Protocol of the Session on May 18, 2017

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

denn das ist ein ganz harmloser, gut gemeinter Antrag, aus dem Volke kommend sozusagen, wie ich es erwähnt habe, und das, was Sie hier abliefern, ist eigentlich nichts weiter als der klägliche Versuch, diesen Antrag zu desavouieren. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/537. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/537 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Gerichtsstrukturreform unabhängig überprüfen, auf Drucksache 7/545.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Gerichtsstrukturreform unabhängig überprüfen – Drucksache 7/545 –

Das Wort zur Begründung erhält die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ein Thema, was uns in der letzten Legislaturperio

de immer wieder beschäftigte, war die Gerichtsstrukturreform hier in Mecklenburg-Vorpommern. Zu Beginn der letzten Legislaturperiode beschlossen und im Schweinsgalopp durchgepeitscht wurde mit ihr am 6. Oktober 2014 mit Umwandlung des Standortes Anklam zur Zweigstelle begonnen. Wir hatten hier im Landtag unzählige Debatten dazu. Es gab eine Volksinitiative, es gab ein Volksbegehren und es gab sogar einen Volksentscheid – den einzigen – dazu. Das Ergebnis ist Ihnen allen bekannt. Obwohl sich die überwältigende Mehrheit von 83 Prozent der abgegebenen Stimmen, was insgesamt 263.000 waren, gegen die Reform ausgesprochen hat, scheiterte letztendlich der Volksentscheid aus formalen Gründen, sprich am zu hohen Quorum. Die Reform wurde fortgesetzt und mit Schließung des Amtsgerichtes RibnitzDamgarten im Februar dieses Jahres abgeschlossen. Damit läuft die Reform seit zweieinhalb Jahren und es ist aus unserer Sicht Zeit für eine erste Bestandsaufnahme und für einige Nachbesserungen. Deshalb liegt Ihnen heute unser Antrag vor und ich möchte ihn kurz nach seinen Punkten begründen.

In Punkt I.1 unseres Antrages wollen wir festgestellt wissen, dass die Reform keine nachweisbaren Verbesserungen für die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Justiz gebracht hat. Die ganze Reform stand immer unter der Prämisse der Effizienzsteigerung in der Justiz. Über das gesamte Verfahren konnte uns jedoch niemand aus der Regierung oder aus den Koalitionsfraktionen sagen, was eigentlich mit „Effizienz“ in diesem Rahmen gemeint ist und woran genau man die im Bereich der Justiz bemisst. Ob das ein Urteil ist, was gut oder schlecht ist, das mag strittig sein.

Vielleicht meinte Effizienz – und das ist aus unserer Sicht entscheidend – die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit der Justiz hier in Mecklenburg-Vorpommern. Aber damit scheint es gerade nicht weit her zu sein, meine Damen und Herren. So stellte der Bürgerbeauftragte in seinem aktuellen Bericht fest, dass sich die Menschen mehr über überlange Gerichtsverfahren beschweren. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus seinem Bericht: „Eine Verbesserung konnte im Laufe des Jahres 2016, trotz Gerichtsstrukturreform, nicht festgestellt werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer an den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern hat sich nach Angaben der Landesregierung seit 2008 im Trend erhöht.“ Zitatende.

(Manfred Dachner, SPD: Da gibt es vielleicht mehrere Gründe.)

Nach einer Lobeshymne auf die Gerichtsstrukturreform klingt das wahrlich nicht.

Und mit den Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern geht es weiter. Frau Kröger hatte gestern im Rahmen der Debatte zum Bericht des Petitionsausschusses dazu informiert, dass auch im Petitionsausschuss viele Menschen über die überlangen Gerichtsverfahren gesprochen und sich beschwert haben.

Zu der Zahl der Beschwerden an den Gerichten selbst haben auch wir Kleine Anfragen gestellt. Die Zahlen sind zwar kaum belastbar, aber auch hier lässt sich zumindest ein Trend ablesen. Die Zahl der Beschwerden gegen Mitarbeiter an Gerichten war noch nie so hoch wie in den Jahren 2014 und 2015. Ich glaube, Zufriedenheit bei den Bürgerinnen und Bürgern mit der Justiz in Mecklenburg

Vorpommern sieht anders aus. Das bestätigten uns auch immer wieder die betroffenen Menschen im Land. Verbesserungen durch die Gerichtsstrukturreform sind nicht erkennbar.

Auch hinsichtlich der Finanzen möchten wir einige Feststellungen treffen, auch wenn dies nicht – auch in Ihren eigenen Aussagen – vordergründiges Ziel der Reform war. Zumindest ist die Regierung in der letzten Legislaturperiode nicht müde geworden, das ständig zu behaupten, aber allein der Glaube fehlte uns daran.

