Protocol of the Session on April 6, 2017

(Christian Brade, SPD: Konzentration bitte noch mal!)

Wer in Ziffer II der Nummer 6 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/408 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch in Ziffer II die Nummer 6 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/408 bei gleichem Stimmergebnis abgelehnt.

Wer in Ziffer II der Nummer 7 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/408 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist in Ziffer II die Nummer 7 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/408 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der AfD, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.

Wer der Ziffer III des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/408 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. –

(Marc Reinhardt, CDU: Wir sind genau im Zeitplan.)

Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Herr Kollege, dahinten, könnten Sie sich entscheiden? Weil Sie haben auch bei … Wir waren zu schnell. Gut, dann also, Sie stimmen dagegen, ja? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ach so, das waren jetzt die Enthaltungen. Klar, wir hatten erst die Gegenstimmen, jetzt die Enthaltungen. – Damit ist die Ziffer III des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/408 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken, auf Drucksache 7/410.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Drucksache 7/410 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Torsten Koplin von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin!

(allgemeine Unruhe)

Ich finde, wir sollten uns …

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Ja, das freut mich, Frau Tegtmeier, dass wir uns zu diesem Thema hier im Raum befinden. Die anderen werden ihre Gründe haben, warum sie jetzt hinausmüssen.

(Torsten Renz, CDU: Das liegt nicht am Redner. Das liegt nicht am Redner.)

Ich habe mich sehr gefreut über die vorangegangene Debatte mit Kontroversen, unterschiedliche Weltbilder aneinandergelegt, unterschiedliche Sichten auf Gesellschaftsentwürfe. Bei diesem Thema, das ich jetzt nahebringen möchte, für das ich werben möchte, hoffe ich sehr, dass wir an einem Strang ziehen.

(Egbert Liskow, CDU: Schon wieder?!)

Der Öffentliche Gesundheitsdienst gilt neben der stationären und der ambulanten medizinischen Versorgung als die dritte Säule im Gesundheitswesen. Ihm obliegen Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Damit ist er Teil der Daseinsvorsorge. Seine Aufgaben sind sehr breit gefächert. Sie reichen von der Aufklärung über Krankheiten und ihre Verhütung über Vorsorgemaßnahmen, wie den Impfschutz und die hygienische Überwachung von Krankenhäusern, aber auch Trinkwasseranlagen, Apotheken und Schulen, bis zum Erfassen von Gesundheitsdaten und deren Auswertung im Rahmen von Gesundheitsberichterstattungen und Gesundheitsplanungen.

Im Öffentlichen Gesundheitsdienst wird eine intensive und aufopferungsvolle Arbeit geleistet, die oft erst wahrgenommen wird, wenn es Auffälligkeiten gibt, sei es durch mangelnde Hygiene oder durch massenhafte Erkrankungen, wie etwa bei Grippewellen. Die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich haben sich in den letzten Jahren ständig erhöht, beispielsweise durch die stetig wachsende Zahl von Begutachtungen oder durch die Betreuung und Begleitung Geflüchteter. Die Absicherung medizinischer Leistungen für Tausende Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen, meist mit Traumata belastet, ist von uns Abgeordneten hoch zu würdigen. Oft und zu Recht haben wir an dieser Stelle all jenen gedankt, die sich bei der Aufnahme, Betreuung und Begleitung Geflüchteter großartig engagiert haben. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gehört dieser Dank gleichermaßen.

Neben allen hier nur exemplarisch benannten Aufgaben erfüllt der Öffentliche Gesundheitsdienst auch eine Brü

ckenfunktion zwischen stationärer und ambulanter medizinischer Versorgung sowie zur Versorgung im ländlichen Raum. Das Gesundheitszentrum in Woldegk beispielsweise, an dem ambulant wirkende Ärzte ebenso beteiligt sind wie das Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg, wäre ohne das Zutun des Gesundheitsamtes des Kreises Mecklenburgische Seenplatte wohl nicht denkbar.

