Protocol of the Session on December 11, 2020

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema der Aussprache heute, die EEG-Novelle, die ist ja nun leider noch nicht beschlossen, die Zweite und Dritte Lesung im Bundestag stehen noch aus, der Bundesrat muss auch noch zustimmen. Es gibt ja noch einige strittige Punkte, sodass wir hier nicht genau wissen, wie die Detailregelungen aussehen werden, wenngleich natürlich etliche Punkte auch unstrittig sind, aber es gibt halt immer noch einige, die noch offen sind.

Diese Novelle muss man natürlich vor dem Hintergrund der sonstigen Energiepolitik auch sehen, also vor dem Hintergrund des Ausstiegs aus der Kern- und Kohlekraft. Wir hatten ja gerade die erste Auktionsrunde, in der eine Reihe von Kohlekraftwerken in Deutschland stillgelegt wurden. Auf der anderen Seite, auf dem Erdgasmarkt, also bei der Spitzenstromlasterzeugung gibt es derzeit in Deutschland kaum einen Ausbau, wir gehen aus der Grundlast raus. Die verbleibende Residuallast, die die Differenz zur benötigten Last herstellen muss, wenn wir eine Dunkelflaute haben, wird also immer kleiner. Wir werden perspektivisch von Stromlieferungen aus dem europäischen Ausland abhängig werden, wenn es so weitergeht. Gleichzeitig – das haben ja die Vorredner angesprochen – will die Politik jetzt stärker in die Sektorenkopplung gehen, das heißt also Power-to-Gas oder auch in die Wasserstofftechnologie, was den Stromverbrauch natürlich noch weiter erhöhen wird.

Das heißt, die Differenz, die gesicherte Leistung wird weiter absinken und wir werden eine immer größer werdende Lücke bekommen, die immer dann auftritt, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Das hatten wir im November jetzt gerade, da erzeugten die in Deutschland installierten Windkraftanlagen etwas mehr als 1,6 Prozent ihrer Nennleistung, weil halt kein Wind wehte. Und dann waren wir natürlich auf den Import von Strom aus Frankreich, aus Belgien und auch aus der Schweiz insbesondere angewiesen.

Deutschland verfolgt hier aus unserer Sicht nach wie vor einen Sonderweg. Es ist natürlich richtig, was der Minister sagt, dass auch viele andere Länder in erneuerbare Energien investieren, insbesondere auch in die Wasserstofftechnologie, aber in der vollkommenen Form, wie wir das hier machen, da folgt uns kein anderes Land, wir sind da tatsächlich fast allein. Dänemark, ja, das ist richtig, Dänemark verfolgt einen ähnlichen Weg.

Wir bauen ständig die Stromerzeugungskapazitäten aus, aber der Ausbau der Übertragungsnetze und auch der Speichermöglichkeiten, der hält eben momentan nicht Schritt, und deshalb haben wir ständig steigende Kosten und die Situation, dass wir Strom erzeugen, den wir dann irgendwo hin verschenken müssen, während wir dann zu bestimmten Zeiten Strom im Ausland teuer zukaufen müssen. Das ist zwar eigentlich kein Problem, deshalb gibt es ja das europäische Verbundnetz. Das ist natürlich auch sinnvoll. Eine Energieautarkie für einzelne Länder anzustreben, macht ja nun überhaupt keinen Sinn, insofern ist das ja auch teilweise in Ordnung, aber Deutschland ist dort halt der Zahlmeister. Dann schauen wir uns mal an die installierte Leistung – Solar und auch Windkraft –, die nimmt zu, in den letzten Jahren etwas weniger als davor, aber die erzeugte Strommenge, die wächst dort proportional nicht mit.

