Protocol of the Session on November 16, 2017

ist aber an der Stelle etwas, wo auch wir Stück für Stück erste Entwicklungen nachvollziehen können und hier ein Stück weit darauf hinarbeiten, dass wir im Bundesland besser aufgestellt sind, als mancher vielleicht von uns erwartet außerhalb dieser Bundeslandgrenzen.

Deshalb haben wir zum Beispiel, um das deutlich aufzugreifen, nach der letzten Landtagswahl die Referate, die Kolleginnen und Kollegen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den ganz verschiedenen Ministerien, die es schon immer gab, die aus unterschiedlichsten Bereichen Digitalisierung bearbeitet haben, bewusst in unserem Hause zusammengeführt in eine Abteilung, die ausschließlich für Digitalisierung in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung zuständig ist. Das dürfte im Übrigen bisher – soweit ich das betrachten kann, es stehen ja gerade neue Regierungsbildungen an –, aber bisher dürfte es ein Alleinstellungsmerkmal für MecklenburgVorpommern sein, weil Sie zwar in anderen Ländern Ministerien finden, die auch Digitalisierung heißen, bei denen es aber nicht gelungen ist, die verschiedenen Funktionsträgerinnen und Funktionsträger bewusst in einem Hause, in einer Abteilung zusammenzuführen.

Bei uns im Hause ist ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil dieses Veränderungsprozesses der Digitalisierung die Digitalisierung der Verwaltung selbst. Eine moderne Verwaltung ist unabdingbar – das ist ein schöner Programmsatz –, aber sie geht insbesondere einher mit tief greifenden Veränderungen der Gesellschaft, und wir müssen ein Stück weit verwaltungsseitig abbilden, was da in der Gesellschaft passiert.

Dann würde ich gerne auf das, was als Abkürzung im Antrag eine Rolle spielt, hinweisen. Das OZG – wunderbare Abkürzung –, das neue Onlinezugangsverbesserungsgesetz des Bundes, macht genau an der Stelle jetzt ganz deutlich Leitplanken fest. Und weil vorhin der Ruf war, die SPD regiert doch mit: Ja, aber in einem Föderalismus tun Sie klug daran, wenn Sie so ein Modellprojekt nicht jeder für sich beginnen, sondern wenn der Bund, die 16 Bundesländer und nach Möglichkeit auch die kommunale Seite an der Stelle zwischen zwei Leitplanken gemeinsam marschieren, damit Sie nicht 17-mal die Digitalisierung der Verwaltung erfinden, sondern in einem gemeinsamen Bereich Erfindungen tätigen. Das macht dann aber gewisse Abstimmungsbedarfe deutlich. Die sind der alten Bundesregierung noch gelungen, vor der Sommerpause im Rahmen von Verfassungsänderungen umgesetzt und unter anderem im Onlinezugangsverbesserungsgesetz abgebildet.

Klare zeitliche Vorgabe dieses Gesetzes: Innerhalb von fünf Jahren sollen möglichst alle Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen über einen Portalverbund online angeboten werden. Die Idee ist nicht, der Bund digitalisiert alle kommunalen und Landesverwaltungsvorgänge, sondern die Idee ist nur, es gibt einen Zugang, damit ich nicht von Pontius zu Pilatus im übertragenen Sinne, von einer Internetseite zur nächsten springen muss, damit ich mich ummelde, mein Auto anmelde und irgendwelche Dinge beim Land und beim Bund erledige, sondern ich gehe über ein Portal hinein und der Computer sorgt dafür, dass es auf die richtige Plattform der jeweiligen Verwaltungsebene kommt. Aber ich selbst als Bürgerin oder Bürger spüre das gar nicht mehr – anmelden, meine Dinge abgeben und der Computer sortiert, wohin es gehört.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wäre ja schön.)

