Herr Backhaus, Sie können sich vielleicht noch daran erinnern, dass Sie ja, als wir vom Mindestlohn hier gesprochen haben, das damals …
dass der Mindestlohn von gegenwärtig 8,87 Euro nicht davor schützt, dass man im Alter nach 45 Arbeitsjahren in Altersarmut fällt.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Genau. – Torsten Renz, CDU: Schneller, höher, weiter!)
Nein, nicht „Schneller, höher, weiter!“. Es geht darum, dass die Menschen von ihrer Arbeit leben können müssen, nicht nur um die Arbeitsplätze schlechthin.
(Torsten Renz, CDU: Sie müssen sich jetzt was aus den Fingern ziehen, weil Herr Holter nicht da ist.)
Und wer vor Altersarmut schützen möchte, muss mindestens 12 Euro Mindestlohn zahlen. Das ist das Gebot, das hätte hier stehen müssen.
Im Feststellungsteil sprechen Sie davon, dass Frauen diskriminierungsfrei den Arbeitsmarkt nutzen und erreichen können. Wissen Sie, Diskriminierung ist aus meiner Sicht – und da fehlt mir ja der Aufschrei der Ministerin und der Gleichstellungspolitikerinnen und -politiker aus den Koalitionsfraktionen –, es ist eine Form von Diskriminierung, dass Frauen und Mädchen hierzulande für die gleiche Arbeit durchschnittlich 21 Prozent weniger bekommen als Männer. Das geht doch nicht an!
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja, hierzulande ist die Differenz nicht so groß, weil die Männer auch schlechter verdienen.)
Aber worauf ich hinaus möchte, ist, dass Sie diese Realität ausblenden. Nun gibt es ja einige, die sagen, es gibt dieses Entgelttransparenzgesetz. Das ist auch eine Form der Diskriminierung, wenn Frauen, um herauszubekommen, wie viel Geld die Männer im Unternehmen verdienen, sich reinklagen müssen in eine solche Analyse. Das kann doch nicht wahr sein!
Das Gesetz, das Sie teilweise auch hier gelobt haben – das Entgelttransparenzgesetz –, ist nutzbar für 0,8 Prozent der weiblichen Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern.
Oder wenn es zum Beispiel um Auszubildende geht: Herr Waldmüller hat darüber ausgiebig gesprochen und ohne Frage sind das wichtige Dinge, die Sie angesprochen haben, aber zur Wahrheit gehört doch auch,
zur Wahrheit, Herr Eifler, gehört doch auch, zum Beispiel, wenn es um Berufsausbildung geht, wie viel Budget wird denn bereitgestellt für die Berufsausbildung. Da war Interessantes zu vernehmen im Finanzausschuss dieser Tage, als es um die praxisintegrierte Ausbildung ging. Also in Behandlung der Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes war zu erfahren, dass das Budget für die Berufsausbildung nicht erhöht werden soll. Ja, wie geht denn das an, wenn Sie hier schreiben in Ihrem Befund, es muss darauf hingewirkt werden, dass noch mehr Jugendliche Zugang zum Arbeitsmarkt finden und wir mehr Fachkräfte haben? Im Zusammenhang mit den Akademikern, Herr Waldmüller, darf ich Sie an Ihre eigenen Worte erinnern, aber …
(Thomas Krüger, SPD: Kann es sein, dass die Wirtschaft inzwischen Dinge tut und der Staat es nicht mehr finanzieren muss?)
Nein, dann hätten Sie es aufschreiben müssen. Sie hätten es in den Befund aufnehmen müssen. Sie haben es gar nicht reflektiert, und das ist das Problem. Wenn Sie bestimmte Sachen ausblenden und sich an der Stelle sozusagen die Augen auch ein Stückchen weit verkleistern, dann kommen Sie natürlich nicht zu den entsprechenden Maßnahmen, die wirklich notwendig wären.
Ich habe zum Beispiel beim Befund vermisst, weil Sie nachher ja doch bei den Maßnahmen für die Menschen mit Migrationshintergrund darauf zu sprechen kommen, wir haben im Integrationsgremium festgestellt – zumindest in der Mecklenburgischen Seenplatte, Sie müssten mal probieren und analysieren, wie es bei Ihnen aussieht –, dass es für Frauen mit Migrationshintergrund, für die geflüchteten Frauen, keine Instrumente gibt. Wie wollen wir denn von Integration reden, wie wollen wir das denn erreichen, wenn dafür nichts zur Verfügung steht? Das findet sich im Befund nicht wieder.