Also noch mal: Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen auf Drucksache 7/1042. Der Bildungsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen von SPD und CDU, bei Stimmenthaltungen der Fraktionen AfD, DIE LINKE, BMV und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/1042 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1042 bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU sowie Stimmenthaltungen der Fraktionen...
Ich wiederhole: Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1042 bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU und BMV sowie Stimmenthaltungen der Fraktionen AfD und DIE LINKE und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialberufen, auf Drucksache 7/1121, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 7/1358.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialberufen (Sozialberufe- Anerkennungsgesetz – SobAnG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1121 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Integration und Gleichstellung (9. Ausschuss) – Drucksache 7/1358 –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor Ihnen liegt auf Drucksache 7/1358 des Landtages die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialberufen, kurz: Sozialberufe-Anerkennungsgesetz, und vor Ihnen liegt mein schriftlicher Bericht über die Beratung im Ausschuss.
Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1121 des Landtages in seiner 21. Sitzung am 18. Oktober dieses Jahres beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales, Integration und Gleichstellung und zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen.
Eine derzeit geltende Rechtsverordnung sowie eine Verwaltungsvorschrift, die beide die staatliche Anerkennung von Sozialberufen zum Gegenstand haben, stehen nicht im Einklang mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, weil sie entgegen diesem Gesetz nicht auf alle Personen anwendbar sind, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben haben. Auch die Beschlüsse der Jugend- und Familienminister/-innenkonferenzen vom 29. und 30. Mai 2008 sowie vom 26. und 27. Mai 2011, in denen sich die Ministerinnen und Minister auf einheitliche Standards zur staatlichen Anerkennung verständigt haben, erfordern eine Anpassung der Gesetzeslage hierzulande.
Sehr geehrte Damen und Herren, das vor Ihnen liegende Sozialberufe-Anerkennungsgesetz regelt die landesrechtlichen Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen deshalb neu.
Der Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in zwei Sitzungen beraten. Die Ausschussmehrheit empfiehlt, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Im Rahmen der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs ging es neben Verständnisfragen um das Thema „Qualität der Ausbildung“. Vonseiten des Sozialministeriums wurde erklärt, dass die bisherigen Standards weiterhin gelten und von der von den Bundesländern gemeinsam unterhaltenen Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen geprüft würden. Es gehe vor allem auch darum, die bestehende Regelungslücke für Nicht-EUBürger zu schließen. Ebenso gehe es bei dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht um die Qualität der Ausbildung der Fachkräfte, sondern um die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Die Sicht hierauf blieb im Ausschuss strittig.
Der mitberatende Finanzausschuss hat aus finanzpolitischer Sicht einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Ich bitte Sie, sehr geehrte Damen und Herren, nun im Namen des Sozialausschusses um Ihr Votum zur Beschlussempfehlung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe dazu keinen Widerspruch und höre auch keinen, dann ist das so beschlossen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem einen mag der vorliegende Gesetzentwurf wie eine Lappalie erscheinen, die ein paar Anpassungen in sich trägt, anderen geht er längst nicht weit genug, manche sind beim Thema Qualitätssicherung nicht ganz zufrieden, aber der vorliegende Gesetzentwurf hat doch sehr wesentliche Inhalte.
Ein wesentlicher Inhalt ist, dass der Gesetzentwurf die Berufsausübung vieler Menschen in unserem Land erheblich verbessern wird. Darüber hinaus ermöglicht der Gesetzentwurf Fachkräften aus anderen Ländern – und bei dieser Formulierung ist mir natürlich bewusst, dass das längst nicht von allen hier mitgetragen wird,
deshalb wiederhole ich es auch gern –, es ermöglicht Fachkräften aus anderen Ländern, ihren erlernten Beruf hier in Mecklenburg-Vorpommern auszuüben. Der Gesetzentwurf ist damit nicht nur ein entscheidender Beitrag, um es Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, um es Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und um es Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen leichter zu machen, sondern dieses Gesetz soll auch dazu beitragen, dem Fachkräftemangel in unserem Land wirksam zu begegnen.