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, alle werden diese Leistungen künftig direkt, einfach und sicher mit –

nach Überzeugung des Bundes – drei Klicks, es mögen auch fünf sein, aber mit einem geringen Aufwand erreichen können, und über jedes Verwaltungsportal – noch mal, egal ob kommunaler, Landes- oder Bundesebene – gibt es dann vollständigen Zugang zu allen online angebotenen Verwaltungsleistungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist beileibe nicht so, dass uns dieses Gesetz auf dem falschen Fuß oder kalt erwischt hätte. Mecklenburg-Vorpommern hat bereits in diesem Hohen Hause, nicht in diesen Räumlichkeiten, aber im Landtag selber, im April 2016 ein Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltungstätigkeit – kurz nennen wir das das E-Government-Gesetz – beschlossen, etwas im Übrigen, worauf mich andere Bundesländer ansprechen und sagen: Habt ihr das etwa schon? Wir gucken mal bei euch nach. Also es gibt Bundesländer, die diesen Status noch nicht erreicht haben. Da sind wir ein Stück voraus und haben damit hier im Lande die Leitplanken, die wir brauchten, bereits 2016 gesetzt. Das liefert nämlich den Behörden des Landes und der kommunalen Familie die Grundlagen für den Weg in eben dieses digitale Verwaltungszeitalter.

Der Weg ist dann – das gehört zur Ehrlichkeit auch dazu – nicht von heute auf morgen zu beschreiten, aber weil Estland angesprochen war: Bei der Reise, die ich mit verschiedenen Unternehmerinnen und Unternehmern aus diesem Land in der ersten Jahreshälfte gemacht habe, haben die Esten auch immer deutlich beruhigt und Understatement geübt und gesagt: Ganz ruhig, wir haben hier nicht gezaubert, hier ist nichts über Nacht entstanden. Wir haben nur vor 20 Jahren eine Entscheidung getroffen und jedes Jahr 12 bis 15 Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert. Deswegen sind wir heute fast fertig, aber das waren auch kleine Plätzchen oder Stufen, indem man das Stück für Stück gemacht hat. Und wir sollten ebenfalls nicht vor dieser Riesenmauer von Aufgabe erschrecken, sondern es geht nur, wenn man sie Stück für Stück, Jahr für Jahr abarbeitet. Deshalb, noch mal, dieser Weg wird nicht von heute auf morgen umgesetzt sein, aber wir wollen ihn beschreiten, wir wollen losmarschieren und dafür haben wir 2016 die Grundlage gelegt.

(Thomas Krüger, SPD: Und das ist auch richtig so.)

Ich will mal gerne ein paar Beispiele für Schritte nennen, die wir jetzt step-by-step vor uns haben und dann erfolgreich angehen müssen.

In der Landesregierung die elektronische Akte, die Idee also, dass ich nicht mehr Papier irgendwo hinstelle, im Optimalfall im Computer bearbeitet, zum Schluss ausgedruckt und im Hefter weggestellt, sondern dass ich auch das digital verwalte. Das spart im Übrigen riesige Flächenbedarfe, weil Sie die Papierakten nicht hinstellen müssen. Die elektronische Akte ist in dieser Landesregierung bereits seit mehreren Jahren erfolgreich eingeführt. Auch das ist im Übrigen etwas, was Sie bundesweit einen Tick länger suchen müssen. Momentan sind wir damit befasst, diese elektronische Akte – die Idee also, es gibt keine Papierakte mehr, die im Haus rotiert, sondern das tun wir digital –, diese Überlegungen, diesen Aktentyp auch in die nachgeordneten Behörden hineinzubringen, bisher machen es die Ministerien, die Landesregierung als Ganze, aber es jetzt Stück für Stück in alle landeseigenen Behörden zu übertragen.

