Protocol of the Session on May 18, 2017

Sie haben uns und mich aufgefordert, doch ehrlich zu sagen, das wäre der erste Schritt. Ja, das wäre insofern der erste Schritt, weil uns daran gelegen ist. Das gehört einfach zu dem Verständnis, welche Rolle soll die Daseinsvorsorge in diesem Fall, in diesem speziellen Fall, spielen, wo es um die Gesundheit, das Wichtigste, was der Mensch neben dem Frieden hat, geht. Wie man damit umgeht, haben wir gesagt, das muss man dem Profitprinzip entziehen, und zwar aus folgendem Grund, und das hat jetzt nichts mit Sozialismus zu tun. Sie können mir glauben, dass wir daraus unsere Lehren gezogen haben. Ich erinnere an das, was Herr Ritter heute Vormittag gesagt.

Frau Tegtmeier hat völlig zutreffend argumentiert und gesagt, dass nachvollziehbar und auch erkennbar ist, ja, es gibt diesen ökonomischen Druck. Sie haben, Frau Tegtmeier, so habe ich das zumindest aufgefasst, bejaht, dass es diesen Druck gibt mit den Knieoperationen, mit den Hüftoperationen. Sie sind dann zu dem Schluss gekommen, man könne durch Aufklärung, ich sage, Prävention, da etwas machen. In der Tat, der Mechanismus ist aber ein anderer. Der Mechanismus ist, dass Druck ausgeübt wird, dass sie mehr Behandlungen, mehr Prozeduren, mehr Operationen machen, dass die Geldmaschine läuft. Wie kommt man davon weg? Deswegen vielleicht das etwas schräge Beispiel, dass ein Löwe nicht zum Blätterfressen überredet werden kann, sondern das liegt in der Systematik. Und nun steht die Frage: Wie geht man damit um?

Herr Dr. Jess, Sie haben einen interessanten Vorschlag gebracht. Wir waren zumindest mit der Antragstellung so weit, dass wir gesagt haben, das wäre ein Weg, den man gehen kann, indem man Gewinne begrenzt. Nun haben sowohl Minister Glawe als auch Herr Ehlers darauf hingewiesen und, ich glaube, auch Frau Tegtmeier, dass es verfassungsrechtlich bedenklich wäre. In der Tat, es gibt ja diese hier mehrfach zitierte Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes. Diese bezieht sich auf die privaten Krankenhäuser. Das zu betonen, ist deshalb wichtig, weil Minister Glawe vorhin in seiner Argumentation uns gegenüber einen Buhmann aufgebaut hat. Ich habe das erst eine Weile nicht richtig verstanden, wohin seine Argumentation führt, wenn er sagt, dass unsere Überlegung zu einer Einschränkung der freien Arztwahl führen würde. Das würde sie, wenn es nur um private Krankenhäuser ginge. Uns geht es aber ganzheitlich um die Krankenhäuser im System, also auch um die kommunalen und um die frei gemeinnützigen. Sonst hätte man in der Tat – und darauf stellt der Wissenschaftliche Dienst ab – eine Ungleichbehandlung von Trägern. Das wäre eine Form von Diskriminierung, von Einschränkung der Freiheit der Berufsausübung, und dies wollen wir nicht. Der Wissenschaftliche Dienst hat insofern argumentiert, dass es aber sehr wohl abwägungsfähig ist zu sagen, man schränkt die Gewinnausschüttung ein.

Und, Herr Ehlers, es geht nicht darum, dass jemand keine Gewinne mehr machen soll. Die Gewinne werden ja gemacht, auch bei einer Investition von 110 Millionen,

auch bei einer 24-Stunden-Kita. Am Ende steht unter der Bilanz der Schritt: Wir wollen Gewinne, Überschüsse und Erlöse nicht verhindern, sondern wir haben uns Gedanken darüber gemacht, wie diese Mittel verwendet werden.

