Protocol of the Session on July 13, 2017

Einmal mehr zeigen Sie, dass die Belange der Unternehmen Sie nicht besonders interessieren. Nach dem jetzigen Gesetz ergeht die Entscheidung darüber, welche Tarifverträge im öffentlichen Personennahverkehr als repräsentativ anzusehen sind, auch unter Beteiligung der Arbeitgeberseite. Die kommt in Ihrem Entwurf überhaupt nicht mehr vor. Bei der Gestaltung des Verfahrens zur Bestimmung repräsentativer Verträge sind das Wirtschafts- und das Finanzressort völlig ausgeschaltet. Berücksichtigung finden sollen darüber hinaus nur solche Tarifverträge, die von tariffähigen Gewerkschaften in Mecklenburg-Vorpommern ausgehandelt worden sind. Haustarifverträge scheinen damit von vorherein auszuscheiden. Meine Damen und Herren, egal, entscheidend ist, dass am Ende die Maßgaben, die den ILO-Kernarbeitsnormen entsprechen, ebenfalls verschärft werden.

Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen und dem Hohen Hause heute nur empfehlen, diesen Gesetzentwurf nicht anzunehmen, und hoffe, dass wir zu derselben Auffassung in der Koalition kommen. Am Ende geht es darum, ein Gesetz vorzulegen, so wie angekündigt, noch im Jahre 2017 durch SPD und CDU, das den Namen dann auch verdient hat. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Obereiner für die Fraktion der AfD.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich halten wir eine Neufassung des mecklenburg-vorpommerischen Vergaberechts für dringend notwendig und begrüßen das. Die gegenwärtige Praxis schützt Arbeitnehmer nur unzureichend gegen Lohndumping. Gleichwohl ist der Entwurf der Linkspartei keine wesentliche Verbesserung gegenüber der derzeitigen Rechtslage, weil er auch relativ verworren und sehr umfangreich geraten ist. Er schafft zusätzliche bürokratische Kosten und belastet die Wirtschaft. Er unternimmt zudem den Versuch, nicht nur Lohnstandards festzusetzen, sondern auch gleich noch strenge Umweltauflagen und Sozialkriterien, was für die mittelständischen Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, natürlich ein Problem ist. Wenn dort etwa umweltfreundliche, energieeffiziente und recycelbare Produkte gefordert werden, ist dagegen ja nichts einzuwenden, aber das ist auch mit dem derzeitigen Vergaberecht umsetzbar.

Dazu braucht man keine neue Regelung. Lebenszykluskosten kann man mit dem derzeitigen Vergaberecht behandeln, dazu braucht man auch keine neue Regelung. Das ist seit vielen Jahren gängige Praxis bei öffentlichen Ausschreibungen, etwa über Gewährleistungsverträge und Ähnliches.

Was in dem Entwurf gar nicht vorkommt, ist eine Lösung für Werkvertragsverhältnisse. Auf öffentlichen Baustellen ist es leider gängige Praxis, dass dort oft Nachunternehmen beschäftigt werden, die dann eben Werkvertragsunternehmen aus Deutschland, Osteuropa oder aus anderen Ländern beschäftigen. Auch das müsste in irgendeiner Form berücksichtigt werden, wenn das Wirkung entfalten soll.

