Protocol of the Session on December 10, 2020

Sich dann über steigende Kosten zu beklagen, ist einigermaßen unglaubwürdig. Das sage ich nicht nur mit Blick auf den vorliegenden Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Behauptung im Antrag, die Erstattung der Sachkosten durch pauschale Bemessungssätze decke nicht die tatsächlich verauslagten Kosten, im Punkt I.1 vorgetragen, wird nicht näher begründet.

Und dann gehört natürlich dazu, dass Pauschalen immer bedeuten, dass keine Abrechnung der tatsächlich verauslagten einzelnen Kosten erfolgt. Das, meine Damen und Herren, ist der Sinn einer Pauschale. Aber die Höhe der Pauschalen, um das deutlich zu sagen, wird nicht willkürlich von irgendwem festgelegt, sondern in einem aufwendigen Verfahren unter Einbeziehung von Kindertagespflegepersonen oder ihrer Interessenvertretung. Eine Abrechnung jedes einzelnen Pürierstabs oder Kinderbuchs kann keiner ernsthaft wollen, und mein Bauchgefühl sagt mir, das ist mit Sicherheit auch nicht von den Kindertagespflegepersonen selbst gewollt. Gewollt ist aber sehr wohl eine angemessene Sachkostenpauschale.

Ich komme jetzt zur dritten Behauptung des Antrages, es gebe für Kindertagespflegepersonen keine im Ansatz ausreichende Vertretungsreserve für den Krankheitsfall und die Urlaubsvertretung.

Zum Stichwort „Urlaubsvertretung“: In der Praxis werden Urlaubszeiten zwischen Kindertagespflegepersonen und den Eltern in der Regel sehr langfristig vorher gemeinsam abgestimmt. Und was die Vertretung im Krankheitsfall angeht, hat sich in den letzten zwei bis drei Jahren deutlich einiges bewegt. Ich habe es anfangs dieser Ausführungen für meine Kollegin bereits kurz erwähnen dürfen.

Es ist sehr positiv, dass nach der entsprechenden Anschubfinanzierung durch das Land inzwischen sämtliche Landkreise und kreisfreien Städte Vertretungsmodelle im Bereich der Kindertagespflege eingerichtet haben. Und die Landesregierung ermutigt ganz ausdrücklich die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu, ihre Aufgabe auf solide Füße zu stellen und die Vertretungsmodelle weiter bedarfsgerecht auszubauen. Aber auch das kostet Geld und auch dazu wird das Land selbstredend die im Gesetz vorgesehenen 54,5 Prozent der tatsächlichen Kosten beisteuern. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche eine angeregte Debatte.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

(Heiterkeit bei Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Zeit läuft!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Wir beraten heute den Antrag der AfD-Fraktion,

der sich mit der leistungsgerechten Vergütung von Tagespflegepersonen oder mit der Krankheitsvertretung befasst. Zunächst lassen Sie mich sagen, dass der Antrag ein sehr wichtiges Thema aufgreift, mit dem sich auch meine Fraktion schon sehr intensiv befasst hat.

Das Expertengespräch, das am 16. September auf unser Anliegen hin durchgeführt wurde, war einmal mehr sehr erhellend und hat für einen sehr tiefen, …

Können Sie mal die Uhr anders stellen?

(Marc Reinhardt, CDU: Nee, nee, nee, nee!)

… einen sehr hellen Blick in die Kindertagespflege gesorgt. Und an der Stelle noch einmal einen herzlichen Dank an die Sachverständigen!

Es hat sich gezeigt, dass die Vergütung von Tagespflegepersonen häufig nicht dem entspricht, was man eigentlich erwarten kann. Und was man Personen in diesem Tätigkeitsbereich auch zugestehen muss, bedingt durch schlechte Arbeitsbedingungen, so bestätigten uns durchweg die Experten, gebe es einen Rückgang von Tagespflegepersonen. Ein weiterer Rückgang der Tagespflegepersonen schränkt das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern ein, die sich häufig bewusst für eine Tagespflegeperson und somit für ein familiäres Umfeld von maximal fünf Kindern, oft in der Häuslichkeit der Tagespflegeperson, entscheiden. Wenn man bedenkt, was die Tagespflegepersonen zu leisten haben, können ich und meine Fraktion immer wieder nur den Hut ziehen.

