Protocol of the Session on September 28, 2017

Auf der anderen Seite haben wir den Verbraucher. Wie stellt sich da die Situation dar? Die Deutsche Bundesbank stellte im November 2016 fest, dass die Hälfte aller Haushalte in irgendeiner Form Schulden haben. Im Mittel lagen sie ungefähr bei 1.000 Euro.

(Dietmar Eifler, CDU: Wie setzen die sich denn zusammen, die Schulden?)

Wenn in einer solchen Situation, wo monatliche Kredite getilgt werden müssen oder wo in einem Haushalt mit jedem Euro gerechnet werden muss, plötzlich die Waschmaschine kaputtgeht oder das Auto eine wichtige Reparatur benötigt, bleibt diesen Menschen kurzfristig nur die Möglichkeit, einen Dispo- oder Überziehungskredit zu nehmen, beide mit Zinsen von durchschnittlich 10 bis 13 Prozent, ich hatte es bereits erwähnt. Die Banken verdienen sich ihr Geld auch aufgrund von wirtschaftlichen, von sozialen Notlagen

(Dietmar Eifler, CDU: Ah!)

der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.

(Vincent Kokert, CDU: Die bösen Banken!)

Das ist aus unserer Sicht unredlich, zumal wenn man bedenkt,

(Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE)

dass auf der anderen Seite Verbraucher für die Kredite tief in die Tasche greifen müssen.

Aus unserer Sicht gibt es für diese hohen Dispo- oder Überziehungskredite auch keine Rechtfertigung. Die Banken ziehen immer gern zwei Begründungen hierfür heran. Die eine ist, die hohen Zinsen seien gerechtfertigt aufgrund der Bearbeitungskosten, und zum anderen seien sie aufgrund der hohen Kreditausfälle notwendig, um die Risiken abzudecken. Beide Argumente ziehen nicht, um die hohen Zinssätze zu rechtfertigen.

Das Argument mit den Bearbeitungsgebühren zieht nicht. Vor zwei Wochen schaute ich gerade das „Morgenmagazin“. Da war davon die Sprache, dass aktuell in den Banken so wenige Mitarbeiter arbeiten wie seit 20 Jahren

nicht mehr. Der Grund ist die Digitalisierung in den Banken. Wenn also Mitarbeiter infolge von Digitalisierung abgebaut werden, sagt einem doch schon der Menschenverstand, dass dann auch die Bearbeitungsgebühren geringer werden müssten. Das wiederum müsste sich dann natürlich auch auf die Zinssätze niederlegen. Nichts ist passiert!

Aber selbst wenn dem nicht so wäre und dieser Fakt, den ich da gehört habe, nicht stimmen würde, so wurde bereits 2012 durch eine Studie im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft diese Behauptung abermals widerlegt. Damals wurde festgestellt, dass sich der Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand in den letzten Jahren nicht erhöht habe. Ähnlich verhält es sich auch mit dem Argument der Ausfallquoten für Kredite. Diese lagen im Durchschnitt bei 0,3 Prozent, so die Studie im Auftrag des Ministeriums. Diese Studie war damals auch Anlass, dass die damalige Ministerin, Frau Aigner, die Banken und Sparkassen aufforderte, die Zinsvorteile an die Kunden weiterzugeben.

Meine Damen und Herren, wir sprechen hier von Tatsachen, die 2012 passiert sind. Bis heute hat diese Aufforderung gegenüber den Banken und Sparkassen nicht gefruchtet, bis heute bestehen unverändert die hohen Kreditzinsen.

Und nicht nur auf Bundesebene gab es immer wieder Initiativen, hieran etwas zu ändern. Auch hier im Landtag, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir gezeigt, dass fraktionsübergreifend eigentlich der Konsens besteht, dass diese Zinsen deutlich zu hoch sind. Dabei geht es ja nicht nur um Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern eben auch um kleine und mittelständische Unternehmen, wie Herr Renz in einer der letzten Debatten völlig zu Recht herausstellte. Im Bereich des Verbraucherschutzes allerdings ist dieses Thema schon seit vielen Jahren ein Dauerbrenner und bisher versteckte man sich im Wesentlichen hinter dem Wunsch der Selbstbeschränkung der Banken, auch und gerade hier im Land.

Sehr geehrte Damen und Herren, im Vorfeld zu diesem Antrag habe ich zwei Kleine Anfragen gestellt, mit denen ich in Erfahrung bringen wollte, wie sich die Selbstverpflichtung der Banken in letzter Zeit entwickelt hat. Da teilte die Regierung mit, dass die Sparkassen des Landes die gesetzliche Verpflichtung zur Beratung bei längerer und hoher Inanspruchnahme der Dispo- und Überziehungskredite umsetzen würden und ergänzend als selbstverpflichtende Maßnahme einen Warnhinweis zur Kostensensibilisierung implementiert hätten. Darüber hinaus seien der Landesregierung keine selbstverpflichtenden Maßnahmen des Bankensektors bekannt, nichts zur Zinsbeschränkung.

