Zum Gemeindeleitbildgesetz und dem Stand dazu möchte ich hier nicht ausholen. Das wäre noch mal eine eigene Geschichte für sich. Aber das war das, was seinerzeit die kommunalen Spitzenverbände anerkannt und auch schriftlich fixiert haben.
Zum Zukunftsvertrag selbst gab es Zwischenergebnisse, im Endergebnis jedoch keinen ausformulierten Zukunftsvertrag. Ich weiß nicht, wer damals involviert war,
aber da hatten sich in den einzelnen Arbeitsgruppen Prozesse entwickelt, die hätte man tatsächlich in einem Zukunftsvertrag zusammenfassen wollen. Ich glaube, man hätte 1.000 Seiten oder mehr letztendlich erhalten, weil man sich irgendwann ins Detail verstieg, so will ich das mal vorsichtig sagen. Also es gab Zwischenergebnisse, im Endergebnis jedoch keinen ausformulierten Zukunftsvertrag. Daran änderte auch die Kleine Anfrage von Herrn Ritter im Juli 2015 nichts. Was es gab …
Was es gab, war eine Rahmenvereinbarung über die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Land und kommunalen Landesverbänden.
In der Vereinbarung sind Leitlinien und Verfahrensgrundsätze der zukünftigen Zusammenarbeit enthalten.
Die GRÜNEN titulierten seinerzeit: „Fünf verschenkte Jahre statt Zukunftsvertrag“. Aber das war typisch für die GRÜNEN,
(Torsten Renz, CDU: Die Quittung haben sie bekommen bei der letzten Wahl! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
damals in persona von Herrn Saalfeld, und aus Sicht jedenfalls meiner Fraktion kein Beleg der tatsächlichen damaligen Lage.
Dann wurden die Grundlagen für das Gutachten erarbeitet. Der Gutachter wurde gemeinsam ausgewählt und auch der Arbeitsauftrag gemeinsam formuliert. Das dauerte seine Zeit. Nachdem das Gutachten dann vergeben war, fanden wieder mehrere Arbeitssitzungen – natürlich mit den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam – statt. Man war sich leider durchaus nicht immer einig und der Prozess dauerte daher ein ganzes Stück länger als geplant, was auch vorher erwartet worden war, sodass das Gutachten letztendlich, der Minister sagte es, im März dieses Jahres von Professor Lenk an den Innenminister übergeben wurde und zum Missfallen vieler einen Umfang von über 400 Seiten aufwies.
Was das Gutachten deutlich zeigte, war, dass man etliche Dinge eigentlich so oder so sehen kann und dass man über die Zukunft (aufgabengerechte Finanzausstat- tung) schwerlich Aussagen treffen kann, weil man einfach nicht wissen könne, welche Aufgaben in Zukunft in welcher Qualität von den Gemeinden erfüllt beziehungsweise auch erwartet werden. So konnte also zur Bewertung nur das beigezogen werden, was war und was ist, aber nicht das, was kommen wird.
Krieg natürlich nicht, erspare ich mir an dieser Stelle, aber der Umgang mit dem Gutachten in Bezug auf ein zukünftiges Gesetzgebungsverfahren gestaltete sich doch ziemlich schwierig. Der Knoten wurde erstmals durchgeschlagen am 11. Mai dieses Jahres, indem der FAG-Beirat einen Beschluss gefasst hat, der den meisten Ausführungen des Innenministers zugrunde lag oder liegt. Die Mitglieder des FAG-Beirates verständigten sich zum einen auf eine zweistufige Reform und setzten zum anderen für den ersten Schritt folgende Punkte fest:
Ich mache das mal nur holzschnitzartig. Der Minister hat das in seinen Ausführungen zum Gesetzentwurf schon ziemlich weit untersetzt.
Zweitens. Für den übertragenen Wirkungskreis sollen zusätzlich 9,7 Millionen Euro bereitgestellt werden, und zwar nicht aus der Schlüsselmasse, sondern das Land erkennt dauerhaft an, dass Kostensteigerungen für diese Aufgaben eben nicht aus der Schlüsselmasse, sondern aus dem Landeshaushalt finanziert werden.
Drittens. Das Land gibt die Bundesmittel zur Entlastung der Kommunen ab 2018 voll an die Kommunen weiter.
Und da möchte ich noch mal einhaken, denn dieser Punkt war ja über Wochen vollkommen strittig. Ich möchte mich noch mal ganz, ganz herzlich und ausdrücklich bei der SPD-Bundestagsfraktion
und bei unserer damaligen Bundesfamilienministerin bedanken, die sich für die vollkommene Durchreichung dieser …
(Torsten Renz, CDU: Können Sie auch die nennen, die blockiert haben? Die würden mich mal interessieren. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
Auch wenn Herr Rehn hier in seiner Pressemitteilung herumgetönt hat, ich bin es allein, weiß ich es trotzdem besser, Herr Renz.
(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Wer hat blockiert? – Tilo Gundlack, SPD: Ihr wart es! Ihr wart es!)
und allen voran unsere damalige Bundesfamilienministerin und jetzige Ministerpräsidentin Manuela Schwesig daran mitgewirkt haben, damit ein Weg gefunden wird, wie die Mittel tatsächlich an die kommunale Ebene gelangen können.
Sie erinnern sich ja alle deutlich als Verfolger des politischen Geschehens, dass 2013 in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD auf Bundesebene beschlossen und festgelegt wurde, dass die Kommunen entlastet werden sollten mit einem 5-Milliarden-EuroPaket.
Aber seinerzeit legte man dummerweise fest – vielleicht, weil man noch nicht ganz so weit vorausschauen konnte, wie es sich entwickelt –, dass diese 5 Milliarden über das Bundesteilhabegesetz an die kommunale Ebene runterfließen sollten.
(Thomas Krüger, SPD: So ist es. – Torsten Renz, CDU: Diese Weitsicht war bei der SPD einfach nicht da wahrscheinlich. Da haben Sie so ein Papier unterschrieben, ja?)
Was hatten wir da festgestellt nach einigen Überlegungen, nach Anlaufphasen, dass das in den Ländern voll
kommen unterschiedlich gehandhabt wird? Die Anteile der einzelnen Länder daran sind vollkommen unterschiedlich geregelt gewesen, sodass man dann im letzten Jahr eine Kehrtwende machte.