Protocol of the Session on July 13, 2017

In den letzten Jahren mehren sich die Meldungen, die der Bevölkerung und dabei gerade den Kindern eine abnehmende Schwimmfähigkeit attestieren. Die jüngst veröffentlichte und bereits zitierte Studie der DLRG hat insbesondere den Fokus auf die Schwimmfähigkeit von Kindern gelegt. Demnach wird die Fähigkeit, sicher zu schwimmen, besonders bei Kindern im Grundschulalter als ungenügend eingeschätzt.

Ich werbe heute ganz entschieden dafür, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern als Urlaubs- und Gesundheitsland größte Anstrengungen unternehmen müssen, die Sicherheit an den Stränden und Gewässern des Landes signifikant zu erhöhen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: So ist es.)

Mit über 2.000 Kilometer langer Küste steht unser Land sinnbildlich für eine wunderschöne Natur, ist ein beliebtes Urlaubsziel und ein ausgezeichnetes Wassersportgebiet. Wer sicher schwimmen kann, dem eröffnen sich gerade bei uns vielfältige Sport- und Freizeitmöglichkeiten im und am Wasser. Umso wichtiger ist es nach meiner Auffassung, dass unseren Kindern möglichst frühzeitig das Schwimmen beigebracht wird. Hier müssen wir ansetzen.

Experten betonen wiederholt die Bedeutung einer schon früh beginnenden Schwimmübung – möglichst im Vorschulalter –, einer Gewöhnung an das Wasser und des stetigen Trainierens der Schwimmfähigkeit. Je früher sich Kinder an das Wasser gewöhnen und das Schwimmenüben stattfindet, desto besser sind die Ergebnisse im Schwimmunterricht an den Schulen. Allgemeines Ziel sollte es deshalb unbedingt sein, dass jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern bereits vor der Einschulung schwimmen kann. Eine große Verantwortung befindet sich sicherlich bei den Eltern, für die Notwendigkeit eines frühen Schwimmunterrichts sensibilisiert zu sein und zu unterstützen.

Um eine nachhaltige Sicherheit beim Schwimmen zu erhalten, benötigen Grundschulkinder in der Regel ein ganzes Jahr. Gleichzeitig kommt den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern nach meiner Überzeugung bereits heute eine zentrale Bedeutung zu. Wir benötigen dennoch eine Debatte darüber, ob und in welcher Form es möglich erscheint, verpflichtenden Schwimmunterricht in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen,

(Christian Brade, SPD: Es ist verpflichtend!)

der sowohl in der Grundschule als auch in der weiterführenden Schule angeboten wird.

Aus einer Kleinen Anfrage aus dem November 2016 geht hervor, dass im Schuljahr 2014/2015 an 22 von 269 Grund- und Regionalschulen kein Schwimmunterricht angeboten werden konnte. Die alleinige Verantwortung liegt in diesen Fällen bei den Eltern, was insbesondere in ländlichen Gebieten eine große Herausforderung darstellt. Gerade dort sind Besuche von Schwimmhallen oftmals mit langen Fahrtzeiten verbunden, wodurch Familien zusätzlich belastet werden. Zielstellung verantwortungsvoller Landespolitik muss es daher sein, die gegenwärtigen Bemühungen, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler bereits heute bis zum Ende des vierten Schuljahres Schwimmunterricht erhalten sollen, zu verstärken.

Wie bereits erwähnt, sollten möglichst alle Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtend am Schwimmunterricht im Grundschulalter teilnehmen, denn Schwimmen ist der beste und wirksamste Schutz vor dem Ertrinken. Wer nicht schwimmen kann, dem bleibt zudem der Zugang zu einem Teil unserer Welt verwehrt. Damit sind nicht nur Schwimmhallen, Spaß- und Freizeitbäder gemeint, sondern auch der Badeurlaub am Meer und die gesamte Palette der Wassersportarten in Flüssen und Seen bis hin zum Ozean. Im Übrigen gibt es, wenn sie erwachsen werden, auch Berufe, die die Fähigkeit des Schwimmens erfordern. Außerdem dient das Schwimmen der motorischen und koordinativen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Es trainiert die Muskeln am ganzen Körper, steigert die Herz-Kreislauf-Leistungsfähigkeit sowie die Lungenkapazität. Kinder lernen, ihre Angst zu überwinden. Schwimmen fördert zudem Selbstständigkeit, Ausdauer, Bewegungskoordination, Schnelligkeit und dient zudem bestens dazu, die eigenen Kräfte realistisch einzuschätzen.

Nicht nur, aber auch gilt es, alle politischen Bemühungen zu unternehmen, die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen und die Schwimmausbildung von Kindern im Vorschul- und Grundschulalter mit allen Kräften zu unterstützen und zu fördern. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank.

Das Wort hat die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Frau Hesse.

(Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Sport frei!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau FriemannJennert!

