Protocol of the Session on December 9, 2020

um dann noch mehr Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger an unseren Schulen zu haben?! Wir wollen grundständig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, und wir wollen die Seiteneinsteiger ebenfalls grundständig ausbilden.

Und wenn ich dann sage, warum wir es im Dezember eingebracht haben: Wissen Sie, wenn Sie bummeln, heißt das doch noch längst nicht, dass auch die Linksfraktion trödeln muss. Das ist nicht in unserer Sache. Wir sind flott dabei, wir bringen jetzt unseren Gesetzentwurf ein. Und wir möchten beide Gesetzentwürfe im Ausschuss diskutieren, denn es ist das, was mein Kollege Karsten Kolbe gesagt hat, das, was wir hier gemacht haben, ist kein Hexenwerk. Wir gehen mit Ihrem Gesetzentwurf konstruktiv um, und das möchten wir auch von Ihnen, dass Sie mit unserer Arbeit konstruktiv umgehen. Und ich bitte jetzt noch mal dringend, diesen Gesetzentwurf in den Ausschuss zu überweisen, damit ich Sie ernst nehmen kann, dass Ihnen wirklich an einer besseren Lehrerausbildung etwas gelegen ist.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5591 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/5592.

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 7/5592 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE:

Der wird bestimmt jetzt überwiesen,

der Gesetzentwurf! –

Zuruf von Minister Harry Glawe –

Die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt

spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.

Mikro!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen!

(Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Vor Ihnen liegt ein Gesetzentwurf, der die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in zwei wichtigen Punkten ändern soll. Wir wollen die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen sowie von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene stärken. Wir wollen für mehr Demokratie und für eine stärkere Beteiligung streiten von Kindern und Jugendlichen in sie betreffenden Angelegenheiten. Und es geht uns darum, dass die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen verpflichtender gestaltet werden.

Und da unterscheiden wir uns ganz klar von dem Koalitionsvertrag von SPD und CDU, der in Ziffer 316 lediglich vorsah, dass die Koalitionäre „die Kommunen ermutigen (werden) , von der … bestehenden Möglichkeit, … Jugendbeiräte einzurichten, verstärkt Gebrauch zu machen, um Kindern und Jugendlichen eine angemessene Beteiligung zu ermöglichen“. Sie hatten das Problem erkannt und das ist gut so. Aber noch haben wir nach wie vor einen Flickenteppich im Land Mecklenburg-Vorpommern von Jugendbeiräten. Wir haben die digitale Beteiligungskarte, aber Unterstützer oder Beteiligungsmoderatoren, die vor Ort die Jugendlichen bei Beteiligungsprozessen unterstützen, was wichtig ist, wurde mit dem Abschaffen der Beteiligungswerkstattleiter zerschlagen, zwar nicht gänzlich, aber es erfolgte ein starker Einschnitt.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Zu dem Konzept des Landesjugendringes, wie Kinder und Jugendliche stärker beteiligt oder bei der Beteiligung unterstützt werden können, indem wir in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt einen Beteiligungsmoderator haben,

(Glocke der Vizepräsidentin)

der die Jugendlichen unterstützt, wurde seitens der Landesregierung nie öffentlich Stellung genommen. Diese schiebt die Verantwortung eher auf die kommunale Ebene, wie die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3030 hergibt. Dabei verkennt aus unserer Sicht die Landesregierung auch ihren verfassungsrechtlichen Auftrag nach Artikel 14 der Landesverfassung, und so kommt es eben, dass wir einen Flickenteppich an Jugendbeiräten haben.

Dass Handlungsbedarf besteht, zeigt die Anhörungsreihe „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“, wo sich die Jugendlichen selber, also nicht andere Stellvertreter, sondern die Jugendlichen selber haben sich eine stärkere Beteiligung durch die Kommunalverfassung gewünscht.

(Unruhe bei Franz-Robert Liskow, CDU, und Marc Reinhardt, CDU)

Lassen Sie uns die Jugendlichen ernst nehmen und dies in der Kommunalverfassung verankern, denn auch die UN-Kinderrechtskonvention sichert in Artikel 12 Absatz 1 jedem „Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern“. Diese Meinung muss entsprechend seinem Alter und seinem Reifegrad berücksichtigt werden.

Auch die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern schreibt dem Land, den Gemeinden und den Kreisen in Artikel 14 Absatz 4 vor, dass sie „die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Gesellschaft“ zu fördern haben. Wie gesagt, trotz dieses Auftrages sind Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern bislang nur sehr beschränkt vorhanden.

Ja, wir haben ein Kommunalwahlrecht ab 16 Jahren, darüber hinaus gibt es auch ab dem 14. Lebensjahr das allgemeine Frage- und das allgemeine Antragsrecht.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Ansonsten gibt es sporadisch unverbindlich eingerichtete Jugendwahlrechtbeiräte oder offene Jugendforen. Das ist aber eher selten der Fall. Es besteht aus unserer Sicht Handlungsbedarf, um, wie gesagt, dem verfassungsrechtlichen Anspruch gerecht zu werden.

Ein Blick in andere Bundesländer verstärkt diesen Eindruck. In zwölf Bundesländern sind Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche explizit in den Städte- und Gemeindeordnungen und in vier Bundesländern in Landkreisordnungen festgeschrieben. So können Sie es in dem Überblick des Deutschen Kinderhilfswerkes nachlesen. Zu Mecklenburg-Vorpommern steht, und ich zitiere: „Explizite Beteiligungsrechte stehen Kindern und Jugendlichen nach der Kommunalverfassung in MecklenburgVorpommern … nicht zu.“

Hier der Appell an Sie: Lassen Sie uns das ändern! Deshalb unser Vorschlag, der sich an Schleswig-Holstein und Brandenburg, die dies bereits haben, orientiert. Das Ob ist aus unserer Sicht somit verpflichtend. Das Wie bleibt natürlich den Kommunen überlassen, das fällt in die kommunale Selbstverwaltung. Daran können und wollen wir gar nicht rütteln.