Zweiter Schritt, mit dem wir schon erfolgreich seit Längerem unterwegs sind: Wir haben einen Lenkungsausschuss als das maßgebliche Entscheidungsgremium für das kooperative E-Government von Land und Kommunen. Warum? Weil es überhaupt keinen Sinn macht, wenn das Land marschiert und die Kommunen zurückbleiben oder einzelne Kommunen ihren Weg gehen und nach Möglichkeit jeder dieses Wagenrad „Digitalisierung der Verwaltung“ für sich erfindet. Deshalb gibt es einen gemeinsamen Lenkungsausschuss, wo Kommunen und Land gemeinsam Dinge besprechen, vorbereiten und dann auf den Weg bringen. Wir haben deshalb eine gute Grundlage für das gemeinsame Handeln, das Sie in Ihrem Antrag vollkommen zu Recht anregen und das wir dann gerne auch in diesem Lenkungsausschuss fortsetzen.

Das Land und die Kommunen arbeiten im Übrigen schon seit 2003 intensiv zusammen. Auch da werden Sie in anderen Bundesländern große Augen erleben, wenn wir sagen, wir haben einen gemeinsamen Lenkungsausschuss, wenn Sie denen erzählen, dass es ein Büro gibt, kooperatives E-Government, in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl der Landesverwaltung als auch der Landkreise und des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern täglich zusammen tätig sind, dass wir also aus verschiedenen Bezahlquellen Leute in ein Büro gepackt haben und die dort zusammenarbeiten. Auch das ist in anderen Bundesländern unvorstellbar. Die Idee ist, dass sie die praktische Umsetzung dieser Kooperation von Land und Kommunen gemeinsam bearbeiten, gemeinsam vorantreiben und deshalb auch wechselseitig wissen, was der andere tut.

Zurzeit arbeiten wir an der Verbesserung der Datenqualität des zentralen Informationsmanagementsystems. Das gilt dann sowohl für die Daten des Landes als auch der Kommunalbehörden. Was ist dieses zentrale Informationsmanagementsystem? Die Idee ist, dass Sie eine Wissensdatenbank haben, in der Bürgerinnen und Bürger Informationen zu allen Verwaltungsleistungen, egal ob Landes- oder Kommunalleistungen, abrufen. Da können Sie also Abfallbeseitigung eingeben und finden, Sie können BAföG finden und Sie finden auch die Kraftfahrzeugzulassungen. Ansprechpartner sind da drin, Kontakte, Kontaktdaten, Öffnungszeiten und so weiter.

Ebenfalls gehört zu dieser Datenbank – und die ist auch deren Grundlage – die einheitliche Behördenrufnummer 115. Egal, wo Sie bei uns im Land diese Nummer wählen, erhalten Sie mittlerweile telefonisch Auskunft zu den Leistungen der Verwaltung, an die Sie sich richten wollen. Die Auskünfte basieren dann auf diesem gemeinsamen Informationssystem. Man muss dazu eingestehen, neben den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Vorpommern-Rügen, die als Vorreiter eigene Servicecenter für diese 115-Rufnummer aufgebaut haben, gibt es auch Regionen, die diesen Schritt noch vor sich haben. Das bleibt also eine stetige Aufgabe, die noch nicht abgeschlossen ist. Wir sind aber auch da schon auf dem Weg.

Hier gilt es im Übrigen, die angestoßene Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Kommunen fortzusetzen, um den Bürgern und der Wirtschaft mittelfristig ein qualitativ hochwertiges Informationsangebot zu erhalten. Aber dann sage ich auch, die Informationen, die ich hier angesprochen habe, sind natürlich nur der erste Schritt. Als konsequenter nächster Schritt muss jetzt die Mög

lichkeit für zunehmend mehr Verwaltungsdienstleistungen stehen, diese dann direkt im Netz erledigen zu können und mich nicht nur im Netz erkundigen zu können, wo gehe ich hin, sondern schon im Netz auch die Verwaltungsdienstleistungen zu erledigen.

