Protocol of the Session on December 13, 2017

Auch wenn die Erlebnisgeneration natürlich immer wichtiger wird, ist es, glaube ich, wichtig, sich mit diesem Teil der deutschen Geschichte, der deutschen Kultur zu beschäftigen, und die Initiativen, die es da gibt, wenn ich gerade mal nach Vorpommern schaue zu meinen Kollegen Beate Schlupp, Egbert Liskow, die großen Treffen und Feste, die es dort immer noch gibt, die die Vertriebenen organisieren, dann ist das doch ein gutes Zeichen, dass wir diese Arbeit weiter unterstützen.

Ein weiteres Thema, was zum Bauhaushalt im Justizbereich gehört, gestatten Sie mir, dass ich das auch noch nenne. Als Schweriner Abgeordneter freut es mich natürlich besonders, dass wir jetzt das Thema Justizzentrum am Demmlerplatz in den nächsten Jahren auf den Weg bringen werden und 2025 hoffentlich zu Ende bringen werden, dass das Provisorium, was wir dort seit vielen, vielen Jahren haben, dann in ein schönes, funktionales Justizzentrum umgebaut wird. Das Gesamtvolumen für die Investitionen beträgt immerhin 23,4 Millionen Euro, also auch richtig viel Geld, was hier für die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern am Standort der Landeshauptstadt investiert wird.

Ein wichtiges Thema in den Ausschussberatungen – mein Vorredner hat es angesprochen – ist natürlich das Thema Personal. Und da, glaube ich, brauchen wir als CDU-Fraktion aus unserem Herzen keine Mördergrube zu machen. Sie kennen unser Wahlprogramm und Sie kennen den Koalitionsvertrag zu dem Thema. Dass wir diejenigen waren – und wahrscheinlich sind wir da auch einig mit der Justizministerin –, die sich in dem Bereich mehr hätten vorstellen können, ist völlig klar, aber wir haben einen beschlossenen Koalitionsvertrag und sind an der Stelle natürlich vertragstreu.

Fakt ist, dass das, was Professor Weber angesprochen hat, glaube ich, nicht für alle Gerichte gilt. Ich glaube, da stimmen Sie mir wahrscheinlich zu, dass das punktuell ein Problem ist, da gebe Ihnen recht, aber – und das haben wir auch im Rechtsausschuss, glaube ich, ausgiebig diskutiert – nicht unbedingt flächendeckend ein Problem ist, jedoch ein Thema, dem man sich stellen muss. Und es wird ja neue Stellen für Staatsanwälte geben, neue Stellen auch für Richter, das haben Sie angesprochen. Aber das ist sicherlich eine Aufgabe, der wir uns in den nächsten Jahren stellen müssen, weil wir auch eine Altersstruktur haben in der Justiz, die so ist wie in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes, und die Justiz dort natürlich auch die gleichen Herausforderungen hat wie der öffentliche Dienst insgesamt, dass bei einer guten wirtschaftlichen Situation es nicht mehr so attraktiv ist, in den Bereich zu gehen, weil man als Rechtsanwalt in einer großen Anwaltskanzlei oder wo auch immer vielleicht am Ende des Tages mehr Geld verdienen kann als als Staatsanwalt oder als Richter.

Deswegen ist es gut, dass die Justiz da aktiv wird und geworden ist. Vor ein paar Wochen hat diese Aktionswoche stattgefunden, wo die Justiz bewusst in Schulen geht, wo man wirbt bei den Schülerinnen und Schülern, in der Justiz aktiv zu werden. Ich glaube, das ist der

richtige Weg. Im Doppelhaushalt werden 50 neue Azubistellen für Justizfachangestellte – denn auch in dem Bereich brennt es ja unter den Nägeln – eingestellt, um halt auch die Altersabgänge abzudecken. Die 2016 ausgesetzte Ausbildung von Anwärtern im allgemeinen Vollzugsdienst wird ebenfalls wieder aufgenommen.

Also man sieht, dass da durchaus Bewegung ist bei dem Thema, aber ich bin schon dabei, dass man das Thema „Richter und Staatsanwälte“ weiter im Blick haben muss. Und, wie gesagt, wir können uns an der Stelle mehr vorstellen, aber insgesamt waren das die Schwerpunkte aus dem Justizbereich.