Gerade bei den Finanzen sind viele Fragen offengeblieben. Es wundert mich zum Beispiel noch heute, auf welcher Basis wir hier im Landtag entscheiden mussten. Ich nehme als Beispiel die Investitionskosten in die Gerichtsgebäude. Wir haben die Anhörung im Rechtsausschuss auf Basis der ersten Kostenschätzung des BBL durchgeführt. Alle Spatzen haben damals von den Dächern gepfiffen, dass diese Kostenschätzungen, wenn erst der Raumbedarfsplan des Justizministeriums vorliege, deutlich nach oben gehen würden. Das ist später tatsächlich so eingetreten. Zufälligerweise konnte der Raumbedarfsplan durch das Ministerium aber erst vorgelegt werden, als die Anhörung im Rechtsausschuss bereits abgeschlossen war, sodass die Abgeordneten im Rahmen des Verfahrens hierzu keine Fragen mehr stellen konnten und die Anhörung mit zufällig falschen Zahlen geführt haben. Das war aus unserer Sicht schon sehr sonderbar.

Wer das Ganze damals verfolgt hat, weiß, dass wir auch das Thema Kostenrechnung in der letzten Legislaturperiode schon sehr intensiv beackert haben. Wenn man das genau überprüft, die Kosten rausrechnet, die auch ohne Reform angefallen wären, und die nicht prognostizierten Kosten reinrechnet, kommt man zwischen Prognose- und tatsächlichen Kosten überschlägig auf eine Differenz von 9 Millionen Euro, und das ist nur das, was wir bisher überblicken können, ohne Evaluierung. Das sind Abweichungen, die der Landtag nicht ignorieren sollte.

Der dritte Teil des Feststellungsteils bezieht sich auf die Verschlechterungen, die durch die Reform entstanden sind. Hier muss man auf zeitweilige Verschlechterungen und strukturelle Verschlechterungen abstellen. Zu den ersten gehören solche Sachen wie etwa Probleme mit dem EDV-System. Aber darüber möchte ich an der Stelle nicht weiter sprechen. Uns interessieren vielmehr die strukturbedingten Probleme, die wirklich strukturbedingt sind und aus den großen Entfernungen herrühren. Aus Gesprächen mit Mitarbeitern an den Gerichten wissen wir, dass dies beispielsweise in den Betreuungssachen und den Strafsachen der Fall ist.

Zu den Betreuungssachen muss man Folgendes wissen: Hier müssen die Richter Anhörungen der Betroffenen vornehmen, um einschätzen zu können, welche Maßnahmen vorgeschlagen werden sollen. Diese Anhörungen sollen in der gewohnten Umgebung des Betroffenen erfolgen. Das heißt, ein Betreuungsrichter ist viel unterwegs und seit der Gerichtsstrukturreform noch viel mehr. Das kostet erstens sehr viel Geld, weil der Richter dafür regelmäßig Taxis benutzen muss, und zweitens kostet es sehr viel Zeit. Die Richterpensen, wie sie aktuell sind, bilden diese wesentlich längeren Fahrzeiten nicht mehr ab. Zwei mögliche Konsequenzen sind die Folge: Die Richter schaffen erstens ihre Arbeit nicht mehr oder sie sehen zweitens von der Anhörung vor Ort ab und entscheiden am grünen Tisch. Beides ist keine Lösung und

nicht wünschenswert. Hier muss aus unserer Sicht unbedingt nachgebessert werden.

Im Bereich der Strafsachen ist es das Problem, dass sich die Verfahren immer mehr in die Länge ziehen. Auch hier haben wir uns während der Vor-Ort-Termine berichten lassen, dass sowohl die Angeklagten als auch die Zeugen in Strafsachen ausbleiben und aufgrund der großen Entfernung eine Vorführung der Angeklagten nicht ohne Weiteres am selben Tag noch möglich ist. Die Termine können dann an dem Tag nicht verhandelt werden und müssen neu anberaumt werden. Gegen die Zeugen müssen Ordnungsgelder verhängt werden. Deren Zahl ist auch extrem gestiegen, das haben uns die verschiedenen Richter, wie gesagt, auch in persönlichen Gesprächen berichtet. Das kann aber aus unserer Sicht kein Dauerzustand sein, meine Damen und Herren.

Das waren aus unserer Sicht nur zwei Beispiele, wo wir mitbekommen haben, dass die Gerichtsstrukturreform einfach nicht hinhaut, wo nachgebessert werden sollte. Ich bin mir sicher, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Gerichten noch jede Menge mehr liefern können.

