Zunächst hat das Wort zur Berichterstattung der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Bernhard Wildt. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vor Ihnen liegt auf Drucksache 7/734 die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Sozialverbände besser prüfen und unterstützen“. Darin
enthalten ist mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die entsprechenden Beratungen im Ausschuss.
Der Finanzausschuss hat zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/77 in seiner 5. Sitzung ein Expertengespräch mit der Präsidentin des Landesrechnungshofes von Mecklenburg-Vorpommern und in seiner 10. Sitzung noch eine öffentliche Anhörung durchgeführt. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des gesamten Finanzausschusses bei Frau Dr. Johannsen und allen Sachverständigen aus der Anhörung für ihre mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen herzlich bedanken.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle kurz auf das Expertengespräch und die Anhörung eingehen. Frau Dr. Johannsen hat eine Ausweitung der Prüfungsrechte des Landesrechnungshofes ausdrücklich begrüßt, da auf diese Weise mehr Fehler aufgedeckt werden könnten und sich zudem die Präventivwirkung der externen Finanzkontrolle erhöhen würde. Insoweit hat sie zudem eine Änderung des Paragrafen 8 Kommunalprüfungsgesetz entsprechend dem Verfahren in Schleswig-Holstein angeregt. Bezüglich der ebenfalls möglichen Normierung von entsprechenden Prüfrechten in einem gesonderten Wohlfahrtsgesetz hat sie jedoch verfassungsrechtliche Bedenken erhoben.
In der Anhörung haben die Sachverständigen übereinstimmend auf die große Bedeutung der Vereine und Verbände der Freien Wohlfahrtspflege hingewiesen. Beispielsweise wurde seitens des DRK-Landesverbandes darauf aufmerksam gemacht, dass in den Vereinen und Verbänden mehr als 150.000 Menschen arbeiten, wovon mehr als 55.000 hauptamtlich beschäftigt sind. Seitens der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege wurde kritisiert, dass in den Doppelhaushalten des Landes die entsprechenden Zuweisungen seit dem Jahr 2008 festgeschrieben sind und sie keine Dynamisierung erfahren würden, obwohl die Personalausgaben aufgrund von Tarifsteigerungen stetig ansteigen.
Der ehemalige Präsident des Landesrechnungshofes Herr Dr. Schweisfurth hat erklärt, dass die Prüfung durch eine unabhängige Instanz wie den Landesrechnungshof immer eine gewisse Legitimation und auch Transparenz schafft und insofern auch für die Wohlfahrtsverbände gut wäre.
Der Landkreistag hat sich hingegen für eine personelle Stärkung der kommunalen Prüfbehörden ausgesprochen, da diese dichter am zu prüfenden Sachverhalt seien und sich bereits mit den Inhalten der entsprechenden Leistungsvereinbarungen befasst hätten.
Der Bund der Steuerzahler hat darauf aufmerksam gemacht, dass Sachsen zwar 2,5-mal so viele Einwohner wie Mecklenburg-Vorpommern hat, aber nur 2 Millionen Euro an Zuschüssen für die Spitzenverbände in den Haushalt einstellt. Bei uns seien es im Doppelhaushalt 2016/2017 hingegen circa 4 Millionen Euro.
Soweit die Fraktion DIE LINKE in der Anhörung für den Erlass eines Landeswohlfahrtsgesetzes geworben hat, haben sich sowohl der Bund der Steuerzahler als auch die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege dagegen ausgesprochen, in einem solchen Gesetz bestimmte Beträge festzuschreiben, mit denen sich der Gesetzgeber dann über Jahre binden würde.
Die Fraktion DIE LINKE hatte im Ergebnis der Beratungen beantragt, ihren Antrag auf der Drucksache 7/77 in einer neuen Fassung anzunehmen. Den konkreten Wortlaut können Sie meinem schriftlichen Bericht auf Drucksache 7/734 entnehmen. Diesen Antrag hat der Finanzausschuss sodann mehrheitlich abgelehnt.
