Zu diesem Problem gehören auch die Fangquoten für den Hering. Im Küstenraum spielt der im Frühjahr zum Laichen einwandernde Hering eine sehr große Rolle in der Kormorannahrung. Im Gewässersystem Oderhaff, Pommersche Bucht und Greifswalder Bodden hat der Kormoran günstige Nahrungsbedingungen.
da er einen geringeren Teil der Kormorannahrung ausmacht und weil unser Kollege Herr „Dorschke“ sich da besser auskennt.
Aber der Kormoran hat an den Küsten den ein- und zweijährigen Dorsch entdeckt und gefährdet jetzt die nachwachsenden Populationen des Dorsches.
Kommen wir noch einmal auf die EU zurück, und zwar auf die Gesetze. Die Europäische Union ist sich durch
aus bewusst, dass es in bestimmten Regionen der Gemeinschaft zu Konflikten zwischen dem Kormoranschutz und den Interessen der Fischerei kommt.
Sie räumt deshalb den Mitgliedsstaaten Möglichkeiten zur Vermeidung ernsthafter Schäden durch Kormorane ein. Der Kormoran wurde bereits 1997 aus dem Anhang der EG-Vogelschutzrichtlinie gestrichen, weswegen die Regierung – Herr Strohschein hatte erst gesagt, seit 1990, das war natürlich ein bisschen falsch – seit 1997 zu wenig gemacht hat.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Ralph Weber, AfD: Die Zeit wird dann knapp. – Peter Ritter, DIE LINKE: Er ist noch nicht bei den rechtlichen Grundlagen. Das kommt später.)
Die seitens der EU in Auftrag gegebene Studie unterstreicht die Notwendigkeit einer Bestandsregulierung sehr deutlich.
und eine Reduzierung der bisherigen Brutkolonien ergreifen. Vergrämung durch Lasergeräte, Manipulation der Gelege und Abschüsse in allen Kolonien sollten deshalb auf der Tagesordnung stehen, bis wir die Zahl von maximal 6.000 Brutpaaren erreicht haben.
Was bei der Teichwirtschaft möglich ist, sollte auch an unseren Binnen- und besonders den Küstengewässern gelten.
Die Binnenfischerei der Müritz hat vor zehn Jahren anhand folgender Berechnung den großen Einfluss der Kormorane deutlich gemacht:
Im Zeitraum Juli bis September sind ständig 2.000 bis 2.500 Kormorane auf dem Gewässer der Müritz. Es ist nur in diesem Zeitraum von 80 bis 90 Tagen mit der Anwesenheit dieser großen Anzahl zu rechnen. Bei einem Nahrungsbedarf von 500 Gramm pro Tag und Vogel schwankt die rechnerische Entnahme durch die Kormorane zwischen 80 und 125 Tonnen jährlich bei der Müritz. Der Ertrag der Müritz liegt laut Bonitierung bei 15 Kilo
gramm pro Hektar. Das macht bei der Fläche der Müritz 170 Tonnen im Jahr aus. Somit entnimmt der Kormoran über 50 Prozent der Fischproduktion dem Gewässer.
Wirtschaftlich präziser werden die Schäden jedoch anhand der Aalwirtschaft – da komme ich wieder zu dem geschützten Aal – beschrieben. Die Fischereibetriebe kennen den Besatz und die Fangmengen sowie den Fischereiaufwand auf ihren Gewässern. Die Einflussgrößen – Wanderverhalten, Entnahme durch Angler und normale Sterblichkeit – sind konstant oder unterliegen überschaubaren Schwankungen. Es liegen für viele Gewässer Datenreihen zum Aalfang und auch zum Aalbesatz über einen Zeitraum von mehr als 50 Jahren vor.
(Thomas Krüger, SPD: Liegt es nicht vielleicht doch eher daran, dass Glasaal in Größenordnungen gefangen wird? – Andreas Butzki, SPD: Das versteht er nicht.)