Das heißt, die ganzen Anlagen erzeugen, der Grenznutzen bei Neuinvestitionen in Windkraftanlagen sinkt ständig. Auch das spricht für weitersteigende Kosten. Es ist zwar richtig, dass der Bundesgesetzgeber gesagt hat, er will die EEG-Umlage konstant halten, aber letzten Endes ist es dann ja das „linke Hosentasche, rechte Hosentasche“, dann wird es eben aus Steuern bezahlt. Jetzt ist natürlich die Bemessungsgrundlage für die Steuererhebung und für die Zahlung der EEGUmlage nicht die gleiche, das ist klar, aber letzten Endes ist es auch das Geld der Bürger, das dort wieder verwendet wird.

Im derzeit vorliegenden Entwurf, der ja nun, wie ich schon sagte, noch nicht beschlossen ist, gibt es allerdings auch ein paar positive Punkte, wie etwa die Neufassung der Einschränkung der Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen, im Paragrafen 51, das macht durchaus Sinn. Momentan ist es ja so, dass die Windenergiebetreiber den Strom auch dann vergütet bekommen, wenn sie gar keinen erzeugen, weil keiner gebraucht wird. Das wird dadurch teilweise eingeschränkt, allerdings nur bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als drei Megawatt. Da könnte man natürlich vermuten, dass die Investoren dann demnächst Anlagen bauen, die jeweils unter dieser Schwelle knapp drunterliegen. Die werden das natürlich betriebswirtschaftlich durchrechnen und dann nachsehen, ob sich das für sie rechnet.

Die Ausbaupfade wurden ebenfalls bereits angesprochen. Ende letzten Jahres hatten wir in Deutschland eine installierte Leistung von Windkraftanlagen von 54 Gigawatt. Das soll bis 2030 auf 71 Gigawatt erhöht werden. 71 Gigawatt, das ist ungefähr die Spitzenleistung, die man in Deutschland überhaupt braucht. Das heißt, wenn alle Windkraftanlagen in voller Leistung gleichzeitig laufen würden, würde das allein ausreichen, um den Strombedarf zu decken. Das ist nur leider höchst selten der Fall, an Land noch weniger als auf See.

Was mir in der Regelung fehlt, das hat Herr Pegel ja auch angesprochen, wir hatten in der letzten Plenarwoche auch einen entsprechenden Antrag bezüglich Biogasanlagen, ob man dort jetzt noch eine Anschlussregelung für Altanlagen einfügt oder nicht. Ich weiß es nicht, das Gesetz ist noch nicht beschlossen, das müssen wir abwarten, aber insgesamt sehen wir das eher skeptisch, jedenfalls in dieser Form. Vielleicht sollte man das Thema noch mal aufgreifen, wenn die Novelle tatsächlich beschlossen ist und wir tatsächlich im Detail wissen, was dort drinsteht, denn momentan, das geht ja allen so, wissen wir das in einigen Punkten nicht. – Danke schön!

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Eifler.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zusammenhang mit der EEGNovelle 2021 ist ja jetzt schon mehrfach der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier angesprochen worden. Frau Präsidentin, ich darf zitieren zu dem Pressestatement, dass der Minister Altmaier zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gesagt hat, Zitat: „Die EEG-Novelle 2021 setzt ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien. Wir formulieren in der Novelle erstmals gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 für den in Deutschland erzeugten und verbrauchten Strom.“ Eine klare Aussage und ein klares Bekenntnis zu den Anforderungen, die sich aus dem Klimaschutz ergeben, und es war mir also wichtig, auch noch mal in dem Zusammenhang das darzustellen und zu benennen.

Ja, derzeit wird auf der Bundesebene das ErneuerbareEnergien-Gesetz überarbeitet. Seit mehr als 20 Jahren ist das Gesetz Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Wenn man sich den

Gesetzentwurf anschaut, wird deutlich, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit mittlerweile über 140 Seiten für einen Normalverbraucher kaum zu realisieren ist. Klar ist aber auch, dass sich die Bundesregierung in ihren Erläuterungen dahin gehend festgelegt hat, dass auch in Zukunft das energiewirtschaftliche Zieldreieck eingehalten werden soll.