Zudem hat der Finanzausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung seitens der Fraktion der AfD mehrheitlich beschlossen, dem Landtag die Ablehnung des Antrages auf Drucksache 7/77 zu empfehlen. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie nunmehr noch abschließend um Ihr Votum zur vorliegenden Beschlussempfehlung bitten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Vereine und Verbände der Freien Wohlfahrtspflege nehmen mit ihrer Tätigkeit in der Lebenswirklichkeit der Bürger in unserem Land einen wichtigen Stellenwert ein. Für diese aufopfernde Arbeit danken wir den Tausenden haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern.
Gleichzeitig sind die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in der Pflicht, über die Verwendung öffentlicher Gelder Rechenschaft abzulegen. Um diese Rechenschaft ordentlich würdigen zu können, begrüßen wir die einhellige Meinung in diesem Hohen Haus, die Prüfrechte des Landesrechnungshofes auszuweiten.
Der vorliegende Antrag hat – und dafür kann man der Linksfraktion dankbar sein – bereits erste Wirkungen entfaltet. Wenn auch schleppend, haben sich die Regierungsfraktionen zu einem Gesetzentwurf durchgerungen, der die Position des Rechnungshofes stärken soll. Mit der gegenwärtig verhandelten Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes ist Ihr Antrag zunächst obsolet geworden beziehungsweise er wird an anderer Stelle weiterentwickelt.
Die öffentliche Anhörung zu diesem Antrag förderte einige Probleme zutage, die derzeit nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen zu lösen sind. Im Verlauf der Anhörung sprach ein Sachverständiger von konzernartigen Strukturen im Sozialbereich. Insbesondere bei überregionalen vermögensrechtlichen Verflechtungen stoße die örtliche kommunale Prüfung an ihre Grenzen. Überörtlich steht dem Rechnungshof zwar die Prüfung bis hin zum Zuwendungsempfänger zu, in begründeten Fällen sogar in deren Haushalts- und Wirtschaftsführung, aber bei vertraglichen Regelungen sind die Prüfer derzeit machtlos. Lediglich die Vertragsverhandlungen kann man noch begleiten, dies ist erfreulicherweise auch gesche
hen. Ein Sachverständiger stellte jedoch auch ein zunehmendes Verhandlungsungleichgewicht zulasten der öffentlichen Hand fest. So träten Verhandlungspartner beispielsweise hochprofessionalisiert auf.
Um die öffentliche Verhandlungsposition zu stärken, sind weitere Maßnahmen vonnöten. In der Fortbildung des Personals ist eine landesweite Datenbank erstrebenswert, um die erbrachten Leistungen der Wohlfahrtspflege und deren Kosten transparent und vergleichbar zu dokumentieren. Eine rechtssicherere und transparentere Gestaltung des Verhältnisses zwischen dem Land, den Kommunen und den Verbänden der frei-gemeinnützigen Anbieter sozialer Dienste, wie im Antrag gefordert, bleibt auf Grundlage der Bewertung der im Ausschuss angehörten Experten auch weiterhin ein zentrales Ziel der AfD-Fraktion.
Jedoch haben einige Sachverständige ganz zutreffend kritisiert, dass keine Forderung des Antrages die in der Überschrift geforderte Unterstützung der Sozialverbände widerspiegelt. Daran ändert im Übrigen auch Ihr Änderungsantrag nichts.
Ferner ist die Aufforderung an die Landesregierung, auf unsachgerechte Verwendung von Zuschüssen angemessen zu reagieren, ein zahnloser Chihuahua – weder als Wach- noch als Jagdhund geeignet, aber niedlich. Für uns hingegen ist klar, nicht sachgerecht verwendete Mittel müssen konsequent zurückgefordert werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Linksfraktion „Sozialverbände besser prüfen und unterstützen“ wurde unter dem Eindruck der Unregelmäßigkeiten des AWOKreisverbandes Waren (Müritz) im vergangenen Sommer gestellt. Seitdem ist einiges passiert. Die Koalitionsfraktionen haben auf Drucksache 7/413 bereits einen Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren, der dem Landesrechnungshof Prüfungskompetenzen bei den Leistungserbringern von Sozialleistungen nach dem SGB VIII, IX und XII einräumt – oder einräumen soll vielmehr –, und zwar parallel zu den Kommunen.
