Mit Ihrem moralischen Zeigefinger werfen Sie die Person des polizeilichen Informanten mit der sogenannten polizeilichen Vertrauensperson zusammen – wir haben das hier auch schon mehrfach gehört –, vermischen dabei die bedeutsamen rechtlichen Unterschiede und lassen im Hintergrund noch ein bisschen den Vorwurf der Spitzelei mitklingen. Das alles noch in einem Zusammenhang mit Minderjährigen gebracht, die unseren besonderen Schutz brauchen, und fertig ist Ihr Bild von unserem Rechtsstaat. Auch hier sage ich noch mal herzlichen Glückwunsch!
Aber so funktioniert die Realität nicht. Ich möchte eindringlich, gerade weil es um den Schutz von Minderjährigen geht, dazu aufrufen, sich die wichtige rechtliche und praktische Trennung bewusstzumachen. Da wird ganz streng darauf geguckt und strikt getrennt. Minderjährige werden und dürfen nicht als Vertrauenspersonen eingesetzt werden. Praktisch lässt sich ganz einfach die Abgrenzung führen. Vertrauenspersonen werden regelmäßig von der Polizei kontaktiert und handeln mit einem Auftrag. Informanten wenden sich von sich aus an die Polizei und haben Informationen im Einzelfall. Dass es auch im Rahmen von Informationen zu einer Zusicherung der Vertraulichkeit kommen kann, dient einzig und allein dem Schutz der Informanten und gilt sowohl für Minderjährige als auch für Volljährige.
Ich hatte es schon kurz anklingen lassen. Durch die Wortwahl Ihres Antrages suggerieren Sie, dass es nur in M-V zum Einsatz von Minderjährigen als Informanten käme. Ich kenne die Richtlinien anderer Bundesländer.
Alle basieren auf der gleichen Grundlage und stimmen inhaltlich mit unserer Richtlinie überein. Der Einsatz von Minderjährigen als V-Person ist darin ausdrücklich ausgeschlossen in ganz Deutschland. Eine Inanspruchnahme als Informant ist grundsätzlich zulässig, auch dies in der ganzen Bundesrepublik. Für mich erschließt sich nicht, warum gerade unser Landtag den Strafverfolgungsbehörden als einziges Bundesland eine solche Einschränkung in der Ermittlungsarbeit vorgeben soll.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion spricht sich eindeutig dafür aus, dass Ermittlungsmethoden wie V-Personen oder verdeckte Ermittler notwendig sind, Punkt.
Diese rechtlichen Vorgaben schließen den Einsatz von Minderjährigen als V-Person ausdrücklich aus, Punkt.
Und schließlich: Meine Fraktion wird den Kontakt zwischen Jugendlichen und der Polizei, die von sich aus auf die Polizei zukommen und damit bei der Strafverfolgung behilflich sind, auf gar keinen Fall einschränken. Wir lehnen Ihren Antrag aus diesen Gründen ab.
und manche Zwischenrufe sind völlig deplatziert an dieser Stelle, wie: „Ergeben Sie sich und ziehen Sie ihn ein!“.
Frau von Allwörden hat gefragt, was sich in der Zwischenzeit getan hat. Das kann ich Ihnen sagen: Nachdem wir uns im Innenausschuss mit dieser Thematik beschäftigt haben, mit dem speziellen Fall, haben wir versucht, Kontakt mit dem Betroffenen aufzunehmen, nachdem Sie unseren Antrag abgelehnt haben unter der Begründung, einen Straftäter im Ausschuss nicht hören zu
wollen, ohne zu hinterfragen, warum er eigentlich straffällig geworden ist. Wir mussten registrieren, dass er mittlerweile verlegt worden ist von einer Justizvollzugsanstalt in die andere. Wir mussten zunächst herausfinden, in welche Justizvollzugsanstalt. Wir mussten jetzt feststellen, dass er wieder eine neue Anschrift hat. Wir müssen jedes Mal Kontakt aufnehmen. Er muss nachfragen, ob er sich mit uns kontaktieren darf. Ein Anwalt ist eingeschaltet, Ihr Parteifreund Peter-Michael Diestel. All das ist zu beachten in dem Umfeld. Da kann ich nicht von heute auf morgen irgendwelche Dinge hier im Landtag beantragen und beraten. Das ist das, was bislang passiert ist.
Die zweite Frage lautet: Warum sollen wir uns ausgerechnet nur hier in Mecklenburg-Vorpommern mit dieser Frage auseinandersetzen? Das ist ganz einfach zu beantworten: Weil ich Abgeordneter dieses Landtages bin und nicht eines anderen Landtages. Und dann werfen Sie uns – nahezu alle Redner – vor, dass wir die Begrifflichkeiten vermischen würden, tun es aber selbst, denn unser Antrag bezieht sich ganz klar auf den Einsatz von minderjährigen Informanten. Wir beantragen, die „… Richtlinie über die Inanspruchnahme von Informanten und über den Einsatz von Vertrauenspersonen … und Verdeckten Ermittlern im Rahmen der Strafverfolgung“ – das ist die Überschrift der Richtlinie, davon nenne ich nichts, ich nenne nur die Begrifflichkeiten, die da drinstehen – unter der Maßgabe zu ändern, dass der Punkt „Inanspruchnahme von Informanten, die minderjährig sind“, nicht mehr möglich ist.
