Klar ist, es lag nicht nur an der Wohnungswirtschaft, die zu überzeugen war, sondern eben auch – und das ist unsere Sicht – an der Richtlinie, die überarbeitet werden soll und muss, um mehr Anreize zu schaffen, damit mehr Sozialwohnungen entstehen. Ich würde Sie bitten, unseren Antrag als Beitrag zur Diskussion zu verstehen, als Impuls. Wir haben uns sehr darüber gefreut, als Herr Minister Pegel im Energieausschuss darüber informiert hat, dass die Richtlinie 2018 diskutiert und auch verändert werden soll. Das begrüßen wir ausdrücklich.
mit dem wir als Ausschussvorsitzenden eine sehr konstruktive Zusammenarbeit haben und im letzten Ausschuss schon darüber gesprochen haben, dass dieses Thema auf die Tagesordnung kommt und konkrete Termine festgesetzt werden.
Das zeigt uns, dass es mindestens der SPD-Fraktion auf jeden Fall wichtig ist, über dieses Thema zu reden, und da darf man an der Stelle auch mal Danke sagen.
Ich möchte jetzt in Bezug auf den Antrag nicht auf jeden Spiegelstrich einzeln eingehen. Den Antrag haben Sie selbst gelesen
Nur zwei Beispiele. Wir würden es begrüßen, wenn eine zweite Miet- und Einkommensgrenze eingeführt wird, um auch einem erweiterten Kreis den Zugang zu mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum zu ermöglichen. Eine zweite Sache, die für uns ebenfalls diskussionsfähig ist, ist die Ausweitung der Förderung auf den Wohnungsbestand, um eben auch im Bestand und innerhalb eines Quartieres, in dem neue Wohnungen entstehen, gemischte Mieterstrukturen zu stärken.
Es gäbe einige Optionen, die Richtlinie zu verbessern. Und wenn Sie schreiben – diese Information haben Sie uns ja auch im Zusammenhang mit der Haushaltsdebatte gegeben –, dass die bisher nicht ausgegebenen Mittel dann in den Jahren 2020 bis 2022 zur Verfügung stehen sollen, wäre das aus unserer Sicht ein Grund mehr, die Richtlinie schnellstmöglich anzufassen.
Auch wenn ich weiß, dass es manchmal schwierig ist, ganz klar, über unterschiedliche Bedingungen auch im Haushalt zu reden, ist es uns aber doch wichtig, hier noch mal festzuhalten, dass die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz für die Wohnraumförderung nicht vollständig zweckgebunden eingesetzt werden, denn eigentlich stünden 2018 und 2019 pro Jahr mehr als 21 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung für die soziale Wohnraumförderung. Und trotz immenser Aufgaben – etwa zur Sicherung sozialer Mieten oder der entsprechenden Ausweitung des Angebotes von Wohnungen, die KdU-fähig sind, plus die Bedarfe der Barrierefreiheit und natürlich auch die Anpassungen in Bezug auf die Belange des Klimaschutzes –
werden also diese rund 21,3 Millionen der vom Bund für die Wohnraumförderung bereitgestellten Mittel hier nicht für die Wohnraumförderung vorgehalten, sondern woanders im Haushalt oder aber in dem Sonderfonds, in dem Sondervermögen geparkt.
Das ist etwas, das wir bedauern. Da würden wir uns ausdrücklich wünschen, dass mehr Mittel bereitgestellt würden, und zwar schon von Beginn an. Dazu, und das haben wir auch im Rahmen der Haushaltsberatungen schon kommuniziert, spülen ja auch noch die vorfristigen Tilgungen horrende Summen in den Haushalt und das Sondervermögen, das eben weiter wächst und wächst.
Sehr geehrter Herr Pegel, Sie haben bereits öffentlich gemacht, dass Sie März 2018, so, wie wir es jetzt in unserem Antrag vorschlagen, als Zielvorgabe für einen geänderten Richtlinienentwurf für unrealistisch halten. Das finden wir natürlich schade. Grundsätzlich war unsere Wahrnehmung auch in den Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Wohnungswirtschaft eher
so, dass man dort schon sehr qualifiziert und konkret sagen kann, welche Änderungswünsche, Kritik, Lob, wie auch immer, es an der Richtlinie gibt. Das heißt, eigentlich bin ich optimistisch, dass man sehr schnell Stellungnahmen von den Vertreterinnen und Vertretern der Wohnungswirtschaft oder des Mieterbundes abfragen kann und die Akteure sicherlich bereit wären, sehr schnell Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen, dass man dann zügig eine Runde einberufen kann, um die Richtlinie nicht erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 verändern zu können, sondern schon deutlich früher.