Des Weiteren arbeitet der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zu den Wohlfahrtsverbänden bereits, der die Förderstruktur, das Förderverfahren und die Zuwendungspraxis für Zuschüsse aus Landesmitteln sowie die Verwendung dieser Landesmittel durch die in dem Verein LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. zusammengeschlossenen Spitzenverbände im Zeitraum von 2010 bis Ende 2016 klären soll. Deshalb ist der vorliegende Antrag bereits zeitlich überholt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Vorsitzende des Finanzausschusses hat bereits zu den Beratungen sowie der Anhörung des vorliegenden Antrages im Finanzausschuss berichtet. Das möchte ich hier nicht wiederholen. Wir haben dem Landtag in der Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrages empfohlen. Dies gilt auch für den jetzt eingebrachten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/849. Da
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zusammenhang mit unserem Antrag, der hier schon mehrfach Erwähnung fand, „Sozialverbände besser prüfen und unterstützen“ vom 23. November letzten Jahres – es war, wenn ich in Erinnerung rufen darf, die erste reguläre, mit inhaltlichen Anträgen versehene Sitzung in dieser Legislaturperiode – haben eigentlich alle Fraktionen und auch die Landesregierung nicht nur einmal betont, wie wichtig die Arbeit der in der Wohlfahrt tätigen Vereine und Verbände für unser Bundesland ist. Sie, die Wohlfahrtsverbände, leisten nicht nur eine wichtige, sondern eine unersetzliche und engagierte Arbeit für die Menschen in unserem Land. Allerdings tun sie dies unter nicht ganz einfachen Bedingungen, wie erneut durch die hier ebenfalls schon erwähnte Anhörung vom 30. März deutlich wurde.
Und, Herr Wildt, entweder habe ich das vorhin falsch verstanden oder es muss da ein Missverständnis geben. Also mit Blick auf die Aussagen der Anzuhörenden bezüglich eines Wohlfahrtsgesetzes oder eines etwaigen Wohlfahrtsgesetzes haben die Wohlfahrtsverbände sehr wohl ein Wohlfahrtsgesetz empfohlen. Wir haben sozusagen auch schon das Grundgerüst eines zukünftigen Wohlfahrtsgesetzes in unserem Land vorgelegt. Das kann man zum einen nachlesen auf der Internetseite und zum anderen ist nach meiner Kenntnis eben dieses Grundgerüst auch gegenüber der Staatskanzlei und weiteren Ministerien des Landes bereits vorgestellt worden. Das zum einen.
Dass Frau Dr. Johannsen aus dem Blickwinkel des Landesrechnungshofes zu einer genau gegenteiligen Auffassung kommt, mag nichts Ungewöhnliches sein. Wenn man auf verfassungsrechtliche Bedenken hinweist, muss es ja nicht zwingendermaßen so sein, dass ein Gesetzentwurf, wie auch immer er formuliert ist, genau in eine solche Falle tappen würde, sondern es ist eine Frage, wie formuliert wird.
Nun zu den nicht ganz einfachen Bedingungen zurück. Zu diesen eben nicht ganz einfachen Bedingungen gehört zum Beispiel eine teilweise seit 25 Jahren andauernde jährliche Projektförderung – ein unhaltbarer Zustand, wie wir meinen, für die Beschäftigten, ein unhaltbarer Zustand aber auch für die Träger, die als Arbeitgeber Verpflichtungen und mit diesen Verpflichtungen zuweilen unkalkulierbare Risiken eingehen. Diese seit Jahren anhaltende Förderung als jährliches Projekt im öffentlichen Auftrag ist mit einem immensen bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten verbunden – für das zuständige Landesamt, für die Landkreise und insbesondere auch für die Träger – und im Übrigen lenkt es ab von dem, was in den Projekten beziehungsweise an Leistungen eigentlich erbracht wird.