Diesen Feststellungen entsprechend kommen wir dann zu den Forderungen in unserem Antrag.

In Punkt II.1 haben wir zunächst die Erfassung aller relevanten Daten vorangestellt. Eigentlich dachte ich, dass man dies nicht fordern müsse, weil die Regierung das von sich aus tut. Die Antwort auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 7/196 belehrte mich jedoch eines anderen.

In Punkt II.2 fordern wir die Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Evaluierung der Reform und zur Erstellung eines entsprechenden Berichtes. Hätte man das während der Gerichtsstrukturreform gemacht, wären wir, denke ich, zu anderen Ergebnissen in der Reform gekommen. Aus unserer Sicht sollten aber nicht nur Experten, sondern auch der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag beteiligt werden, weil es auch um die Struktur der Gerichte in MecklenburgVorpommern geht.

Die restlichen Forderungen beziehen sich auf das, was mit dem Gericht passieren soll. Das muss insofern offen sein, dass man sich vorbehält, das eine oder andere Gericht wieder zu eröffnen beziehungsweise umzuwandeln. Letztendlich geht es um eine funktionierende Justiz in Mecklenburg-Vorpommern, die im Sinne der Menschen vor Ort da ist. Ich denke, da wollen wir alle hin. Deshalb hoffe ich auf eine Zustimmung und freue mich auf die Debatte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Dr. Ralph Weber, AfD)

Danke, Frau Abgeordnete.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzunehmen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst die Ministerin für Justiz. Frau Hoffmeister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gerichtsstrukturreform: Die Fraktion DIE LINKE wendet sich mit Ihrem vorliegenden Antrag erneut gegen die Gerichtsstrukturreform, die vom Landtag in der letzten Legislatur beschlossen worden ist. Sie möchte festgestellt wissen, dass die bisherige Gerichtsstrukturreform keine nachweislichen Verbesserungen erbracht hat, die prognostizierten Kosten deutlich übertroffen wurden, Einsparungen nicht erkennbar seien und sich zu allem Überfluss auch noch in allen Bereichen deutliche Verschlechterungen dadurch zeigen würden.

Meine Damen und Herren, das sind, nennen wir es mal, recht schneidige Behauptungen, denen ebenso wenig gefolgt werden kann wie den daraus gezogenen Schlussfolgerungen hinsichtlich der sogenannten unabhängigen Evaluierung. Ziel der Gerichtsstrukturreform war und ist es, eine zukunftsfähige Justiz zu etablieren, insbesondere durch die Schaffung größerer Einheiten, denn unsere Verpflichtung war und ist es, tragfähige Strukturen in unserer Region, in unserem Land zu schaffen.

Der Landtag hat das Gesetz nach langwierigen Diskussionen am 9. Oktober 2013 beschlossen, am 6. Oktober 2014 trat es in Kraft. Der dazwischenliegende Zeitraum von einem Jahr hatte damals schon seinen guten Grund. Die Umsetzung der sehr eingehend abgewogenen Maßnahmen musste sorgfältig vorbereitet werden, bevor sie in der Zeit bis Ende Februar 2017, also in diesem Jahr, und insgesamt über Jahre Schritt für Schritt erfolgen konnte.

Meine Damen und Herren, in welchem Umfang die genannten Ziele jetzt schon erreicht werden, lässt sich nicht von heute auf morgen beantworten. Wir setzen ein Reformvorhaben um. Somit können wir auch nicht drei Monate nach dem letzten Umsetzungsschritt alle Ziele erreicht haben. Die Reform braucht eine Wirkphase. Sie ist auf Jahre angelegt. Den darauf gerichteten Anträgen der Fraktion DIE LINKE kann deshalb nicht gefolgt werden.

Um eine Bewertung der drei Behauptungen unter Punkt I des Antrages vornehmen zu können, müssen Beobachtungen über einen längeren Zeitraum zugrunde gelegt werden. Für die Gerichtsstrukturreform wurde zu Beginn eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt. Diese Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird fortlaufend aktualisiert und wird natürlich auch in diesem Jahr aktualisiert. Das habe ich Ihnen gegenüber im Rechtsausschuss schon erklärt.

Ausgaben und Einsparungen in allen betroffenen Bereichen beziehen sich auf einen Zeitraum, der damals festgelegt worden ist, von 25 Jahren, bei IT-Kosten auf 10 Jahre. Die derzeitigen Ausgaben als Kosten der Gerichtsstrukturreform isoliert zu betrachten, wäre wesentlich zu kurz gegriffen. Bei alledem ist immer im Auge zu behalten, dass die Gerichtsstruktur gerade nicht in erster Linie Einsparziele, sondern die genannten inhaltlichen Ziele verfolgt hat.