Ich will an der Stelle auch noch mal darauf verweisen, dass das für meine Fraktion immer eine Grundlage war, wenn wir uns auf der Basis der erneuerbaren Energien positioniert haben, das energiepolitische Zieldreieck: Umweltgerechtigkeit, Netzsicherheit, Wirtschaftlichkeit. Das heißt, die Bundesregierung orientiert mit der Novelle auf eine preisgünstige Energieversorgung, und bezahlbare Strompreise müssen mit dem Ausbau der erforderlichen Netzkapazität einhergehen. Diese klare Aussage, meine Damen und Herren, ist umso wichtiger, da die Strompreise in unserem Land zu Jahresbeginn um circa fünf Prozent erhöht wurden. Für eine vierköpfige Familie steigt damit die Belastung circa um 40 Euro pro Jahr. Die nächste Preiserhöhung steht bereits in Aussicht, und das, obwohl die EEG-Umlage demnächst – das ist auch schon mehrfach gesagt worden – durch Steuermilliarden, also durch Steuern abgedeckt werden soll. Das hört sich nicht dramatisch an, aber wenn schon jetzt die höchsten Strompreise in Europa gezahlt werden, ist diese Entwicklung dramatisch, denn die Strompreise haben sich seit der Jahrtausendwende für private Haushalte mehr als verdoppelt. Trotzdem werden immer wieder eine bessere Förderung von Fotovoltaikanlagen, der stärkere Ausbau der Windenergie und die stärkere Belastung konventioneller Energieträger gefordert, und das, obwohl Übertragungsnetzwerke und Speichertechnologien immer noch nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die EEG-Novelle 2021 sieht bis 2050 die Treibhausgasneutralität für Deutschland vor. Ich hatte den Bundeswirtschaftsminister dahin gehend zitiert. Bis zum Jahr 2030 sollen die erneuerbaren Energien 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs liefern. Hierzu werden im Gesetzentwurf Ausbaupfade und erforderliche Ausschreibungsmengen für einzelne Technologien festgelegt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll nochmals beschleunigt werden. In dem Zusammenhang sollen das Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie das Natur- und Artenschutzrecht auch angepasst werden. Gerade hier gibt es im Vorfeld aber schon erhebliche Diskussionen.

Meine Fraktion ist klar dafür, dass auch in Zukunft die Beteiligung der Bürger bei Genehmigungen und die Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes nicht ins Hintertreffen geraten dürfen. Beteiligungsverfahren müssen so verlaufen, dass alle Betroffenen die Möglichkeit haben, ihre Interessen vorzutragen und gerichtlich prüfen zu lassen. Sollte der Ausbau der Erneuerbaren-EnergieAnlagen den Status des öffentlichen Interesses oder der öffentlichen Sicherheit erlangen, kann befürchtet werden, dass ein ausgewogener Ausgleich von Interessen in Zukunft kaum noch möglich ist.

Das, meine Damen und Herren, wäre im Übrigen auch ein Paradigmenwechsel in der bisherigen Argumentation der Bundesregierung, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien die Versorgungssicherheit in Deutschland nicht gefährdet. Hier haben sich nach meiner Kenntnis schon große Teile der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen eine solche Regelung ausgesprochen.

Sehr geehrte Damen und Herren, einen weiteren Schwerpunkt sieht der Gesetzentwurf in der Dämpfung der Kostenentwicklung. Durch die Einführung der Ausschreibung konnten die Kosten für die Neuanlagen drastisch gesenkt werden. Ausschreibungsergebnisse von 0 Cent im Offshorebereich bis 5 beziehungsweise 6 Cent im Onshorebereich verdeutlichen die positive Entwicklung der letzten Jahre. Hier müssen wir meines Erachtens weitermachen. Die Regelungen des Gesetzentwurfs diesbezüglich unterstützen wir deshalb.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Entlastung der Stromverbraucher im Rahmen der EEG-Umlage. Die Einnahmen der CO2-Besteuerung sollen für die Entlastung der EEG-Umlage verwendet werden. Hierzu wird es Zuschüsse zur Finanzierung der EEG-Umlage in Höhe von circa 11 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt geben.