Aber, Herren von der AfD, Ihr Antrag hilft bei der Lösung dieses Problems nicht wirklich weiter. Ich fasse Ihre Forderungen einmal zusammen: Sie wollen eine landeseinheitlich geregelte Vergütung, die der von Erzieherinnen und Erziehern entspricht und nicht mehr abhängig ist von der Anzahl der betreuten Kinder. Die Sachkosten sollen nach ihrem tatsächlichen Anfall berechnet werden.

Kommen wir zuerst zu der landeseinheitlichen Vergütung. Aktuell liegt die Festlegung der Personal- und Sachkosten in der Hand der Landkreise und kreisfreien Städte. Da gibt es keine einheitliche Linie, was auch wir kritisieren. Sie wollen eine landeseinheitliche Vergütung und mussten so die gesetzlichen Regelungen im SGB VIII beziehungsweise im Ausführungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern, dem KJHG, sorgen. Das ist, denke ich, Ihnen auch zuzumuten, dass Sie uns eine entsprechende Regelung hier vorlegen, schließlich sind wir der Gesetzgeber. Insofern ist das alles nur halbherzig, was Sie hier fordern, und schon deshalb muss es abgelehnt werden.

Kommen wir zu der Vergütung: Klar, die ist viel zu gering. Deshalb bin ich froh, dass mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Mai 2020 zu der Festsetzung in der Landeshauptstadt Schwerin endlich einmal gerichtlich sich mit der Frage der Vergütung auseinandergesetzt wurde. Und hier haben auch die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe somit einen Rahmen zur Festsetzung einer leistungsgerechten Vergütung.

Sie möchten in Ihrem Antrag eine pauschale Vergütung, allein differenziert nach pädagogischen Biografien und anhand von einem Stundenlohn. Das Urteil sieht es da

differenzierter vor. Danach sind bei der Höhe des Anerkennungsbeitrages der zeitliche Umfang der Leistungen, die Anzahl sowie der Förderbedarf der betreuten Kinder und die notwendige und übliche Qualifikation von Tagespflegepersonen hinreichend abzubilden.

Sie wollen einen Stundenlohn. Das geht bei Selbstständigen schon gar nicht. Aber okay, die Stunden sind Ihnen wichtig und die berufliche Qualifikation. Die Anzahl der zu betreuenden Kinder, die auch das Urteil als zu berücksichtigenden Umstand hält, lassen Sie außen vor. Damit widersetzen Sie sich dem Urteil und damit widersprechen Sie sich auch selbst. Es spielt schon eine Rolle, ob eine Person ein Kind oder fünf Kinder betreut. Und wenn Sie selber Kinder hätten, noch Kleinkinder in dem Bereich, dann wüssten Sie das.

Das alles hat natürlich etwas mit Leistung zu tun, die Sie in der Überschrift Ihres Antrages noch einfordern, dann aber bei der Leistungsvergütung außen vor lassen. Damit widersprechen Sie sich selber – der zweite Grund, warum man Ihren Antrag nur ablehnen kann.

Der dritte Grund: Bei den Sachkosten fordern Sie im Antrag, dass nach Belegen die tatsächlichen Aufwendungen zu erstatten sind. Auch dem können wir nicht zustimmen. Das Urteil vom 4. Mai 2020 vom OVG Mecklenburg-Vorpommern besagt zu den Sachkosten, dass nicht alle tatsächlich entstandenen Kosten erstattet werden sollen, sondern die angemessenen Kosten. Auch hier, das lassen Sie völlig außen vor, und ist von daher abzulehnen.

Insgesamt hat Ihr Antrag einfach oder lässt das gerichtliche Urteil außen vor, widerspricht sich und ist deshalb einfach nur abzulehnen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Marc Reinhardt, CDU)

Vielen Dank, Frau Bernhardt!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Peters.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr vieles gesagt worden und ich möchte mich eigentlich nicht an dieses Grundprinzip halten, es ist alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. Deswegen will ich also viele Aspekte, die hier eingeworfen wurden, auch gar nicht wiederholen, aber vielleicht zwei Punkte noch.

