und dass wir dafür sorgen, dass der Mittelabfluss deutlich steigt, sodass mehr Berufsschüler diese Richtlinie in Anspruch nehmen können und dass wir dann, auch wenn noch nicht alles perfekt ist, das wird wahrscheinlich auch die nächste Richtlinie noch nicht abändern können, mit der Unterstützung der LINKEN diese Richtlinie überarbeiten und deutlich mehr Berufsschüler diese in Anspruch nehmen können. Und da meinen wir unter anderem auch Berufsschüler in vollzeitschulischen Gängen. Auch das ist ein Problem, was längst noch nicht gelöst ist
Bei den Haushaltsverhandlungen muss man auch darauf achten, dass dieser Titel ausreichend gefüllt wird. Und dann glauben wir, dass wir mit dieser Überarbeitung – wir laden Sie alle herzlich dazu ein, auch mit der Ministerin haben wir vorhin schon am Rande gesprochen, ich denke, dass auch sie dazu bereit ist – eine echte Erfolgsstory daraus machen. Wenn das dann so ist, kann das ja heute auch eine Sternstunde des Parlaments gewesen sein,
Dazu lade ich Sie herzlich ein und bin sehr gespannt auf Ihre Vorschläge. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nein, ich wurde nicht gereizt, aber die Debatte hat mich animiert, noch zwei kurze Sätze zu sagen.
Satz eins: Ich teile die Auffassung, die wir gerade mehrheitlich gehört haben, dass wir einen Weg finden müssen, mit der Richtlinie den Haushaltsansatz von den 360.000 Euro auch tatsächlich auszuschöpfen. Insofern sollten wir uns auf den Weg machen, um zu gucken, wie wir dieses Ziel erreichen.
Satz zwei oder zweiter Teil: Ich möchte Frau Oldenburg gerne eine Antwort darauf geben, inwieweit das Urteil des Verwaltungsgerichtes aus Baden-Württemberg eine rechtliche Verbindlichkeit für Mecklenburg-Vorpommern hervorhebt. Keine. Das ist eine rein juristische Antwort auf die Frage, denn ein Urteil aus einem Verwaltungsgericht eines anderen Bundeslandes erhebt keine Bindungswirkung. Insofern, rein rechtlich gesehen, haben wir auch keine Bindungswirkung. Sehr wohl beschäftigen
wir uns mit dem entsprechenden Urteil und werden es auch in der von mir gerade angekündigten Bereitschaft der Novellierung der Richtlinie mit einbeziehen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben nicht von einer Bindungswirkung gesprochen, auch nicht in unseren Kleinen Anfragen. Das ist uns sehr wohl klar. Es geht darum, dass jetzt die Landesregierung schon wieder ein Jahr prüft, ob es dann eventuell bei uns angewendet werden kann.
Warum um Himmels willen machen wir jetzt hier auch wieder ein Wartejahr, prüfen und prüfen und prüfen? Das ist so offensichtlich, es ist einfach offensichtlich, dass dieses Urteil auch für uns gelten kann. Lassen Sie doch nicht erst die Eltern klagen, sondern bringen Sie dieses Urteil zu den Eltern! Lassen Sie sich nicht von den Eltern ein Urteil für Mecklenburg-Vorpommern geben! Dann ist doch schon viel erledigt, dann haben wir schon viel geschafft, ganz einfach auch ohne Richtlinie, nur durch das Urteil. Darum bitte ich Sie. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 34: Es geht um die Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Aufhebung der Fangbegrenzung auf Dorsch für Freizeitangler, auf Drucksache 7/776.
Antrag der Fraktion der AfD Aufhebung der Fangbegrenzung auf Dorsch für Freizeitangler – Drucksache 7/776 –
Ich bin hocherfreut, über das Thema heute wieder mit Ihnen diskutieren zu dürfen. Und ich bin mir sicher, auch unser sehr verehrter Herr Minister Backhaus ist hocherfreut, in dieser Plenarwoche noch mal ans Mikrofon treten zu dürfen und zum Thema zu sprechen.
(Martina Tegtmeier, SPD: Vor allen Dingen zu dieser Stunde. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das sollten Sie jetzt auch tun, zum Thema sprechen.)
Ganz einfach, weil wir damit der Stimme von 44.000 Anglern allein in Mecklenburg-Vorpommern Gehör verschaffen möchten,
Ich möchte hier einleitend kurz zitieren, und zwar niemand anderen als unseren Minister für Landwirtschaft und Umwelt.
Dieser sagte auf der letzten Plenarsitzung: „Zunächst begrüße ich, dass dieser Antrag heute auf der Tagesordnung steht. Wir hatten ja selbst auch einen vorbereitet. Es hätte mich gefreut, wenn wir unseren eigenen hätten heute präsentieren können …“
Nun, Herr Minister, das war im April, jetzt ist Juli, der ist auch schon bald vorbei und von Ihnen und Ihrer Regierungskoalition liegt noch immer nichts vor. Das ist schade.
Das ist schade. Es erweckt den Eindruck, dass hier gerne angekündigt wird, ohne Taten folgen zu lassen.