Sehr geehrte Damen und Herren, bedenkt man das Gesagte, so erscheint der Beschluss der 87. Gesundheitsminister/-innenkonferenz folgerichtig, in dem es heißt: „… die GMK (sieht) die Notwendigkeit, die Perspektiven für den ÖGD neu zu bestimmen und auf allen politischen Ebenen die Grundlagen für die Gewinnung qualifizierter, motivierter Fachkräfte zu verbessern.“ Zu den politischen Ebenen, deren Handeln und Einflussnahme gefordert ist, gehört auch unser Landtag. Er ist nach Paragraf 3 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst neben den Landkreisen und den kreisfreien Städten Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Sie alle – wir – haben nach Paragraf 1 des Gesetzes dafür zu sorgen, dass die notwendigen Aufgaben durch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der erforderlichen Fachrichtungen wahrgenommen werden. Dabei geht es um eine ausreichende und sachgerechte Besetzung der Stellen. Hier jedoch mangelt es. Einige Stellen sind im Öffentlichen Gesundheitsdienst in unserem Land seit Jahren unbesetzt. Das zeigen Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen der Linksfraktion. Aber auch dort, wo derzeit alle Stellen besetzt sind, sieht man sorgenvoll in die Zukunft, besteht doch die Gefahr, dass es mit der Wiederbesetzung von vakanten Stellen nichts wird. Hinzu kommt, Ärztinnen und Ärzte, die über die notwendigen Weiterbildungen für die Gesundheitsämter verfügen, werden bundesweit gesucht. Andere Bundesländer können teilweise mit deutlich lukrativeren Angeboten winken. So inserierte jüngst die Gesundheitsbehörde Hamburgs im „Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern“ und winkte mit verlockenden Sonderarbeitsverträgen.

Eine Lösung des Fachkräfteproblems ist zugegebenermaßen keine leichte Angelegenheit, sie der kommunalen Ebene aber allein zu überlassen, ist für uns inakzeptabel. Deshalb unterbreitet die Linksfraktion mit diesem Antrag einige Vorschläge, wie wir der Situation begegnen können, damit der Öffentliche Gesundheitsdienst seine ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben auch erfüllen kann.

Wir sehen Handlungsmöglichkeiten in zweierlei Hinsicht. Zum einen sollte die Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in der Medizinerausbildung erhöht werden. Zum anderen sollte überlegt werden, wie die Arbeit besser anerkannt werden kann.

Was Erstgenanntes betrifft, so schlagen wir vor, der Ausbildung im Öffentlichen Gesundheitswesen einen größeren Raum zu geben. Bisher wird sie nur in einem Semester gelehrt und muss sich mit den Fächern Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin die Lehrstunden teilen.

Weiterhin sind wir der Meinung, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Öffentlichen Gesundheitsdienstes die Aus-, Fort- und Weiterbildung an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf ermöglicht werden soll. Bei dieser Akademie handelt es sich um eine von bislang acht Bundesländern betriebene Bildungseinrichtung. Sie erbringt seit den 70er-Jahren Bil

dungsangebote für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der beigetretenen Bundesländer. Die Lehrgänge umfassen zwischen zwei und fünf Tage. Sie sind für die Teilnehmenden mit Ausnahme der Lehrgangsmaterialien kostenfrei und sie werden von Fachleuten hoch geschätzt. Die Akademie bietet im Übrigen darüber hinaus Lehrgänge vor Ort in den beigetretenen Bundesländern an.

Neben Fragen der bildungsseitigen Erhöhung der Attraktivität gehört, wie wir wissen, eine entsprechende Bezahlung zu den motivationsfördernden Momenten. Derzeit besteht in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit der kommunalen Verwaltungen, einzelnen Ärztinnen und Ärzten einen Zuschlag von bis zu zehn Prozent der Stufe 2 in der Entgeltgruppe 15 zu zahlen. Wohl wissend, dass dies bereits ein Privileg gegenüber anderen Berufsgruppen innerhalb der öffentlichen Verwaltung darstellt, ist zu konstatieren, dass diese Maßnahme für die Gewinnung von erfahrenen Ärztinnen und Ärzten als weitgehend unwirksam angesehen wird. Wir regen deshalb an zu prüfen, ob eine Regelung gefunden werden kann, wie die Medizinerinnen und Mediziner des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit denen an kommunalen Krankenhäusern oder Universitätskliniken gleichgestellt werden können. Andernorts, wie eben erwähnt in Hamburg, scheint es möglich zu sein.