Dafür, meine Damen und Herren, brauchen wir aber einen sicheren Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Verwaltungsdienstleistungen, und das funktioniert am einfachsten über ein quasi zentrales Nutzerkonto. Wer noch so einen alten E-Mail-Account kostenfrei im Netz benutzt, der kennt das: Ich melde mich bei meinem E-Mail-Account mit meinem Passwort und so weiter an und kann dann auf verschiedene Leistungen dieses Online-Kontos zugreifen. Das ist eine ähnliche Idee für dieses zentrale Nutzerkonto zu allen Verwaltungsdienstleistungen.

Deshalb arbeiten zurzeit die Kommunen zusammen mit dem Land intensiv an der Entwicklung eines solchen Server-Nutzer-Kontos für jede Bürgerin und jeden Bürger, im Übrigen auch für jedes Unternehmen. Die Idee ist, dass Sie damit in das Dienstleistungsportal der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern kommen, aber eben auch in die kommunalen Angebote eingebunden werden, und im Optimalfall, wenn dieser zentrale Onlineportalzugang des Bundes da ist, mit diesem angemeldeten Zugang dann auch da hineinkommen. Die Idee ist also, einmal anmelden und dann melde ich mein Kfz an, im Zweifel melde ich meine Mülltonne um und zum Schluss muss ich möglicherweise den Personalausweis verlängern. Das wäre der optimalste Stand mit einem Einloggen.

Im Übrigen, wer Estland mal besucht hat, genau das ist der große Vorteil der Esten. Die Esten haben dort die Möglichkeit, selber zu bestimmen, wer ihre Daten sieht. Sie können auch gucken, wer auf ihre Daten zugegriffen hat, und im Zweifel nachfragen und haben Rechtsanspruch auf Antwort, wenn jemand die Daten erkundet hat, warum er sie erkundet hat. Und wer das nicht binnen kürzester Zeit beantwortet, begeht schon deshalb eine Ordnungswidrigkeit. Das ist der Versuch, mit der Sorge um die Daten umzugehen. Ich finde das einen klugen Ausgleich, dass ich als Dateninhaber sehen kann, wer war es, und wenn der mir keine Antwort geben kann, warum er die Daten brauchte, dann gibt es auf die Finger.

Das Servicekonto wird dann also in unser Landesportal integriert werden, aber auch bei den Kommunen, und es wird im Übrigen nicht nur Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch der lokalen Wirtschaft zur Verfügung stehen. Die Idee ist also, dass auch Unternehmerinnen und Unternehmer darüber ihre entsprechenden Dienstleistungen und ihre Verwaltungskontakte abwickeln können.

Um da einem Missverständnis vorzubeugen: Wir entwickeln das, damit wir zügig vorankommen. Die Idee ist nicht, den Portalverbund damit zu umgehen. Die Idee ist, das hinterher in den bundesweiten Portalverbund einzubinden, trotzdem wollen wir unseren Weg an der Stelle schon vorwegschreitend machen.

Wir wirken als Land im Übrigen auch in der dafür eingerichteten Arbeitsgruppe des IT-Planungsrates mit. Wir lassen also diesen Portalverbund des Bundes nicht einfach über uns kommen, sondern es gibt eine Arbeitsgruppe bundesweit, wo Länder und Bund das gemein

sam beantworten. Da wollen wir dann auch gerne das, was die Vorlage anregt, tun, nämlich das Mitwirken an der Barrierefreiheit. Sie hatten angeregt zu sagen, Mensch, ihr müsst an der Stelle was ändern. Wir kriegen diese Änderung nicht hin, weil der Portalverbund ein gemeinsames Projekt von Bund und 16 Bundesländern ist. Da einen Beschluss zu fassen, in dem drinsteht, wir würden es entscheiden, wäre fehlerhaft. Wir können nur darauf hinwirken, indem wir bei den 16 anderen darauf hinwirken, dafür werben, dass man gewisse Dinge tut. Das wollen wir gerne machen. Deswegen wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie das in „absichern“, was wir eben nicht können, nicht ändern, sondern es bei dem jetzt bisherigen Begriff lassen, dass wir „hinwirken“ sollen und wollen.