Was wir wahrnehmen im Energieausschuss, ist, dass auch Herr Pegel sich hier als fachkundiger Minister zu den enormen Ungleichheiten des Wohnungsmarktes in Mecklenburg-Vorpommern geäußert hat, Dinge, die wir ausdrücklich teilen. Es gibt Leerstand und Rückbaudruck im ländlichen Raum, Wohnungswirtschaft mit Altschulden, während in anderen Kommunen der Markt so angespannt ist, dass Menschen mit geringem Einkommen Schwierigkeiten haben, Wohnraum zu finden. Genau deshalb brauchen wir eine flexiblere Wohnraumförderung, damit eben mehr Wohnraum mit sozialen Mieten entsteht, damit auch in strukturschwachen Regionen Erneuerung möglich ist, damit der immense Bedarf an barrierefreien Wohnungen erfüllt wird, und dazu ist eine zügige Richtlinienanpassung notwendig.
Ich weiß, dass Sie einige Punkte auf diesem Antrag inhaltlich skeptisch sehen. Da möchte ich Sie einfach zur Diskussion einladen. Und wer den Antrag genau gelesen hat und vor allem auch die Formulierungen in dem Antrag, weiß, dass gerade die Unterpunkte klar als Prüfung begriffen werden sollen, damit wir eben zu dem Thema in eine Diskussion kommen.
Noch eine Sache am Ende, die wir gemeinsam machen sollten: Die Unterstützung des Bundes für die soziale Wohnraumförderung auch nach 2019 sollten wir gemeinsam einfordern, denn wenn der Bund sich ausklinkt, dann wird Mecklenburg-Vorpommern weiter abgehängt.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Differenzierung lasse ich mir gerne gefallen, dafür herzlichen Dank, wobei Sie auch beim Finanzminister bei diesem Thema jemanden antreffen würden, wenn er hier statt meiner spräche, der an vielen dieser Stellen in den letzten Wochen und Monaten im Zuge der Haushaltsaufstellung ganz nachhaltig mit bei diesem Thema unterwegs war. Wir könnten also beide gleichermaßen, glaube ich, für die Dinge werben, die wir gemeinsam mit Ihnen auf den Weg bringen wollen.
Vielen Dank für den Antrag. Ich würde an zwei Stellen allerdings für ein Datum ein Jahr später werben, nämlich beim Einbringungsdatum. Sie haben in der ersten Ziffer eine Bewertung vorgenommen und ich werbe für das, was ich im Ausschuss auch gesagt habe. Die Dinge, die Sie hier abbilden, sind vor circa acht Wochen intensiv im Energieausschuss von mir vorgestellt worden. Auch da habe ich schon dafür geworben, die Bewertung der Richtlinie als gut oder schlecht nicht jetzt schon, ein Stück weit verfrüht, vorzunehmen, weil Sie große Gefahr laufen, dass Sie das Kind mit dem Bade ausschütten.
Der Hintergrund ist folgender: Wir haben in der Haushaltsberatung 2015 für die Jahre 2016 und 2017 dieses „Neubauprogramm Sozial“ zum ersten Mal seit vielen Jahren wieder in den Haushalt aufgenommen. Das Programm richtet sich vor allen Dingen an kommunale Wohnungsgesellschaften und an Genossenschaften. Die typischen Abläufe in diesen Institutionen, in diesen Unternehmen sind dem Landeshaushalt nicht unähnlich. Die stellen nämlich regelmäßig einen Wirtschaftsplan auf, der irgendwann im Spätsommer oder Herbst für das folgende Jahr gilt. Das heißt, was in 2016 galt, war bei den meisten irgendwann zwischen September und November 2015 schon in Zahlen und Papier gegossen.
