht, ob es nun diese 0,2 Prozent sind oder nicht, das wird nie das ausschlaggebende, allein entscheidende Argument sein, aber es kommt natürlich auch eins zum anderen. Man kann nicht viele kleine Maßnahmen machen. Man fragt sich: Warum ist das in einem Land so und in allen anderen Ländern nicht so?

(Tilo Gundlack, SPD: Weil wir Vorsorge treffen.)

Das ist für mich die entscheidende Frage. Es reicht eben nicht, neue Stellen auf dem Papier zu schaffen, wie wir es für die Polizei gemacht haben, wie wir es auch für die Justiz und die Staatsanwaltschaft fordern. Diese Stellen müssen auch besetzt werden mit qualifizierten Arbeitskräften. Der Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte gilt nun mal bundesweit, auch für Mecklenburg-Vorpommern.

Noch einen zweiten Punkt muss ich ansprechen, der ebenfalls mit der Versorgungrücklage zusammenhängt. Die Versorgungsrücklage scheint sich allmählich als Universallösung auch für andere Probleme zu entwickeln. Es geht um die bereits angesprochene verzögerte Anpassung der Besoldung in den Jahren 2008 und 2009. Hier hat das Bundesverfassungsgericht für das Land Sachsen eine Verfassungswidrigkeit festgestellt. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern die identische Situation. Das heißt, formal ist es natürlich richtig, dass die Entscheidung nur für Sachsen gilt, aber materiell ist es nun mal so, dass hier auch eine verfassungswidrige Situation bestand, und das wird anerkannt von der Regierung, weil ohne Not hätten Sie nicht die 44 Millionen jetzt in die Hand genommen.

Sachsen ist allerdings dem Urteil des Verfassungsgerichts gefolgt, hat die einbehaltene Besoldung komplett den Mitarbeitern nachgezahlt. Hier soll es aufgeteilt werden, 37,5 Millionen von den 44 Millionen eingesparten Euro sollen – und da ist sie wieder – an die Versorgungsrücklage überwiesen werden und nur 6,5 Millionen Euro werden nachgezahlt. Auch hier werden also Beamte im Vergleich zu Beamten in anderen Bundesländern schlechtergestellt, obwohl es zwischen der vorenthaltenen Besoldung und der Versorgungsrücklage keinen Zusammenhang gibt.

Trotz dieser Kritik werden wir, wie gesagt, dem Gesetzentwurf zustimmen, um überhaupt Anpassungen zu ermöglichen. – Vielen Dank.

(Beifall Christel Weißig, BMV)

Jetzt hat ums Wort gebeten der Finanzminister. Herr Brodkorb, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wollte mich in meiner Rede auf einen Dank begrenzen.

Das ist mir jetzt nicht mehr möglich, denn ich habe das Gefühl, ich muss zu zwei Dingen vielleicht doch etwas sagen.

Das eine zu dem Vorwurf von Frau Rösler, das Land Mecklenburg-Vorpommern würde gegebenenfalls Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nicht umsetzen. Das weise ich voller Empörung zurück

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: In aller Schärfe!)

und in aller Schärfe,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

denn das ist selbstverständlich nicht der Fall.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Wenn Sie das entsprechende Bundesverfassungsgerichtsurteil noch mal lesen, insbesondere den hinteren Teil, dann werden Sie feststellen, dass das Bundesverfassungsgericht selbst darauf hinweist, dass aus übergeordneten Gründen – es entspricht der regelmäßigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes – keine Rückwirkung dieses Gesetzes auf alle Fälle eintritt, sondern auf jene Fälle, in denen es Streit befangen ist. Das heißt, das, was wir hier tun, entspricht eins zu eins der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, und etwas anderes kommt für die Landesregierung auch nicht infrage.

Zweitens möchte ich mich kurz äußern zu dem, was Herr Manthei hier ausgeführt hat. Ich habe das so verstanden, dass er sich Sorgen macht über die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes, also Mecklenburg-Vorpommerns im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Manthei, ich kann Sie nur bitten, vielleicht mal den DGB-Besoldungsreport aus dem Jahr 2017 aufzuschlagen und sich anzusehen, welchen Platz Mecklenburg-Vorpommern dort bei der Besoldung einnimmt. Da sind ausgewiesen A7, A9, A13. Mecklenburg-Vorpommern erreicht in diesem Besoldungsreport stets Spitzenplätze, ohne Einbeziehung der Sonderzahlungen. Es gibt eine kleine Fußnote, da wird darauf hingewiesen, Sonderzahlung ist noch nicht berücksichtigt. Mit Sonderzahlungen liegen wir mit Bayern und BadenWürttemberg an der Spitze der Besoldung der Bundesrepublik Deutschland. Das heißt, nach Aussagen des Deutschen Gewerkschaftsbundes sind die Beamten Mecklenburg-Vorpommerns im Kontext der bundesweiten Beamtenschaft Spitzenverdiener.

