Protocol of the Session on May 17, 2017

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU in das Straßen- und Wegegesetz und andere Gesetze auf Drucksache 7/137. Der Energieausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/570, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 7 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Danke. Damit sind die Artikel 1 bis 7 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU und der LINKEN und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Energieausschusses auf Drucksache 7/570 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/570 bei gleichem Stimmverhalten wie bei der vorherigen Abstimmung angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der staatlichen Schlösser, Gärten und Museumsverwaltungen Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/527.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der staatlichen Schlösser, Gärten und Museums- verwaltungen Mecklenburg-Vorpommern (Schlösser-, Gärten-, Museumsverwaltungs- Modernisierungsgesetz – SGMVwModG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/527 –

Das Wort zur Einbringung hat der Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Mathias Brodkorb. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete!

(Vincent Kokert, CDU: Lieber Herr Minister! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

Ihnen liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Errichtung einer oberen Landesbehörde Staatliche Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen in Mecklenburg-Vorpommern vor. Das ist der nächste Schritt, den wir bei der Neustrukturierung gehen wollen, nachdem zu Beginn dieses Jahres die Zuständigkeit für das Staatliche

Museum Schwerin vom Bildungs- auf das Finanzministerium übergegangen ist.

Wir folgen damit einer Empfehlung des Beratungsunternehmens EXPONATUS, das bereits im Jahr 2013 die Zersplitterung der Zuständigkeiten zwischen dem Staatlichen Museum Schwerin, dem Betrieb für Bau und Liegenschaften und dem Finanzministerium als Hemmnis für die effektive Verwaltung und Vermarktung der Schlösser, Gärten und Museen ausmachte. Das Unternehmen hatte dem Land daher den Zusammenschluss in einer Institution empfohlen. Das ist im Übrigen eine Struktur, die in allen anderen Bundesländern bereits üblich ist, die über öffentlich zugängliche Schlösser und historische Gärten sowie Museen verfügen.

Mit der Zusammenführung der Verwaltung von Schlössern, Gärten und Museen in die neue obere Landesbehörde wollen wir diesen Bereich einerseits inhaltlich stärken, andererseits aber auch das Besucheraufkommen weiter steigern, denn neben der hohen kulturellen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Bedeutung haben die Museen, Schlösser und Gärten auch eine ökonomische Relevanz für unser Land, insbesondere natürlich im Bereich der Tourismuswirtschaft.

Im Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionsfraktionen daher darauf verständigt, diesen Bereich verstärkt vermarkten zu wollen. Der einheitlichen Organisationsstruktur kommt dabei eine entscheidende Funktion zu. Die Vorteile dürften auf der Hand liegen: Wir erreichen eine flachere Hierarchie, einen geringeren Abstimmungsbedarf, die Verantwortlichkeiten werden klarer, die Weitergabe von Informationen wird direkter und schneller, die Marketingaktivitäten können gebündelt werden und es gibt einen einheitlichen Ansprechpartner, was nicht zuletzt ein Gewinn für die Tourismuswirtschaft ist. Nicht zu vergessen, die personellen und fachlichen Doppelstrukturen fallen künftig weg, ganz konkret in der Personalverwaltung, bei Rechts- und Vergabeangelegenheiten, im Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, bei der Inventarisierung und, und, und.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich bin zuversichtlich, dass unsere Schlösser, Gärten und Museen mit der neuen Organisation schlagkräftiger werden und zielgerichteter sowie effizienter arbeiten können. Ich freue mich daher, dass wir Ihnen heute den dafür notwendigen Gesetzentwurf vorlegen konnten, und wünsche mir konstruktive, zielführende Beratungen in den Ausschüssen. Ich hoffe, dass wir möglichst bald in den neuen Strukturen arbeiten können.

(Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut.)

Zum Abschluss meiner Einbringung möchte ich mich mit Erlaubnis der Präsidentin gern noch an Georg Christoph Lichtenberg anlehnen, dessen Plädoyer für die Notwendigkeit von Veränderungen bis heute nichts an Aktualität eingebüßt hat. Ich darf zitieren: „Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen, es muß anders werden, wenn es gut werden soll.“

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Vincent Kokert, CDU: Wahnsinn!)

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/527 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Volksabstimmungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern – Absenkung Quorum Volksbegehren; Abschaffung Quorum Volksentscheid, auf Drucksache 7/539.