Die Besatzeffektivität in den 60er- und 70er-Jahren, also in einer Zeit ohne nennenswerte Kormoranbestände,
kann als Basis für den Einfluss des Kormorans auf die Aalbestände angesehen werden. Unter diesen Bedingungen wurden Wiederfänge von 50 Prozent bei Besatz mit Satzaalen und mindestens 5 Prozent des Glasaalbesatzes erzielt. Ab den 80er-Jahren sanken mit dem Anstieg der Kormoranpopulation die Fangraten deutlich. Dramatisch wurde die Situation aber ab 1990. Aufgrund der existenzbedrohenden Situation wurden vom Land Mecklenburg-Vorpommern Entschädigungen für nachgewiesene Fangausfälle gezahlt.
Im Jahre 1993 – es geht um Aalfangverluste – waren es 14,6 Tonnen, 1994 45,4 Tonnen, 1995 37,6 Tonnen, 1996 45,7 Tonnen. Gut, bis zu diesem Zeitpunkt durfte noch nichts gemacht werden. Jetzt kommen wir zu den Jahren ab 1997. Ab dann war die EU-Richtlinie gestrichen und es durfte der Kormoran vergrämt, bejagt werden und so weiter. 1997 hatten wir trotzdem Verluste von 51,2 Tonnen, 1998 61,9 Tonnen. 1999 griffen die Maßnahmen und es ging wieder abwärts auf 43,1 Tonnen. Damals wurden noch 30 Prozent des wirtschaftlichen Schadens vom Landwirtschaftsministerium bezahlt, ab dem Jahr 2000 wurden nur noch 10 Prozent des Schadens bezahlt und ab dem Jahr 2002 gab es erst mal gar nichts mehr – das auch zur Wahrheit. Zurzeit bewegen sich die Aalfangverluste bei der Fischerei Müritz-Plau um die 20 Tonnen pro Jahr. Das macht aber immer noch pro Jahr eine Zahl von 218.900 Euro aus.
Damit kann man auch Arbeitsplätze erhalten und schaffen. Das sind letztendlich Verluste, wo der Fischer selbst den Aalbesatz in die Gewässer einbringt.
(Thomas Krüger, SPD: Aber wieso beantragen Sie was zu Küstengewässern, wenn Sie jetzt zur Müritz reden?)
Natürlich haben wir 85 Prozent der Kormorane an den Küstengewässern, aber auch da werden die Aale gefressen.
Anhand dieser Zahlen kann man erkennen, dass die Maßnahmen, die ab 1998 – wir erinnern uns, 1997 hat die EU den Kormoran aus der Vogelschutzrichtlinie gestrichen – ergriffen wurden, den Verlust senken.
Aber die Verluste sind trotzdem noch enorm. Der Kormoranbestand bringt den Wirtschaftszweig Binnenfischerei, der keine Probleme mit der Vermarktung seiner Produkte hat, in existenzielle Schwierigkeiten. Außerdem hat sich für die Bevölkerung das gesunde Nahrungsmittel Fisch stark verteuert. Also im Interesse unserer Bürger in Mecklenburg-Vorpommern: Runter mit der Anzahl der Kormorane!
Ein weiterer Aspekt ist die Sicherung der Arbeitsplätze in der Fischereiwirtschaft. Wenn unsere Fischer wieder mehr fangen, sprich, die Verluste sich stark reduzieren, wird es auch zu neuen Arbeitsplätzen kommen.
Gerade im Tourismusland Nummer eins sind unsere frischen Fischprodukte sehr gefragt. Die Stärkung seiner Wirtschaftszeige sollte für den Landwirtschaftsminister Priorität haben. Das Einknicken vor meist selbsternannten Naturschützern, für die die Mehrheit der Bevölkerung kein Verständnis aufbringt – sprechen Sie mal mit den 44.000 Mitgliedern des Landesanglerverbandes und deren Familien und Verwandten und Bekannten –, ist für unser Bundesland nicht zielführend.