Mit Artikel 2 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Schienenpersonennahverkehr MecklenburgVorpommern …“ sichert sich das Land langfristig die Finanzierbarkeit des Schienenverkehrs in MecklenburgVorpommern. Dies ist wieder eine gute Entscheidung für die Zukunft, denn es werden bisher nicht verbrauchte Bundesmittel aus dem Regionalisierungsgesetz gebunkert. So binden wir für spätere Jahre, in denen wir mit sinkenden Zuweisungen aus dem Regionalisierungsgesetz zu rechnen haben, die Mittel für den Schienenpersonennahverkehr. Das Geld vom Bund kann somit nicht im allgemeinen Haushalt verschwinden.
Mit Artikel 3 Änderung des Landwirtschaftssondervermögensgesetzes ermächtigen wir das Landwirtschaftsministerium unter anderem dazu, Mittel auch für notwendige Mehrausgaben für Tierseuchenbekämpfung, Hochwasser und andere Naturkatastrophen sowie unvorhersehbare Mehrausgaben im Agrar-, Umwelt- und Naturschutzbereich aus diesem Fonds zu entnehmen. Ich finde das ausgesprochen wichtig, denn dann muss nicht erst das Finanzministerium nach Geldmitteln suchen, wenn es wieder einmal Schäden durch extreme Sturmfluten oder Tierseuchen gibt. Mit dieser Befugnis könnte Minister Backhaus sofort Erste-Hilfe-Leistungen in Gang setzen.
Die Elternentlastung wird gesetzlich als Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes in Artikel 4 des Haushaltsbegleitgesetzes gleich parallel zum Haushaltsgesetz beschlossen. Wie versprochen, gibt das Land ab 2018 zusätzlich zu den bisher bezahlten 100 Euro bis zu 50 Euro für jedes Kind pro Monat in Krippe und Kita dazu, um die Eltern zu entlasten. Das macht 24 Millionen Euro Mehrausgaben im Jahr 2018 aus. Die Geschwisterkindregelung wird ab 2019 mit zusätzlich 20 Millionen Euro veranschlagt.
Und jetzt ist der Kollege Renz leider nicht da, aber ich muss noch mal ganz klar deutlich machen, dass die CDU – auf Bundesebene zum Beispiel, wir wollen hier ja auch mal die Bundes-CDU in die Pflicht nehmen, ob sie sich entschließen könnte, bei der Beitragsentlastung für die Eltern mitzugehen –, aber die CDU ist dagegen.
Sie als ehemaliger Kreisvorsitzender in dem Kreisverband, wo die Bundeskanzlerin ja noch zu Hause ist, vielleicht gehen Sie doch mal auf sie zu und klären das Problem. Vielleicht sagen Sie mal, das ist nämlich ein Knackpunkt bei möglichen GroKo-Verhandlungen.
Ich denke, Herr Kollege Liskow und Kollege Liskow Junior jetzt als Nachfolger sozusagen, die sollten schon mal darauf eingehen und ihre Kanzlerin oder unsere Kanzlerin,
aber ihre Parteivorsitzende fragen, wie das denn weitergehen soll und ob die CDU ihren Widerstand mal aufgeben könnte.
Meine Damen und Herren, damit besteht sofort ab dem 01.01.2018 der gesetzliche Anspruch und die Landkreise erhalten einen jährlichen Ausgleichsbetrag für den Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung des neuen KiföG von insgesamt 699,3 TE. Die Ausgaben für Kindertagesbetreuung wachsen auf 233 Millionen Euro im Jahr 2018 und auf 240 Millionen Euro in 2019 an.
Zu einer generellen Beitragsbefreiung der Eltern haben die Ministerpräsidentin und unser Fraktionsvorsitzender Thomas Krüger bereits grundsätzliche Ausführungen gemacht und ich habe gerade die CDU gebeten, doch ihren Widerstand endlich mal aufzugeben.
Meine Damen und Herren, im Laufe der Beratungen gab es im Artikel 5 Änderungen des Sportfördergesetzes. Mit der Änderung in Paragraf 3 Absatz 2 erfolgt nunmehr eine Klarstellung. Hintergrund der Änderungen waren unterschiedliche Auslegungen bei Mehrfachförderungen.
Mit der Änderung in Artikel 6 Änderung des Abgeordnetengesetzes erfolgt ebenfalls eine Klarstellung. Hintergrund hierbei waren juristische und steuerrechtliche Fragen.