Gesetzestechnisch scheint mir der Entwurf ein bisschen kleinteilig formuliert zu sein, vielleicht hätte auch ein allgemeiner Verweis auf die ILO-Arbeitsnormen genügt. Die Gewichtungsvorgaben für die Wertung der Angebote erscheinen auch willkürlich. Die verpflichtende Einrichtung einer Servicestelle beim Arbeitsministerium führt zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand. Wenn der Entwurf schon sagt, dass eine neue Ministeriumsabteilung entstehen soll, deren Aufgabe es ist, neben der Wahrnehmung von Kontrollfunktionen auch über die Inhalte des Gesetzes aufzuklären, dann stellt der Gesetzentwurf sich selbst infrage. Man muss natürlich auch aufpassen, dass man die Kontrolldichte nicht zu weit führt. Allerdings erkennen wir das grundsätzliche Anliegen an und werden einer Überweisung in die Ausschüsse zustimmen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schulte für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Sehr geehrter Herr Kollege Holter, am Anfang eine persönliche Bemerkung von mir an Sie: Es hat, glaube ich, wenn ich das richtig im Kopf habe – während der Zeit, als Sie Arbeitsminister waren und ich meine erste Wahlperiode hatte, vielleicht noch nicht so, aber in den zehn Jahren danach –, keine Wahlperiode gegeben, in der wir nicht über die Themen Tariftreue, Vergabegesetz und Löhne in diesem Land diskutiert, teilweise auch gestritten haben, manchmal durchaus ähnliche Auffassungen hatten, manchmal auch unterschiedliche.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das meinte ich mit der Geschichte.)

Gestatten Sie mir vielleicht vor dem Hintergrund, dass diese Landtagssitzungswoche nun die letzte Landtagssitzungswoche sein wird, an der Sie hier bei uns teilnehmen, morgen zwar noch reden werden, aber zu diesem Thema ja nicht mehr, die Bemerkung: Es war nicht immer spannungsfrei, aber es war immer eine angenehme Diskussion mit Ihnen. Ich persönlich bedaure es bei allem Dissens, den wir manchmal in der Sache gehabt haben, mit Ihnen einen Gesprächspartner zu verlieren, den ich sehr hoch geschätzt habe.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Ich will es anders ausdrücken: Ich kann Ihre Fähigkeiten als zukünftiger Bildungsminister nicht beurteilen, aber ich glaube schon, dass Thüringen mit Ihnen zumindest jemanden gewinnt, der sich engagiert einsetzen wird, und das ist ja auch etwas, was schon eine Menge ausmacht.

Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich jetzt zu dem Gesetzentwurf kommen, den der Kol

lege Holter eben hier eingebracht und vorgestellt hat. Herr Kollege Holter, es ist richtig, ich habe das an dieser Stelle und auch Ihnen gegenüber in verschiedenen Gesprächen immer wieder deutlich gemacht, dass die Koalitionsfraktionen in Abstimmung mit der Landesregierung beabsichtigen, in diesem Jahr 2017 – und das Jahr 2017 ist nach meinem Kenntnisstand noch nicht in Gänze zu Ende, wir haben, glaube ich, noch ein paar Monate – tatsächlich eine Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern durchführen wollen und wir werden sie auch durchführen.

Es hat bereits verschiedene Gespräche gegeben. Ich habe zum Beispiel heute Morgen am Rande der Landtagssitzung auch wieder ein Gespräch geführt. Es gibt Abstimmungen über weitere Termine, auch mit dem Kollegen Waldmüller, um bestimmte Punkte zu klären, und ich denke mal, wir sind da für dieses Land, für die Unternehmen in diesem Land, für die Beschäftigten in diesem Land, soweit es um die öffentlichen Aufträge geht, auf einem konstruktiven Weg. Dass es manchmal die eine oder andere Stelle gibt, an der es hakelt, das kennen Sie aus Ihrer Zeit, in der Sie in einer Koalition gearbeitet haben, sicherlich auch noch. Wir sind nun mal unterschiedliche Parteien und unterschiedliche Fraktionen mit nicht immer deckungsgleichen Vorstellungen, um es mal freundlich auszudrücken.

Aber, Herr Kollege Holter, ich will noch mal auf Ihren Gesetzestext zurückkommen und vielleicht an ein, zwei Punkten Fragen aufwerfen, die Sie zwar angerissen, aber wofür Sie selber keine Lösung angesprochen haben. Das ist etwas, was ich tatsächlich bedaure, denn Sie als Oppositionsfraktion, Sie als einzelne Fraktion, die eben nicht in einen solchen Abstimmungsprozess gehen muss, wie wir das als Regierungsfraktionen machen müssen, hätten es natürlich deutlich einfacher gehabt, mit innovativen Lösungen aufzuwarten und die heute hier vorzustellen.