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern und des Volksabstimmungs- gesetzes Mecklenburg-Vorpommern – Absenkung Quorum Volksbegehren; Abschaffung Quorum Volksentscheid (Erste Lesung) – Drucksache 7/539 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete der Fraktion der AfD Herr Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahre 1994 ist die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass Gesetze nicht nur vom Parlament erlassen werden, sondern auch vom Volk direkt. Doch diese verfassungsmäßige Norm ist in Mecklenburg-Vorpommern praktisch tot, denn es gibt in Mecklenburg-Vorpommern seit Inkrafttreten der Landesverfassung, also seit nunmehr über 22 Jahren, kein einziges Volksgesetz. Mit anderen Worten, die Landesverfassung sieht nur auf dem Papier die Möglichkeit vor, ein Volksgesetz zu erlassen. Wenn Sie wie wir, die AfD-Landtagsfraktion, wollen, dass unsere Landesverfassung mit Leben gefüllt wird und wir in Mecklenburg-Vorpommern eine lebendige Demokratie auch zwischen den Landtagswahlen haben wollen, sollten Sie unseren Gesetzentwurf unterstützen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Warum ist es nur theoretisch möglich, in MecklenburgVorpommern einen Gesetzentwurf direkt vom Volk verabschieden zu lassen? Weil die Hürden in der Landesverfassung für eine direkte Bürgerbeteiligung viel zu hoch sind. Doch nicht nur das, sie sind auch willkürlich. Denn was müssen Bürger tun, wollen sie sich für ein Volksgesetz einsetzen? Sie müssen zwei Hürden überwinden. Sie müssen zuerst erfolgreich ein Volksbegehren durchführen und danach erfolgreich einen Volksentscheid.

Beim Volksbegehren bedeutet das, sie müssen für ihren Gesetzentwurf die Unterschriften von 100.000 Wahlbe

rechtigten sammeln. Da geht das Problem aber schon los, denn die Anzahl der notwendigen Unterschriften ist viel zu hoch und diese Anzahl ist willkürlich festgelegt. Ich will es an einem konkreten Beispiel erläutern. Ich kann das auch nur an einem einzigen Beispiel erläutern, weil es bislang erst ein einziges erfolgreiches Volksbegehren, nämlich das gegen die Gerichtsstrukturreform, gibt, und dieses kam auch erst 20 Jahre nach Inkrafttreten der Landesverfassung zustande.

Im Dezember 2014 übergaben die Initiatoren des Volksbegehrens, der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern und der Verein „Pro Justiz“, dem Landtag 149.800 Unterschriften für das Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform. Im März 2014 hatten die Initiatoren mit der Unterschriftensammlung begonnen, sie haben also ein Dreivierteljahr für die Unterschriftensammlung gebraucht. Hinzuzurechnen ist aber auch die Vorbereitungszeit. Hier hatte der Richterbund bereits im November 2013 beschlossen, ein Volksbegehren durchzuführen, und dieses Volksbegehren hatte auch nur Erfolg, weil es mit einem enormen Aufwand betrieben wurde. Niemand hat die Stunden ehrenamtlichen Engagements gezählt, die die Helfer dieses Volksbegehrens in ihrer Freizeit, an Wochenenden aufgewandt haben, um Unterschriften zu sammeln. Ich selbst erinnere mich an meinen Einsatz samstags in der Fußgängerzone in Greifswald, als ich Unterschriften gesammelt habe. Wenn ein Bürger also ein Volksbegehren durchführen möchte, muss er davon ausgehen, dass er hierfür ein Jahr benötigt, und das auch nur, wenn er viele Helfer hat und einen enormen Aufwand betreibt. Muss man sich da wundern, dass unsere Landesverfassung in diesem Punkt praktisch tot ist?

Der Gesetzentwurf der AfD sieht zur Lösung dieses Problems vor, die Zahl der Unterstützerunterschriften deutlich zu senken auf 40.000.

Erstens erhöht dies die Motivation für die Bürger, ihre verfassungsgemäßen Rechte wahrzunehmen. Es dürfte im Interesse aller Fraktionen liegen, eine lebendige Demokratie zu führen und dies nicht nur in Sonntagsreden zu propagieren.

Zweitens beruht die Zahl von 40.000 auf einer nachvollziehbaren Überlegung, während die derzeitige Zahl von 100.000 willkürlich festgelegt wurde. 40.000 ergibt sich aus der Anzahl der Wähler der letzten Landtagswahl. Es sind etwa fünf Prozent davon, denn fünf Prozent der Wählerstimmen sind auch notwendig, um in den Landtag einzuziehen und die Möglichkeit zu haben, ein Parlamentsgesetz zu initiieren. Damit würden die Bürger in dieser Hinsicht den Parlamentariern gleichgestellt werden, denn derzeit bedeuten die 100.000 Unterschriften noch etwa zwölf Prozent der Wähler der letzten Landtagswahl. Warum diese Benachteiligung?