Meine Damen und Herren, wenden wir uns der Beschlussempfehlung weiter zu. Im Laufe der Beratung kam es zu Ansatzerhöhungen, zu Klarstellungen, zu Änderungen und Erläuterungen und zu Erweiterungen. Die geänderte Darstellung der Mittelfristigen Finanzplanung stieß auf allgemeine Zustimmung. Sie ist nunmehr wesentlich einfacher und verständlicher.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem neuen Doppelhaushalt wird auch die Investitionsquote auf angemessenem Niveau gehalten werden. Momentan erfolgen dazu alle Investitionen des Landes aus EU-Mitteln. Der Finanzminister hat es auch noch mal deutlich gemacht: Wir müssen den Haushalt darauf vorbereiten, dass wir nach Auslaufen der EU-Förderperiode eigene Landesmittel haben, um zu investieren. Mitte 2018 wird der EU-Kommissar Günther Oettinger einen Haushalts
plan vorlegen. Abgebildet werden hierbei auch die Folgen des Brexit sein. Daher ist es für uns umso wichtiger, erstens die laufenden EU-Mittel einzusetzen, um unser Land auf eine mögliche EU-Mittel-Kürzung beziehungsweise einen Wegfall vorzubereiten, und zweitens wollen wir daher weiter stetig mehr Landesgeld für Investitionen in die Hand nehmen.
Investitionen der öffentlichen Hand sind auch immer ein gutes Signal an die Wirtschaft im Land und gerade deswegen soll die Investitionsquote ansteigen, hier in 2018 auf 2,9 Prozent und in 2019 auf 3,6 Prozent. In der Mittelfristigen Finanzplanung ist verankert – das kann man auch nachlesen –, dass ab 2020 eine Steigung auf 7 bis 8 Prozent des jährlichen Haushaltsvolumens angestrebt wird. Das ist eine wichtige Planzahl, die nur dann erreicht werden kann, wenn Haushaltsdisziplin eingehalten wird.
Haushaltsdisziplin ist auch gefragt, wenn es uns wieder gelingen soll, den Berg alter Schulden weiter abzutragen. Zur Erinnerung darf ich Ihnen das noch mal vortragen: Er liegt noch bei knapp 9,8 Milliarden Euro. Bisher ist keine planmäßige Tilgung im Haushalt vorgesehen, aber die Koalition hat sich darauf verständigt, dass 75 Prozent eines jeden Jahresüberschusses in die Tilgung gehen sollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Doppelhaushalt 2018/2019 spiegelt die politischen Schwerpunkte der Koalitionsfraktionen wider. Im Bereich der Polizei wird das Personalkonzept ausgesetzt und es werden zusätzlich 150 neue Stellen geschaffen. Nun kann man sich ständig und vortrefflich darüber streiten, ob das ausreichend ist oder nicht. Die SPD-Landtagsfraktion möchte, dass wir gut ausgebildete Polizistinnen und Polizisten auf die Straße bekommen, damit sich einerseits das subjektive, aber auch andererseits das reale Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wieder erhöht. Dafür werden wir die Ausbildungsbedingungen an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow erhöhen. Zudem sind 21 Millionen Euro Investitionen in technische Ausrüstung eingeplant. Das ist eine Steigerung von 25 Prozent gegenüber 2017.
Deshalb werden wir zusätzlich zu unserem 30-MillionenLandesprogramm aus dem ESF die Kommunen mit jährlich 1,8 Millionen Euro bei der Finanzierung von Schulsozialarbeiterstellen unterstützen.
Im Bereich der Pflege sind politische Schwerpunkte des Landes der weitere Ausbau von den Pflegestützpunkten und die Unterstützung der Kommunen bei der Weiterentwicklung und Erarbeitung seniorenpolitischer Gesamtkonzepte.
Sehr wichtig ist auch die Verbesserung der personellen Ausstattung der Frauenhäuser. Zukünftig kann überall eine 24-Stunden-Betreuung sichergestellt werden.
Dazu ist die Erhöhung des Landeszuschusses ab dem kommenden Jahr um 140.000 Euro jährlich veranschlagt.