Den Tenor dieser Aussprache finde ich gut, dazu, glaube ich, stehen wir auch alle, weil „Für die Sicherheit unserer Kinder – Richtig schwimmen von Anfang an!“, das ist etwas, was wir alle unterschreiben können. Was dann aber passiert ist in Ihrer Rede, ist etwas, was mich doch ziemlich entsetzt hat.

(Maika Friemann-Jennert, CDU: Oh!)

Sie haben leider wenig Neues erzählt.

(Holger Arppe, AfD: Jetzt kriegen Sie Nachhilfeunterricht!)

Sie haben über Dinge nicht richtig geredet, die wir längst schon machen, und Sie haben etwas gefordert, was wir längst schon haben, nämlich das verbindliche Schwimmen in der 3. Grundschulklasse beziehungsweise das Erlernen der Schwimmfähigkeit laut entsprechendem Rahmenplan des Sportunterrichts in der Grundschule – nachzulesen im Rahmenplan. Den stelle ich gerne zur Verfügung.

Was ich auch ganz deutlich betonen möchte, und ich rede hier für drei Ressorts heute in Abstimmung mit meinen Kollegen,

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Wie Drillinge, von gestern!)

das ist zum einen das Sozialministerium und zum anderen ist es das Wirtschaftsministerium, dazu komme ich nachher noch im Detail: Ich kann Ihnen persönlich versichern, dass ich mich gerade in der letzten Legislatur vehement für sicheres Schwimmen eingesetzt habe sowie für Aufklärung und ich setze mich auch weiterhin dafür ein. Insofern fand ich jetzt gerade Ihre Ausführungen echt deplatziert. Ich fange einfach mal an, das zu erklären, was wir machen, damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, wie wichtig der Landesregierung dieses Thema ist. Vor allen Dingen eins ist ganz klar, das haben Sie ja auch zu Recht gesagt: Wir können das Schwimmenlernen nicht auf die Schule konzentrieren beziehungsweise sagen, dass es nur im Schulsportunterricht erfolgen muss.

Die Landesregierung hat sich gerade in der letzten Legislatur – und da war das Sozialministerium federführend – sehr intensiv mit der Frage beschäftigt, von Anfang an schwimmen lernen.

(Patrick Dahlemann, SPD: Das muss eine gute Sozialministerin gewesen sein.)

Was haben wir getan? Wenn Sie ansetzen wollen im Kitaalter, haben Sie folgendes Problem: Sie reden über kleine Menschen, die nur so groß sind. Die können natürlich nicht alleine zum Schwimmen gehen. Begleiten Sie aber mal alleine eine Grundschulklasse in der dritten Jahrgangsstufe zum Schwimmunterricht!

(Maika Friemann-Jennert, CDU: Habe ich gemacht! Habe ich gemacht!)

Ich lade jeden ein, das mal zu tun. Das ist schwierig – schon alleine das Anziehen, das Umziehen und, wenn Mädchen dabei sind, das Haarefönen.

(Jochen Schulte, SPD: Das ist auch bei Jungen schwierig!)

Insofern, wenn wir über „Schwimmen von Anfang an“ im Kitaalter reden, dann sind doch der erste Adressat die Eltern. Da müssen wir Aufklärungsarbeit leisten, und das haben wir getan in der letzten Legislatur. Ich stelle gerne noch mal die Broschüre „Max & Vivi“ zur Verfügung. Das sind unsere sehr netten, lustigen Rettungsschwimmer, die gerade Kindern die Baderegeln erklären, eine tolle Aktion, die super angenommen worden ist. Die Broschüre wurde an Spaßbäder verteilt, an Kitas und wurde an mehreren Seen verteilt.

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

Dann hatten wir eine nächste Geschichte, wo wir gesagt haben, Eltern, guckt euch noch mal genau an, wie man richtig schwimmen lernt. Dazu haben wir eine Kooperation mit der DLRG gemacht, die ein ganz wichtiger Partner in diesen Fragen ist. In dieser Kooperation haben wir einen Film „Nils lernt schwimmen“ entwickelt. Nils zeigt, wie man richtig schwimmt. Auch das empfehle ich sich noch mal anzugucken, weil dort sieht man, wie viel Spaß Schwimmen machen kann, das heißt, Baderegeln, richtige Schwimmbewegungen. Wir haben Schwimmhilfen verteilt. Wir haben über Nils auch animierte Rettungsschwimmer gezeigt und transportiert. Wir haben Flyer

gemacht, wir haben Give-aways gemacht. Wir haben ganz, ganz, ganz viel getan, um gerade die Zielgruppe Kita zu erreichen und dort in erster Linie die Eltern, weil schwimmen lernen ist in erster Linie Aufgabe und auch Pflicht der Eltern,

(Christian Brade, SPD: Jawoll!)

und das müssen wir ganz deutlich betonen.