(Zuruf aus dem Plenum: Hört, hört!)

Das finde ich auch nicht falsch insofern, als wir natürlich einen Anlass dafür bieten müssen, das möglichst qualifizierte und motivierte Menschen in den öffentlichen Dienst eintreten. Von daher, Herr Manthei, hätte ich die Bitte, dass Sie den Abschlag von 0,2 Prozent in diesen Kontext einbeziehen, denn am Ende geben Sie mir doch bestimmt recht, die Attraktivität hängt nicht von 0,2 Prozent ab, sondern von der Frage, welche Besoldung ich zu erwarten habe und welche Pension neben den allgemeinen Arbeitsbedingungen.

(Dr. Matthias Manthei, BMV: Die Frage ist nur, warum macht es kein anderer.)

Herr Manthei, das ist die zweite Frage, dazu komme ich jetzt.

(Rainer Albrecht, SPD: Gut zuhören!)

Der Unterschied ist vielleicht, dass Sie von Ihrem Beruf her Richter sind oder Jurist und ich die Ehre habe, das Amt des Finanzministers auszuüben, Sie sich also sehr in juristischen Erwägungen bewegen, während wir es hier mit einer finanzpolitischen Frage zu tun haben.

Ich kann Ihnen die Antwort auf die Frage in der Tat geben: Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat, wie ich finde, im Einvernehmen mit dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sich zur Aufgabe gestellt, dafür Sorge zu tragen, dass dieses Land nicht irgendwann vor den Problemen stehen wird wie NordrheinWestfalen, Bremen oder Bayern mit explodierenden Pensionen. Bayern kriegt das bei seiner Finanzlage vielleicht noch gut geschultert, aber andere Länder eben nicht, weil in den anderen westdeutschen Ländern diese Vorsorge nicht getroffen wurde.

Man kann, wenn man heute diese Entscheidung trifft, sagen, das Problem kommt erst in 30 oder 40 Jahren, nämlich dann, wenn die Beamten in die Pension eintreten. Wir werden aber mit steigenden Pensionen in diesem Land zu tun haben. Jetzt ist die spannende Frage folgende, Herr Manthei: Wollen wir als heute lebende Generation unsere Verantwortung übernehmen, dass wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Pensionen später auch bezahlbar sind, oder wollen wir das unseren Kindern und Enkeln in die Schuhe schieben? Das ist genau die spannende Frage. Bisher haben dieses Parlament und die Regierung die Frage so beantwortet, dass wir im Unterschied zu anderen Ländern dafür Sorge tragen wollen, dass die Kosten, die für spätere Pensionen entstehen, heute bereits abgedeckt werden, und dass wir unsere Beamtinnen und Beamten im Umfang von 0,2 Prozent daran beteiligen. Ich halte das nicht nur für finanzpolitisch verantwortbar. Und das ist jetzt die Antwort auf Ihre Frage, warum wir das tun: Wir tun das, weil wir eine solide Finanzpolitik und die Zukunftsfähigkeit dieses Landes garantieren wollen. Wenn das andere Länder für sich anders entscheiden, dann kann ich nur sagen, viel Glück und gute Reise, aber ich muss mir das nicht zu eigen machen.

(Torsten Renz, CDU: Genau.)