So, und nun noch mal zurück zum Wissenschaftlichen Dienst: Die sagen, eine Form, die darauf hinausläuft, dass man Gewinne gar nicht ausschütten darf, wäre verfassungsrechtlich nicht nur bedenklich, die wäre verfassungsrechtlich nicht geboten, das wäre Unrecht. Darauf wollen wir auch gar nicht hinaus. Der Wissenschaftliche Dienst geht weiterhin darauf ein, dass er sagt, es geht letztendlich darum, eine Begrenzung der Gewinne wäre möglich – Sie können das alles nachlesen –, wenn ein legitimes Ziel vorliegen würde. Und diese Passage mit dem legitimen Ziel würde ich gern, Frau Präsidentin, ganz kurz zitieren:

„Als legitimes Ziel für eine entsprechende Regelung käme eine Verbesserung der Leistungen für die Versicherten in den Krankenhäusern bei stabilen Gesundheitskosten in Betracht. Würden erzielte Gewinne teilweise … in das Krankenhaus reinvestiert, könnte dies zu besseren Leistungen – bspw. einem besseren Personalschlüssel bei der ärztlichen oder pflegerischen Versorgung, besseren baulichen Bedingungen oder höher bezahltem und qualifiziertem Personal – führen. Sozial tragbare Gesundheitskosten bei bedarfsgerechter Gesundheitsversorgung sind ein besonders bedeutsamer Gemeinwohlbelang, der nach der Rechtsprechung des BVerfG selbst eine Beschränkung der Berufswahl rechtfertigen könnte.“ Und dann wird in Fußnote 27 auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil abgestellt.

Insofern ist das, was wir vorschlagen, möglich, vorausgesetzt, es gibt erstens den politischen Willen und es werden zweitens diese Bedingungen erfüllt, die da heißen, keine vollständige Gewinnausschüttungssperre und keine Ungleichbehandlung der Träger. Das ist der erste Bedingungskomplex. Der zweite ist, dass das erstens einer bundeseinheitlichen Regelung bedarf – darauf wollen wir auch hinaus – und zweitens, dass es einer spezialrechtlichen Regelung, also eines besonderen Gesetzes, bedarf. Das waren unsere Überlegungen.

Und jetzt noch mal etwas zu der Frage, dass es wohl sein kann, dass es willkürlich wäre mit der Bezugnahme auf den Anstieg, auf die Bruttowertschöpfung. Da steckt folgende Überlegung hinter: Vor ein paar Jahren hat der französische Ökonom Thomas Piketty ein interessantes Buch, eine interessante Ausarbeitung veröffentlicht: „Das Kapital im 21. Jahrhundert“. Er hat im Kapitel 3 dieses Buches

(Manfred Dachner, SPD: Welche Zeile?)

dargelegt ein Gesetz, wie er es nennt, der Ungleichheit zwischen Arbeitseinkommen und Kapital, eingeschlossen in dieses Kapital die Kapitaleinkommen. Er kommt zu dem Schluss, Sie können das nachlesen: Wenn Aktionäre aus einem Unternehmen – wir haben immer den Gesundheitsbereich als einen besonders sensiblen, einen existenziellen Bereich wirtschaftlichen Handelns im Blick gehabt –, Piketty kommt zu der Erkenntnis, wenn das, was sich Aktionäre aus Gewinnen nehmen, die Kapitalrendite, die ausgeschüttet wird,

(Manfred Dachner, SPD: Da müssen Sie noch mal nachlesen!)

höher ist als die allgemeine Bruttowertschöpfung, kommt es dazu, dass letztlich die Polarisierung in der Gesellschaft zwischen Arm und Reich weiter vorangetrieben wird. Und das war für uns eine Überlegung. Sie können das nachlesen. Das gebe ich jetzt hier nur sehr kursiv und holzschnittartig wieder. Das ist eine weitere Überlegung, warum wir diesen Anknüpfungspunkt gewählt haben, weil wir zugleich einerseits, das habe ich alles ausgeführt, hier diese Besonderheit bedenken wollten und andererseits auch erreichen wollten, dass es nicht dazu kommt, dass sogar noch der Gesundheitsbereich und die Rendite, die bezogen wird aus dem Kapital im Gesundheitsbereich, dazu führen, dass die Schere zwischen Arm und Reich in diesem Land noch größer wird.

(Harry Glawe, CDU: Jetzt reichts! Das ist ja nicht auszuhalten.)

