Protocol of the Session on May 18, 2017

(Torsten Renz, CDU: Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.)

Was ist?

(Torsten Renz, CDU: Alles gut.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Koplin leistet wieder einen Beitrag, der dazu führen wird, dass soziale Spannungen entstehen sollen.

(Torsten Renz, CDU: Richtig.)

Und, Herr Koplin, mal vorneweg: Deutschland hat eines der anerkanntesten und eines der besten Gesundheitssysteme der Welt.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Das soll auch so bleiben.)

Ja, und Sie haben noch nicht verstanden, dass man immer wieder die Qualität halten muss, Sie haben nicht verstanden, dass die Patienten entscheiden können, wo sie sich operieren lassen oder wo sie sich behandeln lassen. Das, was Sie hier vortragen, ist auch auf Bundesebene über Jahre diskutiert worden. Man hat aber am Ende die Lösung, die Sie vorgeschlagen haben, nicht angewandt.

Meine Damen und Herren, „Gewinnausschüttungen bei Krankenhäusern begrenzen“ – das ist ein sehr komplexes Thema. Die Fraktion DIE LINKE ist mit ihrem Antrag jedoch nur einseitig unterwegs.

Die Regelungen in Paragraf 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes bestimmen die finanzielle Sicherung von Krankenhäusern. Es soll eine qualitativ hochwertige patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, qualitativ hochwertigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern gewährleistet werden, und das zu sozial tragbaren Pflegesätzen.

Bei der Durchführung des Gesetzes ist die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten. „Die Sicherstellung der Krankenhausversorgung“ – Paragraf 1 des Krankenhausgesetzes unseres Landes – „ist eine öffentliche

Aufgabe des Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte. … Krankenhausträger sind in der Regel freigemeinnützige, kommunale oder private Träger“. Auch das Land sowie sonstige der Aufsicht des Landes unterstehende Körperschaften, rechtsfähige Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts können Krankenhausträger sein. So weit die Gesetzeslage.

Die Finanzierung der Krankenhäuser erfolgt im Rahmen der dualen Finanzierung, das heißt, die Investitionskosten werden im Wege der öffentlichen Förderung durch die Bundesländer getragen, die Krankenkassen finanzieren die laufenden Betriebskosten im Rahmen der Krankenhausvergütung. Das Krankenhaus hat einen Rechtsanspruch auf staatliche Förderung für Investitionen, wenn es in den Landeskrankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen worden ist. Die Vergütung durch die Krankenkassen erfolgt über ein regelmäßig zwischen den Krankenkassen und dem jeweiligen Krankenhaus verhandeltes und vereinbartes Budgets, also Pflegesatzvereinbarungen.

Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion DIE LINKE suggeriert einen Zusammenhang zwischen der Kostensteigerung in der gesetzlichen Krankenversicherung, der Beitragserhöhung für die Versicherten und der Gewinnausschüttung an private Träger, wonach die Gelder der Versicherungsgemeinschaft durch ungebremsten Renditeanspruch in die Taschen von Kapitaleignern gelangen. Was will man von der LINKEN auch anderes erwarten?! Diese Argumentation passt den LINKEN, na ja, sozusagen ins linke Schema-F-Thema.

Meine Damen und...

(Peter Ritter, DIE LINKE: „Passt der Fraktion DIE LINKE“, wäre die richtige Formulierung. Wir sind hier die Fraktion DIE LINKE, Herr Minister! – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ja, da hat er recht. – Zurufe vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Ja.)

Ja, der Partei auch, der Partei auch, die LINKEN und natürlich auch der LINKEN-Fraktion, ja, da haben Sie recht.

Meine Damen und Herren, der angenommene Zusammenhang würde im Umkehrschluss bedeuten, dass eine kostenbewusste Krankenkasse – und ich meine, das sind alle – ihre Versicherten darauf hinweisen müsste, dass sie sich, um Beitragserhöhung zu vermeiden, nicht mehr in einem privaten Krankenhaus versorgen lassen sollten. Das werden Sie ja wohl nicht ernsthaft wollen?!

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Was war das eben?)

Ja, Sie müssen öfter zuhören.

Damit würde ihr Recht auf freie Arztwahl eingeschränkt und der Staat gibt vor, was zu tun und zu lassen ist.

(Torsten Renz, CDU: Ach, das wollt ihr?!)

Diese Ära haben wir Gott sei Dank überwunden, und das Gott sei Dank seit 27 Jahren.

Meine Damen und Herren, zudem könnte man nach diesem Ansatz vermuten, dass Krankenkassen, die in Bundesländer mit überwiegend kommunalen Kranken

häusern agieren, keinen Kostensteigerungen unterlägen. Mitnichten ist es so – weit gefehlt! –, ganz abgesehen von den Rückschlüssen auf die Qualität der gesundheitlichen Versorgung.