Sie haben zu Recht angesprochen, Herr Kollege Holter, dass eines der grundlegenden Probleme in diesem Land der Umstand ist, dass tarifgebundene Unternehmen gerade bei der Frage öffentlicher Vergaben immer noch unter dem Handicap leben. Es ist so – und wenn man mit Unternehmern in diesem Land spricht, dann kommt es tatsächlich immer wieder zur Sprache –, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer sagen, wir bezahlen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Tariflohn, wir zahlen teilweise mehr als nur Tariflohn. Auch das ist schon nicht mehr ungewöhnlich in diesem Land. In vielen Branchen – ich denke nur an die Metallbranche – ist das eher der Regelfall und da reden wir nicht mehr über den Mindestlohn. Und diese Unternehmen, zum Beispiel im Elektrohandwerk, sagen, wir gehen in eine öffentliche Vergabe rein und dann kommt ein Konkurrenzunternehmen, das tatsächlich keinen Tariflohn zahlt, sondern nur den gesetzlich vorgegebenen Mindestlohn, dann stimmt unsere Kalkulation ab diesem Moment nicht mehr, weil wir nicht mehr wettbewerbsfähig sind aufseiten der Personalkosten.

Herr Kollege Holter, Sie hätten die Chance gehabt, diese Frage wenigstens anzureißen. Sie hätten die Chance gehabt zu sagen – und das hätte ich Ihnen nicht mal übelgenommen –, wir haben noch keine hundertprozentige Lösung, dafür zeigen wir einen Weg auf. Aber wenn ich mir Ihr Gesetz angucke, dann ist da kein Weg. Das, was dort genannt wird – das ist jetzt nicht bös gemeint,

ich glaube, dafür kennen Sie mich gut genug, dass ich versuche, Dinge fair und offen anzusprechen –, ist, dass dieser Gesetzentwurf den Weg geht, der seit 20 Jahren und länger in Deutschland im Zusammenhang mit Tariftreuegesetzen gegangen wird. Es hält daran fest – und ich will das mal an einigen wenigen Beispielen deutlich machen –, es hält daran fest, dass bestimmte Tariflöhne, die gesetzlich vorgegeben sind, entweder über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder über die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen oder eben der von mir bereits angesprochene Mindestarbeitslohn nach dem Mindestentgeltgesetz, dass dieses einzuhalten, was ohnehin schon gesetzlich verpflichtend ist, dass dieses einzuhalten neu gefordert wird.

Aber die Frage, die Sie selber aufgeworfen haben, nämlich, wie gehe ich eigentlich mit den Tarifverträgen in dem Land um, die eben nicht gesetzlich vorgegeben sind, sondern wenn auf der Grundlage von Sozialpartnern abgestimmte Tariflöhne gezahlt werden müssen, wird nicht angesprochen. Sie haben es an einer Stelle in Ihrem Gesetzestext stehen, aber diese Stelle ist keine neue Stelle. Das stand vorher schon im Gesetz drin, nämlich, dass im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, des Schienenpersonennahverkehrs tatsächlich repräsentative Tarifverträge vorgegeben werden und eingehalten werden müssen.

Wie gesagt, das ist eine Regelung, die es in diesem Land schon gibt. Das ist eine Ausnahmesituation, die es aufgrund europarechtlicher Vorgaben gibt, die es in diesem Fall glücklicherweise gibt, damit das so gemacht werden kann, aber es ist eben nur eine Tür für diesen Bereich, die dort geöffnet wird. Es ist an dieser Stelle keine neue Regelung, wie bereits angesprochen, und es ist im Übrigen auch – daran sieht man, Herr Kollege Holter, dass Ihre Überlegungen in alten tradierten Bahnen verlaufen –, es ist im Übrigen auch keine Lösung mehr für ein wirklich anstehendes Problem.