Sehr geehrte Damen und Herren, des Weiteren widmet sich der Gesetzentwurf den Behindertenbeiräten. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Vorschriften vom 23.02.2006 wurde in Mecklenburg-Vorpommern erstmals ein eigenes Gesetz zur Ausgestaltung und Schaffung weiterführender Regelungen zum Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 2002 vorgelegt. Außerdem wurde in der Landesverfassung dem verankerten Staatsziel in Artikel 17a weiter Leben eingehaucht. In der Landesverfassung steht, dass mit Blick auf besonders Schutzbedürftige, wie alte Menschen oder Menschen mit Behinderungen, „staatliche und kommunale Maßnahmen“ dem Ziel zu dienen haben, „das Leben gleichberechtigt und eigenverantwortlich zu gestalten“.

Das Landesgesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen geht zurück auf einen im Landtag beschlossenen Antrag der Linkspartei.PDS und SPD als Koalitionspartner aus dem Jahr 2005. Am 27.06.2006 wurde der Gesetzentwurf in Zweiter Lesung im Landtag beschlossen. Der Gesetzentwurf hatte das Ziel, zu dem damals bereits bewussten Paradigmenwechsel beizutragen, dass Menschen mit Behinderungen umfassende Rechte der Beteiligung, Mitbestimmung und Selbstbestimmung innehaben müssen. Es sollte nicht mehr um den ausschließlichen Fürsorgegedanken gehen, sondern um Selbstermächtigung, Selbstbestimmung, um eine größtmögliche Unabhängigkeit, Barrierefreiheit und gleiche Teilhabe.

So sollte durch die Ergänzung des Paragrafen 41 und des Paragrafen 118 der Kommunalverfassung durch die Paragrafen 41a und 118a erreicht werden, dass die Gemeinden und Landkreise im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit dafür Sorge tragen, dass auf die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen Rücksicht genommen wird. Hierfür sollen Gemeinden und Landkreise Beiräte oder Beauftragte bestellen können. Das Ob und das Wie der Erfüllung dieser Regelung allerdings wurde in das Ermessen der kommunalen Körperschaft gestellt. Es schwang darin das Selbstverständnis mit, das durch ein bestehendes, ja, berechtigtes Interesse der Belange von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich zu berücksichtigen und zu vertreten, dass die kommunalen Strukturen schon umfänglich Beiräte und Beauftragte bestellen und einbeziehen würden. In den meisten Kreisstrukturen wurden Beiräte implementiert, in den Gemeinden sieht dies unterschiedlich aus, jedoch besteht generell aus unserer Sicht Nachholbedarf. Aus unserer Sicht fehlt in diesen Regelungen die Verbindlichkeit.

Und noch etwas möchte ich anmerken. Zwar werden Menschen mit Behinderungen und ihre Belange thematisiert, leider findet aber noch zu selten und zu wenig der Austausch mit Ihnen selbst oder ihren unmittelbaren Interessenvertretungen statt. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das ändern und erreichen, dass Behindertenbeiräte und Beauftragte verbindlich zu bestellen und einzubeziehen sind.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Dafür soll die Kannbestimmung des Paragrafen 41a und des Paragrafen 118a der Kommunalverfassung in eine verbindlichere Sollbestimmung geändert werden. Jeder Jurist weiß, dass dann grundsätzlich die Einbeziehung verpflichtend ist, nur in Ausnahmefällen eben nicht. Das ist ein kleiner Schritt auf dem Papier, aus unserer Sicht jedoch mit großer Wirkung im Sinne und im Interesse der Menschen mit Behinderungen im Land. Damit soll die Bestellung von Beiräten oder Beauftragten zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen nicht mehr nur nach freien Ermessen erfolgen, sondern zu einem intendierten Ermessen und somit zur Regel führen.

Nun müsste schon ein plausibler Grund vorliegen, das nicht zu tun. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Strukturen der Beiräte und Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in den Kommunen weiter gestärkt werden müssen. Diese Änderung in der Kommunalverfassung ist aus unserer Sicht wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren, damit die Gemeinden und die Landkreise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben das Viertel der Bevölkerung

in unserem Bundesland, das mit Behinderungen lebt, vollumfänglich im Blick haben. Von den circa 23 Prozent der Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern haben mehr als die Hälfte eine Schwerbehinderung. Es ist Zeit, die Belange ausnahmslos ernst zu nehmen und umfänglich zu vertreten. Damit kommen wir auch der Umsetzung der seit nunmehr elf Jahren in Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention ein Stück näher. Deshalb bitten wir um Überweisung. – Ich bedanke mich an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung und in Vertretung des Ministers für Inneres und Europa der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Herr Glawe.

(Egbert Liskow, CDU: Du musst richtig arbeiten, ne, Harry?!)

Ja, ich mache alles zurzeit, oder einiges.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Egbert Liskow, CDU: Du musst richtig arbeiten! – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Nikolaus Kramer, AfD)

Herr Kramer, wenn es bei Ihnen nachher so weit ist, dann müssen Sie auch alles können.

(Heiterkeit und Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD)

Sie können jetzt schon alles.

Also meine sehr geehrten …