Der Nachteil, nicht allein entscheiden zu können, will ich im Übrigen sagen, auf Bundesebene beim Portalverbund, wird nach meiner Überzeugung aber durch ein Mehrfaches aufgewogen durch den Umstand, dass dieses Portal dann in alle vorhandenen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsdienstleistungen hineinführt und die Bürgerinnen und Bürger nicht zwischen verschiedenen Portalen wechseln müssen. Also das, was wir als Bundesland an Selbstentscheidungsmöglichkeit ein bisschen weggegeben haben, wiegen wir, glaube ich, mehrfach auf, indem es eben nicht Parallelsysteme gibt, keinen Dschungel von Parallelsystemen der kommunalen, der Landes- und der Bundesseite.

Für die Mitarbeit an diesem Portalverbund haben wir im Übrigen mit dem Datenverarbeitungszentrum unseres Landes einen kompetenten Dienstleister, der dabei maßgeblich unterstützt und bundesweit geschätzt wird, sodass ich davon ausgehe, dass wir auch ernsthaft Einfluss nehmen können, weil wir mit entsprechender Fachkompetenz an den Diskussionen teilnehmen.

Die Erleichterungen, die mit einem digitalen Antragstellen verbunden sind und sein werden, brauchen aber auch, dass wir gemeinsam für Vertrauen darin werben. Ich glaube, dass es momentan große Zurückhaltung bei vielen Bürgerinnen und Bürgern gibt. Deshalb glaube ich, dass wir gemeinsam als Landtag in der Verantwortung sind, bei Menschen dafür zu werben, dass ihre Daten sicher sind, dass das Onlineangebot ein sicheres Angebot ist und dass ich damit als Bürgerin und Bürger auch mit Vertrauen mit meinen Daten umgehen kann.

Zu guter Letzt werden wir, das ist die notwendige Voraussetzung, den erfolgreichen Weg des Breitbandausbaus fortsetzen müssen. Wenn wir den Menschen sagen, wir machen euch den Weg zur Verwaltung leichter, indem ihr es digital machen könnt, ist das natürlich nur glaubwürdig, wenn wir dann auch Breitbandausstattung im ländlichen Raum haben, die ermöglicht, an der Stelle Zugriff nehmen zu können. Deshalb müssen die Dinge beide parallel vorangetrieben werden.

Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Debatte zu diesem Thema. Ich bin überzeugt, wir sind weiter, als mancher draußen glaubt, aber ich bin auch überzeugt, dass wir in einigen Jahren zeigen können, dass man im ländlichen Raum dann ein sehr viel leichteres Leben hat, weil ich eben nicht mehr in die Kreisstadt fahren muss, sondern das alles von zu Hause mache. Wir bauen nämlich Breitband und wir bauen digitales E-Government. Das zusammen wird die Lösung sein. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Marc Reinhardt, CDU, und Nikolaus Kramer, AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Hersel.

Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! 80 Jahre Digitalisierung in Deutschland – Herr Kollege da Cunha hat es vorhin in seiner Begründung kurz umrissen –, eine Vision, die wir uns jetzt vielleicht noch nicht so vorstellen können. Als Konrad Zuse 1941 die erste frei programmierbare Rechenmaschine Z3 vorstellte, hat er wohl auch nicht damit rechnen können, wo die Reise einmal hingeht. Was damals als zu groß geratener Taschenrechner begann, hält längst Einzug in die Lebenswirklichkeit der Menschen und nun auch langsam in die Behörden unseres Landes.