Mir war es wichtig, einfach in der Diskussion noch mal klarzumachen, dass es nicht nur um Personalfragen geht, sondern dass auch andere inhaltliche Debatten eine Rolle gespielt haben und dass wir, glaube ich, durchaus stolz kein können über das, was jetzt vorliegt. Ich glaube, es ist ein guter Einzelplan, wo wir auch vernünftige Sachen und Verbesserungen für die Betroffenen, von Gerichtsvollziehern bis zu den Mitarbeitern in der JVA, heute gemeinsam auf den Weg bringen werden. Deswegen kann ich noch mal alle ermuntern, auch die, die vielleicht ihre Änderungsanträge nicht eins zu eins durchgesetzt bekommen haben, heute hier diesem Einzelplan so zuzustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Für die Fraktion Bürger für Mecklenburg-Vorpommern hat das Wort Herr Dr. Manthei.

Aber vorher will ich nicht versäumen, noch die Besuchergruppe vom Bauamt aus Schwerin herzlich im Plenarsaal zu begrüßen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Rechtsstaat zu stärken, das gehört für uns als BMV-Fraktion zu den wichtigsten Zielen. Wir fordern genau das mit unseren Änderungsanträgen. Mehr Polizisten, mehr Überwachung, mehr Gesetze – wir hören es ständig, tagtäglich fast in der politischen Diskussion. Das aber hat alles auch Folgen für die Justiz, und damit sie Schritt halten kann, muss auch in diesem Bereich personell aufgestockt werden. Zum Beispiel haben wir morgen die Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes auf der Tagesordnung. Auch dort müssen wieder Richter tätig werden nach dem Entwurf, die dann die elektronische Aufenthaltsüberwachung genehmigen sollen. Also es kommen immer wieder durch neue Aufgaben auch neue Aufgaben für die Justiz hinzu.

150 neue Polizeistellen sieht der Entwurf vor. Wenn Sie mehr Polizisten haben, die mehr ermitteln, sind auch mehr Staatsanwälte notwendig, die die Verfahren weiterbearbeiten, und bei den Gerichten bedarf es dann auch ausreichend Richter, damit die Verfahren zum Abschluss kommen. Sie müssen ja ein Strafverfahren immer als Ganzes sehen. Das fängt bei der Polizei an, die die Ermittlungen aufnimmt, die dann das Verfahren zur Staatsanwaltschaft abgibt, und am Ende landet das Verfahren gegebenenfalls bei Gericht. Also hier ist es wichtig, dass Sie immer das gesamte Verfahren sehen und nicht nur sozusagen den Beginn der Ermittlungen stärken und am Ende stockt es bei der weiteren Bearbeitung.

Besonders hervorheben möchte ich den Bereich des Personalmehrbedarfs bei der Staatsanwaltschaft. Hier ist die Belastung derzeit so hoch, dass wir eigentlich 20 Prozent mehr Staatsanwälte bräuchten. Das bedeutet konkret, wir haben derzeit 146 Staatsanwälte, die in Mecklenburg-Vorpommern tätig sind. Das heißt, allein daraus ergäbe sich schon ein Bedarf von 29 Staatsanwälten, wenn man jetzt mal die Momentaufnahme des Bedarfs – ich glaube, es war das Jahr 2016, in dem dieser Bedarf festgestellt wurde – zugrunde legt.

Die Gerichtsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern dauern zu lange. Im Bundesvergleich rangiert MecklenburgVorpommern bei der durchschnittlichen Verfahrensdauer auf den letzten Plätzen. Zwischen 2010 und 2015 ist unser Land in diesem Bereich in allen oder in den meisten Gerichtsbarkeiten abgerutscht. Wir sind im Bereich der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit sogar absolutes Schlusslicht. Nirgendwo dauern die Verfahren durchschnittlich so lange wie in Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Verwaltungs- und Sozialgerichte. Hinzu kommt, gerade bei den Verwaltungsgerichten, dass die Asylverfahren natürlich viel Personal gebunden haben und immer noch binden. Es ist mehr Personal erforderlich, um auch diese Verfahrensbestände abzubauen.

