Seit den Protesten 2005 wegen des vernünftigen Abschusses von Jungvögeln in der Kormorankolonie Anklamer Stadtbruch wurde nichts mehr unternommen zur erheblichen Reduzierung der Kormoranpopulation.
aber Claus Ubl – er ist von der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, und zwar vom Institut für Fischerei – hat schon 2006 festgestellt, dass fischereiliche Schäden durch Kormorane auch in den Küstengewässern verursacht
werden. Dabei handelt es sich besonders um die Gebiete Strelasund, Greifswalder Bodden, Peenestrom Achterwasser, Stettiner Haff sowie die Außenstrandbereiche dieser Regionen.
Auch bei den Küstengewässern zwischen Rügen und Hiddensee kommt es zu Schäden, da sich hier ein weiterer Verbreitungsschwerpunkt des Kormorans befindet. Durchschnittlich waren 2004 bis 2006 noch rund 405 Fischereibetriebe an der Küste im Haupterwerb tätig, im Zeitraum 2014 bis 2016 waren es nur noch durchschnittlich 258 Betriebe. Eine annehmbare Anzahl der Betriebe im Nebenerwerb ist ebenfalls zu verzeichnen. Daran ist jetzt nicht ausschließlich der Kormoran schuld, aber er trägt seinen Anteil dazu bei.
Der Angeltourismus spielt für unser Bundesland ebenfalls eine große Rolle. Bei den Betreibern von Angelkuttern stehen Arbeitsplätze, wenn nicht gar Existenzen auf dem Spiel.
Kommen wir zu unserer Flora. Das massenhafte Auftreten des Kormorans hinterlässt auf eine ganz spezielle Art und Weise Schäden sowohl an Fauna und Flora, am Boden als auch unter dem Baumbestand. Ich kann mich persönlich noch gut daran erinnern, als man das Ramper Moor beim Schweriner See mit dem Sportboot befahren konnte, eine wunderschöne Naturlandschaft.
Man brachte aus gewissen Naturschutzgründen damals den Grund vor, es seien Laichgebiete gesperrt, und dann hatte der Kormoran Einzug gehalten und machte sich breit.
In der wilden Zeit 1990/91 bin ich wieder in den vorderen Teil mit meinem Boot verbotenerweise reingefahren.
(Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oh! – Torsten Renz, CDU: Selbstanzeige! – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)
Es war kein schöner Anblick mehr. Die Kormoranpopulation hatte die Uferbäume zum Absterben gebracht und der massive Vogelkot ließ das Ganze wie einen Gespensterwald aussehen. Vorher war das Gebiet Laichgewässer, nun nicht mehr, sondern Leichengewässer.
Deshalb darf auch kein Halt vor den Brutkolonien in den Naturschutzgebieten gemacht werden, so, wie es für
andere Wildtierarten gefordert wird. Dazu Zitat vom Wald- und Jagdexperten des BUND, Ulrich Mergner: „,Rehe und Hirsche sind Teil des Nationalparks (Vor- pommersche Boddenlandschaft), aber sie müssen auf ein waldverträgliches Maß reduziert werden.‘ Gleiches muss auch für den Kormoran gelten …“
Schauen wir uns die Abschusszahlen seit 2000/2001 mal näher an. Sie bewegen sich zwischen knapp 600 bis 1.650. Im Bundesland Bayern, welches einen Kormoranbestand von zwischen 6.000 und 8.000 Einzeltieren hat, werden zwischen 2.600 und 8.600 Kormorane jährlich abgeschossen.
(Thomas Krüger, SPD: Und wie viele Seen haben die? – Torsten Renz, CDU: Haben Sie das schon mal ins Verhältnis zu den Menschen gesetzt?)
Deshalb sollte von der Landesregierung ausgehend zusammen mit dem Fischereiverband und dem Landesanglerverband eine Prämie ausgesetzt werden,
damit bis 01.04.2018 eine Anzahl von bis zu 50.000 Einzeltieren erlegt werden kann. Denken Sie noch mal an Ihren Koalitionsvertrag zum Punkt „Entnahme und Bewirtschaftung“,
(Thomas Krüger, SPD: Mit Schießen hat es Ihre Fraktion ja raus. Dazu haben wir ja schon mehrere Sachen gehört.)
aus dem ich erst zitiert habe, werte Landesregierung! Und denken Sie, werte Abgeordnete, an Ihren Beschluss, Prämien zur Reduzierung der Schwarzwildpopulation zu zahlen! Herr Krüger, das haben Sie selbst mitgetragen.
(Torsten Renz, CDU: Können Sie das noch mal wiederholen? – Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD – Glocke der Vizepräsidentin)
Lassen Sie uns jetzt gemeinsam beim Kormoran handeln! Die nötigen Änderungen in der Kormoranverordnung können wir parallel im Ausschuss beraten und dann weitere Maßnahmen zum Schutz neuer Fische treffen. Die EU lässt uns ja gewisse Sachen noch machen und wenn man sich die Kormoranverordnungen der anderen Bundesländer anguckt, hat jedes so seine Spezifik.
Ich weiß, unsere ist schon sehr weit, aber Brandenburg beispielsweise geht in den Bestimmungen ein auf den Abstand bis 500 Meter an den Gewässerrand und so weiter. Es lassen sich auch bei uns noch kleine Änderungen durchführen. Und wo ein Wille ist, ist dann auch ein Weg.
(Andreas Butzki, SPD: Alle sprechen von Küstenschutz, Herr Lerche. – Thomas Schwarz, SPD: Herr Lerche, hier kommt ein guter Tipp vom Kollegen Butzki.)
da gebe ich Ihnen vollkommen recht, da können wir nichts machen, aber in allen anderen Gebieten kann man die Zahlen senken. Wenn wir ein Gebiet kormoranfrei gemacht haben, werden aus diesen Brutkolonien dort die Tiere nachrücken und wir werden sie auch dort wieder in ein niedriges Maß reindrängen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Andreas Butzki, SPD – Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Das war die beste Rede, die ich je gehört habe. – Patrick Dahlemann, SPD: Ein richtiger Scharfschütze!)