Wir gehen seitens der Linksfraktion davon aus, dass es noch weitere Möglichkeiten gibt, den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken und insbesondere die Fachkräftesituation zu verbessern. Entsprechende Vorschläge erwarten wir von der Landesregierung, die bestimmt über ein Netzwerk kompetenter und berufener Personen verfügt. Diesen Vorschlägen sehen wir mit Interesse entgegen und werben mit unserem Beschlussvorschlag für einen Handlungsauftrag an die Landesregierung. – An dieser Stelle zumindest möchte ich danken für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Christel Weißig, AfD)

Vielen Dank.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort gebeten hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Herr Glawe, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist mir ein sehr wichtiges Anliegen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst leistet eine hervorragende Arbeit und ist innerhalb des Systems unseres Gesundheitswesens unverzichtbar. Die Allgemeinheit merkt dies in besonderer Weise bei größeren Ausbrüchen übertragbarer Krankheiten. Sie erinnern sich sicherlich an die Schweinegrippe im Jahre 2009, an Hygienemaßnahmen, Wasserproben et cetera. Nur als Beispiel, U1- bis U9-Untersuchungen, gerade auch in der Vorschule, sind Themen, die auch dieses Haus schon beschäftigt haben.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat zunehmend Probleme, ausreichend fachlich qualifiziertes Personal zu finden. Eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheits

dienstes ist aber nicht durch die Landesregierung allein zu erreichen. Hier bedarf es der Unterstützung und Mitwirkung vieler Akteure. Die Landesregierung hat das Problem, Ärztinnen und Ärzte zu finden, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig werden möchten. Dieses Problem ist schon seit Langem bekannt. Dies ist jedoch kein spezifisches Problem des Landes MecklenburgVorpommern, inzwischen sind alle Bundesländer betroffen. Dies wird auch durch die Antwort an die Linksfraktion deutlich.

Nachwuchssorgen in der Ärzteschaft gibt es nicht nur im Öffentlichen Gesundheitsdienst, verschärft wird das Problem für den Öffentlichen Gesundheitsdienst durch die Tatsache, dass Ärzte dort nicht wie Ärzte, sondern wie Verwaltungsangestellte vergütet werden. Das macht die Entscheidung für eine Tätigkeit in einem Gesundheitsamt nicht gerade attraktiver.

Um eine Lösung dieses Problems zu finden, hat Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahre 2010 einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz initiiert, der auf die erheblichen Einkommensunterschiede zwischen Ärzten im Öffentlichen Gesundheitsdienst und Ärzten in anderen medizinischen Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Praxen oder dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, aufmerksam gemacht hat. Die Tarifpartner wurden aufgefordert, auch die Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst in die Tarifverträge einzubinden, um sie an andere Eingruppierungen bei Ärzten, gerade in Niederlassungen oder in Krankenhäusern, anzudocken. Aufgrund der Tarifautonomie besteht jedoch nur die Möglichkeit, an die Tarifpartner zu appellieren, was die Gesundheitsministerkonferenz durch mehrere Beschlüsse getan hat. Vergleichbare Beschlüsse haben auch der Deutsche Ärztetag und der Marburger Bund gefasst. Der Marburger Bund ist zuständig für die Ärzte, die an Krankenhäusern beschäftigt sind.

