Zum Einzelplan 03: Hier wurde für den Bereich des Parlamentarischen Staatssekretärs für Vorpommern folgerichtig und aus Transparenzgründen eine selbstständige Maßnahmegruppe eingeführt.
Was den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa betrifft, so sind im Einzelplan 04 unter anderem folgende Punkte hervorzuheben: Um den Bedarf von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen abzudecken und den Anträgen auf Ausbildung der freiwilligen Feuerwehren nachkommen zu können, soll das Personal in der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz aufgestockt werden. So sind 2018 vier neue Stellen für Lehrkräfte ausgewiesen. Dies dient der Sicherung einer qualitativ hochwertigen und umfangreichen Aus- und Fortbildung auf diesem so wichtigen Gebiet.
Was den Bereich der Landespolizei betrifft, wird hier sowohl hinsichtlich des Stellenbedarfs und damit der Personalausgaben als auch bei den Investitionen den veränderten Rahmenbedingungen bei der öffentlichen Sicherheit Rechnung getragen. Im Haushaltsjahr 2018 sind insgesamt 150 neue Stellen, und zwar 75 Stellen in der Besoldungsgruppe A8 und 75 Stellen in der Besoldungsgruppe A10, ausgebracht. Daneben sind 100 temporäre Stellen ausgewiesen, die für die zusätzlichen Aufgabenstellungen im Zusammenhang mit der veränderten Si
Mit diesen zusätzlichen Polizeistellen gehen auch zusätzliche Investitionen einher. In den Jahren 2018 und 2019 sollen dabei sowohl notwendige Ersatzbeschaffungen als auch Neubeschaffungen von Technik, Ausrüstung und Ausstattung für die Landespolizei vorgenommen werden.
Mit den hier geplanten Ausgaben wird auf die höheren Anforderungen an polizeiliche Führungs- und Einsatzmittel sowie auf die immer weiter zunehmende Technisierung der Polizeiausstattung reagiert.
Daneben wird die planmäßige Erneuerung der polizeilichen Ausstattung fortgesetzt. So werden unter anderem die eingeleitete Umstellung auf eine neue Dienstpistole der Landespolizei weitergeführt, die Trainingszentren der Polizei erstmalig mit neuen Führungs- und Einsatzmitteln ausgestattet und die Dienstfahrzeuge fortlaufend durch Neuanschaffungen ersetzt.
Nun möchte ich noch mal auf einen Änderungsantrag besonders eingehen, den wir heute auch abzustimmen haben. Die Fraktion DIE LINKE hatte einen Änderungsantrag eingebracht und wir hatten vorher signalisiert, dass wir dem Änderungsantrag gerne zustimmen würden – nicht im Finanzausschuss, da waren wir uns noch nicht einig. Wir haben aber gesagt, es gibt eine veränderte Situation,
deswegen haben wir jetzt für uns beschlossen, gerade im Bereich „Förderung von Projekten zur Kriminalitätsvorbeugung“ dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis nachzukommen, sodass wir das Angebot gemacht haben. Leider wurde das Angebot nicht genutzt, sodass wir einen eigenen Änderungsantrag eingebracht haben, den wir heute zur Abstimmung stellen.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Wir haben doch einen Antrag eingebracht, stimmen Sie dem doch einfach zu!)
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang ist auch die Erhöhung der Mittel zu nennen, die der Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Körperschutzausstattung dienen, wie etwa Schlagschutzausstattung, Polizeischutzhelme und Schutzwesten, aber auch ballistische Schutzausstattung für Einsätze in besonderen Lagen.
Des Weiteren ist hervorzuheben, dass in der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege zur Absicherung des erhöhten Ausbildungsbedarfs im Polizeibereich sowie zur Abdeckung des Nachwuchsbedarfs in der allgemeinen Verwaltung die Anzahl der Klassen erhöht worden ist. Um den größeren Ausbildungsbedarf abzudecken, sind 2018 18 neue Stellen für Dozenten und im Haushaltsjahr 2019 2 weitere Stellen für Dozenten ausgewiesen.