In der Begründung zu Ihrem Antrag weist DIE LINKE auf Paragraf 17 Krankenhausgesetz – Grundsätze für die Pflegesatzregelungen – hin: Überschüsse sollen im Krankenhaus verbleiben. Meine Damen und Herren, ich gestehe Ihnen zu, dass man gerade bei der Krankenhausfinanzierung, die ein hochkomplexes System ist, durchaus das eine oder andere überlesen kann, aber Sie haben in Ihrem Antrag in der zweiten Hälfte einen Satz verschwiegen. Daher möchte ich Ihnen diesen der guten Ordnung halber nachreichen: Auch Verluste sind vom Krankenhaus zu tragen. Das haben Sie leider weggelassen.

(Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Die werden jetzt auch eingeschränkt. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Im Übrigen sollte es das Ziel eines jeden Unternehmens, auch eines Krankenhauses, ob privat oder kommunal, sein, Gewinne zu erzielen, diese über die stetige Verbesserung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung einzusetzen und Krankenhausleistungen in guter und hoher Qualität vorzuhalten. Ich kann Ihnen versichern, dass dies in den Krankenhäusern in MecklenburgVorpommern erfolgt, auch wenn natürlich immer die Bedarfe noch höher sind als die finanziellen Mittel. Aber das gehört ebenfalls zu einer Marktwirtschaft, dass man nicht wie zu DDR-Zeiten den Mangel verwaltet und am Ende keine Qualität bekommt.

Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern ist auf einem guten Wege, und zwar bei allen Trägern, egal ob Helios, Asklepios, Sana oder DRK, AWO und natürlich auch die kommunalen und kirchlichen Einrichtungen. Die Träger der Krankenhäuser sind verlässliche Partner bei der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Krankenhausleistungen. Aber als Wirtschaftsunternehmen müssen sie zum Beispiel Verluste der Vorjahre ausgleichen, Investitionen tätigen, Eigenmittel einsetzen, Rückstellungen bilden und allgemeine Kostensteigerungen sind zu kompensieren, denn auch Krankenhäuser stehen untereinander im Wettbewerb. Das gilt nicht unbedingt für Akutfälle, aber für planbare Aufenthalte in Krankenhäusern mit geplanten Operationen oder Behandlungen, unabhängig davon, ob sich ein Krankenhaus in privater oder in kommunaler Trägerschaft befindet. Insoweit werden Gewinne im Krankenhaus zielgerichtet eingesetzt.

Da dieses Thema scheinbar schon in der Vergangenheit die Gemüter erregt hat, wurde dazu durch den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages eine Ausarbeitung veröffentlich mit dem Titel „Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Ausschüttungssperre für Gesellschafter oder Anteilseigner privater Krankenhäuser“. Im Ergebnis wird darin Folgendes festgestellt:

„Die Einführung einer Gewinnausschüttungssperre läge wohl im Kompetenzbereich des Bundesgesetzgebers. Allerdings stößt sie auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. So stellt sich im Rahmen des Eingriffs in die Berufsfreiheit bereits die Frage, ob eine (vollständige) Gewinnausschüttungssperre ein geeignetes Mittel wäre, um eine bessere Versorgung im Krankenhaus zu erzie

len. Jedenfalls scheinen mildere Mittel vorzuliegen, um die Einhaltung von Qualitätsstandards durch Krankenhäuser zu überprüfen und sicherzustellen, die auch nur diejenigen Krankenhäuser (und deren Träger) belasten, die den Qualitätsstandards nicht genügen. Ferner lässt sich eine Ungleichbehandlung zwischen den verschiedenen Trägern der Krankenhäuser wohl nicht rechtfertigen, solange nicht ausreichende Tatsachen dafür dargelegt werden können, dass in allen privat geführten Krankenhäusern die Qualitätsstandards zugunsten des Gewinns vernachlässigt werden. Ferner müsste wohl eine Ungleichbehandlung darin gesehen werden, dass andere Gesellschaften mit einem ähnlichen Gesellschaftszweck – nämlich dem Betreiben von Pflegeheimen – nicht unter den Anwendungsbereich der Gewinnausschüttungssperre fielen.“

Daher haben also der Deutsche Bundestag und die Verwaltung Ihnen das aufgeschrieben. Ich glaube, die Inhalte sind Ihnen auch bekannt. Deshalb denke ich, dass Ihr Antrag heute abgelehnt werden kann. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Minister Glawe hat mir leider gerade den Rest meiner Ausführungen hier weggenommen.

(Minister Harry Glawe: Hätte ich das gewusst! – Jochen Schulte, SPD: Gib die wieder raus, Harry!)

Genau, geben Sie die wieder raus!

Weil, das ist, glaube ich, Kern- und Angelpunkt. Wir sprechen hier über gesellschaftsrechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken und das ist der Grund dafür, warum wir diesem Antrag nicht zustimmen können.