Meine Damen und Herren, seit unserer letzten Debatte hier im Haus sind drei Jahre vergangen

(Dietmar Eifler, CDU: Stimmt, wir haben darüber gesprochen.)

und das ist dann auch alles, was im Bereich der Selbstverpflichtung zwischenzeitlich passiert ist. Und dann meint die Landesregierung in der Antwort auf die Kleinen Anfragen allen Ernstes, sie halte weiter an einer Selbstverpflichtung fest und lehne eine Deckelung der Zinsen

für Dispositions- und Überziehungskredite ab, beziehungsweise es war in der SVZ zu lesen, dass die Landesregierung keinen Handlungsbedarf sehe.

Das ist mir nun völlig unverständlich. Seit Jahren besteht dieses Problem. Gerade für die Landesregierung eines Landes, wo Niedriglohn auf der Tagesordnung steht, gibt es keinen Handlungsbedarf, die Kreditzinsen zu beschränken? Ich glaube, da verkennt die Landesregierung, dass sie eigentlich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort handeln sollte und nicht im Interesse der Banken.

Und nicht nur, dass die Landesregierung keinen Handlungsbedarf sieht, sie verhindert aktiv, dass es zu einer Beschränkung der Banken kommt. Ein Beispiel ist die Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg zur Zinsbegrenzung für Überziehungskredite. Wie verhält sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hierzu 2012? – Sie enthält sich. 2015 gab es eine erneute Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen. NRW stellte den Antrag, eine Obergrenze des Dispo- und Überziehungszinses von acht Prozent über dem Basiszinssatz vorzusehen. Wie verhält sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern? – Genau, sie enthält sich.

Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass es in der Zwischenzeit auch sonst keine Initiativen der Landesregierung gab, das Problem in den Griff zu bekommen. Das ist kein Handeln im Sinn der Menschen von Mecklenburg-Vorpommern!

Sehr geehrte Damen und Herren, es wird von den Banken immer so getan, als sei die Deckelung der Zinssätze ein staatlicher Eingriff in die Marktpreise. Das mag auch so sein, aber als im Rahmen der Finanzkrise staatliche Rettungsschirme für Bankenrettung aufgespannt wurden, haben Sie sich auch nicht über diese staatlichen Eingriffe beschwert.

(Beate Schlupp, CDU: Für welche Banken denn?)

Als die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank politisch gebilligt wurde, haben Sie das ebenfalls freudestrahlend hingenommen.

(Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn man schon die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank als regulierenden Eingriff in den Bankensektor gutheißt, dann muss man auf der anderen Seite auch die Schutzmechanismen für die Verbraucherinnen und Verbraucher einziehen. Es wird aus unserer Sicht Zeit, dass die Politik hier eingreift und endlich einen Deckel für die Dispo- und Überziehungskredite einzieht. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst die Ministerin für Justiz. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine gesetzliche Zinsbegrenzung für Dispositions- und Überschreitungskredite ist seit geraumer Zeit immer wieder mal gefordert worden. Von Ihnen, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, gibt es nach meiner Auffassung drei Anträge nach 2013 und 2014.

Und um auf Herrn Koplin zu antworten, ja, ich war im Archiv und habe die alten Anträge auch herausgeholt. Aus meiner Sicht ist allerdings auch der heute vorliegende Antrag abzulehnen, und ich sage Ihnen auch, warum, meine Damen und Herren. Eines muss klar sein, Dispositions- und Überziehungskredite sind Darlehen und damit klassischerweise nichts anderes als Schulden. Und die gilt es eigentlich zu vermeiden.

(Minister Harry Glawe: Richtig. – Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Wenn Haushalte ihren Dispo- und Überziehungskredit regelmäßig und längerfristig in Anspruch nehmen, können diese Verbraucher in eine klassische Schuldenfalle geraten. Ich halte es daher nicht für zielführend, die Betrachtung auf eine gesetzliche Zinsbegrenzung zu fokussieren. Der Bundesgesetzgeber hat auch darauf reagiert, und zwar nach meiner Auffassung völlig zu Recht. Am 21. März 2016 traten neue bundesgesetzliche Regelungen in Kraft. Diese stellen den Gedanken der Prävention und der Beratung in den Vordergrund, mit dem Ziel, Verbraucher vor der Gefahr der dauerhaften und erheblichen Inanspruchnahme zu schützen.

Die neuen Regelungen in Paragraf 504a und 505 des Bürgerlichen Gesetzbuches besagen dabei Folgendes: Wer länger als sechs Monate den Dispo zu durchschnittlich 75 Prozent des Rahmens in Anspruch nimmt, dem muss sein Kreditinstitut ein Beratungsgespräch über kostengünstigere Alternativen zum Dispo und über die Konsequenzen weiterer Überziehungen anbieten. Dasselbe gilt bei einer lediglich geduldeten Überziehung über drei Monate, wenn durchschnittlich über 50 Prozent des monatlichen Geldeinganges auf dem Konto in Anspruch genommen werden. Weiterhin muss die Bank in beiden Fällen auf geeignete Beratungsmöglichkeiten wie etwa eine anbieterunabhängige Schuldnerberatung hinweisen.