Dies, meine Damen und Herren, ist insbesondere für die Menschen in unserem Bundesland, die über ein geringes Einkommen verfügen und die höchsten Stromkosten in Deutschland zahlen müssen, von besonderer Bedeutung. Gerade in einem Flächenland mit besonders starker Produktion erneuerbarer Energien führen der Netzausbau und der Ausbau der Erneuerbaren-Energie-Träger zu erheblichen Belastungen. Wenn diese Belastungen nun über den Bundeshaushalt abgefedert werden, trägt dies zur besseren Gerechtigkeit und Akzeptanz bei.

Zur Akzeptanzsteigerung sieht der Gesetzentwurf eine Beteiligung der Standortkommunen an den Erträgen der Windenergieanlagen vor. Darüber hinaus soll eine Entschädigung für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes eingeführt werden. In einem weiteren Schritt soll die Stärkung der Netzmarktintegration durch das Gesetz erfolgen. Hierbei sollen sogenannte Südquoten bei Ausschreibung eingeführt werden.

Diese Quotenregelung, meine Damen und Herren, benachteiligt die Standorte in unserem Bundesland. So soll für Windenergieanlagen im Süden der Republik eine 15-prozentig höhere Vergütung zunächst für zwei Jahre erfolgen. Ab dem Jahr 2024 soll sie zusätzlich 20 Prozent betragen. Biomasseanlagen sollen bis zu 50 Prozent in südlichen Ländern stehen. Hier soll meines Erachtens der Markt zum Nachteil unseres Bundeslandes ausgehebelt werden. Deshalb spricht sich meine Fraktion gegen eine solche Quotierung aus. Um Benachteiligungen gegenüber anderen Bundesländeraktionen zu vermeiden, setzt sich meine Fraktion für den gesteuerten Ausbau der Fotovoltaik auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ein. Die für die Landesraumentwicklung hierfür gesetzten Vorgaben sind unserer Auffassung nach nicht mehr zielgerecht.

Insgesamt bietet der Gesetzentwurf für unser Land zusätzliche Chancen, um die wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben und Arbeitsplätze zu schaffen. Gleichzeitig gibt es Regelungen, die zur Benachteiligung der Stromkunden und Erzeuger von erneuerbaren Energien in unserem Land führen würden. Der Bundesrat hat am 6. November 2020 umfassend zum Entwurf des EEG 2021 Stellung genommen. Die Fachausschüsse haben über 100 Empfehlungsanträge vorgelegt. Die Länderkammer begrüßt das Ziel der Treibhausgasneutralität, fordert aber auch gewichtige Nachbesserungen.

Ich hätte mir gewünscht – und das möchte ich an dieser Stelle deutlich sagen –, dass wir hier als Landtag besser

in das Verfahren eingebunden werden. Ich hatte das bereits mit dem Kollegen Albrecht auch besprochen, dass es auch ein Thema im Fachausschuss gewesen wäre. Wenn mich heute jemand fragt, welche Positition unser Land bei dieser Beratung in der Länderkammer vorgetragen hat, kann ich keine Antwort geben. Um sowohl die Vorteile für unser Land in den Vordergrund zu stellen und die Nachteile zu minimieren, ist es notwendig, dass im Bundesrat seitens der Landesregierung interveniert wird. Hierfür wünsche ich der Landesregierung bei den künftigen Verhandlungen viel Erfolg! Und hier noch einmal die Forderung, dass wir das durchaus im Energieausschuss, im Fachausschuss umfassend beraten werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Thomas Krüger, SPD)

Vielen Dank, Herr Eifler!

Das Wort hat jetzt der fraktionslose Abgeordnete Herr Arppe.

