Protocol of the Session on November 15, 2017

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/1207 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktionen der BMV und AfD abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/1207. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/1207 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktion der BMV und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Jobcenter und Sozialgerichte entlasten – Hartz-IV-Sanktionen abschaffen, Drucksache 7/1204.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Jobcenter und Sozialgerichte entlasten – Hartz-IV-Sanktionen abschaffen – Drucksache 7/1204 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Foerster.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach den ganzen Jägern darf jetzt noch mal ein Förster zum Ende des Tages ran.

(allgemeine Heiterkeit – Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Torsten Renz, CDU)

Aber ernsthaft,

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

meine Fraktion legt Ihnen heute, anderthalb Wochen nach dem 20. Erwerbslosenparlament, diesen Antrag vor, um erneut über die Frage von Sinn oder Unsinn der Hartz-IV-Sanktionen zu diskutieren. Wir wollen das nicht abstrakt tun und auch nicht nur mit Blick auf die Gruppe der sanktionierten Personen, sondern wir wollen auch etwas zu denjenigen sagen, die mit der Umsetzung der

gesetzlichen Regelungen betraut sind, nämlich im Jobcenter selbst, und zum anderen zu denjenigen, die sich mit den Klagen an den Sozialgerichten zu befassen haben.

Doch zu Beginn gestatten Sie mir einen kurzen Rückblick. Die Diskussion um die Hartz-Reformen wurden ja seinerzeit auch von einem regelrechten medialen Trommelfeuer begleitet. Vielleicht erinnert sich der eine oder andere von Ihnen noch an Florida-Rolf, jenen Langzeitarbeitslosen, der sich im fernen Amerika laut Boulevard auf Kosten in der Heimat hart arbeitender Bevölkerungsteile in der Sonne Miamis aalte. Manch einer mag heute darüber schmunzeln, aber genau solche Beispiele haben damals die Stimmung dafür erzeugt, die Notwendigkeit, vermeintlich unwillige Arbeitslose mittels Sanktionen zur Annahme jeder Arbeit zu zwingen, anzuerkennen.

Zu den Folgen dieses Zerrbildes hat sich jüngst Professor Dörre im Rahmen des Erwerbslosenparlamentes geäußert. Er kommt von der Uni Jena und hat in einer Langzeitstudie über sieben Jahre Langzeitarbeitslose begleitet. Zwei Erkenntnisse will ich hier vortragen:

Erstens, das so häufig titulierte „deutsche Jobwunder“ steigert die ohnehin vorhandenen Vorurteile gegenüber Langzeitarbeitslosen. Dahinter steckt so ein bisschen die Unterstellung, wer in der jetzigen Lage keinen Job findet, der will auch keinen.

Und zweitens, vor dem Hintergrund der schwieriger werdenden Vermittlung von Langzeitarbeitslosen sind zunehmend auch individualistische Verantwortungszuschreibungen bei Jobcentermitarbeitern zu beobachten, und dahinter steckt so ein bisschen die Auffassung, für denjenigen, der sich nicht oder nicht ausreichend um Arbeit bemüht, sind Hartz IV und die damit zuweilen verbundenen Sanktionen die gerechte Strafe.

Nun gibt es darüber hinaus viele weitere Untersuchungen zur Frage, was Sanktionen mit den Betroffenen machen. Eine stammt vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages. Der ist nicht als linker Lobbyverein verdächtig, deswegen möchte ich gern aus dessen Papieren zitieren. Zur Wirkung von Sanktionen im Bereich Mieten und Wohnen heißt es dort unter anderem: „Der Großteil der Interviewpartner hatte keine Möglichkeit, das Einkommen auf alternativen Wegen aufzubessern.“ Deshalb „konnten … Rechnungen oder die Miete nicht bezahlt werden. In Verbindung mit der finanziellen Belastung nannten einige Befragte, dass sie sich deshalb auch stärker aus dem sozialen Leben zurückgezogen haben.“ Darüber hinaus waren die Sanktionen auch „direkt verantwortlich für durch Mietrückstände entstandene Kündigungen, erzwungene Umzüge und Zwangsräumungen.“ Die Betroffenen verzichteten daraufhin folgerichtig auf Beratung und Hilfe durch die Jobcenter.