Jetzt kommen wir zu dem zweiten Teil. Da möchte ich gerne auch für meinen Kollegen Harry Glawe sprechen, der die Zuständigkeit hat für die Badewasserkarte, das heißt für die Wasserqualität, und auch für die Bewachung der Badestellen. Das zeigen wir jedes Jahr über eine hervorragende App. Da kann jeder Einheimische, jeder Urlauber sich genau angucken, wie die Badewasserqualität ist und welche Strände, welche Seen gut bewacht sind. Ich bin mir sicher, dass mein Kollege das weiter intensiv betreuen wird und wahrscheinlich auch selbst eigene Akzente noch einbringen wird.

An dieser Stelle, das haben wir heute noch überhaupt nicht gehört, möchte ich mich ganz herzlich bei solchen Vereinen und Verbänden wie der DLRG,

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

aber auch bei dem ASB bedanken, die sehr viel im Haupt- und Ehrenamt machen, gerade wenn es um die Rettungsschwimmer geht.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Eins ist mir in diesem Zusammenhang ganz wichtig: Frau Friemann-Jennert, Sie haben es zu Recht erwähnt, dieses tragische Ereignis mit der 13-Jährigen. Man muss dazu aber ebenso sagen, dass leider auch entsprechende Warnungen nicht zur Kenntnis genommen wurden.

(Maika Friemann-Jennert, CDU: Das haben wir aber auch gesagt.)

Genau.

Und insofern an dieser Stelle der deutliche Appell: Wenn ein Rettungsschwimmer eine Weisung ausspricht, ist der auch zu folgen. Ich habe mit vielen Rettungsschwimmern gesprochen, die gesagt haben, ich spreche eine Weisung aus und die Menschen sind zum Teil so unvernünftig und hören nicht auf mich, sie beschimpfen mich als „Pseudopolizei“. Das geht nicht. Die Rettungsschwimmer leisten eine ganz wichtige Arbeit in unserem Land.

Ich möchte Folgendes betonen, auch das habe ich mir gerade in den letzten zwei Jahren angeschaut: Sie sprachen von den Flüchtlingen. Es ist so, dass einige zu uns ins Land gekommen sind und nicht schwimmen können. Und da möchte ich Ihnen einfach mal ein schönes Beispiel nennen. Der ASB hat ein ganz tolles Projekt gemacht, das wir damals auch über das Sozialministerium gefördert haben, nämlich „Schwimmen lernen mit jungen Flüchtlingen“. Das ist so weit gekommen, dass sogar die ersten dieser Flüchtlinge zu Rettungsschwimmern ausgebildet worden sind. Das ist etwas, was ich ausgesprochen erfreulich finde. Mein Dank auch hier an alle Beteiligten!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Bezogen auf die Schulen habe ich es bereits gesagt, wir haben verbindlich den Schwimmunterricht in den Sportunterricht integriert. Das ist im Rahmenplan nachzulesen.

Ich möchte auch noch Folgendes sagen: Wir haben eine Abfrage gemacht an den Grund- und Förderschulen im Jahr 2015/2016. Dort war bei 279 Grund- und Förderschulen die Aussage, 94 Prozent bieten den Schwimmunterricht an, 13 Schulen nicht. Im laufenden Schuljahr hatten noch 7 Schulen keinen Schwimmunterricht. Das ist Gott sei Dank eine kleine Zahl, aber – da gebe ich Ihnen recht – jede Schule, die keinen Schwimmunterricht hat, ist eine zu viel. Daran müssen wir arbeiten. Wir müssen uns aber auch angucken, woran das liegt. Das liegt zum einen an nicht geeigneten Schwimmstätten, das liegt zum anderen daran, dass man keinen Schwimmlehrer hat, und es liegt aber auch daran, dass eine Kostenübernahme durch den Schulträger nicht erfolgt ist.

Bezogen auf die Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer nehme ich das sehr ernst, das ist meine Zuständigkeit, darum kümmere ich mich auch. Was mir ebenfalls wichtig ist, ist, dass die Schwimmlehrerinnen und -lehrer regelmäßig qualifiziert werden. Insofern haben wir jetzt eine neue Fortbildungsreihe für die Schwimmlehrkräfte, und zwar absolvieren diese jeweils einen Kurs zum Nachweis ihrer Rettungsfähigkeit. Der Start zum Schuljahr 2016/2017 ist erfolgt und 60 Lehrerinnen und Lehrer haben diesen Kurs bereits absolviert.

Wir müssen natürlich auch mit der kommunalen Ebene reden, wenn kein Schwimmangebot zur Verfügung steht, sei es, wenn die Beförderung oder die Kostenübernahme nicht erfolgen und wenn keine entsprechenden Schwimmsportstätten zur Verfügung stehen. Es gibt aber auch einige Schulen, die das kompensieren, indem sie in den Ferien entsprechende Kurse anbieten. Dort sind natürlich die Kommunen in der Pflicht. Aber ich möchte umgekehrt ebenso sagen, ich danke jeder Kommune, die diese Pflicht wahrnimmt, die eine entsprechende Schwimmstätte vorhält und die auch entsprechend die Kosten übernimmt. Diesen Dank, finde ich, muss man an dieser Stelle auch mal ausbringen, weil das für Schulträger eine Herausforderung ist.