Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Wertes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe nicht vorhandenen Gäste! Ich möchte nur noch zwei Dinge klarstellen. Einmal dieses immer wiederkehrende Populismusthema, das Sie uns vorwerfen.
Dann hätten wir auch über den Antrag in TOP 19 nicht reden müssen. Auch da sind die Weichen gestellt, ist alles, wie in den Redebeiträgen deutlich wurde, schon geschehen.
(Tilo Gundlack, SPD: Sie hätten das im Ausschuss ja machen können, aber da haben Sie ja nichts gesagt.)
dieser Antrag, den wir heute gestellt haben, ist die gesetzliche Grundlage dafür, dass wir die Gehälter absenken können. Das ist notwendig, deswegen konnten wir bei der Haushaltsdebatte nur Streichungen und nicht die Anpassung beantragen.
Und zum Dritten, es geht uns überhaupt nicht um Erhöhung oder Senkung, es geht uns darum, dass die Verantwortlichen in diesem Land – Regierung und wir als Gesetzgeber – das bekommen, was sich auf den Lohnzetteln der Arbeitnehmer widerspiegelt, das heißt, dass unsere Gehälter,
dass unser aller Gehälter in dem Ausmaß wachsen oder sinken, wie es die Reallohnentwicklung hier im Lande tut.
(Thomas Krüger, SPD: Ja, aber Sie sagen doch jetzt nicht, woran anpassen. Stellen Sie das doch mal klar!)
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Tilo Gundlack, SPD: Ja, wer schläft denn hier andauernd ein? Das sind Sie doch! Beim Einschlafen gibt es dann Abzüge, oder was?)
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, Herr Professor Weber, ob ich das richtig in Erinnerung habe, dass Sie damals, als Sie in den Landtag eingezogen sind, sich darüber beklagt haben, dass Sie als Landtagsabgeordneter doch deutlich weniger verdienen würden, als Sie vorher als
und dass das wohl doch so nicht angemessen wäre. Wie gesagt, ich bin mir nicht mehr 100-prozentig sicher, deswegen will ich darauf auch nicht näher eingehen.
Aber was ich hier natürlich mal deutlich machen will, ist: Wenn man eine Änderung will – und man kann über die Frage der Anpassung eines Bezuges einer Ministerpräsidentin, eines Ministers, eines Abgeordneten an eine bestimmte Größenordnung diskutieren, das haben wir ja in diesem Parlament auch getan und wir haben dann darauf reagiert und haben hier, wenn ich das richtig im Kopf habe, einvernehmlich in diesem Parlament damals gesagt, wir passen das an, was die Erhöhung der jeweiligen Abgeordnetenbezüge angeht, an die Vergütung der Richter, Gruppe R1. Da kann man natürlich auch andere Maßstäbe anlegen, aber wenn man einen Maßstab anlegen will, dann muss man den Maßstab benennen, den man anlegen will. Und sich hier hinzustellen und zu sagen, wir stehen einfach auf dem Standpunkt, dass das so nicht der richtige Maßstab ist und man sollte doch einfach mal einen anderen nehmen, aber nicht zu sagen, welcher es denn sein soll,
wo wir genau wissen, dass das tatsächlich ein Maßstab ist, der zwar statistisch in den einzelnen Bundesländern immer wieder durchkommt, aber trotzdem für die Menschen in den jeweiligen Bundesländern, auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den einzelnen Bundesländern, in den einzelnen Berufsgruppen völlig unterschiedlich ist …
Dann stelle ich Ihnen auf der anderen Seite auch mal die Frage: Warum ist denn der Bezug „Reallohnentwicklung“ tatsächlich der richtige und warum ist es nicht zum Beispiel der Bezug „Tariflohn öffentlicher Dienst“ oder warum ist es nicht der Bezug, wie wir das gewählt haben, der Beschäftigungsgruppe R1, wir könnten auch R2 nehmen, oder warum nehmen wir nicht den Durchschnitt der
Geschäftsführervergütungen, die hier in MecklenburgVorpommern bei kommunalen Unternehmen zum Beispiel gezahlt werden?
Sie haben ein dermaßen breites Spektrum an entsprechenden Anknüpfungspunkten und im Endeffekt, sehr geehrte Damen und Herren, müssen wir uns doch über eins im Klaren sein: Egal, welchen Maßstab Sie wählen, in dem einen Jahr ist die Reallohnentwicklung, um bei Ihrem Beispiel zu bleiben, vielleicht 0,3 Prozent höher als die Entwicklung bei den Bezügen der Richter, Gruppe R1, und im nächsten Jahr ist möglicherweise dort das um 0,1 Prozent höher. Das ist doch überhaupt kein Maßstab, um zu sagen, ich mache das jetzt danach oder danach.
Was man machen muss, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – und das hat ja dieser Landtag auch gemacht –, ist, man muss sich einmal darüber klarwerden, was denn überhaupt der Bezug ist, man muss das transparent und öffentlich machen, damit jeder Mensch in diesem Land weiß, was eigentlich die Grundlage ist, und es sollte eine Grundlage sein, die tatsächlich der Arbeit dieses Parlamentes beziehungsweise der Arbeit der Ministerinnen und Minister, der Ministerpräsidentin angemessen ist. Ich bin der festen Überzeugung, ich bin der festen Überzeugung, dass man eher in diesem Land darüber diskutieren müsste, um mal bei dem Beispiel zu bleiben, ob die Vergütung einer Ministerpräsidentin oder eines Ministerpräsidenten angemessen ist vor dem Hintergrund dessen, was dort geleistet wird,