Beschrieben werden auch weitere schwerwiegende Folgen der Sanktionspraxis. So wird zum Beispiel verdeutlicht, dass per Sanktion bestrafte Leistungsempfänger oft an Lebensmitteln sparten, notwendige Medikamente nicht kauften oder mangels Geld für den ÖPNV nicht den Arzt aufsuchten. Stattdessen beschränkten sie sich zunehmend auf ihren eigenen Wohnraum, und dies führe zusätzlich zu gesundheitlichen Problemen. Ferner sei auffällig, dass Sanktionierte signifikant häufiger seelische Probleme als Nichtsanktionierte zeigten.

Auch auf das Thema Verschuldung wird noch mal eingegangen. Der O-Ton dazu lautet: Zudem mussten sich Sanktionierte häufig verschulden und da sie bereits vor den Sanktionen finanzielle Probleme hatten, wirkten sich die Sanktionen zusätzlich negativ aus. Wie gesagt, alles Untersuchungen des Deutschen Bundestages, des Wissenschaftlichen Dienstes.

Meine Damen und Herren, Sie sehen also, schon mit Blick auf die Gruppe der Leistungsbezieher gibt es viele Gründe, die Sanktionspraxis kritisch zu hinterfragen, weil sie eben in der Regel nicht dazu führt, Erwerbslose in Arbeit zu bringen. Im Gegenteil, die derart Abgestraften ziehen sich häufig aus dem öffentlichen Leben zurück, ihre Probleme nehmen zu und sie entfernen sich dadurch eher weiter vom Arbeitsmarkt.

Darüber hinaus müssen wir uns eine grundsätzliche Frage stellen: Hartz IV soll per Definition eigentlich das Existenzminimum darstellen. Wenn das so ist, warum kann man das Existenzminimum denn eigentlich durch Sanktionen unterschreiten? Genau diese Frage trieb das Sozialgericht Gotha um, als es sich zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht wandte.

Aber schauen wir uns die nächste Gruppe an: Was bedeuten Sanktionen eigentlich für Jobcentermitarbeiter? Wenn man dazu recherchiert, findet man auch unzählige Quellen im Internet. Ich will mal exemplarisch aus einem Artikel im „Tagesspiegel“ aus dem Frühjahr 2017 zitieren. Da kommt ein Jobcentermitarbeiter zu Wort, der jüngst in den Ruhestand gegangen ist. Zu seinen Kunden befragt, äußert er sich wie folgt: „,Die meisten, die zu uns kamen, waren normale Leute, mit Problemen, die jeder bekommen kann.ʻ Ganz plötzlich. … Den wenigsten“ konnte er jedoch „wirklich helfen.“ Zu den Arbeitsumständen befragt, sagt er, „von Anfang an waren wir vollkommen unterbesetzt“. Die Konsequenz seien unter anderem viel zu hohe Betreuungsschlüssel und ein hoher Krankenstand gewesen. Dazu gab es einen hohen Anteil befristet Beschäftigter, was die Notwendigkeit mit sich brachte, ständig neue Leute in die komplexe Materie des SGB II einzuarbeiten, und am Ende verweist er auf das Ergebnis der von den Betroffenen empfundenen Demütigung durch Hartz IV. Der Frust über fehlende Perspektiven, eine tief empfundene Ohnmacht, insbesondere über die mit den Sanktionen einhergehenden existenziellen Nöte, führten oft auch zu Gewaltausbrüchen gegenüber Beschäftigten im Jobcenter.

Auch ver.di als zuständige DGB-Gewerkschaft kommt in dem Artikel zu Wort und verweist darauf, dass Jobcentermitarbeiter in der Mehrzahl bei der Vermittlung in Arbeit helfen möchten, dabei allerdings vielfach von bürokratischen Vorschriften und ständigen Gesetzesänderungen ausgebremst werden. Dazu kämen strenge Zielvorgaben, die von oben nach unten durchgedrückt würden, und es sind dieser Druck und das Wissen um die Folgen von Sanktionen für Betroffene, die dazu führen, dass Burn-out-Fälle in Jobcentern zunehmen.

Meine Damen und Herren, Sie sehen also, auch mit Blick auf die Jobcentermitarbeiter gibt es durchaus gute Gründe, die Sanktionspraxis auf den Prüfstand zu stellen.