Doch die Belastungssituation wird sich weiter zuspitzen. Auch hier haben wir die Situation, dass eine Pensionierungswelle zu erwarten ist, die aber in der Justiz meiner Meinung nach noch besonders deutlich wird. Wir haben derzeit in Mecklenburg-Vorpommern 602 Richter und Staatsanwälte, also zum Ende des Jahres 2016 war das die Zahl, und wenn Sie die Pensionierung sehen – ich hatte das mal abgefragt bis 2030 –, haben Sie in den Jahren 2020 bis 2030 296 Staatsanwälte und Richter, die in Pension gehen. Also Sie können eigentlich sagen, ungefähr die Hälfte der Richter und Staatsanwälte wird in den Jahren, die sich an dieses Haushaltsgesetz anschließen, in Pension gehen. Wenn Sie das durchschnittlich pro Jahr rechnen, wären das 27 Staatsanwälte und Richter.

Mir ist wichtig, dass wir jetzt schon handeln und nicht erst dann, wenn die Mitarbeiter tatsächlich in Pension gehen, denn so schnell wird man keine ausreichenden Neueinstellungen vornehmen können. Wir haben ja oft die Diskussion über den Fachkräftebedarf, der generell in der Wirtschaft vorhanden ist, aber das ist im öffentlichen Dienst, in der Justiz auch gar nicht so unbedingt anders, denn Einstellungsvoraussetzung für den Höheren Dienst, also für Staatsanwaltschaft, für Richterstellen, ist das sogenannte Prädikatsexamen. Und um das mal zu verdeutlichen: Wir haben im gesamten Jahr 2016 in Mecklenburg-Vorpommern ganze sechs Absolventen gehabt, die überhaupt dieses Prädikatsexamen geschafft haben. Bei diesen sechs ist nicht davon auszugehen, dass alle sechs sich hier für den Staatsdienst in MecklenburgVorpommern bewerben werden. Das heißt, Sie müssen auf jeden Fall auch aus anderen Bundesländern Bewerber nehmen. Aber auch in anderen Bundesländern besteht natürlich ein erheblicher Bedarf an dieser kleinen Gruppe von Spitzenjuristen.

Um all diese genannten Probleme zu lösen, wollen wir, dass jährlich, im Jahr 2018 als auch im Jahr 2019, 25 zusätzliche Stellen für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich geschaffen werden.

Ein weiterer unserer Änderungsanträge für den Justizhaushalt betrifft die Beratung von DDR-Dopingopfern.

Der Landtag hatte im Jahr 2016 beschlossen, dass die Landesbeauftragte für die Stasiunterlagen auch die Aufgabe bekommen hat, Opfer von DDR-Staatsdoping zu beraten und zu unterstützen. Wir hatten mehrfach die Leiterin der Behörde bei uns zu Besuch im Rechtsausschuss und sie hat immer wieder darauf hingewiesen, dass ein großer Bedarf hier besteht, sodass für diese zusätzliche Aufgabe auch eine weitere Beraterstelle geschaffen werden sollte. Schon jetzt, teilte sie mit, gäbe es über 180 Anfragen und die Landesbeauftragte geht von etwa 1.000 Geschädigten aus. Eine Fachkraft ist nötig, um jedes einzelne Opfer angemessen zu beraten. Unsere Minimalforderung ist daher, hierfür eine zeitlich befristete Stelle bei der Landesbeauftragten einzurichten. Das steht im Einklang mit der Anregung oder der Bitte der Landesbeauftragten.

Unser dritter Änderungsantrag betrifft die Vertriebenenarbeit. Herr Ehlers hatte das ja schon zutreffend erwähnt, da hatten wir im Rechtsausschuss beantragt, dass das bisherige Förderniveau beibehalten wird. Bisher wurden hier jährlich 45.000 Euro eingestellt, die Regierung hatte vorgeschlagen, diese Förderung zu reduzieren auf 30.000 Euro. Wir haben dann im Rechtsausschuss beantragt, dass die Förderung beibehalten wird bei 45.000 Euro, weil wir eben auch festgestellt haben, dass das Geld tatsächlich ganz oder fast gänzlich abgerufen worden war. Der Bedarf ist also da, das Geld wird verwendet. Der Antrag ist abgelehnt worden und wir haben natürlich mit Freude festgestellt, dass die Koalitionsfraktionen über den Strategiefonds dann allerdings 20.000 Euro zusätzlich beantragt haben. Zu den geförderten Maßnahmen und Projekten gehörten laut einer Antwort auf meine Kleine Anfrage im Jahr 2016 etwa 145 Veranstaltungen des Bundes der Vertriebenen, das Landestreffen der Ostpreußen der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern in der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. oder etwa das Wolhyniendeutsche Umsiedlermuseum des Heimatvereins Linstow.