Und dann kommt die nächste Vermengung, nämlich zwischen Zeugen und Informanten. Wenn ich Zeuge einer Straftat bin und dies bei der Polizei anzeige, informiere ich die Polizei natürlich darüber. Das aber hat mit der Informantentätigkeit, die über die Richtlinie geregelt wird, nichts zu tun, denn in der Richtlinie heißt es auch: „Informanten sind Personen, die im Einzelfall bereit sind, gegen Zusicherung der Vertraulichkeit der Strafvollzugsbehörde Informationen zu geben.“ Das heißt also, die Behörde fragt den Informanten, ob er bereit ist, ihr Informationen zu geben oder weitere Informationen zu geben, nachdem er vielleicht als Zeuge schon mal da war.
Genau das ist hier in dem konkreten Fall passiert. Der junge Mann ist hingegangen und hat gesagt, an meiner Schule passiert irgendetwas. Daraufhin hat die Polizei gesagt, das müssen wir uns anschauen, was man getan hat, und dann fragte man ihn, ob er weiter Informationen liefern wolle. Da sagt so ein junger Bengel natürlich Ja. Seine Mutter hat Nein gesagt, das hat sie auch gegenüber der Polizei geäußert, dass sie das nicht wolle.
Dann kam die Aussage, der Innenminister hat hier mitgeteilt, im Innenausschuss sei alles umfänglich beantwortet worden. Nein, das wurde es eben nicht. Ich will ja gar nicht auf die Frage abstellen, die nicht beantwortet worden ist, ob der junge Mann im Auftrag des Innenministeriums oder der Landesregierung im Umfeld des G8Gipfels Informationen über mich oder meine Partei gesammelt hat. Das ist für mich sekundär. Die Frage, die auch im Innenausschuss nicht beantwortet worden ist, ist, ob die Landesregierung unsere Einschätzung teilt und
die Einschätzung der Kinderhilfe, ob beim Einsatz von Informanten, die gezielt angesprochen werden – bist du bereit, uns gelegentlich Informationen zu geben und dann das eine oder andere Geschenk dafür in Anspruch zu nehmen –, das eine Gefährdung des Kindeswohls ist, ja oder nein. Diese Frage ist nicht beantwortet worden. Die Frage nach den Führungspersonen dieses Informanten auch rings um den G8-Gipfel ist nicht beantwortet worden, obwohl offensichtlich geworden ist, dass es ein Treffen auf dem Gelände des Camps in Heiligendamm gab. Na, die werden sich doch wohl nicht übers Wetter unterhalten haben?!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer also behauptet, alle Fragen wären im Innenausschuss umfänglich beantwortet worden – und ich bemühe jetzt die Begrifflichkeiten des Innenministers –, der erzählt hier totalen Quatsch. Das muss ich an dieser Stelle leider festhalten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Man kann natürlich, lieber Kollege Manthei, auch aus der persönlichen Betroffenheit heraus diese Hinweise auf die Geschichte und dieses unwürdige Agieren des MfS aufgrund der persönlichen Betroffenheit anders einschätzen. Der Betroffene, der sich bei mir gemeldet hat, der ebenfalls Opfer des MfS wurde als Jugendlicher, hat sich bei mir aus freien Stücken gemeldet, als er die Berichterstattung hier in Mecklenburg-Vorpommern verfolgt hat, und hat gesagt, ich habe mit euch nicht viel am Hut, aber ich habe ein ähnliches Schicksal unter anderen Voraussetzungen erfahren und ich will, dass jungen Menschen heutzutage nicht dieses gleiche Schicksal widerfährt. Das war der Beweggrund von ihm, mir diese Rehabilitierungsbescheinigung zukommen zu lassen. Sonst hätte ich nie sozusagen Einblick in diese Vorgänge erhalten.
Ich stelle hier nichts gleich. Ich meine nur, man muss in der Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit, was ich mache, die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen. Was damals als falsch anerkannt worden ist, auch von Betroffenen selbst, muss doch heute nicht automatisch richtig sein. Das ist die Frage, die mich bewegt.
Sehr geehrter Kollege Kramer, Sie sprachen davon, dass der Opposition mehr Kontrollmöglichkeiten gegeben werden müssen – da bin ich sehr bei Ihnen –, bemühten aber an dieser Stelle die Parlamentarische Kontrollkommission. Dieser Fall und die Richtlinie, um die es hier geht, unterliegen nicht der Hoheit der PKK.
Und dann sage ich Ihnen mal, diejenigen, die hier dafür zuständig sind bei der Polizei, müssen sich eigentlich immer kaputtlachen, weil nämlich der Verfassungsschutz über den Einsatz von V-Leuten dem Parlament regelmäßig Rechenschaft ablegen muss und dieser Bereich völlig außerhalb der parlamentarischen Kontrolle liegt.
Das kann doch auch kein gesunder Zustand sein. Das kann kein gesunder Zustand sein, da bin ich sehr bei Ihnen, wenn Sie das mit Ihrem Einwand hier deutlich gemacht haben.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin nicht bereit, Ihre Vorwürfe entgegenzunehmen, auch nicht von Frau Tegtmeier, die sich nun wirklich überhaupt nicht mit dem Inhalt dieses Problems auseinandergesetzt
und nicht mal den Versuch unternommen hat, sich in die Rolle dieses jungen Mannes hineinzuversetzen, der jetzt in einer JVA sitzt, weil er aufgrund dieser Karriere, die staatlicherseits begleitet worden ist, in das kriminelle Milieu abgerutscht ist. Da können Sie wieder mit großen bedauernden Augen gucken, Herr Dachner, das wird das Problem für den jungen Mann überhaupt nicht lösen,
Und dann nur mit der Begründung zu kommen, wir verwischen hier irgendwelche Begriffe, und Sie tun es permanent selbst, und damit unseren Antrag abzulehnen, entschuldigen Sie bitte, das ist