Damit kann die Personalsituation in den Frauenhäusern verbessert sowie die Unterstützung für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Zur sozialen Verantwortung zählt auch, dass wir die Mittel für den sozialen Wohnungsbau auf 2018 vorziehen, damit bezahlbarer Wohnraum in den Städten und touristischen Zentren entstehen kann. Hierzu wird mein geschätzter Kollege Rainer Albrecht später etwas sagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Finanzausstattung der Kommunen ist immer wieder ein komplexes und hochemotional aufgeladenes Debattenthema – zu Recht, denn es betrifft uns ja alle. Es ist Ziel, das Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern in einem ersten Schritt ab dem Jahre 2018 zu erneuern, ein zweiter Schritt ist für 2020 verabredet. Der Gesetzentwurf wurde in den zuständigen Ausschüssen des Landtags bisher intensiv und facettenreich beraten. Die Einigung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung vom 11. Mai 2017 wird umgesetzt. Das neue FAG wird im Januar im Landtag verabschiedet. Die Mittel für die Kommunen sind bereits jetzt im vorliegenden Doppelhaushalt für 2018/2019 eingestellt. Weitere Regelungen bleiben der Phase zwei der FAG-Novelle vorbehalten. Darüber sind wir und selbstverständlich auch das Innenministerium und das Finanzministerium bereits im Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden des Landes übereingekommen.
Gleich anschließend daran möchte ich die Projekte erwähnen, die eigentlich in kommunaler Verantwortung liegen, aber vom Land zusätzlich unterstützt werden. Wir geben 600.000 Euro Landesmittel zusätzlich für Investitionen an die Tierheime, wobei je nach Finanzstärke der Kommunen eine 50-, 75- oder 90-prozentige Förderung erfolgen kann. 60.000 Euro geben wir für das Katzenkastrationsprogramm und damit 20.000 Euro mehr als im vergangenen Doppelhaushalt. Das mag dem einen oder anderen nicht so wichtig erscheinen, aber die Hilfen sind in den Kommunen und bei den zumeist ehrenamtlichen Tierschützern von großer Bedeutung.
Ebenfalls wichtig für die betroffene Region sind die Zuwendungen für das Management für Wolf, Biber und Waschbär. Erstmalig werden dafür 250.000 Euro bereitgestellt. Die Mittel für Wolfsprävention, wie zum Beispiel für Schutzzäune und Hunde sowie für Entschädigungen, werden pro Jahr von 45.000 Euro auf 250.000 Euro aufgestockt. Damit soll ein besserer Ausgleich von Naturschutz- und Landwirtschaftsinteressen erreicht werden. Für einen Mehrbedarf im Zusammenhang mit der Prävention und dem Schadensausgleich im Zusammenhang mit dem Wolf können zusätzlich bis zu 200.000 Euro aus dem landwirtschaftlichen Sondervermögen verwendet werden.
Im Bereich Landwirtschaft wäre noch das 297.400-EuroProgramm des Landes zur Umsetzung des Schulernährungsprogramms zu nennen, mit dem Vollmilch, Obst, Gemüse und pädagogische Begleitung zur gesunden
Ernährung und zur Lebensmittelerzeugung gefördert werden. Erwähnen möchte ich auch die Bereitstellung von 642.000 Euro für Bienengesundheit und Arbeit des Bienenzuchtzentrums in Bantin.
Meine Damen und Herren, ein weiterer und überaus wichtiger Schwerpunkt für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land ist der Breitbandausbau. Das Bundesprogramm wird komplett vonseiten des Landes begleitet. Alle dafür notwendigen Mittel, auch zur Vorfinanzierung kommunaler Anteile, sind im Doppelhaushaltsplan 2018 und 2019 veranschlagt. Aus dem Bundesprogramm erhalten wir 832 Millionen Euro. Alle notwendigen Mittel, auch die zur Vorfinanzierung kommunaler Anteile von zehn Prozent, sind im Doppelhaushaltsplan 2018/2019 veranschlagt. Zusammen mit der Kofinanzierung des Landes und dem kommunalen Eigenanteil ist damit ein Gesamtvolumen von etwa 1,3 Milliarden Euro finanziell abgesichert. Aus finanzieller Sicht dürfte es jedenfalls keine Probleme bei der Umsetzung der Projekte geben. Im nächsten Jahr werden bestimmt bereits viele der Baustellen zum Breitbandausbau im Land sichtbar werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte nun zu einzelnen Bereichen verschiedener Einzelpläne kommen. Einige Dinge wurden bereits in der Berichterstattung genannt, andere jetzt.
Im Einzelplan 01 kam es zu Veränderungen zum Haushaltsentwurf wegen der Neugründung der Fraktion der BMV, der Baumaßnahmen im Schweriner Schloss und der Personalausgaben beim Bürgerbeauftragten und beim Beauftragten für den Datenschutz.
Im Einzelplan 02 – Landesrechnungshof – soll es jetzt drei neue Personalstellen beim Landesrechnungshof geben, die sich im Zusammenhang mit der Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes, das im Januar im Landtag vorliegen wird, ergeben werden. Die Beratungen in den Fachausschüssen sind erfolgt und eine abschließende Lesung, wie gesagt, ist im Januar vorgesehen.