Erstens. Sie haben ja aus den Beiträgen, das ist vielleicht noch nicht so ganz herausgearbeitet worden, eins gemerkt: Ihr Antrag, da fehlt einfach die rechtliche Grundlage.

(Marc Reinhardt, CDU: Siehste!)

Sie wollen das landeseinheitlich alles regeln. Das mag ja ein hehrer Anspruch sein, aber dann machen Sie hier den zweiten Schritt vor dem ersten. Und ich weiß ja auch, aus welchen Kreisen Sie sich da haben informieren lassen. Es ist ja nun nicht unbedingt ein Herzensthema von Ihnen. Ich habe den Schwung in der Rede auch merklich vermisst. Aber trotzdem muss man sich dann

damit auseinandersetzen und stellt dann schnell fest, dass die Zuständigkeit gar nicht beim Land liegt. Und das hätten Sie zumindest herausstellen können. Sie haben es angedeutet, haben von einer Kannregelung gesprochen, wissen aber ganz klar, dass das so nicht umzusetzen ist.

Und das Land, das ist auch schon herausgearbeitet worden, das beteiligt sich ja an den Kosten für die Kindertagespflegepersonen mit 54,5 Prozent, so wie in der Kindertagesförderung ja auch. Und es wird irgendwann so sein, dass wahrscheinlich Gerichte darüber entscheiden müssen, das hat ja diese Woche zutage befördert, ob das ausreicht oder nicht. Ich habe da auch einen klaren Standpunkt. Ich glaube, dass die Kommunen da einen höheren Anspruch haben. Aber das werden dann sicherlich die Gerichte so festlegen. Das sehen wir in der Koalition auch unterschiedlich. Auch das ist ja in dieser Woche noch mal deutlich geworden.

(Marc Reinhardt, CDU: Siehste!)

Aber eins haben Sie gänzlich vergessen, nämlich die finanziellen Auswirkungen. Und das ist dann auch mein letzter Punkt, meine Damen und Herren.

Als wir uns hier über den Nachtragshaushalt unterhalten haben, haben Sie uns dafür geprügelt, welche verschiedentlichen Aspekte wir hier reingebracht haben, wo wir wirklich Bedarfe erkannt haben, die es gilt anzufassen, haben unterstellt, das hätte mit Corona nichts zu tun. Und jetzt kommen Sie hier mit einem Antrag und haben nicht mal ansatzweise darüber nachgedacht, was das eigentlich kostet, was auf den Landeshaushalt dafür dann zukommt, denn hier reden wir dann ergo davon – das wäre die Folge Ihres Antrages, wenn der denn rechtlich überhaupt möglich wäre –, hier besteht dann entsprechend Konnexität. Und das finde ich dann an der Stelle schon ein bisschen daneben, dass Sie einerseits hier bei der Debatte um den Nachtragshaushalt uns hier unterstellen, wir würden das Geld einfach nur so zum Fenster rauswerfen, und hier bei dem Thema haben Sie sich nicht ansatzweise darüber Gedanken gemacht.

(Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!)

Wir alle arbeiten daran, dass – auch die Kindertagespflegepersonen, die ein fester Bestandteil der Kindertagesförderung insgesamt sind – die Situation sich verbessert. Es ist auf das Expertengespräch hingewiesen worden, und wir werden die Aspekte dann auch prüfen und uns genau ansehen, aber Ihr Antrag hilft dabei leider nicht! – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Peters!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Julitz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Kindertagespflegepersonen leisten einen wirklich wichtigen Beitrag in der Betreuungslandschaft in MecklenburgVorpommern. Ich denke, dass hier im Saal Einigkeit herrscht.

