Protocol of the Session on May 17, 2017

Außerdem nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte als Sozialhilfeträger nunmehr die Aufgaben nach dem SGB XII im übertragenen Wirkungskreis wahr. Die damit verbundene kooperative Fachaufsicht für die Sozialhilfeträger und ihre zentrale Stelle ist zwischenzeitlich durch mein Haus aufgebaut worden und wird intensiv wahrgenommen – mit positiven Folgen, denn viele der Handlungsbedarfe, die der Landesrechnungshof in seinem Sonderbericht aufgezeigt hat, sind durch diese neuen Prüfungsmechanismen bereits unabhängig von den Prüfungen des Landesrechnungshofes erkannt und umgesetzt beziehungsweise auf den Weg gebracht worden. Das sind, wie ich finde, keine nicht ganz geringen Veränderungen, die zu einer verbesserten Fachaufsicht führen. Diese dürfen hier und heute nicht unter den Tisch fallen, nur, weil das Jahr 2016 noch nicht im Blick des Berichtes des Landesrechnungshofes lag.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte die Veränderungen auch ganz konkret machen. So wurde zum Beispiel zur Verbesserung der Datenqualität und Vereinheitlichung der Sozialdaten eine AG Daten eingerichtet, zu deren Ergebnissen bereits erste Empfehlungen durch Rundschreiben der Fachaufsicht gegeben werden konnten. Insofern kann ich auch der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zur Entschließung Nummer 2 nur zustimmen: Korrekte und einheitliche Datengrundlagen sind unabdingbare Voraussetzung für qualitativ hochwertige und nutzbare Statistiken. Ich werde daher selbstverständlich dafür Sorge tragen, dass der bereits eingeschlagene Weg zur Verbesserung der Datenerfassung weiterverfolgt wird, und mich auch auf Bundesebene für eine Vereinheitlichung von Begriffs- und Leistungsdefinitionen in der Sozialhilfestatistik einsetzen.

Weitere erkannte Bedarfe wie organisatorische Verbesserungen, die Verbesserung der Personalqualifikation, die Vereinheitlichung der Hilfeplanung sowie die Unterstützung der Hilfeplanung und Abrechnung durch EDVAnwendungen bei den Sozialhilfeträgern und der zentralen Stelle wurden im Rahmen der Zielvereinbarungen nach Paragraf 14 des Landesausführungsgesetzes zum SGB XII aufgegriffen und teilweise durch Landeszuweisungen unterstützt. Diese Landeszuweisungen betrugen im Jahr 2016 insgesamt rund 374.000 Euro, für das laufende Haushaltsjahr 2017 werden nochmals 350.000 Eu

ro zur Verfügung gestellt. Nach meinen bisherigen Erkenntnissen werden diese Mittel sehr erfolgreich eingesetzt.

Sie sehen, es tut sich was. Da, wo Handlungsbedarf besteht, handeln wir im Sozialministerium schnell und steuern nach.

Sehr geehrte Damen und Herren, teilweise ergeben sich aus dem Sonderbericht des Landesrechnungshofes aber noch weitere gute Hinweise in Bezug auf die künftige Zusammenarbeit der Kommunen mit der Fachaufsicht. Selbstverständlich werden diese in meinem Haus aufgegriffen, sorgsam geprüft und nach Möglichkeit auch umgesetzt. Ausdrücklich betone ich, dass es meinem Haus ein großes Anliegen ist, die Kommunen auch künftig im Rahmen der kooperativen Fachaufsicht bestmöglich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Bereich der Sozialhilfe zu unterstützen, hier die Entschließung Nummer 3.

Ganz klar, die Entwicklungen der kommunalen Ausgaben im Sozial- und Jugendhilfebereich sind problematisch. Hier müssen wir den Dingen auf den Grund gehen. Daher ist es für mich und das Sozialministerium von hoher Wichtigkeit, alle Maßnahmen aufzugreifen, die einem weiteren Anstieg der Sozial- und Jugendhilfeausgaben entgegenwirken können. Dies gilt es auch auf Bundesebene einzufordern. Insoweit kann ich die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, auch hierzu die Entschließung Nummer 1, nur begrüßen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte als Jugend- und Sozialministerin aber auch betonen, dass sich eine reine und ausschließlich fiskalische Betrachtungsweise auf die Jugendhilfe- und Sozialpolitik verbietet. Es geht immer um Menschen und nicht um Zahlen. Mir ist wichtig, dass deshalb auch und vor allem die Wirkungen betrachtet werden, die wir mit dem Einsatz von Steuermitteln erzielen. Zum Beispiel ist es entscheidend, ob die teuren Hilfen zur Erziehung tatsächlich Erfolge in der persönlichen Situation des Betroffenen zeitigen. Wenn es mit dem Mitteleinsatz gelingt, dass junge Menschen in ihrer Entwicklung gefördert und stabilisiert werden und ihr Leben in den Griff bekommen, hat sich jeder Euro Einsatz gelohnt.