Sehr geehrte Frau

Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag hat ja unlängst die Kanzlerin in der dortigen Debatte gefragt: Wie viel Schaden, „wie viel Unheil wollen Sie noch anrichten?“. Und das gilt natürlich auch für diese fürchterliche Energiewende, die zudem überhaupt nichts gebracht hat. Wenn man sich mal die Entwicklung anguckt der Pro-Kopf-Emissionen von CO2, dann sind die seit 20 Jahren unverändert auf hohem Niveau. In Italien und Frankreich liegt der Pro-Kopf-Ausstoß von CO2 bei etwas mehr als der Hälfte des deutschen. Das heißt, es wurden Milliarden und Abermilliarden Euro verschleudert, es wurden den Bürgern die höchsten Strompreise nicht nur der Welt, sondern auch des ganzen Sonnensystems, wenn man so will, zugemutet, und das alles für ein Ergebnis, das in keinem Verhältnis zum Aufwand steht.

Würde man tatsächlich 100 Prozent Ökostrom in Deutschland produzieren wollen, dann müsste man die Anzahl der Windenergieanlagen von derzeit rund 30.000 auf 65.000 mindestens mehr als verdoppeln. Das ist den Bürgern natürlich nicht zuzumuten, das wissen die Regierenden auch. Die Akzeptanz der sogenannten erneuerbaren Energien schwindet ja zusehends und deswegen ist ja auch in diesem EEG 21, in dieser Novelle dieser Passus drin, die Ökostromgewinnung zu einer Angelegenheit der öffentlichen Sicherheit, des öffentlichen Interesses zu machen. Und das ist ja leider etwas unter den Tisch gefallen, dieser wesentliche Passus in dieser Novelle, mit dem ja auf nichts anderes abgezielt wird, als den Widerstand der Bürger zu brechen, zu verunmöglichen, auch juristisch gegen den weiteren Ausbau von Windkraft- und Solaranlagen vorzugehen, indem man das ganz einfach zu einer Angelegenheit der öffentlichen Sicherheit erklärt und dementsprechend dann damit rechnen kann, dass selbst, wenn die Gerichte angerufen werden, dann zuungunsten der Bürger entschieden wird. Das ist das, worauf es eigentlich ankommt. Das heißt, die Bürger werden sich mit Sicherheit in Zukunft auf weniger Mitbestimmung an dieser Stelle einstellen müssen.

Die Energiewende ist ein Irrweg – ich bin der Meinung, das wissen viele bei Ihnen in den Regierungsparteien

auch –, ein Irrweg wie übrigens auch diese ganze Corona-Politik, bloß Sie haben da jetzt schon die Weichen überfahren und können jetzt auch gar nicht mehr zurück, ohne zugeben zu müssen, dass der ganze Aufwand der vergangenen Jahrzehnte für die Katz war. Und deswegen machen Sie immer weiter in eine Richtung, die, wie hier schon richtig gesagt wurde, von keinem anderen Land der Welt in dieser Form mitgegangen wird.

(Beifall Horst Förster, AfD)

In anderen Ländern wird in die Kernkraft, die sauberste, ökologischste Energiegewinnung investiert, und dafür plädiere ich auch hier in Deutschland. In diesem Sinne schönen dritten Advent!

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es um das EEG geht, sagte der damalige Umweltminister Professor Dr. Methling, das EEG gehört zu dem Besten, was die rot-grüne Bundesregierung erreicht hat. Diese Einschätzung, die teile ich. Trotzdem, heute muss ich sagen, viel Leben ist nicht mehr drin. Zahlreiche Novellen haben es nicht besser gemacht, und wenn man Kollege Eifler so zuhört, dann weiß man auch, warum. Das ist zumindest mein Fazit auch zur EEGNovelle 2021. Wer bis zuletzt gehofft hatte, dass mit dieser unionsgeführten Bundesregierung endlich die Bremsen bei der Energiewende gelöst werden, der wurde enttäuscht. Ich zumindest habe die Hoffnung aufgegeben, dass es noch signifikante Änderungen geben wird.