Konkret sollen für die eben genannten Berufe die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um für die staatliche Anerkennung inländischer und ausländischer Berufsqualifikationen die Berufsbezeichnungen, das Verwaltungsverfahren, die behördlichen Zuständigkeiten für Gleichstellung und staatliche Anerkennung mit anderen Bundesländern zu sorgen. Das schafft für alle, die einen dieser Berufe ausüben, Freiheiten. Es schafft aber oft auch die Voraussetzungen für Tariflohn und den Zugang zu bestimmten Stellen im Justiz-, Sozial- und Jugendbereich. Wer wie beispielsweise die Linksfraktion im Sozialausschuss anmerkt, dass sich das vorliegende SozialberufeAnerkennungsgesetz und das Kindertagesförderungsgesetz widersprechen, weil das eine mit Ausbildungsqualität zu tun hat und das andere angeblich nicht, zeigt, dass er weder das eine noch das andere hinreichend tief durchdrungen hat, denn Fakt ist: Beide, sowohl das Sozialberufe-Anerkennungsgesetz als auch das Kindertagesförderungsgesetz, zielen auf Qualität fachlicher Abschlüsse ab.
Ein weiterer wesentlicher Punkt dieses Gesetzes – das möchte ich noch einmal betonen – ist, dass es eine Regelungslücke für Nicht-EU-Bürger schließt. Bisher konnten sie nicht in dem Umfang ihren erlernten Beruf in Mecklenburg-Vorpommern ausüben, wie es ihnen eigentlich möglich gewesen wäre. Damit soll zukünftig Schluss sein. Das ist nicht nur ein Beitrag zur Fachkräftesicherung, sondern auch ein Beitrag zur Integration in unsere Gesellschaft.
Damit will ich es an dieser Stelle auch schon bewenden lassen. Bereits bei der Einbringung und während der
Ersten Lesung sind die wesentlichen Inhalte und die Kritiken hier ausgetauscht worden. Der Vorsitzende des Sozialausschusses hat eben die Ergebnisse noch mal zusammengefasst. Selbstverständlich gehört die SPDFraktion zu der Mehrheit, die die Empfehlung des Sozialausschusses stützt, und selbstverständlich werden wir dem Gesetzentwurf unverändert zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Wir debattieren heute in Zweiter Lesung über den Regierungsentwurf zum Sozialberufe-Anerkennungsgesetz. Finanz- und Sozialausschuss haben mehrheitlich dem Landtag die unveränderte Annahme empfohlen. Damit kann man vom Durchwinken des Gesetzes durch das Plenum ausgehen. Ich möchte aber trotzdem noch einmal unsere Sicht auf die Dinge darstellen, zumal die Gesetzesbegründung nicht in allen Teilen als besonders transparent und umfassend bezeichnet werden kann.
Gesetzliche Grundlage dieser Gesetzesinitiative sind die EU-Richtlinie 2005/36 beziehungsweise die Durchführungsverordnung 2015/983 und deren Umsetzung in deutsches Recht, welches für Mecklenburg-Vorpommern mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 10.12.2012 erfolgte.
Ich denke, wir müssen hier nicht über die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen debattieren, soweit der Arbeitsmarkt die entsprechenden Fachkräfte sucht und aufnimmt. In technischen Berufen ist dieses Problem meines Wissens in der Praxis seit Jahren gelöst, aber wir sprechen hier von Sozialarbeitern, von Kindheitspädagogen und Sozialpädagogen. Nach genauerem Hinschauen auf den Gesetzentwurf ist die inhaltliche Bewertung doch problematischer, als es auf den ersten Blick scheint, zumal, wenn in der Begründung für den Gesetzentwurf lediglich die Neuregelung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes genannt und zudem darauf verwiesen wird, dass nunmehr die Antragsbefugnis auf alle Staatsangehörige außerhalb der EU ausgedehnt wird. Frau Tegtmeier hat bereits darauf hingewiesen, das ist eine wesentliche Änderung.
Doch zunächst noch einmal zurück zur Ausgangssituation: In allen europäischen Ländern gibt es reglementierte Berufe. Die Zahl schwankt in den einzelnen Ländern zwischen 80 und nahezu 400. In Deutschland zählt man um 90 reglementierte Berufe. Ziel dieser Reglementierungen ist die Überzeugung des Gesetzgebers, dass an die Ausübung dieser Berufe besonders hohe gesellschaftliche Anforderungen gestellt werden, sodass er, der Gesetzgeber, den Zugang zu diesen Berufen durch rechtliche Regelungen beschränkt. In Deutschland zählen die sogenannten freien Berufe, die Apotheker, Ärzte, Architekten, Notare, Heilberufe und auch die Sozialberufe dazu. Der vorliegende Gesetzentwurf betrifft die Sozialarbeiter, die Sozialpädagogen und die Kindheitspädagogen.
