Protocol of the Session on October 19, 2017

Denn, Frau Larisch, was machen Sie eigentlich mit deutschen Opfern rassistischer Gewalt, die von Ausländern ausgegangen ist? Meinen Sie, die gibt es nicht? Ich darf Sie gerne,

(Zurufe von Martina Tegtmeier, SPD, und Karen Larisch, DIE LINKE)

ich darf Sie gerne in jene Stadtteile deutscher Großstädte einladen, in denen es kaum noch Deutsche gibt. Gehen Sie in die Schulen, in denen 95 Prozent Migrantenanteil vorhanden ist, und schauen Sie, wie dort beleidigend und gewaltsam gegen Erwachsene, gegen Lehrer und Schüler vorgegangen wird, weil sie Deutsche sind, weil sie „Schweinefleisch- und Kartoffelfresser“ sein sollen! Die haben ja nun schon ein Bleiberecht. Was machen Sie denn mit denen? Die sind auch Opfer rassistischer Taten geworden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: So was nennt man Verfolgungswahn.)

Was bekommen die denn eigentlich als Bonus? Vielleicht eine lebenslange „Rassismusversehrtenrente“ in Form staatlichen Dauerunterhaltes, oder wie stellen Sie sich das vor?

Wissen Sie, hören Sie endlich damit auf, Ausländer und Deutsche gegeneinander auszuspielen!

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Das sagt der Richtige!)

Wenn ein Ausländer,

(Karen Larisch, DIE LINKE: Das sagen Sie?!)

wenn ein Ausländer Opfer wird, dann kann selbstverständlich eine Abschiebung bei einer ausreisepflichtigen Person temporär, freilich aber nur so lange ausgesetzt werden, wie hierfür die Anwesenheit in einem Strafverfahren notwendig ist. Unser Aufenthaltsgesetz sieht das in Paragraf 60 Absatz 2 – Sie haben es vorhin gesagt – vor.

(Zuruf von Karen Larisch, DIE LINKE)

Das ist geltende Rechtslage und ermöglicht also die Durchsetzung des Strafrechts, und zwar korrespondierend mit der Durchsetzung der Ausreisepflicht – ganz rechtskonform, ganz rechtsstaatlich. Eines dauerhaften Bleiberechts bedarf es dafür nicht.

Die wahre Hilfe gegen die Verrohung in unserer Zeit liegt in der Wiederherstellung des abhandengekommenen Vertrauens ins politische System und der Wahrung des gesellschaftlichen Friedens. Ich glaube, da sind wir uns einig. Sie liegt im Abbau von Unsicherheiten. Genau diese Unsicherheiten erleben wir in jüngster Zeit durch

multiple Krisen leider immer wieder, und hier besteht akuter Handlungsbedarf.

Es gibt viel an der gängigen Asylpraxis zu kritisieren, zum Beispiel, dass wir eine Einwanderung in unsere Sozialsysteme erleben. Ich frage mich schon seit Längerem, warum die Partei der angeblichen sozialen Gerechtigkeit, wie Sie sich schimpfen, bei diesem Thema keine Sensibilität für die Tragweite dieser Entwicklung an den Tag legt!

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren der Partei der LINKEN, wenn Sie weiterhin mit realitätsfremden und rechtsstaatlich fragwürdigen Forderungen Landespolitik machen wollen, dann wird Ihnen das Volk in noch viel höherem Maße als geschehen das Vertrauen entziehen. Für Ihre Partei wäre zu hoffen, dass sich fähigere Kräfte, wie zum Beispiel Frau Wagenknecht oder Herr Lafontaine, mehr Gehör verschaffen,

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

damit Sie, wie wir,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie werden sich wundern, wie Sahra Wagenknecht Ihnen die Leviten liest im Bundestag!)

die Zukunft unseres Rechts- und Sozialstaates in Mecklenburg-Vorpommern wieder mitgestalten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da werden Sie sich noch wundern!)