Im Einzelplan 05 – Finanzministerium – kam es zu Änderungen im Nachgang zu unserem eigenen Beschluss einer Neugründung einer obersten Landesbehörde für die Schlösser, Gärten und Kulturschätze hierzulande.
Im Einzelplan 06 – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit – war uns ein gewisser Punkt besonders wichtig, zu dem wir immer angeschrieben worden sind. Die Kampagne „Besser ein Meister“ wurde zusätzlich in die Erläuterungen aufgenommen, eine Klarstellung gegenüber dem Handwerk. Der Bedarf an Handwerksmeistern ist groß, das wissen Sie. Mit der Kampagne soll auch dafür gesorgt werden, dass die Betriebsübergänge in Mecklenburg-Vorpommern besser abgesichert werden können.
Zum Einzelplan 07 – Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur –: Die Mittel für das Sportfördergesetz werden zum 01.01.2018 um 250.000 Euro auf 8,595 Millionen Euro erhöht. Mit der Erhöhung wird der Landessportbund insbesondere eine Anpassung der Trainergehälter vornehmen wollen. Weitere Mittel sind mit dem „Sportpakt 2018 – 2021“ vorgesehen, hier zu nennen sind 800.000 Euro für Großsportgeräte, 250.000 Euro zur Stärkung des Ehrenamts im Sport, der Förderung der Integration, der Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie zur Förderung des Behinderten- und Gehörlosensports, 250.000 Euro zur Förderung von Maßnahmen im Nachwuchsleistungssport – diese kommen aus dem Strategiefonds – und der LSB darf ab dem Haushaltsjahr 2018/2019 auch eigene Rücklagen bilden, was er vorher nicht durfte. Dies war eine besondere Bitte vom Landessportbund, der sind wir auch sehr, sehr gerne nachgekommen. Und der Landessporttag hat am 18. November 2017 in Güstrow den Sportpakt mit der Landesregierung auch beschlossen.
Die kulturelle Projektförderung und die institutionelle Förderung der kulturellen Stiftungen werden auf hohem Niveau fortgesetzt. Parallel dazu wird die Kulturförderrichtlinie zum 01.01.2018 neu gefasst und enthält eine Vielzahl von Erleichterungen, die sowohl den Aufwand beim Zuwendungsempfänger als auch bei der Bewilligungsbehörde reduzieren werden. Auf Vorschlag meiner Fraktion werden zusätzlich 50.000 Euro für 2018 und 2019 für die Archäologische Gesellschaft für Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Bodendenkmalpflege ausgebracht.
Bei den Zuwendungen an die Träger von Theatern fehlt der Anteil des Mecklenburgischen Staatstheaters Schwerin noch. Dieser wurde in die Maßnahmegruppe 06 umgesetzt und nun wird institutionell gefördert. Für die Gründung des Staatstheaters Nordost sind entsprechende Leertitel in der Maßnahmegruppe 06 ausgebracht worden. Weitere temporäre Mehrbedarfe im Rahmen von Strukturanpassungen bei der Theaterreform können gegebenenfalls aus dem Einzelplan 11 gedeckt werden, ein entsprechender Haushaltsvermerk wurde wieder ausgebracht.
Die in den letzten Jahren von der Landesregierung eingeführten finanziellen Verbesserungen im Schulbereich werden mit dem Haushalt 2018/2019 fortgeführt. So wurden auch die aus der BAföG-Entlastung für den Schulbereich vorgesehenen 8,99 Millionen Euro analog zum Haushalt 2016/2017 veranschlagt. Eine der größten daraus finanzierten Ausgabepositionen ist die Einführung einer neuen Schulverwaltungssoftware.
Besonders hervorzuheben ist, dass der DemokratieLaden Anklam eine weitere Förderung aus dem Strategiefonds über den Zeitraum von zwei Doppelhaushalten erhält.
Die veranschlagte Stellenzahl für die Kapitel 0751 bis 0756 ergibt sich aus den zur Planung vorliegenden
Schülerprognosen und der vereinbarten Schüler-LehrerRelation von 13,5 für den Bereich der allgemeinbildenden Schulen und 25,7 für die beruflichen Schulen.