Und ähnlich wie bei uns schreiben die auch nicht Hoffnungen in den Haushaltsplan oder in ihren Wirtschaftsplan, sondern sie brauchen, um in den Unternehmen, die ebenfalls sehr strukturierte Vorgehensweisen pflegen, relativ detaillierte Vorplanungen, Kostenschätzungen, Finanzierungen, um überhaupt aufgenommen zu werden. Das tun die auch nicht im Oktober, sondern im Hause, in einer Genossenschaft, in einem Unternehmen beginnt die Wirtschaftsplanaufstellung mit einem ersten Entwurf typischerweise im zweiten Quartal. Also wenn wir zurückrechnen, dann haben die irgendwann zwischen März und Juni intern ihren Wirtschaftsplan als ersten Entwurf aufgestellt. Wer da rein wollte, musste schon konkrete Projekte und Zahlen mitbringen. Dafür muss ich Vorplanungen getätigt haben.
Wenn ich also mit einem Neubau in so einen Wirtschaftsplanentwurf im zweiten Quartal 2015 will, muss ich irgendwann im Jahr 2014 schon angefangen haben zu planen, damit ich überhaupt Zahlen habe, die ich dann Mitte 2015 meinem Geschäftsführer vorlegen kann. Wenn sie gut sind und überzeugend sind, schreibt der sie in den Entwurf rein und die Gremien der jeweiligen Unternehmen beschließen das dann irgendwann im dritten oder vierten Quartal 2015.
Wenn wir dann im Dezember 2015 ein Neubauprogramm auflegen, ist es für die meisten außerordentlich schwer,
noch nachzurücken, es sei denn, sie haben ohnehin in ihrem Wirtschaftsplan schon ein solches Neubauprojekt und nutzen zusätzlich dieses Programm. Das, was wir animieren konnten, ist dann also eher in 2015, Anfang 2016 geplant worden, 2016 das erste Mal in den Wirtschaftsplan gekommen und 2017 umgesetzt worden. Deshalb haben wir eine relativ lange Anlaufphase.
Und wenn Sie jetzt auf die Zahlen gucken, die wir aktuell erleben, dann merkt man auch, dass das praktisch zurzeit massiv auf Touren kommt, wofür ich dankbar bin. Wir haben im Jahr 2017, im aktuellen Jahr – etwas gerundet – 18 Millionen Euro mögliche Mittel im Haushalt. Wir haben bisher Anträge vorliegen im Umfang von 9,3 Millionen Euro, knapp über 7 Millionen Euro sind schon durch Bescheide gebunden, zum Teil auch durch Baubeginne begonnen, und wir wussten, dass in der Pipeline noch mal gut 10 Millionen sind, die dieses Jahr noch beantragt werden.
Wenn Sie es zusammenrechnen, ist das, was dieses Jahr beantragt wird, schon mehr als das, was wir eigentlich hatten. Ein Teil der Anträge wird erst nächstes Jahr beschieden. Von daher kommen wir mit den Haushaltsmitteln gut klar, aber wir merken jetzt, wie es wirklich deutlich hochfährt. Allein in der letzten Woche sind aus Rostock Anträge konkret gekommen beziehungsweise so vorbereitet, dass sie in den nächsten Wochen endgültig vorliegen werden, von round about 10 Millionen Euro, um mal so Größenordnungen vorzugeben.
Das ist das, was momentan hochzulaufen beginnt, und das wird uns signalisiert aus mehreren Städten. Wir werden also jetzt gerade in 2018 sehen, wie die Anträge auf uns deutlich zulaufen, und dann, glaube ich, wenn man eineinhalb Jahre Laufzeit hat, kann man ernsthaft bewerten, ob die Richtlinie tauglich ist, wo sie Haken und Ösen hat und wo wir es gängiger machen und leichter machen können. Ich würde dafür werben, erst ein bisschen Praxistest und dann bewerten. Lassen Sie uns nicht zu früh eine Bewertung abgeben, die eben noch auf keiner validen Datenbasis beruhen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dieser Werbung vorneweg, dass wir nach meiner Überzeugung im nächsten Jahr erst in eine Bewertung eintreten können, würde ich gerne noch den Hinweis ergänzen, die Richtlinie selbst ist erst im Februar dieses Jahres fertig geworden. Und dann ist ja so ein Stück weit das Datum März 2018 das, was Sie umtreibt. Im Ausschuss habe ich sehr dafür geworben, dass wir es zum Jahresende 2018 für seriös halten. Wenn wir richtig Glück haben, schaffen wir Herbst 2018, aber wir haben auch kein Problem, denn wir haben eine Richtlinie. Und noch mal, wir spüren das deutlich zunehmende Antragsaufkommen. Die Richtlinie ist also praktikabel. Man kann sie optimieren, das ist immer so, aber sie läuft. Wir haben also keine überzogene Hektik, die wir zugrunde legen müssen.