Es ist in der Tat so, im Gesundheitswesen wird eine Menge Geld verdient, es wird aber auch eine Menge Geld ausgegeben. Man kann sich natürlich fragen: Sind viele Dinge in Krankenhäusern, Operationen, die dort durchgeführt werden, überhaupt notwendig? Das setzt aber schon weit vor den Krankenhäusern selbst an, allein die Beratung. Wenn ich mir so Knie- oder auch Hüfttransplantation angucke, ich sage mal „Ersatzteile“, könnte man sich, denke ich, einen ganz großen Anteil von diesen Operationen schlichtweg sparen, indem man die Patienten dahin gehend berät, dass sie sich mal wieder vernünftig bewegen, dass sie auf ihre Ernährung und Bewegung achten. Ich glaube, da könnte man eine ganze Menge gerade an Gelenkserkrankungen besser bedienen als mit künstlichen Gelenken.

(Torsten Renz, CDU: Und was wollen Sie damit jetzt unterstellen?)

Und es ist natürlich so, dass Krankenhäuser in privater Rechtsform, die gewinnorientiert aufgestellt sind, immer so ein bisschen fragwürdig erscheinen, weil man sich fragt: Wird hier am Patienten gespart oder wie kommen die Gewinne zustande?

Vieles, Herr Koplin, was Sie vorhin gesagt haben, kann ich durchaus nachvollziehen. Dass die Gewinnausschüttung zu begrenzen ist, ich denke, das klingt erst mal sehr

sympathisch. Es klingt erst mal sehr sympathisch, wenn man damit die Ziele, die man verfolgt, auch umsetzen könnte, zum Beispiel eine bessere Bezahlung des Personals, vielleicht eine wesentlich bessere Hygiene in den Krankenhäusern. Aber ich glaube, da ist kein Mechanismus, der gewährleistet – wenn man es denn könnte, wenn man es denn könnte –, diese Gewinnausschüttungen zu deckeln. Sie haben in Ihrem Antrag sogar Beispiele genannt, wie Sie sich das vorstellen könnten mit möglichen Obergrenzen, beispielsweise bei der Steigerungsrate des Bruttoinlandsprodukts oder die Entwicklung der Grundlohnsumme hier zugrunde zu legen.

Es stimmt, teilweise werden hohe Gewinne in Krankenhäusern erwirtschaftet, die dann zum Teil an die Eigenkapitalgeber ausgeschüttet werden. Aber ich glaube auch, kein privat geführtes Krankenhaus kann es sich leisten, in ein schlechtes Image zu geraten, weil wir haben zurzeit die Möglichkeit der Auswahl, also ich kann selber auswählen, in welches Krankenhaus ich mich einweisen lasse. Gerade wenn es um solche kostentreibenden Dinge wie Knie oder Hüfte oder sonst was geht, dann habe ich das Recht, mir auszusuchen, wo haben die einen guten Standard, wo haben die die nötige Anzahl an OPs, sodass ich erwarten kann, dass alles ordentlich läuft. Also das Image auch eines privaten Krankenhauses ist wichtig und deswegen befinden sich die privat geführten Krankenhäuser nicht einfach im freien Markt, sondern sie sind trotzdem natürlich eingebunden in dieses Gesundheitssystem mit allen Vor- und auch Nachteilen.

Und wenn wir hier über Gewinnerzielung in Krankenhäusern sprechen, so ist es durchaus auch eine Sache des Managements, dass man Einsparungen nicht am Patienten erzielt, sondern durch Umstrukturierung und so weiter und so fort. Da müsste man erst mal gucken, wo hohe Renditen ausgeschüttet werden. Warum sind die erzielt worden? Weil Sie kennen die Finanzierung von Krankenhäusern. Die eine Säule ist die Erzielung der Gewinne auch für Investitionen und erst in zweiter Linie geht es um die Gewinnausschüttung.

Es könnte auch genau das Gegenteil zur Folge haben. Wenn man grundsätzlich die Gewinnausschüttungen verhindert, reduziert oder gar sperrt insgesamt, kann es genauso dazu führen, dass man gar keine privaten Investoren mehr findet, sondern die würden dann dorthin abwandern, wo sie eine vernünftige Rendite erzielen können. Das betrifft nicht nur die privaten Kliniken. Auch die staatlichen Kliniken oder die kommunalen Kliniken sind zum wirtschaftlichen Handeln verpflichtet, auch die sind gewinnorientiert. Natürlich werden dabei in der Regel leider nicht diese hohen Gewinne erzielt wie bei den...

Einen Moment, Frau Tegtmeier!

Also hier im Plenarsaal gibt es Regelungen zum Umgang mit dem Telefon. Auch als Fotoapparat oder insbesondere als Fotoapparat ist es hier nicht zulässig. Ich möchte noch mal darauf hinweisen.

Jetzt können Sie weitermachen, Frau Tegtmeier.