für Kampagnen und Projekte, für Klagen vor dem Verfassungsgericht und damit auch für neue Fördertöpfe und Geldverdienerei.
Es ist naiv zu glauben, dass sich damit die Situation der Kinder und der Familien mit Kindern spürbar bessert. Hier liegen die Probleme auf dem Tisch, hier gilt es, konkret im Sinne der Kinder zu arbeiten, dafür bedarf es keiner Grundgesetzänderung.
Und angestrebt wird ja wohl, dass die Kinderrechte als individuelle Grundrechte in das Grundgesetz eingearbeitet werden. Da sage ich Ihnen voraus, dass das natürlich dann auch durchsetzbare Rechte erzwingt,
die insbesondere – und jetzt kriegen Sie nicht gleich einen Schreikrampf –, insbesondere auf dem Hintergrund der Migration zu neuen Wunderwaffen führt.
Es ist bekannt, und das ist auch keine Hetze, es ist bekannt – das wird Herr Dachner Ihnen bestätigen können –,
dass ein Modell, hier den Boden unseres Landes zu betreten, darin liegt, dass man Jugendliche vorschickt, oft starke Persönlichkeiten und oft der Zweitgeborene, und dass der dann hier ist in der Hoffnung, dass die Familie nachziehen kann. Bei der Fantasie unseres Verfassungsgerichts, das durchaus in der Lage war, ein drittes Geschlecht zu produzieren,
habe ich überhaupt keine Mühe, mir vorzustellen, dass das Verfassungsgericht – das ist dann noch viel einfacher zu begründen, wenn das individuelle Grundrecht als Kinderrechte in der Verfassung steht – daraus mit ziemlicher Sicherheit auch das Recht ableiten wird, das verfassungsgemäße Recht dann, dass also in solchen Fällen, wenn ein Jugendlicher oder ein Kind deutschen Boden betreten hat und vielleicht nur das Wort „Asyl“ mitgekriegt hat, dass dann viel sicherer als heute
(Peter Ritter, DIE LINKE: Wollt ihr den totalen Familiennachzug? – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)
Und die Beteiligungsrechte, wie sollen die denn im Alltag aussehen? Da müssen Sie sich ganz einfach vorstellen,
so, wie das ja beschrieben wird in den Modellen im Kindergarten, dann stellen Sie sich vor, wie das heute stattfindet in der Familie vor der Einführung der Kinderrechte im Grundgesetz. Man will einen Sonntagsausflug machen,
Sie kennen das alle, wenn Sie Kinder haben. Dann würden auch heute die Eltern, die beschließen oder vorhaben, an die Küste zu fahren, eine Strandwanderung zu machen, das den Kindern vorschlagen. Wenn sie mehrere Kinder haben, geht das oft auseinander, und Sie kennen das, dass dann der demokratische Entscheidungsprozess irgendwann relativ schnell sein Ende finden muss, man fragt die Kinder, ob sie jetzt einverstanden sind, und so weiter.
Wenn jetzt in dieser Familie besonders rechtstreu und grundgesetztreu nach der Eingliederung einer solchen Vorschrift das nun fortschrittlich betrieben wird, dann geht das natürlich los, dass die Kinder da gesicherte Beteiligungsrechte haben. Das sieht nicht nur so aus, dass man sie fragt, was sie möchten, dann muss man jetzt überlegen, ob man vielleicht abstimmt. Dann kommt Paulchen, ein besonders pfiffiger Bursche, auf die Idee zu sagen, er will lieber zu Hause bleiben, weil er sich schon freut, dann fernsehen und Computer spielen zu können – also ich spiele das jetzt mal zu Ende –, und die große Schwester, die fühlt sich dann auch …
im Kindergarten und in den Kitas soll abgestimmt werden zum Beispiel, wann man jetzt spielt und ob man welche Geräte anschafft.
(Andreas Butzki, SPD: Wann waren Sie das letzte Mal in der Kita? Wann waren Sie das letzte Mal in der Kita?)
(Andreas Butzki, SPD: Ich war letzte Woche. – Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Karen Larisch, DIE LINKE)
So, wie geht es dann los? Die Schwester kommt auf die Idee, dass sie ja eigentlich wohl ein bisschen älter ist und mehr Rechte haben muss. Und dann fällt ihr irgendwann noch die Gleichstellungsproblematik ein. Das ist kein Witz, so stellt man sich das dann vor!
(Der Abgeordnete Horst Förster spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Peter Ritter, DIE LINKE: Wenn die rote Lampe leuchtet, ist die Redezeit abgelaufen.)