Protocol of the Session on December 9, 2020

Aber darum geht es heute nicht. Heute geht es der AfD darum, in Zweifel zu ziehen, dass der Verfassungsschutz seiner Aufgabe nachgeht.

(Nikolaus Kramer, AfD: Unfug! Absoluter Unfug!)

Diese ist in Paragraf 1 des Verfassungsschutzgesetzes festgelegt. Dort heißt es – wir haben es hier schon einmal gehört, ich glaube, Frau Tegtmeier hatte das auch schon zitiert –: „Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder.“ Wenn Sie von der AfD also Fragen stellen, wen der Verfassungsschutz schützt – und das tun Sie ja in Ihrem Antrag –, dann lautet die Antwort: Er schützt die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Na toll!)

Sie wollen wissen, ob er ausschließlich diese Aufgabe hat? Das kann ich Ihnen beantworten: Ja, hat er. Sie wollen wissen, ob er dieser Aufgabe nachkommt? Auch diese Frage beantworte ich gerne: Ja, das tut er. Sie wittern einen Skandal? Da muss ich Sie enttäuschen: Da ist keiner. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Frau von Allwörden!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: a) Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020, Drucksache 7/5436, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 7/5627, in Verbindung mit b) Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2020 und eines Nachtrags zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020), Drucksache 7/5435, hierzu ZAHLENWERK zum Nachtrag zum Haushaltsplan 2021, Drucksache 7/5477, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 7/5626, hierzu Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Unterrichtung des Landtages über erhebliche Änderungen der Handlungsbedarfe 2022 bis 2024 und deren Auswirkungen auf die Finanzplanung, Drucksache 7/5628. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5646 sowie Änderungsanträge der Fraktion der AfD auf den Drucksachen 7/5647, 7/5648, 7/5649, 7/5650, 7/5651, 7/5652 sowie 7/5653 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/5436 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 7/5627 –

Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 7/5648 –

Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 7/5649 –

Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 7/5650 –

Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 7/5653 –

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2020 und eines Nachtrags zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/5435 –

ZAHLENWERK zum Nachtrag zum Haushaltsplan 2021 – Drucksache 7/5477 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 7/5626 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 7/5646 –

Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 7/5647 –

Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 7/5651 –

Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 7/5652 –

Antrag der Fraktion der AfD Unterrichtung des Landtages über erhebliche Änderungen der Handlungs- bedarfe 2022 bis 2024 und deren Auswirkungen auf die Finanzplanung – Drucksache 7/5628 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 155 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der SPD Herr Gundlack.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit der heutigen Zweiten Lesung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, gleich mal im vollen Wortlaut: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2020 und eines Nachtrags zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2021, auf Drucksache 7/5435, in Verbindung mit dem ZAHLENWERK zum Nachtrag zum Haushaltsplan 2021, auf Drucksache 7/5477, sowie dem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020, auf Drucksache 7/5436, dazu erfolgt eine verbundene Aussprache zum Antrag der AfD auf Drucksache 7/5628.

Meine Damen und Herren, wie Sie alle der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses zum Zweiten Nachtragshaushalt 2020 und zum Nachtrag 2021 auf Drucksache 7/5626 entnehmen können, gab es eine breit gefächerte schriftliche Anhörung mit teils sehr unterschiedlichen Sichtweisen.

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

Von besonderem Interesse sind die Aussagen zur allgemeinen wirtschaftlichen Situation unter CoronaBedingungen und zur Verfassungsmäßigkeit von Haushalten in Notsituationen. Die Ergebnisse der schriftlichen Anhörung wurden von uns eingehend ausgewertet und die teils sehr unterschiedlichen Sichtweisen der Sachverständigen abgewogen, Anmerkungen und Vorschläge breit diskutiert.

Professor Dr. Korioth stellte heraus, dass die Kreditaufnahme über ein Sondervermögen durch den Artikel 61 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern ausdrücklich zulässig sei. Zwar sei es problematisch, dass diese Fondslösung das Jährlichkeitsprinzip des Haushaltes durchbreche, jedoch sei auch dieses durch Artikel 61 der Landesverfassung gerechtfertigt. Er regte an, den Landtag oder den Finanzausschuss mit Kontroll- und Zustimmungsrechten zu einzelnen ausgabenwirksamen Maßnahmen des Sondervermögens auszustatten. Er schlug ein Zustimmungsrecht des Finanzausschusses bei der Finanzierung aus dem MV-Schutzfonds ab einer bestimmten Summe vor.

