die im Denkmalschutzgesetz genannt werden. Da sind nicht nur die Eigentümer in die Pflicht genommen, sondern auch der Staat, wenn es nicht anders geht. Um nichts anderes geht es in diesem Antrag. Und wenn Sie jetzt wieder meinen, da irgendetwas anderes hineininterpretieren zu müssen, werden Sie das vor den Wählerinnen und Wählern verantworten müssen, nicht wir. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Antrag, sehr geehrte AfD-Fraktion, begehen Sie ja politisches Neuland. Üblicherweise haben Sie Ihre bisherigen Anträge im Landtag in aller Regelmäßigkeit ideenlos aus anderen Landtagen kopiert und dann hier eingebracht.
der uns in der Sache allerdings so überhaupt nicht weiterhilft. Mit echtem Engagement hat das so gar nichts zu tun.
Auch konnte ich Ihr Interesse, wie ich eben schon vom Platz aus gesagt habe, überhaupt nicht erkennen, denn auf der Frühjahrstagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Gutsanlagen Mitte Juni in Fincken bei Röbel wäre eine Gelegenheit gewesen, sich tatsächlich konstruktiv mit der Sache auseinanderzusetzen,
sich einzubringen, statt wie üblich wenig hilfreiche Anträge im Landtag zu stellen. Viel eher springen Sie auf einen politischen Arbeits- und Abstimmungsprozess auf, den wir hier interfraktionell seit mindestens dem letzten Herbst intensiv beraten.
Ich bin dankbar, dass wir mit Frau Kröger von den LINKEN und auch innerhalb der SPD-Fraktion mit Frau Julitz erste Mitstreiter haben, die den unsagbar identitätsstiftenden und kulturhistorischen Schatz unserer circa 1.800 bis 2.000 Gutshäuser und Schlösser in Mecklenburg-Vorpommern erkannt haben.
Mecklenburg-Vorpommern ist ein Gutsland. Unsere Guts- und Herrenhäuser sowie die zahlreichen Schlösser sind unverwechselbare Denkmäler unseres Bundeslandes.
Dies gilt es auch für die zukünftige Generation zu erhalten. Aus ihnen erwachsen enorme kulturelle und wirtschaftliche Potenziale, die schon heute ein wesentlicher Grund für viele Touristen sind, Urlaub in MecklenburgVorpommern zu machen. Das Beispiel des Schlosses Bothmer der Schlossstadt Klütz verdeutlicht sehr eindrucksvoll, wie belebend ein solches Anwesen für eine ganze Region sein kann.
Schön, dass Sie sich in der AfD-Fraktion nun auch Gedanken machen, wie wir die Gutsanlagen in unserem Land erhalten können. Ich darf Sie allerdings beruhigen, eine Unterstützung ist da überhaupt nicht nötig. Das Thema liegt in meiner Fraktion in guten Händen. Ich selbst habe mehrfach bekräftigt, dass wir die Notsicherung von vernachlässigten Gutshäusern voranbringen und sich meine Fraktion dafür weiter einsetzt.
Das hat auch die Arbeitsgemeinschaft auf dieser Versammlung explizit gesagt und gewertschätzt, und nicht gefordert an die AfD.
Dazu gehört, dass wir in den anstehenden Haushaltsverhandlungen für den kommenden Doppelhaushalt über einen Notsicherungsfonds sehr entschieden verhandeln werden.
In diesem Zusammenhang hat unser Landtagsantrag mit der Drucksache 7/83 vom November letzten Jahres wenig an Aktualität verloren. Derzeit wird dieser nämlich umgesetzt. Dieser Antrag ist in vielen Aspekten weiterführender und konkreter als der Vorschlag der AfD, den wir genau aus diesen genannten Gründen ablehnen werden.
In dem Antrag, der auf Initiative meiner Fraktion eingebracht wurde, werden wesentliche Vorschläge unterbreitet, den Kultur- und Denkmalschutz in MecklenburgVorpommern zu verbessern. Dazu gehört als erster Antragsbestandteil die Möglichkeit zeitnaher Novellierung des Denkmalschutzgesetzes, das haben wir schon gehört. Ziel ist es dabei, die noch vorhandene Bausubstanz denkmalgeschützter Gebäude zukünftig noch besser zu schützen und somit auch zur Sicherung herausragender Denkmäler beizutragen.
Dies scheint dringend notwendig zu sein, da trotz Denkmalschutz und Denkmalpflege einer Vielzahl von leerstehenden und noch nicht sanierten denkmalgeschützten Gebäuden im Land der Zerfall droht. Damit einher ginge auch der unwiderrufliche Verlust eines Teils unserer Landesgeschichte mit seiner typischen architektonischen Bauweise, die unser Bundesland heute noch auszeichnet. Ohne Zweifel würde ein Abriss von Gutshäusern
einen erheblichen Verlust für die Kulturlandschaft, insbesondere für den ländlichen Raum zur Folge haben.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf die Leute und Personen aufmerksam machen, die oft mit ganz viel Engagement, Liebe und Eigeninitiative ihre Gutshäuser, die sich im Privatbesitz befinden, sanieren und instand halten. Ich bin davon überzeugt, dass wir uns mit dem ohnehin geplanten Notsicherungsfonds zum Erhalt der Gutsanlagen sowie der Umsetzung des Landtagsantrages auf einem sehr guten Weg befinden. Gutsanlagen und Schlösser gehören untrennbar nach MecklenburgVorpommern. Dafür werden wir uns auch weiterhin entschlossen einsetzen. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/777(neu). Wer wünscht dem Antrag der AfD-Fraktion zuzustimmen? –
Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/777(neu) bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, 13. Juli 2017, 9.00 Uhr ein. Ich lade Sie jetzt alle herzlich zum Sommerfest des Landtages ein. Die Sitzung ist geschlossen.