Bisher besteht seitens des Kommunalen Arbeitgeberverbandes keine Bereitschaft, diese Forderung aufzugreifen. Ich denke, ich muss die Tarifautonomie nicht erläutern. Anders als in Stadtstaaten wie Hamburg – Herr Koplin hat darauf hingewiesen – kann das Land für unsere kommunalen Gesundheitsämter keine höhere Vergütung beschließen, anders der Senat in Hamburg. Das ist in allen anderen Bundesländern mit kommunalen Gesundheitsämtern ebenso.

Als Vorsitzland der Gesundheitsministerkonferenz hat Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2016 die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes als Leitthema eingebracht. Der unter Federführung MecklenburgVorpommerns erarbeitete Beschlussentwurf „Perspektiven zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes“ wurde einstimmig beschlossen. Zur Umsetzung des Beschlusses hat Mecklenburg-Vorpommern die Federführung einer länderoffenen Arbeitsgruppe übernommen, die Maßnahmen zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erarbeitet. Erste Ergebnisse liegen vor.

Im Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz wurde festgestellt, dass das auch jetzt von den LINKEN in der Antragsbegründung eingebrachte Bild des Öffentlichen Gesundheitsdienstes von der dritten Säule im Gesundheitswesen die aktuellen Herausforderungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst nicht umfassend genug abbildet. Es ist ein modernes Leitbild gefordert, in dem der Öffentliche Gesundheitsdienst als Netzwerk deklariert

wird, das mit und in allen Gesundheitsbereichen – von der Gesundheitsförderung bis zur Gesundheitsversorgung – tätig ist. Der Entwurf eines neuen Leitbildes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst befindet sich derzeit bundesweit in der Abstimmung.

Es wurde auch eine Informationsplattform zum Erfahrungsaustausch der Länder und der kommunalen Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes über Maßnahmen zur Organisationsentwicklung und zu Kooperationsmodellen eingereicht. Als weitere Initiative, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst bei Medizinstudenten bekannter zu machen und sie für eine Tätigkeit im Gesundheitsamt zu werben, werden von Amtsärzten Lehrveranstaltungen zum Öffentlichen Gesundheitsdienst an den Universitäten in Rostock und in Greifswald angeboten.

Die Landesregierung hat die Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern der Gesundheitsämter seit Anfang der 90erJahre im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ununterbrochen gefördert und unterstützt, auch die Weiterbildung von Ärzten zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen wurde zumindest anteilmäßig mitfinanziert. Der Bedarf ist gestiegen und qualifizierte Fort- und Weiterbildungsangebote stehen sehr begrenzt zur Verfügung. Aus diesem Grunde wird ernsthaft erwogen, den Beitritt zur Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf auf den Weg zu bringen. Für den Doppelhaushalt 2018/2019 sind Haushaltsmittel angemeldet worden und ich bin dazu auch in Gesprächen mit den Landräten und den Oberbürgermeistern. Das Land will sich mit bis zu 50 Prozent an der Finanzierung beteiligen, der andere Anteil müsste jeweils von den Gesundheitsämtern, also sprich von den Landkreisen und den kreisfreien Städten, aufgebracht werden.

Die Gespräche sind auf sehr fruchtbaren Boden gestoßen. Die Landkreise werden aller Voraussicht nach auch ihren Anteil ab dem Jahre 2018 in die Haushalte einstellen, sodass wir auf diesem Weg dafür Sorge tragen können, dass die Weiterbildung und Fortbildung auf hohem Niveau an der Akademie angeboten wird und Mecklenburg-Vorpommern dann eben auch aktives Mitglied ist.

Von daher, denke ich, Herr Koplin, sind wir in dieser Frage relativ klar beieinander. Ich hoffe, damit auch Ihren Erwartungen weitestgehend entsprochen zu haben. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete der Fraktion der AfD Herr Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Werte Abgeordnetenkollegen! Liebe Landsleute und Gäste! Wir befassen uns mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken“. Gegen diese Forderung kann man eigentlich nichts haben, wenn man sich im Kleingeschriebenen, wenn man sich nicht im Kleingeschriebenen, wie man so schön sagt, Unzumutbares versteckt.