Sie werden sehen, wir werden stark in den Deutschen Bundestag, der im Herbst gewählt wird, einziehen.
Es geht hier um die Existenzgrundlagen von Tänzerinnen, die in der DDR als Tänzerinnen tätig waren, es geht
um die geschiedenen Ehefrauen, es geht um mitarbeitende Ehefrauen, die in Handwerksbetrieben tätig waren.
(Torsten Renz, CDU: Und Sie haben sich zu DDR-Zeiten besonders gekümmert um die Frauen in Handwerksbetrieben?)
Sie können sich mal kundig machen, wenn wir schon dabei sind. In der „Märkischen Zeitung“ ist vor ein paar Tagen so ein Schicksal einer Frau, die zu DDR-Zeiten geschieden wurde, dargelegt worden.
Das ist doch wunderbar, Herr Krüger. Ich freue mich darüber, aber ich bin traurig darüber, denn der Sachverhalt ist ja nicht neu und das hätte man schon lange,
Sehr geehrte Damen und Herren, interessant war es, am Mittwoch aus dem Munde der Ministerpräsidentin zu erfahren, dass in Fragen der Rentenangleichung Ost an West im politischen Berlin ein hartes Ringen zwischen CDU/CSU und SPD stattfand. Es klang so, als wenn die SPD der CDU/CSU die siebenstufige Rentenangleichung mit Finale im Jahr – man höre und staune – 2025 geradezu abtrotzen musste. Liest man das Bundestagswahlprogramm der CDU/CSU auf der Seite 42 hierzu,
so entsteht der Eindruck, Herr Renz, als haben wir diesen weiteren Schritt zur Vollendung der deutschen Einheit der CDU/CSU zu verdanken.
Und das kann ich nicht so recht glauben, denn ich habe den Eindruck, da schmücken Sie sich seitens der CDU mit fremden Federn
(Torsten Renz, CDU: Wir waren die Einzigen, die die deutsche Einheit überhaupt nach vorne gebracht haben.)
die Tatsache, dass die Rentenangleichung erst 2025 kommen soll, ist ein Skandal schlechthin. Meine vormalige Abgeordnetenkollegin Karen Stramm hat einmal völlig zutreffend vorgerechnet: Wer 1990 mit 65 Jahren in Rente gegangen ist, muss sage und schreibe 100 Jahre alt werden, um diese Rentenangleichung zu erleben.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie reden so einen Stuss, das ist nicht auszuhalten. Mann, Mann, Mann! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
und ich bin froh darüber. Ich habe das angebracht, weil Frau Stramm das als Erste überhaupt hochgezogen hat. Und ich finde, das an dieser Stelle zu betonen, ist ganz einfach wichtig, nämlich auch zu nennen, wer hat das im Grunde genommen mal analysiert. Sonst geht man schnell darüber hinweg. Sie verkaufen ja Dinge, die eigentlich sehr beklagenswert sind, als Erfolg. Aber ich komme zum Text zurück.
Sehr geehrte Damen und Herren, unser Antrag nimmt unter anderem Bezug auf die aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung „Entwicklung der Altersarmut bis 2036“. Auf Basis einer Simulation wird sich die Altersarmutsquote von gegenwärtig 16 Prozent auf 20 Prozent im Jahr 2036 erhöhen. Die besagten Werte und Zahlen, die ich jetzt genannt habe, sind bundesdurchschnittlich. Das zu betonen ist wichtig, denn die Armutsquote bei der Personengruppe 65 plus beträgt in Mecklenburg-Vorpommern bereits heute 19 Prozent. Im Grunde genommen durchleben wir in Mecklenburg-Vorpommern jetzt schon das, was die Bertelsmann-Studie für die Zeit in knapp 20 Jahren deutschlandweit prognostiziert.
Bemerkenswert ist, dass das Armutsrisiko in der Gesellschaft sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Von Armut sind besonders Personen mit geringer Bildung, Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose und Personen mit Migrationshintergrund betroffen. Zitat aus der Studie: „Für Haushalte in Ostdeutschland steigt das Armutsrisiko stark an.“
Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Antrag bleiben wir nicht bei Feststellungen. Wir stellen klar, was wir für notwendig halten, um die gesetzliche Rentenversicherung sozial gerecht weiterzuentwickeln und wo wir diesbezüglich Handlungserfordernisse für die Landesregierung sehen. Erstaunlicherweise diskutiert die Bertelsmann-Studie Überlegungen, die den Vorschlägen des
Antrags der LINKEN nahekommen. Hierzu gehören erstens, dass das Rentenniveau eben nicht weiter abgesenkt werden darf und keinesfalls unter 46 Prozent sinken darf, zweitens, dass die progressiven Elemente der Idee einer Solidarrente angewandt werden sollten, und drittens, dass bei den Erwerbsunfähigkeitsrenten die Abschläge gestrichen werden müssen.
Zweitens. Die Rentenberechnung Ost soll unverzüglich und nicht erst 2025 an die Rentenberechnung West angeglichen werden.