Weitere Besonderheiten, zum Beispiel zur Beschulung von Flüchtlingen, Bedarfe bei den Altersanrechnungsstunden, sind einvernehmlich mit dem Finanzministerium vereinbart worden. Bei steigenden oder sinkenden Schülerzahlen werden gemäß Paragraf 8 Absatz 18 Haushaltsgesetz 2018/2019 Leerstellen ausgebracht oder gesperrt. Fortgeführt wird auch die Möglichkeit zur Kapitalisierung von bis zu 250 freien Planstellen in den Kapiteln 0751 bis 0755 für den Unterricht ergänzende Angebote im Rahmen des ganztägigen Lernens beziehungsweise schulergänzenden Projektlernens.
Der Hochschulkorridor wurde entsprechend der Vereinbarung zum Haushalt 2016/2017 fortgeschrieben. Er wurde als Modellrechnung aus der Empfehlung des Landesrechnungshofes für die Verwendung der Entlastung aus BAföG-Mitteln und PFI unter Berücksichtigung kleiner Anpassungen gegenüber den Annahmen des Landesrechnungshofes entwickelt. Die Ausfinanzierung der Stellen beträgt bei den Universitäten 97 Prozent, bei den Fachhochschulen 98 Prozent und bei der HMT 100 Prozent. Grundlage stellen die Nasensätze aus dem Aufstellungsverfahren zum Haushaltsgesetz 2014/2015 dar.
Für den Hochschulkorridor gilt, dass die Tarif- und Besoldungssteigerungen vollständig nachgezeichnet werden, gegebenenfalls auch Reduzierungen. Die Sach- und Investitionskosten werden auch jeweils um 1,5 Prozent jährlich gesteigert. Für diese ergänzenden Zuweisungen wurde in jedem Hochschulkapitel ein neuer Titel ausgebracht. Die darin veranschlagten Mittel wurden hochschulgenau ermittelt. Die bisher von den Hochschulen finanzierten Abführungen an den Versorgungsfonds sind seit dem Haushalt 2016/2017 aus dem Hochschulkorridor herausgelöst und gesondert veranschlagt. Alle Mehrausgaben für den Versorgungsfonds, die zum Beispiel durch die Ernennung neuer Beamten entstehen, gehen nunmehr zulasten des Landeshaushaltes.
Die Wirtschaftspläne der Hochschulen wurden im Zusammenhang mit den Hochschulen und in Abstimmung mit dem Finanzministerium neu strukturiert. Sie weisen nunmehr alle Einnahmen und Ausgaben der Hochschulen aus. Dies entsprach auch einer Forderung des Landesrechnungshofes. Ebenso wurden die Bewirtschaftungsgrundsätze in Abstimmung mit dem Finanzministerium neu gefasst.
Zur zunächst vorgesehenen Höhe einer allgemeinen sowie einer zweckgebundenen Rücklage für unbefristete Stellen konnte in trilateralen Verhandlungen mit den Hochschulen ein Kompromiss gefunden werden, mit dem sich nun auch die Hochschulleitungen in persönlichen Gesprächen sehr zufrieden zeigen. Ihre anfangs geäußerte Kritik fand Eingang in die Beratungen. Statt einer allgemeinen Rücklage in Höhe von 2,5 Prozent zum Jahresabschluss 2018 und 5 Prozent in 2019 ist nun eine länger gestreckte Rücklagenbildung bis 2020
auf dann 3 Prozent des jahresbezogenen Grundzuschusses vorgesehen,1 Prozent ist es in 2018 und 2 Prozent sind es in 2019.
Die zweckgebundenen Rücklagen für Beschäftigungspositionen über die Mittelfristige Finanzplanung hinaus sollen nun den zweifachen Wert der veranschlagten Personalausgaben in den Jahren 2018 und 2019 betragen, vorher waren sie in kompletter Höhe je Beschäftigungsposition jeweils fünf Jahre vorgesehen.