Solange, Herr Ritter, das nicht der Fall ist und solche Anträge auf der Tageordnung stehen, muss ich Ihnen leider ankündigen, dass die AfD-Fraktion diesen Antrag ablehnen wird. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Na zum Glück!)

Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, die Fraktion DIE LINKE ist sehr froh, dass die AfD bei dieser Argumentation diesen Antrag ablehnt. Ich persönlich hatte zunächst große Sympathien dafür, weil für mich grundsätzlich das Opfer im Mittelpunkt steht, wenn es um Straftaten geht.

Der Minister hat hier die Brandenburger Verordnung, mit der ich so ein bisschen sympathisiert habe, angeführt als, ja, fast schon als Rechtsbeugung, möchte ich mal sagen. In dieser Verordnung ist übrigens explizit vermerkt, dass gerade Straftäter von dieser Regelung ausgeschlossen sind, also – das, was Sie hier angeführt haben – wenn man sich an die Verordnung aus Brandenburg anlehnen würde, wäre das von vorherein überhaupt gar kein Täter.

Aber wenn hier von Gleichstellung oder Gleichsetzung die Rede ist, dann muss man sich schon mal fragen, ob tatsächlich Menschen, die Opfer von Straftaten wurden, ob rechtsextremistischer oder anderer Art, und als Flücht

linge bei uns im Land sind oder als Asylsuchende, ob die nicht in der Tat von manchen Leistungen per se aufgrund ihres Status ausgeschlossen sind, die andere Menschen hier beantragen können oder erhalten können. Allein die Tatsache, dass der Übertritt der deutschen Grenze unrecht ist nach dem Gesetz, dürfte sie von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zum Beispiel ausschließen.

(Zuruf aus dem Plenum: Ach ja?)

Ja, das ist eine Seite, es gibt noch viel mehr. Ich hätte mir in diesem Zusammenhang auch durchaus vorstellen können, dass wir das Thema Menschenhandel in diesem Zusammenhang näher untersuchen unter Bleibeaspekten, aber es ist nicht gewünscht. Es ist darauf hingewiesen worden, dass wir in unserem Rechtsrahmen weite Möglichkeiten haben. Das muss ich als Partnerin in einer Koalition akzeptieren und somit werden wir diesen Antrag ablehnen und auch einer Überweisung nicht zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Christel Weißig, BMV – Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort die Abgeordnete von Allwörden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag stellt die Fraktion DIE LINKE einen Grundwert unserer Demokratie infrage: die Gleichwertigkeit der Menschen. Dies wird nicht dadurch besser, dass das Land Brandenburg im Dezember 2016 einen Erlass ausgefertigt hat, der – so auch der Titel des heutigen Antrages – Opfern rechtsmotivierter Gewalt ein dauerhaftes Bleiberecht einräumt. Viel Kritik musste der Erlass bereits einstecken und viele Fragen wirft er auf, allerdings möchte ich sachlich und nicht polemisch dazu ausführen.

Erstens also frage ich mich: Was ist denn rechtsmotivierte Gewalt genau? Was ist mit den Opfern anderer Gewalt? Wie wird Missbrauch vorgebeugt? Genügt nicht bereits die bisherige Regelung, wonach sich ein Bleiberecht ergeben kann, wenn der vollziehbar Ausreisepflichtige als Zeuge an einem Strafverfahren teilnehmen muss? Alles Fragen, die bereits im Zusammenhang mit dem Erlass gestellt wurden und bis heute unbeantwortet blieben.

Gleichlautende Anträge gab es schon in Sachsen und im Bundestag, aber auch dort sind diese Fragen unbeantwortet geblieben und die Anträge wurden deshalb auch abgelehnt. Diese Antworten bleiben Sie im vorliegenden Antrag meines Erachtens ebenfalls schuldig. Die Fraktion DIE LINKE diskutiert bei dem Thema also gar nicht inhaltlich und setzt sich auch nicht mit der Kritik auseinander, das hätte ja sonst bis hierher mal erfolgen müssen. Das passiert leider nicht.