Wenn Sie sich die Situation im öffentlichen Verkehr in diesem Lande angucken, dann haben Sie mit den großen Aufgabenträgern der Landkreise und kreisfreien Städte auf der einen Seite und dem Land auf der anderen Seite ohnehin Aufgabenträger, die auf der kreislichen Seite eigene Verkehrsunternehmen haben, die im Regelfall dort auch tatsächlich die Leistungen erbringen. Diese Aufgabenträger und diese Verkehrsgesellschaften nähern sich, was ihre Tarifverträge angeht, völlig egal, ob sie im mVo oder VDV organisiert sind, ohnehin einheitlichen tariflichen Strukturen an. Da stellt sich im Großen und Ganzen gar nicht mehr die Frage der Repräsentativität. Und dann stellt sich auch nicht mehr die Frage bei den nachgeordneten Subunternehmern, denn natürlich ist es so – und das ist ja auch bisher schon so geregelt –, dass das, was dem Hauptauftragnehmer gezahlt werden soll, auch bei den Subunternehmern gezahlt wird.

Dann haben Sie noch den Bereich des SPNV und da ist die Situation nicht nur in diesem Land so, sie ist deutschlandweit so, dass wir inzwischen mit dem großen Bieter auf dem Markt im Bereich der Schienenpersonenverkehrsleistung, nämlich der Deutschen Bahn auf der einen Seite und den beiden großen Gewerkschaften, die in diesem Bereich tätig sind, EVG und GDL, zwei Gewerkschaften und ein Unternehmen haben, die sich auf einen sogenannten Deutschlandtarifvertrag verständigt haben und die gezielt in allen anderen Bereichen vorangehen

und sagen, alle Wettbewerber, die bei uns in diesem Bereich tätig sind, wollen wir gemeinsam in diesen einheitlichen Tarifvertrag stellen. Wo ist da noch das Problem der Repräsentativität, wenn sie sowieso nur noch einen einschlägigen Tarifvertrag haben?

Herr Kollege Holter, nehmen Sie es mir nicht übel, dass ich das so offen angesprochen habe. Ich könnte es auch an einigen anderen Punkten deutlich machen. Die Frage „Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen“ – Sie haben es ja im Gesetzestext drin – ist bei Ihnen im Paragrafen 7. Das ist in der derzeitigen gesetzlichen Regelung der Paragraf 11. Das ist der qualitative Unterschied der Novellierung und das findet sich an vielen anderen Stellen auch. Sie haben, das muss man Ihnen lassen, Sie haben das, was im Bereich des GWB inzwischen auf Bundesebene geregelt ist, nämlich die Anwendung sozialer und ökologischer Kriterien zum wesentlichen Gegenstand einer öffentlichen Vergabe zu machen, hier auf ein Landesgesetz runtergebrochen. Das ist in Ordnung, das ist auch nicht negativ zu bewerten, aber das ist jetzt auch nicht der große Durchbruch auf der anderen Seite.

Herr Kollege Holter, dann komme ich noch mal zum Ausgang meiner Rede. Wir haben uns – Sie nehmen es mir hoffentlich nicht übel, wenn ich das hier sage, ich weiß gar nicht mehr, wann genau der Termin war – am Rande einer Veranstaltung der IHK Schwerin zur Fehmarnbeltquerung sehr gut über viele Themen unterhalten, unter anderem auch über die Frage der Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes. Ich habe Ihnen damals ganz offen gesagt, Herr Kollege Holter, wir sind in der Diskussion. Sie haben mich gefragt – die Frage war völlig legitim und ich habe mich bemüht, sie auch offen und ehrlich zu beantworten –, Sie hatten mich damals gefragt, wie ist das denn, wir als LINKE beabsichtigen, vor der Sommerpause in der Landtagssitzung unseren eigenen Gesetzentwurf einzubringen, wie ist das, werden die Koalitionsfraktionen den in die Ausschüsse überweisen.