Diese Aspekte, meine Damen und Herren, werden vom Sonderbericht natürlich in keiner Weise beleuchtet, sind aber für das Sozialministerium von elementarer Bedeutung. Deswegen lassen Sie mich zusammenfassend noch mal sagen, auch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung sieht in dem Sonderbericht des Landesrechnungshofes eine sinnvolle Unterstützung. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zum Sonderbericht „Kommunale Sozialausgaben“ des Landesrechnungshofes im Einzelnen spreche, möchte ich vorausschicken, dass wir als SPD-Landtagsfraktion die Arbeit der Wohlfahrtsverbände in Mecklenburg-Vorpommern sehr schätzen und auch unterstützen. Sie sind für uns zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Daseinsvorsorge geworden. An dieser Stelle möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohlfahrtsverbän

de in Mecklenburg-Vorpommern für ihre tägliche Arbeit sehr, sehr herzlich danken. Wir wissen, was sie alle für unsere Gesellschaft leisten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich sage das deshalb so deutlich, weil der Sonderbericht, über den wir jetzt hier sprechen werden und wollen, nur die rein fiskalische Betrachtung anstellt.

Meine Damen und Herren, mit der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Sonderbericht „Kommunale Sozialausgaben“ des Landesrechnungshofes sind drei Aufträge an die Landesregierung verbunden:

1. Professionalisierung der Verhandlungsführung,

2. Vereinheitlichung der Datenlage und

3. Erhöhung der Prüfungskompetenzen.

Bereits seit vielen Jahren ist der stetige Anstieg von Sozialausgaben in den kommunalen Haushalten zu beobachten. Das Gutachten von Professor Dr. Junkernheinrich, das dem Sonderbericht zugrunde lag, macht deutlich, dass die Personalausgaben für diesen kostenintensiven Aufgabenbereich auf kommunaler Ebene eher unterdurchschnittlich sind. Dies sei auch Ausdruck der Prioritätensetzung durch die Kommunen, so seine Sichtweise.

Entsprechend Paragraf 75 fortfolgende SGB XII handeln die zuständigen Sozialhilfeträger mit den Leistungserbringern die entsprechenden Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen aus. Da sitzt oft eine überforderte Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt dem übermächtigen Verhandlungsteam der Leistungserbringer gegenüber. Die kommen dann schon mal mit hoch bezahlten Anwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern daher. Damit ist kein sachorientiertes Verhandeln mehr gewährleistet. Auf Augenhöhe verhandeln sieht für mich aber anders aus.

Ich schließe mich den Äußerungen des Städte- und Gemeindetages vollumfänglich an. Zur Erinnerung: Wie drückte es der Städte- und Gemeindetag so treffend aus? Es herrscht eben keine Waffengleichheit zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern.

Entsprechend dem Sozialhilfegesetz wird das Verhältnis der Anteile der örtlichen Träger der Sozialhilfe einer Anzahl der Bezieher von Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des XII. Sozialgesetzbuches im Laufe des vorvergangenen Jahres mit 20 Prozent berücksichtigt. Das Land allein trägt hier 80 Prozent der Kosten. Somit ist der Druck zur Effizienzverbesserung bei den Kommunen eher verhalten ausgeprägt. Wir wollen aber, dass das Geld effizient für die Leistungserbringer eingesetzt wird. Wir schlagen deshalb vor, dass die Landesregierung die Kommunen im Rahmen ihrer Fachaufsicht bei Bedarf und Anfrage unterstützen soll. Die Verhandlungsführung mit den Leistungserbringern muss verbessert und professionalisiert werden.

Meine Damen und Herren, der Sonderbericht hat auch festgestellt, dass die Datenlage uneinheitlich ist und somit die Vergleichbarkeit erschwert wird. Deshalb bitten wir heute mit der Beschlussfassung im Landtag die Landesregierung, die bessere Erfassung von Daten im Land zu

unterstützen und sich auf Bundesebene für die Vereinheitlichung von Begriffs- und Leistungsdefinitionen in der Sozialhilfestatistik einzusetzen. Unsere berechtigte Hoffnung ist, dass sich dadurch die interkommunalen Unterschiede bei den Fallzahlen, aber zumindest bei den Fallkosten, besser aufklären lassen.