Liebe Fraktion DIE LINKE, ich weiß, ich erwähne es häufiger, aber auch an dieser Stelle muss ich es noch einmal tun: Ich bin von Beruf Polizeibeamtin. Meine Aufgabe war es – ich habe es so gelernt und so lernen es alle Anwärter –, die Aufgabe der Polizei ist primär die Gefahrenabwehr. Dies bedeutet, jegliche Gefahr für

jegliche Person abzuwenden und zu unterbinden. Als Polizistin unterscheide ich nicht und kategorisiere ich Gefahren oder Opfer nicht, und an diesem Grundprinzip unseres Rechtsstaates, dass jeder vor dem Gesetz gleich ist, sollten wir nicht rütteln.

(Beifall Sebastian Ehlers, CDU)

Wir alle – ich denke, da sind wir uns einig – verurteilen rechte Gewalt. Wir sollten aber nicht zwischen rechter Gewalt, linker Gewalt, terroristisch motivierter Gewalt und was weiß ich für Gewalt unterscheiden und dann noch unterschiedlich gewichten. Wir hatten heute Morgen gerade eine große Debatte dazu, wo wir uns eindeutig positioniert haben. Was soll bitte an anderer Gewalt besser sein als an rechter Gewalt? Ich habe von Ihnen dazu noch keine Antwort gehört.

Liebe Fraktion DIE LINKE, haben Sie uns mit dem Antrag Ihr Verständnis von Gleichheit vorgelegt?

(Zuruf aus dem Plenum: Ja.)

Opfer anderer Gewalt sollen kein Bleiberecht erhalten? Gewaltopfer werden also von Ihnen unterschiedlich behandelt. Sie unterteilen also Menschen, in dem Fall auch noch Gewaltopfer, in verschiedene Gruppen. Das wundert mich insoweit, da doch gerade Ihre Partei nach außen eine Kategorisierung von Menschen ausdrücklich ablehnt. Eine unterschiedliche Behandlung von Gewaltopfern, das sage ich hier ganz deutlich, wird es mit meiner Fraktion nicht geben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Deshalb brauchen wir mehr politische Bildung im Land, wegen solcher Reden.)

Und was ist mit dem möglichen Missbrauch? Was ist, wenn der vollziehbar Ausreisepflichtige,

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE – Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Da fehlt politische Bildung, aber in Größenordnungen. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

was ist, wenn der vollziehbar Ausreisepflichtige zu Unrecht eine rechtsmotivierte Gewalttat vorspiegelt?

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Oder was ist bei einem Brandanschlag gegen eine Flüchtlingsunterkunft? Erhalten damit alle zu dem Zeitpunkt dort untergebrachten Personen automatisch ein Bleiberecht? Dies wären alles Opfer von Gewalt im Sinne Ihres Antrages.

Ich sehe die Gefahr, dass diese Aussicht und Regelungen Raum für Verzweiflungstaten unter Asylsuchenden bieten. Nein, Ihr Antrag ist keine Lösung. Ihr Antrag ist Ungleichbehandlung. Ich verweise noch mal auf die bestehenden Möglichkeiten. Es ist doch derzeit bereits geregelt, dass Opfer von Verbrechen für die Dauer des Strafverfahrens bei Bedarf ein für die Zeit begrenztes Aufenthaltsrecht erhalten. Das Ziel des Rechtsstaates, alles zu tun, um ein Strafverfahren erfolgreich zum Abschluss zu bringen, ist damit erreicht.

Liebe Fraktion DIE LINKE, ich kann Ihnen versichern, meine Fraktion hat alle Gewaltopfer gleichermaßen im Blick, wir haben alle Opfer von Intoleranz im Blick und auch Opfer von anderen Übergriffen selbstverständlich. Wir werden es aber nicht zulassen, dass es Unterschiede gibt in der Behandlung von Opfern linker, rechter, extremistischer und sonst motivierter Gewalt. Wir bekämpfen Gewaltextremismus jeglicher Couleur.