Diesem Hinweis sind wir gefolgt und haben in einem Antrag zur Änderung von Artikel 2 des Haushaltsbegleitgesetzes folgende Regelung eingeführt:

Paragraf 5, zum „Wirtschaftsplan“, Ziffer 1: „Das Finanzministerium erstellt im Einvernehmen mit der Staatskanzlei, dem Ministerium für Inneres und Europa sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan.“ Ziffer 2: „Der Wirtschaftsplan bedarf der Einwilligung des Finanzausschusses des Landtages.“ Ziffer 3: „Änderungen am Wirtschaftsplan bedürfen ebenfalls der Einwilligung des Finanzausschusses des Landtages.“ Und Ziffer 4: „Der Wirtschaftsplan wird dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt.“

In Paragraf 6 „Freigabe der Ansätze und Berichterstattung“, Ziffer 1: „Die Ansätze zur Bewirtschaftung werden durch das Finanzministerium im Einvernehmen mit der Staatskanzlei, dem Ministerium für Inneres und Europa und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit entsprechend dem notwendigen Bedarf im Rahmen der Zweckbindung gemäß § 2 freigegeben.“ Ziffer 2: „Die Freigabe der Ansätze zur Bewirtschaftung ab 1.000.000 Euro bedarf der Einwilligung des Finanzausschusses des Landtages, sofern die Einwilligung im Hinblick auf die Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit rechtzeitig erreicht werden kann. Zu der Frage, ob eine Einwilligung rechtzeitig erreicht werden kann“, ist der Finanzausschuss des Landtages zu konsultieren. „Kann die Einwilligung nicht rechtzeitig erreicht werden, ist der Finanzausschuss des Landtages unverzüglich zu unterrichten.“ Und abschließend Ziffer 3: „Das Finanzministerium berichtet monatlich dem Finanzausschuss des Landtages über den Vollzug dieses Gesetzes.“

Unserem Koalitionsantrag ist auch die Fraktion DIE LINKE im Finanzausschuss beigetreten.

Meine Damen und Herren, warum wir den Zweiten Nachtragshaushalt 2020 und den Nachtrag 2021 benötigen, dürfte allen reichlich bekannt und bewusst sein. Die Corona-Pandemie hält die Welt seit fast einem Jahr in Atem und wir haben eine Notsituation. Zumindest alle die, die mit offenen Augen und verantwortungsvoll durch das tägliche Leben gehen, haben die Gefährlichkeit des Virus erkannt und erkennen die getroffenen Maßnahmen an. Und genau an dieser Stelle möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen von SPD, CDU und DIE LINKE ausdrücklich für die gute, konstruktive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit bedanken.

Bei der AfD fehlen mir allerdings die Worte. Von der anfänglichen Leugnung der Corona-Krise bis zur Generalkritik an der Verfassungsmäßigkeit der coronabedingten Neuverschuldung haben wir schon alles gehört.

(Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)

Was wäre denn Ihre Alternative zu den Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung? Die Wirtschaftshilfen nicht geben? Die medizinischen Maßnahmen nicht durchführen? Die Vorsichtsmaßnahmen nicht einleiten? Da merkt man, wer sich wirklich für die Belange des Volkes einsetzt. Die AfD ist es jedenfalls nicht.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Meine Damen und Herren, mit dem Zweiten Nachtrag zum Haushalt 2020 geben wir der Landesregierung eine Kreditermächtigung in Höhe von 2,15 Milliarden Euro an die Hand, die zur Bewältigung der Corona-Krise und deren Folgen benötigt wird. Diese Mittel fließen dann in das Sondervermögen MV-Schutzfonds. Der MV-Schutzfonds soll dann über ein Volumen von 2,85 Milliarden Euro verfügen. Die Kreditaufnahme führt natürlich zu Tilgungsleistungen. Dazu sind wir laut Verfassung auch verpflichtet. Dazu wurde ein Tilgungsplan aufgestellt, der in den Haushaltsjahren 2025 bis 2044 eine reguläre Tilgung von jährlich 142,5 Millionen Euro vorsieht. Diese Tilgungsleistungen führen selbstverständlich dazu, dass alle Maßnahmen in den kommenden Haushalten noch mehr auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden müssen. Ich persönlich bin sehr optimistisch, dass sich die Konjunktur dank der Schutzmaßnahmen und Wirtschaftshilfen rasch wieder erholen wird.

