Protocol of the Session on December 9, 2020

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/5627 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/5627 bei Zustimmung durch die Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und die fraktionslose Abgeordnete und Gegenstimmen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2020 und eines Nachtrags zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2021 auf Drucksache 7/5435 einschließlich des ZAHLENWERKS zum Nachtrag zum Haushaltsplan 2021 auf Drucksache 7/5477.

Der Finanzausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/5435 mit der in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/5626 enthaltenen Maßgabe und im Übrigen unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf den Artikel 1 sowie den Anhang zu Artikel 1 Nummer 9 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/5626.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5651 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5651 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und den fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Wer dem Artikel 1 sowie dem Anhang zu Artikel 1 Nummer 9 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 1 sowie der Anhang

zu Artikel 1 Nummer 9 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/5626 bei Zustimmung durch die Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, die fraktionslose Abgeordnete und Gegenstimmen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/5626.

Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5652 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5652 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und den fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Wer dem Artikel 2 sowie der Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/5626 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/5626 bei Zustimmung durch die Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, die fraktionslose Abgeordnete und Gegenstimmen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/5626 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/5626 bei Zustimmung durch die Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und die fraktionslose Abgeordnete und Gegenstimmen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, das ZAHLENWERK zum Nachtrag zum Haushaltsplan 2021 auf Drucksache 7/5477 unverändert anzunehmen und die darin aufgeführten Einzelpläne und Wirtschaftspläne entsprechend zu aktualisieren.

Zum ZAHLENWERK auf Drucksache 7/5477 liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5647 vor. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5647 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5647 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und den fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/5626 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist

die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/5626 bei Zustimmung durch die Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, die fraktionslose Abgeordnete und Gegenstimmen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

In Ziffer III seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, einer Entschließung zuzustimmen.

Hier liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5646 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5646 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5646 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist echt schade!)

Wer der Ziffer III zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was jetzt?)

Ziffer III.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Wer der Ziffer III der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Jetzt tut mal nicht so als ob!)

Stand hier nicht, Entschuldigung!

Also noch mal: … Ziffer III der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf der Drucksache 7/5626, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. –

(Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE)

Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer III der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/5626 bei Zustimmung durch die Fraktionen, …

(allgemeine Unruhe)

Ich bitte Sie!

… bei Zustimmung durch die Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und die fraktionslose Abgeordnete und Gegenstimmen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

An dieser Stelle lasse ich über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5628 abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5628 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Danke schön! Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5628 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und den fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag auf der 104. Sitzung: Meine Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 7/5656 ein Antrag zum Thema „Kindertagesförderung gerecht ausfinanzieren“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ihnen liegt heute der Dringlichkeitsantrag „Kindertagesförderung gerecht ausfinanzieren“ vor. Die Dringlichkeit dieses Antrages begründet sich, da am Montag, dem 07.12.2020, also nach Antragsschluss, der Kreistag Vorpommern-Greifswald beschlossen hat, dass der Landrat Verfassungsbeschwerde zum Zweck der gerichtlichen Überprüfung der Finanzierungsregeln des Kindertagesförderungsgesetzes zu erheben hat. Dieses Kindertagesförderungsgesetz, auf das sich die Verfassungsbeschwerde bezieht, hat der Landtag 2019, also wir, erlassen, also sind wir auch in der Pflicht, uns damit zu beschäftigen. – Vielen Dank!

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Bitte schön, Herr Schulte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist zutreffend, dass der Kreistag das beschlossen hat. Dazu muss man allerdings zwei Dinge sagen: Allein der Umstand, dass ein Kreistag beschließt, bei allem Respekt, den ich auch vor den Beschlüssen von Kreistagen habe, führt das nicht automatisch dazu, dass der Landtag sich mit einer Sache befassen muss.

Und zweitens, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, der Umstand, dass der Kreistag beziehungsweise der Landkreis VorpommernGreifswald diese Klage beabsichtigt,

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

ist seit Oktober dieses Jahres bekannt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist so was von an den Haaren herbeigezogen! – Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Und wenn man sich mit dem Thema als solchem beschäftigen will, wenn man sich mit dem Thema als solchem beschäftigen will, unabhängig von …

(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist so was von an den Haaren herbeigezogen!)

Darf ich jetzt?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch der Kollege Schulte hat das Recht, seine Antwort hier in Ruhe vorzubringen.

Bitte schön!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber sehr gern! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Unabhängig von der Frage einer eventuell erfolgenden Klageeinreichung begründet das lange noch nicht hier die Dringlichkeit in diesem Haus. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Ach, das ist so was von an den Haaren herbeigezogen!)

Jetzt lasse ich darüber abstimmen.