Das alles spielte in unseren Überlegungen eine Rolle, eine sehr komplexe Überlegung. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/546. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/546 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD, bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der AfD, ansonsten Zustimmung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Abschaffung der Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen, Drucksache 7/533.

Antrag der Fraktion der AfD Abschaffung der Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen – Drucksache 7/533 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Lerche.

Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Bürger im Lande Mecklenburg-Vorpommern! Was steht jetzt auf der Tagesordnung?

(Unruhe und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ach ja, die Bürgerinteressen, das kommunale Abgabengesetz in Mecklenburg-Vorpommern! Es geht wieder mal um eine Sache, wo keine große Lobby dahintersteht.

(Martina Tegtmeier, SPD: Haben Sie eine Ahnung!)

Ich kann mich noch gut an die letzte Landtagssitzung erinnern, sehr an die Worte von Frau Tegtmeier. Nun muss ich aus der Presse, hier die SVZ,

(Martina Tegtmeier, SPD: Nun mal zu!)

erfahren – oder sind das vielleicht Fake News –, dass die gleiche Frau Tegtmeier erklärt, Zitat SVZ, auch die SPD verschließe sich „keiner Diskussion,“

(Martina Tegtmeier, SPD: Stimmt.)

„an deren Ende eine Entlastung von Bürgern stehen könnte“.

(Martina Tegtmeier, SPD: Das stimmt.)

Frau Tegtmeier, sind Sie nach meinen Worten in der letzten Landtagssitzung in sich gegangen

(Harry Glawe, CDU: Genau.)

oder ist das Wahlkampfgedöns? Letztes Mal haben Sie noch stolz erklärt, dass die SPD-Fraktion in der Schweriner Stadtvertretung den bürgerfreundlichen Antrag abgelehnt hat, der den Oberbürgermeister Rico Badenschier aufgefordert hat, sich an den Landtag zu wenden mit der Bitte um eine Novellierung des Kommunalen Abgabengesetzes M-V in Bezug auf die Straßenbaubeiträge.

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Haben Sie die schlechten Wahlergebnisse von Schleswig-Holstein aufgeschreckt

(Tilo Gundlack, SPD: Oh, ist das billig!)

oder hat sich der Heilige Martin eingemischt?

(Heiterkeit bei Jochen Schulte, SPD: Der sollte sich bei Ihnen auch mal einmischen. – Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Die CDU im Landtag ist ja bei ihrer Meinung geblieben, auch wenn die CDU-Fraktion der Schweriner Stadtvertretung anders argumentiert.

(Martina Tegtmeier, SPD: Wir sind hier im Landtag und nicht in der Stadtvertretung.)

Aber vielleicht bekommt ja mein Kollege aus der Stadtvertretung Sebastian Ehlers seine Parteifreunde hier im Landtag noch überzeugt,

(Susann Wippermann, SPD: Reden Sie doch mal zum Thema!)

sich mit dieser Angelegenheit wenigstens in den Ausschüssen zu beschäftigen.

(Martina Tegtmeier, SPD: Sie kriegen offensichtlich gar nichts mehr mit.)

Tja, liebe Kollegen hier im Landtag, Sie hatten ja nun Zeit, sich mit der Bitte der Schweriner Stadtvertretung, stellvertretend für viele Kommunen im Land – selbst der OB von Rostock, Herr Methling, hat sich dem angeschlossen –, zu beschäftigen. Jeder von Ihnen wird in seinem Wahlkreis vor ähnlichen Problemen stehen. Oder erkennen nur die Kolleginnen und Kollegen der LINKEN und die AfDler die Bürgerprobleme?

(Jochen Schulte, SPD: Wohl kaum. – Martina Tegtmeier, SPD: Wir sind nur nicht so oberflächlich wie Sie.)

Jetzt möchte ich noch einmal die Presse und die SVZ zitieren,

(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Oh! – Jochen Schulte, SPD: Aus welcher Zeit ist das jetzt, wenn das zitiert wird?)

Zitatanfang: „Allerdings kommt der Antrag zur ,Abschaffung der Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen‘ von der AfD. Erfahrungsgemäß wird der im Landtag abgelehnt.“ Zitatende.

Heute haben Sie die Chance, mit uns gemeinsam ideologiefrei Sachpolitik für die Bürger unseres Landes zu betreiben,