(Torsten Renz, CDU: Alles in guten Händen bei uns.)

Diese Projekte bereichern die Erinnerungslandschaft und unser Kulturleben.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Das Engagement der Vertriebenen und Aussiedler ist unbedingt zu würdigen und weiter angemessen zu unterstützen. Unterm Strich bedeutet das, dass für die Vertriebenenarbeit pro Jahr 5.000 Euro mehr zur Verfügung stehen, nach dem, wie es jetzt mittels Strategiefonds vorgesehen wird. Das begrüßen wir natürlich, wenn man jetzt diesen reinen Nettomehrbetrag ansieht.

Dennoch muss ich auch hier mal den Strategiefonds ansprechen. So ganz ist es für mich nicht nachvollziehbar. Das ist so ähnlich, wie, ich glaube, Frau Oldenburg es vorhin schon mal gesagt hat in der Grundsatzdebatte, so richtig nachvollziehbar ist es für mich nicht, weil es gibt einen Haushaltstitel mit für Vertriebenenarbeit, der wird reduziert und dann wird das wiederum aufgestockt durch den Strategiefonds. Das sind Wege, die man wahrscheinlich als Außenstehender nicht so richtig nachvollziehen kann.

(Egbert Liskow, CDU: Soll ich Ihnen das vorne erklären oder nachher?)

Also wir können gerne nachher noch mal sprechen, Herr Liskow. Im Grunde ist es mir auch erst mal egal. Für mich war eigentlich wichtig, dass die Vertriebenenarbeit weitergemacht werden kann, und das ist jetzt erst mal so gesehen sichergestellt. Welche Auswirkungen diese haushalterische Verlegung von einem normalen Haushaltstitel in den Strategiefonds hat, werden wir beobachten und dann vielleicht auch kritisch verfolgen,

(Egbert Liskow, CDU: Erst mal sagen Sie Danke, dass wir das gut gemacht haben.)

ob sich das tatsächlich irgendwie auswirken sollte. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV)

Ums Wort gebeten hat die Ministerin für Justiz. Frau Hoffmeister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus Sicht des Justizministeriums waren drei Themen besonders wichtig für diesen Doppelhaushalt. Das war zum einen das Thema Sicherheit, zum anderen das Thema Digitalisierung und als Drittes ein Kernthema, das Thema Nachwuchsgewinnung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der anstehenden Pensionierungswelle, die – und da bin ich Ihnen dankbar für den Hinweis, Herr Dr. Manthei – tatsächlich nicht Kernthema ist in diesem Doppelhaushalt, sondern uns erst ab 2026 in besonderer Art und Weise treffen wird.

Dennoch war das eben besonders wichtig und deshalb werden Sie in dem Haushalt drei besondere Meilensteine dazu finden. Einmal sind die Ausbildungsstellen für die Justizfachangestellten von 45 auf 105 erhöht worden und es ist sichergestellt, dass die Ausbildung der Mitarbeiter/innen im Vollzug fortgesetzt werden kann, was nicht immer gegeben war.

Jetzt aber zu den tatsächlichen Fragen, insbesondere bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten. Wie sieht es denn dort aus mit den Stellen und was ist gelungen oder was ist eben nicht gelungen? Dabei möchte ich zunächst mal voranstellen, wie sich im Moment die Verfahrenseingänge bei den Staatsanwaltschaften entwickelt haben.

Es ist richtig, dass wir einen erheblichen Anstieg hatten in 2015 und auch 2016, aber aktuell insbesondere mit Blick auf die vorliegenden Zahlen des Jahres 2017 eine rückläufige Tendenz sehen. Vor diesem Hintergrund erachte ich die Personalausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Bewältigung der Verfahrenseingänge insgesamt auch mit Blick auf diesen Doppelhaushalt noch als auskömmlich, das insbesondere eben vor der Ausbringung von zusätzlichen Stellen bei den Staatsanwaltschaften, aber auch – und da bin ich dem Finanzminister, der im Moment nicht da ist, sehr dankbar –, da es uns gelungen ist, eine bessere Ausnutzung der bereits vorhandenen Stellen zu vereinbaren, sodass es uns möglich ist, mindestens zwölf zusätzliche Stellen zu besetzen.