Beim Einzelplan 09 – Justizministerium – positiv zu erwähnen sind neben vielen anderen Maßnahmen die Erhöhung der Gerichtsvollziehervergütungen und die Investitionen in die Sicherheit der Gerichtsvollzieher allgemein, hier zum Beispiel in Schutzwesten, die Sicherheitstechnik der Anstalten des Landes und elektronische Fußfesseln.
Ich komme jetzt ganz kurz zum Einzelplan 10. Hier haben wir Ihnen auch einen neuen Antrag vorgelegt, wo es um die Förderung des Kinderschutzbundes geht. Der Kinderschutzbund wird einen Teil aus dem Strategiefonds erhalten und den anderen Teil aus dem Haushaltsplan. Es wäre schön, wenn Sie diesem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU zustimmen könnten. DIE LINKE hat diesen Antrag auch eingebracht.
Noch mehr Geld, aber Sie haben nicht gesagt, warum mehr Geld. Einfach nur mehr Geld zu verlangen, ist, glaube ich, unredlich.
Nein, das steht nicht in Ihrem Antrag. Das steht nicht in Ihrem Antrag drin und das haben Sie auch nicht gesagt, als wir Sie danach gefragt haben.
(Jeannine Rösler, DIE LINKE: Und warum wollen Sie weniger Geld? – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Begründen Sie mal, warum weniger Geld!)
Zu den Einzelplänen 11 – Allgemeine Finanzverwaltung –, Einzelplan 12 – Hochbaumaßnahmen – und Einzelplan 14 brauche ich, glaube ich, nichts zu sagen. Da gab es keine großen Änderungen. Zu Einzelplan 15 wird der geschätzte Kollege Rainer Albrecht einige Ausführungen machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Koalition wird die solide und vorausschauende Finanzpolitik weiterhin fortsetzen, darauf mein Wort. Dies, liebe Bürgerinnen und Bürger, ist ein Markenzeichen sozialdemokratisch geführter Regierungsverantwortung in MecklenburgVorpommern. Die Anträge der Fraktion DIE LINKE mit einem geschätzten Volumen von 300 Millionen Euro an Ewigkeitskosten sind aus unserer Sicht nicht akzeptabel, und ich muss auch dem Kollegen Renz recht geben, wenn er sagt, hätten wir das vor zwei oder beim letzten Doppelhaushalt schon beschlossen, dann wäre das Geld schon weg und wir wären jetzt in den Schulden drin.
Und es kamen auch keine neuen Vorschläge für wirklich neue Projekte. Ihnen reichen die veranschlagten Mittel einfach immer nur nicht aus. Sie wollen immer nur mehr, mehr, mehr, und das wollen wir halt nicht.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Wir wollen mehr Deutschunterricht, das ist wichtig, mehr Matheunterricht.)
Abschließend ein paar grundsätzliche Worte: Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unseres Landes ist dafür entscheidend, wie gut oder schlecht es den Menschen im Land geht. Wir setzen große Hoffnung darauf, dass sich die Werften in unserem Land wieder zu einem maritimen Wirtschaftskern entwickeln. Neben den Arbeitsplätzen in den Werften werden sich hoffentlich sehr viele Arbeitsplätze in der Zulieferindustrie in Mecklenburg-Vorpommern etablieren. Damit wäre ein echter Impuls in Richtung Wirtschaftswachstum gegeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich ausdrücklich allen fleißigen Menschen danken, sei es in den Industrie- und Handwerksbetrieben, in der Land- und Ernährungswirtschaft, in den Schulen, Hochschulen und Krankenhäusern oder in den Tourismus- oder Dienstleistungsbetrieben und in den Verwaltungen. Sie schaffen mit ihrer täglichen Arbeit Wachstum und Wohlstand. Durch ihre Steuerabgaben sorgen sie dafür, dass das Gemeinwesen finanziert werden kann und auch funktioniert. Wir als Abgeordnete der SPDLandtagsfraktion werden dafür sorgen, dass das schwer verdiente Geld – die schwer verdiente Steuer, muss man dazu sagen – effektiv und effizient eingesetzt wird.