Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Bürger und Gäste! Unmittelbar einleuchtend ist, dass nach Neuordnung der Krankenkassenlandschaft und den damit einhergehenden Fusionen der allgemeinen Ortskrankenkassen die Restzuständigkeiten der drei genannten Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eine neue Organisation der Prüfpflichten nach Paragraf 274 SGB V und Paragraf 46 SGB XI erfordern.
Nach den genannten Gesetzen haben die für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der ihrer Aufsicht unterstehenden Kranken- und Pflegekassen sowie deren Arbeitsgemeinschaften zu prüfen. Aus den Reihen der AfD kam während der Ausschussberatung der Vorschlag, diese Prüfpflichten nicht einem länderübergreifenden Prüfdienst, sondern dem Landesrechnungshof zu übertragen, um einen Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern zu halten. Dieses
Vorgehen wäre wohl auch möglich, sagt doch Para- graf 274 SGB V Absatz 1 Satz 3, dass die zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder die Prüfung „auf eine öffentlich-rechtliche Prüfungseinrichtung übertragen“ können, „die bei der Durchführung der Prüfung unabhängig ist“. Das wäre also theoretisch möglich.
Allerdings erscheint uns diese Übertragung auf den Rechnungshof nicht zweckmäßig, da die Prüfung für alle drei Bundesländer durch drei Mitarbeiter erfolgen soll und für Mecklenburg-Vorpommern alleine weniger als eine Prüferstelle übrigbliebe. Eine qualitativ hochwertige Prüfung in einem speziellen Rechtsgebiet ist aber von einem Prüfungsteam mit Vertretungsregelung und Vieraugenprinzip im Bedarfsfall besser und nachhaltiger zu erbringen als von einer Teilzeitstelle.
Deswegen wird die Fraktion BMV diesem Staatsvertrag oder diesem Gesetz zustimmen. Allerdings möchte ich ausdrücklich die Kritik von Herrn Koplin unterstützen. Wenn ein Staatsvertrag geplant ist, wäre es sicherlich sinnvoller, das Parlament vorher einzubeziehen, damit man noch die Möglichkeit hätte, überhaupt Änderungen vorzunehmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man die Debatte verfolgt, könnte man den Eindruck gewinnen, es gehe darum, 100 bis 200 Stellen irgendwo zu verlagern. Wir reden hier über genau eine Stelle, also das auch noch mal für die Besucher an der Stelle.
Ja, es geht ums Prinzip, Herr Koplin, ich merke das schon. Sie scheinen sich hier warmzulaufen für höhere Weihen. Das merkt man ja an Ihrem Enthusiasmus, mit dem Sie das hier vortragen. Das ist Ihr gutes Recht.
Ich habe schon in der Ersten Lesung gesagt, dass ein eigenständiger Prüfdienst nur mit höherem personellem und finanziellem Aufwand umzusetzen wäre. Wenn man sich mal die Ausführungen vom Kollegen Koplin so durchliest, auch aus der Ersten Lesung, dann wirft er ja ein ganzes Bündel von Gegenargumenten auf den Markt. Ich habe mir mal zwei herausgezogen.
Einmal haben Sie den Vorwurf gemacht an alle anderen Parteien – außer an Ihre natürlich –, dass sie die Politik der Konkurrenz der Krankenkassen praktizieren, weil es eine Fusion gegeben hat bei der AOK, deswegen reden wir ja auch darüber. Ich will Ihnen ganz klar und deutlich sagen, das ist auch unser erklärtes Ziel, denn ich habe mir mal die Mühe gemacht, die Zahlen rauszusuchen. Wenn ich unterwegs bin, dann fragen mich viele Leute: Wieso gibt es eigentlich noch so viele Krankenkassen?
Es gab, ich habe mal geguckt, 1970 1.815 Krankenkassen, 1990 1.147 Krankenkassen, im Jahr 2000 420 und heute, 1. Oktober, da haben wir aktuell 112 Krankenkassen. Ich finde, das ist auch gut so, weil ich glaube, das
kriegt man doch keinem mehr vermittelt, dass wir mit 500 Krankenkassen bundesweit unterwegs sind, die alle auch Overhead haben, die alle Verwaltungskosten haben. Also ich selber bin bei der BARMER, die wurde ja hier schon begrüßt heute, und bin da sehr zufrieden, auch nach den Fusionen, die dort stattgefunden haben.