Kommen wir zur letzten Gruppe. Das sind die an den Sozialgerichten mit der Bewältigung der anhaltend hohen Zahl von Klagen beschäftigten Mitarbeiter. Was diese Aktenberge für die tägliche Arbeit praktisch bedeuten,

erläuterte der Sprecher des Berliner Sozialgerichtes in einem Beitrag für den „Deutschlandfunk Kultur“ unter dem Titel: „Eine Reform und ihre fatalen Folgen“. Befragt zur hohen Anzahl und der langen Dauer von Verfahren mit Hartz-IV-Bezug antwortet er sinngemäß: Die Zeit müssen wir uns nehmen. Das hat ja zum Beispiel dazu geführt, dass über Jahre hinweg der Berg an unerledigten Verfahren auch stetig angewachsen ist. Dabei ist es völlig richtig, jede einzelne Sanktion, die hier vor Gericht gebracht wird, zu überprüfen. Da steht dann nicht eine einzelne Rechtsfrage im Vordergrund, sondern es geht vielfach um ganz tatsächliche Fragen. Wenn eben vorgetragen wird, dass wegen einer Krankheit der Meldetermin nicht wahrgenommen werden konnte, dann müssen wir aufklären, ob diese Krankheit existierte, ob sie tatsächlich so schlimm war, dass die betreffende Person nicht den Weg zum Jobcenter auf sich nehmen konnte. Das beinhaltet eine Vielzahl von Ermittlungsschritten, Nachfragen beim Arzt, möglicherweise Zeugenvernehmung, und das alles für einen Streitwert, der verhältnismäßig gering ist, aber das ist unsere Aufgabe, so die Aussage.

Nun machen natürlich Klagen gegen vom Jobcenter auferlegte Sanktionen nur einen Teil der Klageflut aus. Vielfach geht es auch um die ungerechtfertigte Anrechnung von Vermögen oder strittige Berechnungen der Kosten für Unterkunft und Heizung. Betroffenenorganisationen sagen allerdings, dass sich noch viel zu wenige Menschen gegen diese Dinge wehren, gegen die Sanktionen wehren, indem sie den Klageweg beschreiten.

Meine Damen und Herren, auch die Situation der Beschäftigten an den Sozialgerichten zeigt also, dass es mehr als angezeigt ist, die Sanktionspraxis kritisch zu hinterfragen. Es gibt viele negative Auswirkungen. Zunächst mal sollten wir das anerkennen und nicht kritiklos in den Chor derjenigen einstimmen, die den Betroffenen pauschal unterstellen, sie seien unwillig, faul und somit selbst schuld an ihrer Situation.

In einem zweiten Schritt könnte man ein Sanktionsmoratorium vereinbaren, um die aufgeworfenen Fragen einmal einer genauen Prüfung zu unterziehen. Das haben neben Vertretern der LINKEN übrigens auch schon CDUMitglieder gefordert. Neben einer saß ich jüngst, es handelte sich um das CDA-Bundesvorstandsmitglied und die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.

(Vincent Kokert, CDU: Gute Frau!)

Und schließlich müsste aus unserer Sicht dann als dritter Schritt die Abschaffung der Sanktionen folgen. Zu Zahlen werde ich mich in der Debatte äußern. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 180 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und

Kollegen! Das war wieder ein Feuerwerk von Herrn Foerster. Den könnte man ja fast als Jäger bezeichnen.

Meine Damen und Herren, die Debatte zum SGB II läuft so lange, wie es dieses Gesetz gibt, und die LINKEN fordern das also gefühlt seit 12, 13 Jahren immer wieder. Das, was Sie aber hier losgelassen haben, ist ja eine Aufreihung von Problemen aus Ihrer Sicht und andererseits eine Nichtbeachtung der Gesetzeslage. Das müssen Sie auch mal zur Kenntnis nehmen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Sanktionen werden dann ausgesprochen, wenn man zum Beispiel keine Termine einhält. Dann wird geprüft, welche Gründe dazu geführt haben. Viele sind vielen Terminen nicht nachgekommen und dann hat der Staat natürlich die Gelegenheit, bis zu 30 Prozent der Leistungen zu kürzen. SGB II ist die Grundsicherung oder im Prinzip der Sozialhilfeansatz, den man hat, wenn man in Not ist. Dazu steht jeder, dazu stehen alle Fraktionen in diesem Hause, dazu steht die Bundesregierung, auch der Deutsche Bundestag. Aber wer am Ende Steuergelder bekommt – wir alle zahlen Steuern und Hartz IV wird aus Steuergeldern finanziert, das ist Ihnen, glaube ich, bewusst, und SGB II in besonderer Weise. Das sind Steuermittel und da hat auch jeder Steuerzahler das Recht, dass Kontrollen ausgeübt werden, wenn Termine oder andere Dinge nicht dazu führen, dass eine Arbeitsvermittlung angenommen wird, wenn viele Dinge dazu führen, dass man sich bei den Jobcentern nicht an die jeweiligen Angebote hält, wenn man vieles ausschlägt oder im Prinzip eben auch Sozialgerichte und Jobcenter bis hin zu den Mitarbeitern teilweise in beklagenswerte Gesundheitszustände versetzen kann durch die Diskussionen.