Zusätzlich findet ein Belastungsausgleich statt, nämlich zwischen der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Wesentlichen und den Staatsanwaltschaften. Wir haben auch

punktuell die Staatsanwaltschaften derzeit schon verstärkt. Seit Mitte 2016 sind insgesamt 20 Proberichterinnen und Proberichter neu eingestellt worden. Klammer auf: Es ist uns auch gelungen, sehr gut Qualifizierte zu bekommen, das heißt, das Thema 15 Prozent derjenigen, die mindestens ein „Vollbefriedigend“ machen und für den Justizdienst geeignet sind, ist erfüllt worden. Und von den 20 Stellen sind 14 an die Staatsanwaltschaften gegangen, sodass natürlich der Schwerpunkt der Verstärkung im Moment tatsächlich bei den Staatsanwaltschaften gesehen wird. Dass wir das im Blick behalten werden, ist aus unserer Sicht klar.

Gerade bei den Staatsanwaltschaften – wenn Sie das im Vergleich sehen – werden Sie erkennen können, dass wir trotz der hohen Belastung bundesweit keineswegs schlecht dastehen. Und auch mit Blick auf die Gerichte, Herr Professor Weber, ist es tatsächlich so, dass sich kein einheitliches Bild erkennen lässt. Was wir aber erkennen – und das ist äußerst erfreulich –, ist, dass wir in den Zivilgerichtsbarkeiten in allen Rechtszügen seit 2016 deutlich mehr Verfahren erledigen, als eingegangen sind. Das heißt, wir beginnen, Bestände abzubauen. Gleiches gilt auch für die Sozialgerichtsbarkeit, wobei wir im letzten Doppelhaushalt hier eine Verstärkung für die Sozialgerichtsbarkeit in der ersten Instanz erlangen konnten, und wenn Sie sich den Doppelhaushalt ansehen, dann ist es auch so, dass der Doppelhaushalt jetzt drei weitere Stellen beim Landessozialgericht ausweist, sodass es uns gelingen wird, auch dort den Verfahrensabbau zu beschleunigen.

Was richtig ist, ist, dass wir bei den Verwaltungsgerichtsbarkeiten im Moment einen Anstieg der Bestände zu verzeichnen haben, wir aber davon ausgehen, dass wir durch die Personalverstärkung, die wir an die Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben haben, auch dort – zeitnah jedenfalls – sukzessive abbauen werden.

Und natürlich sage ich Ihnen als Justizministerin – das, was Sie von mir auch sicher erwarten –, es kann immer mehr sein. Aber aus meiner Sicht sind wir auf dem richtigen Weg und deshalb bin ich Ihnen sehr dankbar, dass Sie sich hoffentlich heute entschließen, den Haushalt 09 in der gegebenen Form durchzuarbeiten. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache zum Einzelplan 09.

Ich eröffne die Aussprache zum Einzelplan 10 sowie zu dem zum Einzelplan 10 zugehörigen Teil des Stellenplans. Das ist der Einzelplan für das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung.

Das Wort hat als Erster der Abgeordnete de Jesus Fernandes von der Fraktion der AfD.

Kurz vorher würde ich gerne noch die Damen von der Frauen-Union aus Schwerin herzlich im Plenarsaal begrüßen.

Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Wertes Präsidium! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Die Vorschläge unserer Fraktion für den

Einzelplan 10 folgen einer klaren Linie: Wir wollen ohne Schulden so viel Geld wie möglich mobilisieren und es mit Priorität für unsere Familien in unserem Land einsetzen. Und das sind eben nicht nur 5.000 Euro, wie es Herr Waldmüller vorhin vorgetragen hatte, es ist eine Vielzahl von Anträgen, wo wir die gleiche Quelle angegeben haben, nämlich die kostenfreie Kita. Wir wollen schneller die kostenfreie Kita, wir wollen Eltern weiter entlasten, das ist richtig und das ist auch gerecht

(Torsten Renz, CDU: Was kostet das in der Summe? Können Sie mir das sagen?)