Von daher, Herr Koplin, finde ich dieses Argument ein bisschen schwierig, aber es passt zu Ihrer politischen Linie. Wir haben vor vier Wochen hier gestanden, haben alle gemeinsam das Thema „Metropolregion Hamburg“ hoch- und runtergejubelt im Zusammenhang mit unserem Antrag zum HVV. Ich finde, jetzt darf man sich nicht nur die Rosinen rauspicken und sagen, da und da finden wir es gut, wenn wir im Norden zusammenarbeiten, aber jetzt konkret an der Stelle wollen wir es nicht. Das finde ich schon etwas schwierig.
In Hamburg und in Schleswig-Holstein, und das ist auch wichtig – in Schleswig-Holstein sind Sie ja, aus Ihrer Sicht leider, für uns zum Glück, nicht im Landtag –, hat der Landtag zugestimmt. In Hamburg haben die logischerweise ebenso zugestimmt und wir sollten es heute auch tun.
Ihr weiterer Kritikpunkt war demokratiepolitisch. Sie sprechen jetzt häufiger vom Aushöhlen der Demokratie. Das durfte ich ja schon bei anderen Themen feststellen, aber wenn man sich das mal anschaut, auch in unserer Geschäftsordnung ist ganz klar geregelt, ich zitiere: „Über den Staatsvertrag kann nur im Ganzen abgestimmt werden.“ Ich habe mir jetzt mal nicht die Mühe gemacht, in den Archiven des Landtages zu schauen, wie das denn zu Ihrer Regierungszeit, den glorreichen acht Jahren, war, ob da jeder Staatsvertrag …
Der Kollege Renz, Zeitzeuge, bestätigt es gerade, dass Sie das natürlich auch nicht so gemacht haben.
Es gibt Staatsverträge, die werden nun mal – egal ob zum Thema Rundfunk oder zu anderen Fragen – auf Regierungsebene verhandelt. Die werden natürlich auch, das wissen Sie, so ist das Geschäft,
die Sie angekündigt haben, hier stark zu profilieren. Das ist alles Ihr gutes Recht, aber nun tun Sie doch nicht so, als wenn das hier ein übliches Verfahren wäre, dass Staatsverträge nicht über die Minister, die Ministerpräsidentin und vorher durch alle Fraktionen laufen! Das ist bisher nicht so üblich gewesen, haben Sie auch nicht praktiziert. Und ich bin mir sicher, Sie praktizieren es in anderen Ländern auch nicht. Also tun Sie hier nicht so, als wenn Sie das jemals so gemacht hätten! Bekennen Sie Farbe! Das haben Sie getan, Sie werden sich kraftvoll enthalten.
Wir werden mit Freude hier zustimmen, gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, und ich möchte Sie ermuntern, das gemeinsam mit uns zu tun. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Ich denke, wir haben inzwischen erfahren, dass es eben doch möglich ist, auf rein rechtlicher Basis die Prüfung über den Landesrechnungshof zu machen, das ist der Paragraf 274 SGB V.
Herr Koplin, insofern wäre die Enthaltung nicht mehr gerechtfertigt. Aber ich denke mal, da stehen noch andere Dinge im Hintergrund, dass sich nämlich die Fraktion DIE LINKE schwertut, mit der AfD vernünftige Dinge gemeinsam abzustimmen. Das wird wahrscheinlich der eigentliche Grund sein.
Zum anderen, es ist auch nicht so, dass wir hier von einer Bagatelle reden. Ja, es ist nur eine Stelle, aber was wir eigentlich machen, wir reden über eine schlechtere Effizienz. Wir schaffen eine neue Institution und diese Institution wäre völlig unnötig, wenn man das nämlich so machen würde, wie wir das vorgeschlagen haben. Definitiv ist es so, dass die Prüfaufgaben dieser Leute, dieser Prüfinstanz nicht mehr so komplex oder so schwierig sind, dass nicht ein normaler Revisor das machen könnte. Es ist völlig unsinnig, dass das Spezialisten sein müssen.
Ich weiß, so etwas ist zu machen. Der Landesrechnungshof hat ja gesagt, diese Dreierlösung, das würde er auch unterstützen, aber er ist in meinen Augen relativ, ja, regierungstreu.