Sie wissen auch, wie meine Antwort war, und gestatten Sie mir das an dieser Stelle zu sagen: Ich habe Ihnen damals gesagt, wenn wir dann schon so weit sind, was ich in diesem Moment noch nicht beurteilen kann, dann werde ich mich bei den Koalitionsfraktionen dafür einsetzen, so, wie wir das übrigens – Herr Kollege Holter, auch das ist Teil der Wahrheit –, so, wie wir das in der Vergangenheit auch mit den entsprechenden Gesetzentwürfen, die Sie zu diesem Thema eingebracht haben, immer wieder getan haben. Ich habe aber auch ganz deutlich gesagt, wenn wir mit unseren eigenen internen Beratungen noch nicht so weit sein werden, dann werden wir Ihren Gesetzentwurf auch nicht in die Ausschussberatung geben, weil wir natürlich – und da bitte ich um Verständnis – dieses Thema erst intern so klären müssen, dass wir dann sagen können, dies ist unser eigener Gesetzentwurf und man kann den Gesetzentwurf der Fraktion der LINKEN zur Diskussion danebenstellen, aber zum jetzigen Zeitpunkt ist das nicht der Fall. Wir werden deswegen Ihren Gesetzentwurf heute nicht überweisen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Schulte.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Holter für die Fraktion DIE LINKE.

(Torsten Renz, CDU: Das kann doch nicht sein?! Die Reihenfolge ist komisch.)

Frau Präsidentin! Ja, es ist – wo ist er jetzt, ich suche Herrn Glawe, ich kann ihn nicht entdecken –, es ist der fünfte Versuch.

Ich finde das auch gut so. Herr Schulte, da sind wir uns einig.

(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke auch für die freundlichen Worte! Ich empfinde die Debatte übrigens auch als vollkommen kollegial von allen Seiten. Die unterschiedlichen Positionen und die Kritiken, die ausgesprochen werden, gehören zum Geschäft, das kann man ja so formulieren.

Das ist der fünfte Versuch und ich kann sagen, es wird nicht der letzte sein, um ein modernes zukunftsfähiges Tariftreue- und Vergabegesetz für Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg zu bringen.

Ich will auch den anderen Kolleginnen und Kollegen sagen, ja, dieses Gespräch, von dem Sie zum Schluss berichtet haben, hat es gegeben. Das muss ich jetzt nicht wiederholen. Wir sind aber dabeigeblieben, vor der Sommerpause genau diesen Gesetzentwurf hier einzubringen,

(Jochen Schulte, SPD: Das haben Sie auch so angesprochen.)

um deutlich zu machen, wofür wir stehen. Ich will auf einzelne Punkte noch mal eingehen, die bisher angesprochen wurden.

Das eine ist: Ist es innovativ oder nicht innovativ? Das ist natürlich eine Bewertung und sei jetzt auch mal dahingestellt. Ich will das an folgendem Beispiel deutlich machen: Wir haben lange darüber diskutiert, welche Lohnuntergrenze wir in dieses Gesetz aufnehmen, das können Sie sich vorstellen. Das hat ja bisher keiner gebracht, dass man sagt, auf der einen Seite fordert die Partei DIE LINKE 12 Euro Mindestlohn, aber in dem eigenen Gesetzentwurf hier in Mecklenburg-Vorpommern sagen sie dann 10,09 Euro, also die unterste Entgeltgruppe des TVL. Berlin hat gerade entschieden – da ist ja eine rot-rotgrüne Koalition –, 9 Euro als unterste Lohnuntergrenze einzuführen. Also es hat ja immer auch etwas mit dem Pragmatismus in den jeweiligen Ländern zu tun. Der Sache sind wir gefolgt und diese unterste Entgeltgruppe in Mecklenburg-Vorpommern beträgt eben 10,09 Euro. Deswegen haben wir die aufgenommen.