Unter dem Stichwort „Verwaltung 4.0“ geht der Bürger nun also nicht mehr zum Amt, sondern das Amt kommt in das bürgerliche Wohnzimmer. Das Onlinezugangsverbesserungsgesetz, kurz OZG, soll dem E-Government zum Durchbruch verhelfen und gilt als Startschuss für ein übergreifendes Verwaltungsportal.

(Thomas Krüger, SPD: Das ist auch richtig.)

Innerhalb der nächsten fünf Jahre sollen möglichst viele Verwaltungsleistungen von Bund, Land, Kommune online angeboten werden. Nutzer sollen künftig direkt – der Minister sagte es schon – mit drei, vielleicht auch fünf Klicks zu ihren Leistungen kommen.

(Thomas Krüger, SPD: Das ist doch richtig, oder?)

Das ist sehr gut.

(Thomas Krüger, SPD: Sehr schön! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!)

Durch die Verknüpfung zu einem Portalverband wird ein komfortabler Zugang zu allen online verfügbaren Verwaltungsleistungen, egal ob kommunale, Länder- oder Bundesebene, ermöglicht. Damit soll nun auch die deutsche Verwaltung endlich im digitalen 21. Jahrhundert ankommen. Hoffen wir, dass der Durchbruch für die digitale Verwaltung damit in der Praxis tatsächlich gelingt.

Viele Digitalisierungsprojekte in der Verwaltung, die bereits im Rahmen des E-Governments hohe Kosten verursacht haben, sind gescheitert oder nicht praxistauglich.

(Thomas Krüger, SPD: Jetzt kommen die Beispiele.)

Die Verwaltung wird sich also in den kommenden Jahren mit weitaus höherer Geschwindigkeit der Digitalisierung in allen Lebensbereichen anpassen müssen. Der Bund der Steuerzahler bemängelt, dass viele Verwaltungen sich zwar Mühe geben und das Thema E-Government sehr gut umzusetzen versuchen, aber es scheitert nun mal oft an der Anschaffung beziehungsweise es hängt am Ende daran, dass man zwar teure Anschaffungen hat, sie aber nicht bedienen kann. Es fehlt das Personal.

(Thomas Krüger, SPD: Haben Sie ein Beispiel dafür? Herr Kollege, haben Sie ein Beispiel dafür?)

Die deutsche Bürokratie hat erhebliche Aufholbedarfe bei der Anpassung der eigenen Verwaltungsprozesse an das digitale Zeitalter. Der im April dieses Jahres veröffentlichte Evaluierungsbericht 2016 „Digitale Verwaltung 2020“ zeigt auf, dass von den 2.300 Verwaltungsprozessen des Bundes, die zurzeit eine Schriftform erfordern, 80 Prozent noch gar nicht ohne Weiteres digitalisiert werden können. Bei den Verwaltungsprozessen mit einer Pflicht zum persönlichen Erscheinen sind es sogar 98 Prozent.

Um diese Prozesse zu digitalisieren, müssen Verwaltungsvorschriften und gegebenenfalls auch Gesetze an die digitale Realität angepasst werden. In der Verwaltung muss und wird ein Umdenken stattfinden. Nutzerfreundliche Onlineangebote gibt es im Netz zuhauf. Die Bürger nutzen ihre täglichen Applikationen in allen Lebenslagen und wollen diese einfache Handhabung auch beim Behördengang. Deshalb kann die Verwaltung auch nur mit schnellen und sicheren Lösungen punkten. Hier sind einheitliche Standards und Datenformate gefordert.

(Thomas Krüger, SPD: Das müssen Sie mir jetzt erst mal erklären.)

Alle Leistungen sind nutzerfreundlich zu gestalten, wie die Bürger das von ihren Applikationen gewohnt sind. Gezielte Werbemaßnahmen müssen darüber hinaus für Akzeptanz und Bekanntheit beim Bürger sorgen. Insbesondere ältere Bürger müssen bei der Einführung der Onlineverwaltung an die Hand genommen, überzeugt und gut vorbereitet werden.

(Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!)