Drittens ist die Hürde von 40.000 immer noch hoch genug, um einem Missbrauch vorzubeugen. Der immer gern von Skeptikern der direkten Demokratie vorgebrachte Einwand, das Parlament müsse sich bei einer zu geringen Unterschriftenzahl fortlaufend mit Volksbegehren beschäftigen, ist eine Behauptung ins Blaue hinein, sie ist durch nichts belegt. Belegt ist aber hingegen die Tatsache, dass die Hürden für Volksgesetze derzeit viel zu hoch sind.

Viertens ist eine Absenkung der Unterschriftenzahl zwingend notwendig, weil in der letzten Wahlperiode die Hür

de für Volksbegehren erheblich erhöht wurde. Die Absenkung von 120.000 auf 100.000 Unterschriften wurde nach außen als Verbesserung verkauft. Dass aber gleichzeitig eine Frist für die Unterschriftensammlung eingeführt wurde, blieb unerwähnt.

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Und dass diese Frist auch nur fünf Monate beträgt, ist ein unglaublicher Vorgang.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Die Aussicht auf Erfolg eines Volksbegehrens ist durch die knappe Frist erheblich vermindert. Ich hatte den zeitlichen Ablauf am Beispiel der Gerichtsstrukturreform dargelegt.

Ich komme nun zur zweiten Hürde für ein Volksgesetz. Wenn also die Bürger das Unmögliche geschafft haben, innerhalb von fünf Monaten 100.000 Unterschriften für ein Gesetz zu sammeln, und der Landtag diesen Gesetzentwurf ablehnt, wird endlich ein Volksentscheid durchgeführt. Das ist erst ein einziges Mal seit nunmehr über 22 Jahren geschehen, und zwar im Jahr 2015. Und dieses einzige Mal war auch noch erfolglos. Das Bemerkenswerte ist, dass er erfolglos war, obwohl 83 Prozent der Abstimmenden dem Volksentscheid zugestimmt hatten, denn die Landesverfassung sieht neben der erforderlichen Anzahl der Unterschriften für das Volksbegehren eine weitere Hürde für ein Volksgesetz vor. Es genügt nicht, dass die Mehrheit der Abstimmenden dem Volksentscheid zugestimmt hat, sondern es muss darüber hinaus mindestens ein Drittel aller Wahlberechtigten zugestimmt haben, und hier hatten in dem Beispiel der Gerichtsstrukturreform nur etwa 20 Prozent zugestimmt.

In der letzten Wahlperiode ist diese Hürde von einem Drittel auf ein Viertel gesenkt worden. Das Beispiel zeigt, dass sich dadurch auch nichts geändert hätte. Zudem gilt hier auch der gleiche Vorwurf wie bei der Anzahl der Unterstützerunterschriften, das Erfordernis von einem Viertel ist reine Willkür.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Martina Tegtmeier, SPD: Das ist keine Willkür.)

Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion schlägt deshalb vor, diese Hürde in Gänze abzuschaffen. Es gibt keinen Grund für ein Quorum beim Volksentscheid. Skeptiker der direkten Demokratie bringen immer wieder das Argument der Gefahr des Missbrauchs vor, aber einem Missbrauch ist bereits durch eine Hürde beim Volksbegehren vorgebeugt. Warum also eine zweite Hürde? Das Beispiel des Volksentscheids bei der Gerichtsstrukturreform hat es gezeigt: Das Quorum beim Volksentscheid ist der Killer der direkten Demokratie.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Martina Tegtmeier, SPD: Hanebüchen!)

Man hatte sich ein Jahr lang geplagt, Volksbegehren vorzubereiten, die notwendigen Unterschriften zu sammeln, und es kommt zum Volksentscheid. 83 Prozent stimmen dafür und trotzdem ist der Volksentscheid erfolglos wegen des Quorums.

(Manfred Dachner, SPD: Nicht des Quorums wegen.)

Das Quorum beim Volksentscheid ist das Mittel der regierenden Parteien, ein Volksgesetzgebungsverfahren endgültig zu ersticken, wenn es nicht schon vorher durch die viel zu hohe Hürde beim Volksbegehren erstickt wurde. Denn was haben SPD und CDU im Vorfeld des Volksentscheids zur Gerichtsstrukturreform getan? Gar nichts! Die Befürworter des Volksentscheids haben Werbung für den Volksentscheid gemacht, ich selbst bin durch Vorpommern gefahren, habe Plakate für den Volksentscheid aufgehängt und Flyer verteilt.