Aber es geht nicht um die 10 Euro, sondern es geht auch darum, dass in dem jetzt geltenden Gesetz steht, dass eine Kommission immer wieder an diesem Thema der unteren Entgeltgruppe, also der unteren Gruppe der Lohngrenze, tatsächlich arbeitet. In dem Moment, wo wir sagen, wir orientieren uns am TVL und damit auch an der Stärkung der Tarifautonomie, entfällt alles das, was eine Kommission macht. Also ist es ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Ich hoffe, es wird anerkannt, dass, ähnlich wie das bei den Diäten der Landtagsabgeordneten ist, die sich ja gebunden haben an die Besoldung der Richterinnen und Richter nach irgendeiner Gruppe, diese ganze Geschichte einen gewissen Automatismus hat und nicht jedes Mal eine neue Entscheidung durch die Betreffen

den gefällt werden muss. Das halte ich schon für wichtig und deswegen dieser eine Punkt der Entbürokratisierung.

Der zweite Punkt der Entbürokratisierung soll darin bestehen, Herr Obereiner, dass es einen Leitfaden geben soll. Zurzeit ist es so, dass in verschiedenen Dokumenten viele Hinweise und Vorschriften für die Vergabe vorhanden sind. Wenn man also denen, die sich mit öffentlichen Aufträgen beschäftigen, ein Dokument in die Hand gibt und ihnen sozusagen als Serviceleistung erst mal alles komprimiert angeboten wird, um den Menschen, die sich damit befassen, das Leben und die Arbeit zu erleichtern, halte ich das auch für einen Beitrag zur Entbürokratisierung. Wenn dann noch eine Servicestelle – keine neue Abteilung bitte schön – eingerichtet wird, die tatsächlich neben der Auftragsvergabestelle berät, kann auch hier insgesamt Erleichterung geschaffen werden. Wir haben uns sehr wohl darüber Gedanken gemacht, wie denn die Auftragsvergabe erfolgt und wie eine Erleichterung für alle Beteiligten – übrigens sowohl für den Auftraggeber, den öffentlichen Auftraggeber als auch für die Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer – erfolgen soll.

Und, Herr Obereiner – das haben Sie dann nicht richtig gelesen oder nicht verstanden, ich will Ihnen da gar nicht zu nahe treten –, wir haben eindeutig im Gesetz formuliert, dass das alles nicht nur für den Haupt- und Generaltauftragnehmer gilt, sondern auch für die Subunternehmen. Jetzt abzuleiten, dass das bei nachgeordneten Aufträgen nicht gilt, können Sie nicht machen, weil es in unserem Gesetz entsprechend formuliert ist.

Ich weiß nicht, warum Minister Glawe jetzt immer gesagt hat, das Wirtschaftsministerium, das Finanzministerium als solche kommen in diesem Gesetzentwurf nicht vor. Da muss ich ehrlich sagen, das halte ich für zweitrangig, ob da Ministerien genannt werden oder nicht genannt werden. Das Prinzip der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit – ja, das ist ein Prinzip der Haushaltsführung, selbstverständlich nicht nur hier in Mecklenburg-Vorpommern.

Seit 1994 nehme ich an Foren teil, eigentlich schon davor, aber an den Wahlkampf 1994 kann ich mich erinnern, da haben wir mit Unternehmerinnen und Unternehmern im damaligen Landtagswahlkampf zusammengesessen und genau die Frage diskutiert, wer den Zuschlag bei öffentlicher Auftragsvergabe erhält. Da war immer die Frage: Kennen alle das wirtschaftlichste oder billigste Angebot? Und das war eben der Punkt, dass immer das billigste Angebot den Zuschlag erhalten hat. Das war der Satz „Der Preis ist heiß“, also die Geiz-istgeil-Mentalität nach dem Prinzip der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit.

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)