Letztlich haben wir uns die Frage gestellt, wie dieser Bereich besser geprüft werden kann, und zwar von einer dritten Stelle außerhalb der Landesverwaltung und den kommunalen Prüfbehörden. Wie Sie alle wissen, liegt unser Gesetzentwurf im Parlament zur Beratung vor, der dem Landesrechnungshof eben diese Prüfungsrechte parallel zu den kommunalen Prüfungsbehörden einräumen soll, denn es ist in der Anhörung zum oben genannten Bericht wieder einmal deutlich geworden, dass die kommunalen Prüfungsbehörden nicht ausreichend prüfen können. Wie man weiß, und die Erfahrungen zeigen es, lassen prüfungsfreie Bereiche grundsätzlich Raum für unwirtschaftliches Handeln, so sinngemäß die Präsidentin des Landesrechnungshofes hier im Expertengespräch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Finanzausschuss hat sich intensiv mit dem Sonderbericht befasst und die von mir benannte Beschlussempfehlung erarbeitet. Darüber hinaus gibt es den Gesetzentwurf, der die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofes erweitern soll. Die SPD-Landtagsfraktion geht fest davon aus, dass wir damit der Effizienz im Bereich der kommunalen Sozialausgaben ein Stückchen näherkommen können. Allerdings sollten wir alle diesen Bereich um die Sozialkosten weiterhin und verstärkt im Auge haben

(Thomas Krüger, SPD: Richtig.)

und auch entsprechend reagieren.

(Thomas Krüger, SPD: Genau.)

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte stimmen Sie der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu! – Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Lerche.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Bürger im Lande Mecklenburg-Vorpommern! Die Fraktion der AfD begrüßt den Sonderbericht „Kommunale Sozialausgaben“ des Landesrechnungshofes. Hier wurde endlich ein Thema angegangen, das dem Deutschen Städtetag schon lange unter den Fingernägeln brennt und besonders in Mecklenburg-Vorpommern. Wir liegen bundesweit an der Spitze der Sozialausgaben, die den Kommunen und Kreisen kaum noch finanzielle Spielräume lassen. Die größten Ausgabenpakete der Kommunen sind die pflichtigen sozialen Dienstleistungen. Immer weniger Finanzmittel stehen für Investitionen und Instandhaltungen zur Verfügung. Kommunen fahren also auf Verschleiß, weil sie die Finanzmittel den sozialen pflichtigen Dienstleistungen vorhalten müssen.

(Zuruf von Birgit Hesse, SPD)

Gleichzeitig zählen zu den größten Arbeitgebern in unserem Bundesland Diakonie, AWO und Caritas. Sie bilden

eine sehr, sehr starke Lobby, haben hoch professionelle Rechtsabteilungen und sind bei Verhandlungen mit Kommunen und Kreisen meist in der stärkeren Position. Deswegen wurde auch seitens der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege die Mangelhaftigkeit des Sonderberichtes des Landesrechnungshofes gleich betont.

Die AfD-Fraktion sieht ergänzend zu dem Bericht hier in Mecklenburg-Vorpommern eine starke Monopolstellung der Sozialverbände gegenüber den Kreisen und Kommunen.

(Birgit Hesse, SPD: Wenn man keine Ahnung hat, soll man einfach mal den Mund halten.)

Es sollte vielmehr von den Möglichkeiten der Ausschreibung Gebrauch gemacht werden, wie sie die EU-Richtlinie 2014/24/EU vorsieht.

(Torsten Renz, CDU: Ich denke, Sie sind gegen die EU?)

Zurzeit haben wir die EU, und wir haben dort Richtlinien, an die man sich dann auch halten kann.

(Torsten Renz, CDU: Jetzt sind Sie mal gerade für die EU, ja?!)

Im Anhang 14 wird das vorgesehen und im Juni 2016 ist es in Deutschland im GWB, im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, auch umgesetzt worden.

Ein Beispiel: In Schwerin hatte der Träger, der die soziale Dienstleistung Schuldnerberatung erbrachte, für das darauffolgende Jahr mehr Geld gefordert. Die Stadt hat daraufhin diese Dienstleistung ausgeschrieben. Und siehe da, es fand sich ein anderer Träger, der für die alte Summe noch eine umfangreichere Leistung anbot. Die Mitarbeiter der kommunalen Verwaltungen müssen fit gemacht werden, damit sie in der Lage sind,

(Thomas Krüger, SPD: Oh bitte! Und die sind nicht fit, oder was?!)

fehlerfreie Ausschreibungen zu erstellen,

(Thomas Krüger, SPD: Ach, und sie sind nicht fit?)

sonst kommt es, wie man es in Schwerin beim Obdachlosenwohnheim gesehen hat, zu erfolgreichen Klagen von Anbietern der Leistungen,

(Thomas Krüger, SPD: Das heißt, die AfD sagt, die Mitarbeiter sind nicht fit?!)

nicht wahr, Herr Heydorn?! Ach nee, Herr Heydorn ist gerade nicht im Raum.