Viele der Punkte, die hier schon kritisch angemerkt wurden, die teile ich, die will ich auch nicht alle wiederholen. Auf jeden Fall fängt es schon bei den Zielen für den Ausbau der erneuerbaren Energien an. Auf diesem Weg ist die CO2-Neutralität bis 2050 nicht zu erreichen. Bis 2030 sollen 65 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt sein – so weit, so gut. Aber zu forsch will die Bundesregierung den Ausbau dann doch nicht vorantreiben, denn man kommt auf folgenden Trick: 2019 lag der Stromverbrauch bei 570 Terrawattstunden.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Glocke der Vizepräsidentin)

Für 2030 rechnet die Bundesregierung nun mit 580 Terrawattstunden im Jahr. Daraus leitet sie dann ab, dass 377 Terrawattstunden Strom aus erneuerbaren Energien nötig wären. Das klingt zwar erst mal logisch, aber bereits heute ist eigentlich völlig klar, dass der Stromverbrauch trotz Effizienzmaßnahmen im Jahr 2030 bei mindestens 650 Terrawattstunden liegen wird. Waum? Weil es ja eigentlich eine Energiewende und nicht nur eine Stromwende werden soll – Stichwort „Sektorenkopplung“,

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

Stichwort „E-Mobilität“, Stichwort „grüner Wasserstoff“.

Es ist also bereits vor Verabschieden der Novelle klar, dass der Ausbaupfad für die erneuerbaren Energien nicht zu den Zielen passt. Mir fällt da nur die Frage ein: Ist das ernsthaft der Beitrag der Bundesregierung für eine erfolgreiche Energiewende, ein Beitrag, der den Klimaschutz vorantreiben wird?

Und dann komme ich auch zum Thema Akzeptanz: Ist es akzeptanzfördernd, wenn die Industrierabatte nicht einmal unter die Lupe genommen werden? Für die Industrie tendieren nach wie vor die Anreize, Energie zu sparen, gegen null. Das glauben Sie nicht? Wird vernünftig gehandelt und Energie gespart, fällt man unter Umständen unter die magische Grenze, und dann muss die volle Umlage bezahlt werden. Also es ist doch besser, man lässt die Sparerei. Und das alles auf dem Rücken der privaten Verbraucherinnen und Verbraucher. Nichts ist mit gleichmäßiger Lastenverteilung! Demgegenüber wirkt die geplante Absenkung der EEG-Umlage von 26 Cent für das ganze Jahr 2021 beziehungsweise 76 Cent in 2022 geradezu lächerlich.

Doch damit nicht genug. Aus der Pflicht, Gemeinden an den Gewinnen der Branche zu beteiligen, ist eine Kann- beziehungsweise eine Darfregelung geworden. Aber nicht nur das, jetzt kommt aus meiner Sicht der Gipfel der Unverfrorenheit: Die Betreiber, die freiwillig etwas abgeben wollen, erhalten für das Folgejahr einen Bonus. Und wer bezahlt diese sogenannten Anreize? Die Normalverbraucher. Was bitte soll das?! Die Zeit der Freiwilligkeit, die muss vorbei sein. Und freiwillige Abgaben noch auf Kosten der Allgemeinheit zu refinanzieren, das ist nicht mehr zu verantworten.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Da lobe ich mir doch unser Gemeinde- und Beteiligungsgesetz, auch wenn es die Wirkung deutlich, sogar sehr deutlich später entfaltet, als wir uns das alle gewünscht haben und auch geplant hatten. Ich fürchte aber, dass die Bundesregelung sogar noch zur Gefahr für unser Gesetz wird.

Meine Damen und Herren, diese EEG-Novelle ist einfach untauglich, untauglich, die Pariser Ziele zu erreichen, und untauglich, um für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen. Was erwartet die Linksfraktion also, damit es überhaupt Perspektiven und auch ein paar Chancen für das Energieland Mecklenburg-Vorpommern gibt?

Erstens ambitionierte Ausbauziele, um dem Pariser Klimaabkommen gerecht zu werden. Das bedeutet, dass Deutschland die Stromerzeugung bis 2030 auf 80 Prozent und 2035 auf 100 Prozent Ökostrom umstellen muss.