Ein weiteres Problem stellen die nicht auskömmliche Förderung und damit verbundenen hohen Eigenanteile dar. Zudem müssen die Träger, weil die Bewilligung der jährlichen Förderung erst im laufenden Jahr erfolgt, teil
weise fünf oder sechs Monate in Vorleistung gehen, was im Zweifel sogar einen Verstoß gegen geltendes Förderrecht darstellt.
Mal abseits der Förderung von sozialen Einrichtungen: Unsere Fraktion oder Mitglieder unserer Fraktion waren jüngst in der Jugendkunstschule in Neustrelitz und haben dort erfahren, dass – wir haben einen laufenden Doppelhaushalt – da bis Mai, bis Ende Mai noch nicht einmal die Förderung eingetroffen war, sodass die dort Beschäftigten privat sozusagen in einen Dispo gehen müssen und auf eine Bank angewiesen sind, damit sie überhaupt die Zeit, wo keine Gelder fließen, überstehen können. Das sind unhaltbare Zustände, muss ich mal sagen.
Wir haben auch eine Fürsorgeverantwortung. Immer wird darauf geachtet – und zu Recht darauf geachtet –, dass alle diejenigen, die im Landesdienst sind, entsprechend pünktlich ihre Besoldung bekommen beziehungsweise ihre Gehälter. Dann trifft das aber auch auf die zu, für die wir sozusagen eine Fürsorge haben. Das möchte ich an der Stelle unbedingt noch mal betonen. Schließlich geht es um die Entlohnung der Beschäftigten und ganz zum Schluss geht es auch um die Transparenz der Förderung.
Also, meine Damen und Herren, es gibt ein Bündel an Problemen, die wir mit unserem Antrag deutlich machen und für die wir Lösungen anregen und im besten Falle gemeinsam mit den anderen Fraktionen finden wollen. Die Linksfraktion – das will ich unbedingt noch mal betonen –, die Linksfraktion ist jedoch die einzige, die bisher substanzielle und abstimmungsreife Vorschläge unterbreitet hat, um den aufgezeigten Problemen beizukommen. Herr Hersel hatte ja auf unseren Antrag dergestalt Bezug genommen, dass Sie gesagt haben, na ja, der hat sich de facto erledigt, da sind andere Anträge gestellt worden nach dem November, nämlich Anfang des Jahres von der AfD beziehungsweise von den Koalitionären.
Dazu muss ich mal Folgendes sagen, weil die Fraktionsspitze der AfD gestern das Gefühl vermittelt hat – ich weiß nicht, wie Sie das sehen, Herr Schulte –, also das Gefühl vermittelt hat, als würde man mit Volldampf und hochqualifiziert an der Aufklärung innerhalb des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses arbeiten: Ich muss Ihnen, Herr Dr. Manthei, sagen, ich bin ein Stückchen weit entsetzt über die Qualität der vorgelegten Anträge. Also wir wären schon weiter, wenn wir nicht so lange rumdoktern müssten an Beweismittelanträgen aus der AfD-Fraktion. Es ist mitnichten so, dass wir da mit Volldampf unter Segel sind, weil es da ein Stückchen weit hapert. Das will ich schon sagen. Das zum einen.
Und zum anderen, was SPD und CDU betrifft: Ich glaube, Herr Gundlack hat darauf eben auch Bezug genommen und gesagt, es ist alles klar, wir haben ja die Gesetzesnovelle zum Kommunalprüfungsgesetz. Also die liegt schon eine Weile im Verfahren und ist jetzt mehrfach, mehrfach geschoben worden, Herr Gundlack,
wir wollten uns im Sozialausschuss damit ja auch abschließend beschäftigen –, geschoben worden, weil es nun mittlerweile rechtliche Bedenken gibt.