Zu dem, was der Herr Finanzminister ausgeführt hat: Eines Ihrer Argumente war, das wirke zulasten des Bürgers genauso, wie es zugunsten des Bürgers wirkt. Das ist richtig. Es geht ja um die Anwendung des gleichen Zinssatzes sowohl für Steuerschulden wie für Guthaben, aber das Gleiche gilt doch auch, wenn wir es jetzt verändern, Herr Brodkorb. Es bleibt eine Belastung auf der einen Seite, wie es ein Guthaben ist auf der anderen Seite. Wir wollen damit nur eine Anpassung, eine Anpassung an die reale Zinswelt.
Das nächste Argument war, der Rechenaufwand sei zu hoch. Ich glaube, das kann man schnell entkräften. Denken Sie bitte an das automatisierte Mahnverfahren!
Wer einen Mahnbescheid automatisiert erstellt, der muss eine Maske am Computer ausfüllen und die komplizierte Berechnung des Zinssatzes wird ihm abgenommen durch die Maschine. Ich denke, das sollte im Zeitalter von ELSTER auch möglich sein. Also halte ich das auch für kein Argument.
Das Dritte, was Herr Brodkorb angeführt hat, war der Dispozins. Natürlich ist der Dispozins etwas völlig anderes. Banken leben wirtschaftlich von den Zinsen oder sollen das wenigstens. Da, wo sie das heute nicht mehr können beim Sparzins, muss eben der Dispo ran, das ist eine ganz andere Problematik.
Aber es ist ja interessant – und da möchte ich jetzt mal die Fraktion der LINKEN ansprechen –, vor nicht allzu
langer Zeit, Frau Rösler, Sie haben es selbst gesagt, haben wir hier einen Antrag von Ihnen besprochen, der die Absenkung des Zinssatzes bei den Dispokrediten ansprach. Ich kann überhaupt nicht verstehen, wo hier der Unterschied sein soll. Sie verlangten mit Ihrem Antrag damals nichts anderes als eine wirtschaftliche Anpassung an die heute herrschenden Verhältnisse. Nichts anderes wollen wir hiermit auch.
Noch etwas zu den LINKEN: Es ist ja auch eine Entlastung des Steuerzahlers, das dürfen Sie auch nicht vergessen. Das ist ein Stück soziale Gerechtigkeit
(Tilo Gundlack, SPD: Es geht um Verzugszinsen bei den Steuernachzahlungen. Kriegen Sie das nicht mit in Ihrer Welt?!)
Die Opposition in diesem Landtag, die Opposition stellen doch zwei Fraktionen. Das sind wir und Sie.
Wenn Herr Gundlack das Urteil aus Münster vom dortigen Finanzhof zitiert, dann möchte ich ihm noch mit auf den Weg geben, dass das Gericht Folgendes in seiner Urteilsbegründung gesagt hat, nämlich den Satz: „Sofern sich die wirtschaftliche Realität einschneidend ändere, könne es geboten sein,“
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Tilo Gundlack, SPD: Das ist vom letzten Jahr. Das Urteil ist vom letzten Jahr.)
Eben, es ist vom letzten Jahr, und jetzt sage ich Ihnen mal Folgendes: Wir werden nicht erleben, dass die Nullzinsen der EZB abgeschafft werden. Glauben Sie bitte nicht, dass wir, solange der Euro existiert, wieder Zinsen haben! Da wette ich mit jedem hier gern um ein Bier.
Wir werden Zinsen erst dann wieder haben, wie wir sie gewohnt waren, wenn wir eine andere Währung haben als den Euro. Und damit beende ich meine Ausführungen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe mich noch mal ganz kurz zu Wort gemeldet, weil ich den Einwurf mit der sozialen Gerechtigkeit nicht so einfach im Raum stehenlassen möchte.
Ich möchte noch mal daran erinnern, warum eigentlich am 01.01.1990 die Vollverzinsung eingeführt wurde. Da geht es genau darum, dass Unternehmer im Prinzip mehr Zeit haben, ihre Steuern zu zahlen als Arbeitnehmer, als der normale Arbeitnehmer. Wenn das Wirtschaftsjahr abgeschlossen ist, hat man zwölf Monate Zeit bis zur Abgabe der Steuererklärung, sofern man einen Steuerberater in Anspruch nimmt, und dann wird das ja erst bearbeitet beim Finanzamt und entsprechend später werden die Steuern gezahlt. Da geht es genau um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung in der Zeit. Der Arbeitnehmer, die Krankenschwester, die oft zitiert wird, zahlt, wenn sie im Januar 2016 ein Gehalt bekommt, auch sofort die Steuern. Der Unternehmer zahlt das in meinem Beispiel etwa zwei, zweieinhalb Jahre später. Und zu diesem Ausgleich ist die Vollverzinsung eingeführt worden.
Deswegen kann man da den Ausdruck „soziale Gerechtigkeit“ überhaupt nicht verwenden. Das hat damit gar nichts zu tun. Es ist wirklich ein Instrument der Mittelstandspolitik, wenn wir darüber nachdenken, den Zinssatz zu senken, denn der normale Unternehmer, der mit seinem Geld eine wesentlich höhere Rendite als sechs Prozent in seinem Unternehmen erzielt, nutzt natürlich diesen Liquiditätsvorteil, indem er seine Steuern so spät wie möglich zahlen möchte. Genau aus dem Grund gibt es eben diese Verzinsung, um da sozusagen ein bisschen abzuschrecken und zu sagen, er soll die Fristen einhalten und seine Steuererklärung pünktlich abgeben. Da kann man eben nur, wie gesagt, heute über den Zinssatz sprechen. Die Zinssatzhöhe, die Zinshöhe ist diskussionswürdig, da gebe ich dem Kollegen recht, aber alles andere war einfach nicht zutreffend. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/1201. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/1201 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten Arppe, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Aussprache gemäß Paragraf 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Überbelegung, Personalnot und damit verbundene Probleme in der Patientenversorgung, der Sicherheit und Hygiene im Zentrum für Nervenheilkunde der Universitätsmedizin Rostock, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Bereich Akutstationen“, auf Antrag der Fraktion der BMV.
Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema Überbelegung, Personalnot und damit verbundene Probleme in der Patienten- versorgung, der Sicherheit und Hygiene im Zentrum für Nervenheilkunde der Universitäts- medizin Rostock, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Bereich Akutstationen
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 180 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch dazu, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen und Zuhörer! Die Besuchskommission wird auf der Grundlage des Psychischkrankengesetzes interjection: (PsychKG) in Mecklenburg-Vorpommern gebildet und setzt sich aus Ärzten, Bürgern oder auch Mitgliedern des Gesundheitsministeriums zusammen. Wie der Name es schon sagt, besucht und überprüft diese Kommission in regelmäßigen Abständen die psychiatrischen Einrichtungen, in denen Patienten laut PsychKG unter anderem geschlossen untergebracht sind.