Mit der Gesetzesreform in 2016 ist auch geregelt, dass die Kunden über die aktuellen Sollzinssätze und damit die drohenden Kosten informiert werden müssen. Das Stichwort heißt: mehr Kostentransparenz zugunsten des mündigen Verbrauchers. Früher war es in der Tat für den Verbraucher nicht immer ganz einfach zu erfahren, wie hoch Dispo- und Überziehungszinsen überhaupt sind. Heute funktioniert das mittlerweile recht gut, die Banken informieren darüber auf den Internetseiten, auch die Stiftung Warentest hat das bestätigt.

Das alles sind wirksame Maßnahmen zur Prävention, Aufklärung und Beratung. Und, meine Damen und Herren, diese Maßnahmen basieren auf dem von Ihnen zitierten Beschluss der 10. Verbraucherschutzministerkonferenz aus dem Jahre 2014. Es ist keineswegs so, dass diese Verbraucherschutzministerkonferenz ausschließlich eine Begrenzung der Dispozinsen gefordert

hätte. Der damalige Beschluss ging viel weiter, und zwar im Sinne der eben beschriebenen Prävention und Beratung.

Darauf hat am 3. Juli 2014 bereits mein damals zuständiger Kollege Herr Dr. Backhaus hier im Landtag auch hingewiesen. Die geschilderten und seit anderthalb Jahren bestehenden gesetzlichen Regelungen haben ein langes und sehr umfangreiches Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Der Bundesrat schlug in der Tat im Gesetzgebungsverfahren die Einführung einer Begrenzung der Dispo- und Überziehungskreditzinsen vor, acht Prozent über dem Basiszinssatz. Dies lehnte die Bundesregierung ab – zum einen mit dem Verweis auf die geplanten und letztlich auch umgesetzten Beratungs- und Informationspflichten der Banken, zum anderen konstatierte die Bundesregierung eine Senkung der Sollzinsen in den letzten Jahren. Damit seien Regelungen zur Zinsbegrenzung zumindest derzeit überflüssig geworden.

Auch der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages empfahl, von einer gesetzlichen Begrenzung der Überziehungszinsen abzusehen. Ein Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE zur gesetzlichen Begrenzung wurde im Bundestag im Februar 2016 abgelehnt. Der Bundesrat, derjenige also, der ursprünglich gefordert hatte, eine Begrenzung vorzunehmen, hat im Übrigen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens davon abgesehen, den Vermittlungsausschuss einzuleiten.

Meine Damen und Herren, wenn wir uns nun die Zinsentwicklung aktuell anschauen, so sinkt der durchschnittliche Zinssatz, zugegebenermaßen allerdings natürlich in sehr, sehr kleinen Schritten, aber er fällt. Die Zeitschrift „Finanztest“, herausgegeben von der Stiftung Warentest, hat im November 2012 als durchschnittlichen Zinssatz 11,76 Prozent ermittelt, im Oktober 2014 – also knapp zwei Jahre später – 10,65 Prozent. Der aktuelle Wert aus dem Juni 2017, ebenfalls von „Finanztest“ und nach derselben Methode ermittelt, betrug durchschnittlich 9,78 Prozent. Ich weiß, das sind Durchschnittszahlen und natürlich aus Sicht eines Verbrauchers nicht die, die er sich wünscht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts dieser Zahlen besteht aber meines Erachtens kein Bedürfnis zu einer gesetzlichen Marktregulierung.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber vielleicht besteht der Bedarf. Wenn bei Ihnen kein Bedürfnis vorliegt, ist das ja etwas anderes.)

Zusammenfassend ergibt sich für mich Folgendes: Selbst, wenn man in Betracht ziehen würde, Zinsen gesetzlich zu begrenzen, würde eine erneute Gesetzesinitiative aus meiner Sicht heute keinen Sinn machen, denn das beschriebene Gesetzgebungsverfahren und die daraus resultierenden Neuregelungen sind gerade einmal anderthalb Jahre alt. Das System der Verbraucherberatung und der Kosteninformationen ist also erst seit 2016 überhaupt installiert. Diesen gesetzlichen Neuregelungen sollte man aus meiner Sicht eine angemessene Zeit geben, um ihre Wirkung zu entfalten.

Wohl auch aus diesem Grund sind im Übrigen zurzeit keine entsprechenden Gesetzesinitiativen anderer Bundesländer zu verzeichnen. Und aus meiner Sicht verbietet es sich auch, Vorratsbeschlüsse des Landtages – also ins Blaue hinein – zu treffen. Die Landesregierung

soll etwaige derartige Initiativen anderer Bundesländer unterstützen, ohne dass überhaupt klar ist, wann es sie gibt und wie sie möglicherweise aussehen. Auch insoweit ist der vorliegende Antrag deshalb aus meiner Sicht abzulehnen. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

(Andreas Butzki, SPD: Und keiner klatscht. – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr da Cunha.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich freue mich zuallererst, dass wir diesen neuen Plenarsaal haben.