Unter Eltern kenne ich die Diskussion über die Vor- und Nachteile von Kindertagespflegepersonen gegenüber Kitas. Ich persönlich verfahre da immer nach dem gleichen Prinzip: Jeder und jede sollte nach seinen Bedürfnissen und selbstverständlich nach den Bedürfnissen des Kindes die geeignete Einrichtung auswählen. Eltern sollten da nicht untereinander urteilen. Als Vorteile bei Kindertagespflegepersonen gelten vor allem die geringe Anzahl an Kindern und damit eine familiäre Atmosphäre und die oftmals flexibleren Betreuungszeiten, mit denen oftmals auch Randzeiten besser abgedeckt werden können. Als größter Nachteil wird hierbei im Allgemeinen die Angst genannt, im Krankheitsfall keine Vertretung zu haben. Und hier komme ich schon zu einem Punkt des Antrags der AfD, den ich so nicht stehenlassen möchte.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren einige Bemühungen unternommen, die Jugendämter dahin gehend zu unterstützen, eben genau solche Vertretungsmodelle zu etablieren. Dass das vielerorts schon gut klappt, haben wir auch in der Expertenanhörung vernehmen können. Der Minister hatte in Vertretung auch genau diesen Punkt betont. Eben dieses Engagement des Landes wird vom Bundesverband der Kindertagespflegepersonen durchaus lobend erwähnt. Sicherlich gibt es immer Ausnahmen. Allerdings kann man für den Vertretungsfall auch keine landeseinheitliche Regelung finden, da die Gegebenheiten vor Ort im Land einfach viel zu unterschiedlich sind. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind aufgerufen, die Vertretungsregelungen weiter auszubauen. Und auch hierbei unterstützt das Land weiterhin gern.

Allerdings muss man auch sehen, dass es große Schwierigkeiten in der Vertretungsregelung gibt. Das sind zum einen langen Wege. Wenn wir einen mobilen Pool aufbauen an Vertretungsmöglichkeiten, dann ist die Frage, wie weit Vertretungspersonen fahren sollen. Und das weiß man auch, wenn man ein kleines Kind hat oder wenn man Kinder hat, dass man auch nicht jedes Mal, wenn sich morgens eine Kindertagespflegeperson krankmeldet, eine andere Betreuungsperson einfach vorsetzen kann. Das hat mit ganz viel Vertrauen zu tun und ist nicht so einfach, wie sich das vielleicht jeder denkt.

Bei der Urlaubsvertretung ist es doch gerade bei Tagespflegepersonen viel einfacher, diese mit den Eltern abzustimmen. Jeder, der ein Kitakind hat, kennt diese Situation, mit Schließzeiten ähnlich. Und gerade große Einrichtungen können diese nicht mit allen Eltern, nicht allen Eltern recht machen, sodass solche Termine oft vorgegeben werden. Eine Abstimmung mit fünf Elternpaaren sollte also durchaus möglich sein. Und ich habe auch nicht das Gefühl, dass es hier landesweit klemmt. Insofern können wir dem Punkt, können wir diesem Antrag in diesem Punkt auch nicht zustimmen.

Eine leistungsgerechte und existenzsichernde Vergütung ist selbstverständlich richtig und wichtig. Über die Höhe entscheiden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Fakt ist auf jeden Fall, dass das Land keinen Unterschied zwischen einem betreuten Kind einer Kindertagespflegeperson oder einem Kitakind macht. Die Beteiligung des Landes ist in jedem Fall gleich hoch, nämlich immer bei 54,5 Prozent. Dass die Vergütung existenzsichernd ist, hängt natürlich auch von der Anzahl der betreuten Kinder ab. Das haben wir jetzt auch mehrfach gehört. Und das ist auch völlig richtig so, denn es muss einen Unterschied machen, ob eine Kindertages

pflegeperson fünf Kinder oder nur zwei Kinder betreut und zu welchen Zeiten sie dies tut.

Nichtsdestotrotz hat auch die Sozialministerin die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, ihre Kindertagespflegepersonen besser zu entlohnen. Und das haben wir auch heute wieder gehört und dem schließen wir uns selbstverständlich an.

Im Übrigen sind die Standards in Mecklenburg-Vorpommern durchaus hoch. Im Bereich der Qualifizierung ist Mecklenburg-Vorpommern mit 300 Stunden Spitzenreiter, andere Bundesländer haben sich dem angeschlossen. Der Mindeststandard in Deutschland beträgt nur 160 Stunden und wird auch als zu wenig kritisiert. Ihren Antrag lehnen wir ab.