Meine Damen und Herren, damit will ich eins klarstellen: Wenn Kinder betroffen sind, sind diese 30 Prozent Sanktionen nicht gerechtfertigt, die können dann in Sachleistungen et cetera ausgezahlt werden. Kinder in den Familien dürfen nicht sanktioniert werden, das will ich noch mal hinterherschieben. Das ist, glaube ich, von Ihnen bisher auch nie gesagt worden.

Zu der Frage, die Sie jetzt immer wieder vorgestellt haben, dass es darum geht, in den Jobcentern die Mitarbeiter aufzurichten, dass Sie Sorge haben, dass Burn-out eintritt, dass viele zur Unzeit sanktioniert werden: Sie wissen ganz genau, dass eigentlich in den Jobcentern nur knapp 4,3 Prozent Widersprüche eingelegt werden, oder auch bei den Sozialgerichten ist die Zahl so. Von daher sind, denke ich, einerseits der Gesetzgeber mit dem SGB II und die Jobcenter ja verpflichtet, die Dinge zu prüfen und auch jeweils auf den Weg zu bringen.

Ihr Hinweis, dass es in besonderer Weise bei der 15. Kammer des Sozialgerichtes in Gotha schon mal einen Antrag mit Begründung vor dem Bundesverfassungsgericht gegeben hat: Dieser Anlauf beim Bundesverfassungsgericht ist im Jahre 2015 gescheitert, das wissen Sie, oder?

(Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE)

Ja, ich weiß, es gibt einen neueren jetzt, aber da die schon Erfahrungen haben mit Anträgen, die scheitern, glaube ich nicht, dass wir jetzt alle unruhig schlafen müssen, nur, weil Gotha jetzt wieder mal vor das Bundesverfassungsgericht zieht. Das sehe ich jedenfalls relativ

entspannt. Und die Sanktionen im SGB II, die Sie streichen wollen, da müssen Sie wahrscheinlich noch große Mehrheiten in den nächsten vier Jahren zusammenbringen, um das Prinzip des Förderns und des Forderns, das in diesem Gesetz festgelegt ist, zu untergraben.

In besonderer Weise will ich auf die Paragrafen 2 und 14 im SGB II hinweisen, wo diese Dinge des Forderns und Förderns dokumentiert sind und niedergeschrieben wurden. Mit anderen Worten heißt Fördern, die Jobcenter sollen die Leistungsempfänger im SGB II in Arbeit vermitteln und sie entsprechend fördern, damit sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Dafür ist es nun einmal erforderlich, dass ein Gespräch mit dem Arbeitsvermittler stattfindet.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Dafür haben sie ja nächstes Jahr noch 10 Millionen weniger. – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Eben.)

Hier kommt dann das Fordern ins Spiel, Herr Kollege Foerster, das ist nämlich das Fordern. Solange eine Person mit dem Geld der Steuerzahler in Notsituationen unterstützt wird, muss sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten mithelfen, ihre Situation zu beenden und zu verbessern. Das ist, glaube ich, auch richtig so, und das ist allgemeiner gesellschaftlicher Konsens, außer bei den LINKEN.

(Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE)

Eine Person, die erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, weil sie keine Arbeit findet, kann und darf mit der Unterstützung der Gesellschaft rechnen. Das ist gut und richtig so und entspricht unserem Sozialstaatsprinzip. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Mittel ohne Bedingungen zur Verfügung gestellt werden müssen.