Die staatlich reglementierte Berufsqualifizierung wird bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen mit der Ergän
zung „staatlich anerkannt“ zur Berufsbezeichnung abgeschlossen. Die Vergabe dieses Labels „staatlich anerkannt“ ist selbst in den einzelnen Bundesländern in Deutschland unterschiedlich. Deshalb ist die Anerkennung auf die jeweiligen Länder beschränkt, in denen die Berufsqualifizierung erworben wurde.
In der Realität ist die staatliche Anerkennung zwar nicht essenziell für eine berufliche Tätigkeit, aber doch ein Wettbewerbsvorteil bei Bewerbung im öffentlichen Dienst und gegebenenfalls Bestandteil bei der Einstufung in den Tarif des öffentlichen Dienstes. Insofern, Frau Tegtmeier, ist es nicht Bedingung, sondern eine Bevorteilung, das ist richtig. Aber trotzdem könnte jeder, der die Berufsausbildung hat und nicht staatlich anerkannt ist, bei uns arbeiten.
Zusammengefasst ist die nationale Reglementierung der Sozialberufe ein gewollter Schutz für die Qualität der jeweiligen Berufsqualifizierung. Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stellt sich die Frage: Welche Probleme der aktuellen praktischen Lebenswirklichkeit verlangen nach diesem Gesetz und werden diese durch das Gesetz letztlich gelöst? Es geht mir jetzt nicht nur darum zu sagen, es sind entsprechende gesetzliche Bestimmungen und deshalb müssen wir dieses sozusagen anpassen, nein, ich will die Lebenswirklichkeit befragen.
Als Erstes: Das Gesetz bekräftigt die Sinnhaftigkeit der staatlichen Anerkennung der Sozialberufe und regelt die Voraussetzungen für die Verleihung. Wir beschließen also eine Bekräftigung der existierenden Reglementierung.
Zum Zweiten: Darüber hinaus wird mit dem Gesetz ein neues Berufsfeld fixiert, der staatlich anerkannte Kindheitspädagoge, welches auf die pädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahre und deren Familien ausgerichtet ist. Die Notwendigkeit einer solchen Untergliederung kann durchaus infrage gestellt werden. Eine bundesweite Vereinbarung der Jugend- und Familienministerkonferenz vom Mai 2011 hat sich für die Einführung dieser Berufsspezialisierung im Sozialbereich ausgesprochen. Deshalb werden wir die Entwicklung insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern beobachten und in einigen Jahren erneut evaluieren.
Zum Dritten: Das Gesetz legt in Paragraf 6 fest, dass die verliehene staatliche Anerkennung anderer Bundesländer für Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Kindheitspädagogen auch in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt wird. Hier wird ein tatsächlicher Missstand benannt, aber derzeit nur einseitig beseitigt. Nicht geklärt ist, inwieweit die staatliche Anerkennung der Abschlüsse in Mecklenburg-Vorpommern auch von anderen Bundesländern automatisch anerkannt wird. Offensichtlich ist lediglich Mecklenburg-Vorpommern bisher in Vorleistung gegangen. Hier besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf, der allerdings mit diesem Gesetz nicht beseitigt werden kann. Die Regierung ist aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Zum Vierten: Besonderes Unverständnis haben wir im Zusammenhang mit dem Paragrafen 7, das heißt, dieser sogenannten staatlichen Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen, zumal keine Differenzierung zwischen EU und sonstigem Ausland erfolgt. Aufgrund der bisherigen Politik von Angela Merkel und der Großen
Koalition und auch bei uns im Land ist mein Vertrauen in die vernunftorientierte Politik in diesem Lande sehr ins Wanken geraten.
Auch bei diesem Gesetzentwurf werden vernünftige Neuerungen, die zum Teil längst überfällig sind, wie zum Beispiel die Anerkennung reglementierter Berufe in allen deutschen Bundesländern, ja, gegebenenfalls auch innerhalb der EU, verknüpft mit anderen Regelungen, die im Grunde weltweit Wirkung haben. Sie wollen also darüber hinausgehen, nämlich auf alle Länder dieser Welt. Da stellen sich zwei Fragen:
Erstens. Brauchen wir Sozialarbeiter aus anderen Ländern, um unsere sozialen Problemfälle zu betreuen?