Ich würde gerne für die Abläufe werben, die dahinterstehen. Auch wenn Sie recht haben, dass die Unternehmen mir sofort in die Feder diktieren könnten, wie sie die Richtlinie gerne hätten, werbe ich dafür, dass es zuweilen Situationen gibt, wo Unternehmen und Land gemeinsame Interessen haben. Es gibt dabei Stellen, wo das Land nuanciert andere Auffassungen vertritt, und im Übrigen, auch zwischen den Genossenschaften und Unternehmen dieses Landes gibt es nuanciert unterschiedliche Positionen. Deshalb ist es eben nicht so,
dass wir uns einfach in die Feder diktieren lassen, sondern wir erlauben uns schon, die Hinweise noch ernsthaft zu prüfen und uns auch in einen Dialogprozess mit Genossenschaften und Unternehmen zu begeben. Das habe ich denen auch versprochen, und dieser Dialogprozess wird länger dauern als vier Wochen. Ich finde, das gehört bei einer seriösen Auseinandersetzung dazu.
Darüber hinaus, wenn wir intern fertig sind, wenn wir mit den wohnungswirtschaftlichen Unternehmen und Genossenschaften den Diskussionsprozess abgeschlossen haben, gehen wir in einen Diskussionsprozess mit den Kolleginnen und Kollegen im Finanzministerium. Und danach, wenn wir uns hier innerhalb der Regierung verständigt haben, gehen wir auf den Landesrechnungshof zu, der ebenfalls so einer Richtlinie, auch wenn sie geändert wird, zustimmen muss. Das sind also alles Zeitläufe, die nicht mehr nach meiner Einschätzung und bisherigen Erfahrung mit den nächsten drei Monaten abbildbar wären, und deshalb die deutlich vorsichtigere, ich glaube, realistischere Einschätzung, was wir an Arbeitszeit brauchen. Herbst 2018 wäre ambitioniert, Ende 2018 finde ich absolut realistisch.
Die konkreten Punkte, die Sie ansprechen, spiegeln ja weitgehend das wider, was ich mitgeteilt habe. Ich glaube, das Protokoll des Energieausschusses ist heute gekommen. Sie werden die Punkte weitgehend dort wiederfinden. Wir sind ja als Ministerium längst auf dem Weg, das habe ich vorgestellt vor acht Wochen. Wir evaluieren, wir überarbeiten die Richtlinie. Wir tun es auch deshalb, dafür bin ich dankbar, weil Sie als Hohes Haus, als unser Souverän, höchster Souverän in Haushaltsfragen, uns vorgestern mit einer geänderten Haushaltsbemerkung zu dem „Neubauprogramm Sozial“ auch nicht mehr das 4-Prozent-Leerstandsquotenvoraussetzungsziel für Anträge reingeschrieben haben, sondern ganz bewusst davon Abstand genommen haben. Wir können also künftig nicht nur in den Städten sozialen Wohnungsbau fördern, wo die Leerstandsquote maximal 4 Prozent beträgt – das sind sehr, sehr wenige Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern –, sondern wir können nach Ihrer jetzigen Haushaltsanmerkung, wofür ich dankbar bin, ein bisschen offener fördern.
Die Idee ist allerdings nicht, das durchaus überschaubare Geld übers ganze Land zu vergießen, sondern zu den Städten, die wir jetzt schon fördern mit dem 4-ProzentLeerstandsziel, zusätzlich die, ich sage mal, touristischen Hotspots in den Blick zu nehmen, von denen wir wissen, dass sie oft Leerstandsquoten oberhalb von 4 Prozent haben, aber nicht selten ein Stück weit strategischer Leerstand da drin ist, der etwas damit zu tun hat, dass Wohnraum erworben wird,
bewusst Stück für Stück leerfließt, dann in Eigentumswohnungen umgewandelt wird, in Ferienwohnungen, …