Der zweite Punkt, den ich gerne mit einbringen würde in die Debatte, es hat jetzt vielleicht einen Hauch von Polemik, auch wenn ich es hier gar nicht so meine: Bei Ihrem Beitrag habe zumindest ich den Eindruck gewonnen, dass man den Eindruck gewinnen könnte, der Staat wäre für die Beamten da, eine Zahlstelle für Beamte. So ist es nicht. Die Beamten sind Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Deswegen ist es so, dass man das nicht nur, glaube ich, auf die Beamten und auf die Angestellten beziehen muss, auf die Beschäftigten. Jetzt würde ich gerne etwas wiederholen, einen Hinweis geben, den ich schon mal gegeben habe. Es ist mir aber offenbar nicht gelungen, dafür Sorge zu tragen, dass sich das auch ein bisschen festsetzt. Wir sind, glaube ich, uns einig, dass die Beamten mit Blick auf ihre Pension deutlich bessere Verhältnisse zu erwarten haben als die Angestellten beziehungsweise Beschäftigten des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

(Zuruf von Christoph Grimm, AfD)

Im Angestelltenbereich ist es so, ich hoffe, ich erinnere mich richtig, dass im Moment jeder Angestellte des Landes Mecklenburg-Vorpommern 4,5 Prozent seines Monatsgehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge überführt, die sogenannte VBL. 4,5 Prozent! Das machen die Angestellten. Und wir verlangen von unseren Beamten, dass sie 0,2 Prozent dazu beitragen. Das ist ein gewisser Unterschied. Der Sachverhalt ist auch ein bisschen komplizierter, insofern muss man …

(Dr. Ralph Weber, AfD: In der Tat, das ist grob vereinfacht.)

Wie das manchmal so ist in einer Rede, Herr Professor Weber. Es bleibt nur dabei, dass es ungerecht wäre aus meiner Sicht, von den Angestellten 4,5 Prozent des Monatsgehaltes dafür zu verlangen und von den Beamten überhaupt nichts. Es ist richtig, man muss das in den Rechensystemen aufeinander abbilden. Es ist ein bisschen komplizierter, an sich das Zwanzigfache. Aber ich jedenfalls könnte den Kollegen im Finanzministerium, Herr Weber, die teilweise in einem Büro sitzen, der eine hat eine A12 der andere eine E12, ich könnte dem Angestellten nicht erklären, warum er für seine betriebliche Altersvorsorge auch etwas leisten muss, während der Beamte dazu keinen Beitrag zu leisten hat, und beide machen dieselbe Arbeit. Mir würde es nicht gelingen, den beiden Kollegen zu erklären, warum das so ist. Deswegen, Herr Manthei, ist das eine zweite Antwort auf Ihre Frage, warum wir einen solchen, wie ich finde, bescheidenen und überschaubaren Beitrag von den Beamtinnen und Beamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern erbitten.

Ich prophezeie, dass es eine Reihe von Ländern geben wird, die entweder demnächst wieder genau dazu zurückkehren oder in fünf oder zehn Jahren intensivste Debatten darüber führen werden, den Ruhegehaltssatz bei der Pension abzusenken. Bremen hat damit bereits begonnen und ich vermute, es werden andere Länder folgen, wenn sie nicht so wie wir die entsprechende Vorsorge schaffen. Und das ist die letzte Antwort auf Ihre Frage, warum wir das tun: Wir möchten in Zukunft eine solche Debatte in Mecklenburg-Vorpommern über den Ruhegehaltssatz verhindern. Wir möchten am Ende die Pension nicht dadurch bezahlen, dass wir den Beamten die Pension kürzen, sondern wir möchten die Pension in Zukunft dadurch leisten, dass wir heute schon Vorsorge dafür treffen, dass wir sie uns dann auch leisten können.

Insofern gibt es zwischen uns vielleicht noch zwei, drei unterschiedliche Perspektiven auf dieses Gesetz. Das ist auch nicht schlecht, das belebt die Debatte. Umso dankbarer bin ich Ihnen trotzdem allen – das war im Finanzausschuss so –, dass Sie trotz Ihrer kritischen Anmerkungen gesagt haben, im Interesse der Sache, die etwas größer ist als unsere Meinungsverschiedenheiten, stimmen Sie diesem Gesetz zu. Darüber freue ich mich sehr und ich darf das wie im Finanzausschuss auch hier sagen, ich nehme das auch mit ins Finanzministerium als Lob an die Kolleginnen und Kollegen für ihre Arbeit. Das ist geräuschlos und gut gelaufen und über dieses Lob an die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten in Mecklenburg-Vorpommern freue ich mich sehr. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und AfD)

Danke schön, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2018 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften auf Drucksache 7/1187. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/1633 anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 9 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 bis 9 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses einstimmig angenommen worden.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/1633 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/1633 bei gleichem Stimmverhalten einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen, Drucksache 7/1255, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 7/1632.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1255 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 7/1632 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Dr. Jess.