Meine Damen und Herren, wie die erwarteten Verbesserungen sich nicht sofort nach der Umsetzung feststellen lassen, so können Sie auch Ihre behaupteten Verschlechterungen nicht seriös und nachhaltig begründen und vor allem nicht auf die Kausalität der Reform zurückführen.

Die Fraktion DIE LINKE beantragt unter Ziffer II außerdem, die Landesregierung aufzufordern, alle für eine Evaluierung erforderlichen Daten zu erfassen, eine Ex

pertenkommission zur Evaluierung einzusetzen, einen Bericht bis Ende 2017 vorzulegen und gewonnene Erkenntnisse daraus auch bis 2017 umzusetzen.

Meine Damen und Herren, natürlich wollen wir die Reform evaluieren. Das ist normales Geschäft. Selbstverständlich werden wir genau verfolgen, wie sich die Reform auswirkt. Das folgt nicht zuletzt aus unserer gemeinsamen Geschäftsordnung zum Erlass von Rechtsvorschriften, die einen Prüfungszeitraum von bis zu fünf Jahren vorgesehen hat. In jedem Falle aber ist festzustellen, dass eine Evaluierung noch in diesem Jahr – in 2017 – keinen Sinn macht, da eine Beobachtung über einen deutlich längeren Zeitraum erforderlich ist. Soweit gefordert wird, alle für die Evaluierung erforderlichen Daten zu erfassen, kann ich Ihnen sagen, dass bereits vor und während der Gerichtsstrukturreform eine Vielzahl von Daten erhoben wurde. Diese Daten dienen dazu, die Belastungssituation eines Gerichtes, die Dauer der Verfahren und Ähnliches auszuwerten. Daran wird sich selbstverständlich nichts ändern.

Die in dem Antrag geforderten Erhebungen, etwa zu Fahrtwegen in Betreuungssachen, werden nicht im Einzelnen durchgeführt. Ich frage Sie auch: Wie soll gemessen werden, welche zusätzlichen Wege anfallen, und vor allem, was soll daraus folgen? Auch die Forderung, ausgefallene Verhandlungstermine zu erfassen, bei denen Angeklagte oder Zeugen nicht erschienen sind, lässt sich kaum umsetzen. Das Nichterscheinen in einem Verhandlungstermin, das wissen Sie alle, kann vielerlei Ursachen haben. Da stellt sich dann die entscheidende Frage: Welche Wertung wäre vorzunehmen, wenn Sie die Höhe der verhängten Ordnungsgelder kennen würden? Auch ob eine Neuterminierung erforderlich ist, ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig und lässt Schlüsse über den Wert einer Strukturreform sicher nicht zu.

Verlangt wird schließlich, eine Expertenkommission einzusetzen und vielerlei Gremien einzubeziehen. Meine Damen und Herren, wir arbeiten ständig mit Experten zusammen. In Vorbereitung der Gerichtsstrukturreform ist die Praxis einbezogen worden. Wir werden entsprechende Anmerkungen und Vorschläge natürlich auch zukünftig in unsere Überlegungen einbeziehen. Aber eine Evaluierung der Reform und die Entscheidung über etwaige Schlussfolgerungen daraus – das ist unser Job – ist nicht realistisch in 2017 verantwortlich durchzuführen. Wir werden uns natürlich der Evaluierungsaufgabe stellen. Der vorliegende Antrag allerdings ist aus den genannten Gründen abzulehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Frau Ministerin.

Das Wort hat der Abgeordnete Friedriszik von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz ist im Oktober 2013 vom Landtag beschlossen worden und trat im Oktober 2014 in Kraft. Die Amtsgerichtsbezirke sind seitdem schrittweise vergrößert worden. Als Letztes wurden Ende Februar 2017 die Aufgaben des bisherigen Amtsgerichtes Ribnitz-Damgarten durch das Amtsgericht

Stralsund übernommen. Amtsgerichtliche Tätigkeiten werden seitdem an 16 Standorten wahrgenommen.

Mit dieser Struktur ist die Rechtspflege langfristig und zukunftsfähig aufgestellt. Rückläufige Eingangszahlen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind ein Hauptgrund der Reform. Größere Amtsgerichtseinheiten ermöglichen den Richtern sowie den Mitarbeitern, Belastungen durch Vertretersituationen besser aufzufangen als in den kleinen Amtsgerichten. Auch sind die Voraussetzungen für Spezialisierungen besser.