Aus dem MV-Schutzfonds werden folgende Schwerpunkte finanziert: einmal die Bildung und Wissenschaft, die Gesundheit, die Kommunen, die Digitalisierung, Wirtschaft und Arbeit und dann die steuerrechtlichen Maßnahmen des Bundes im Corona-Bezug. Der Wirtschaftsplan, aus dem die einzelnen Positionen und die Mittelverteilungen abgelesen werden können, ist beim vorliegenden Nachtrag als Anlage beigefügt. Und jeder von uns bekommt auch den Monitoringbericht, wo man sehen kann, wie die Abflüsse sind.

Meine Damen und Herren, die regionalisierte Steuerschätzung aus dem November 2020 ergab für MecklenburgVorpommern günstigere Daten, als noch im September befürchtet wurde. Die Steuereinnahmen für 2020 werden voraussichtlich nur um 387,5 Millionen Euro gegenüber der Haushaltsplanung zurückgehen. Im September wurden noch 620,3 Millionen Euro prognostiziert. Intern haben wir natürlich auch die Frage aufgeworfen, ob die Novembersteuerschätzung und daraufhin die Kreditaufnahme angepasst werden müssen. Das haben wir zusammen mit dem Finanzministerium ausführlich diskutiert und auch in der Koalition.

Abschließend haben wir den Entschluss gefasst, dass diese Höhe angemessen ist, denn mehrere Gesichtspunkte konnten nicht zu Ende gedacht werden, da uns hierfür weitere Anhaltspunkte und auch die Datenlage fehlen. Zum einen können wir nicht sagen, wann die Krise vorüber ist, auch nicht nach Beginn der Impfung der Bevölkerung. Es ist nicht auszuschließen, dass der Bund noch weitere Programme auflegen wird, die dann noch einer Kofinanzierung bedürfen. Ebenso ist die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des Arbeitsmarktes noch nicht abzusehen.

Um es noch einmal klar zu sagen: 2,85 Milliarden Euro Kredit sind erst einmal nicht mehr als eine Kreditermächtigung. Das Land wird die Kreditermächtigung nur dann in Anspruch nehmen, wenn es notwendig ist. Wie ich schon ausführte, haben wir ja eine Beteiligung des Parlamentes an den Maßnahmen des MV-Schutzfonds ins Haushaltsgesetz geschrieben, wenn Sie natürlich der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zustimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir ist es nur wieder wichtig, die Maßnahmen zu erwähnen, die wir mit dem Nachtrag zum Haushalt 2021 vornehmen. Zunächst müssten die Einnahmeansätze bei den Steuereinnahmen

und den Bundeszuweisungen angepasst werden. Für die Kommunen unseres Landes kommt ein starkes Signal. Das Land kompensiert die Gewerbesteuereinnahmen der kommunalen Ebene mit einem Betrag von 67 Millionen Euro. Darüber hinaus wird der positive Abrechnungsbetrag des FAG für das Jahr 2019 schon ein Jahr früher mit rund 102 Millionen Euro ausgezahlt. Aus dem kommunalen Ausgleichsfonds werden 35,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Und das Land gibt noch einmal 35,5 Millionen Euro zusätzlich in die Schlüsselmasse.

Ich denke, die Kommunen können zufrieden sein, dass das Land sie großzügig bei der gemeinsamen Aufgabe der Pandemiebekämpfung unterstützt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Damit weicht Mecklenburg-Vorpommern einmalig vom Gleichmäßigkeitsgrundsatz zugunsten der Kommunen ab. Ich muss auch dazu an dieser Stelle sagen, die kommunale Ebene trägt eine erhebliche Last an der Bewältigung dieser Notsituation. Das darf man nicht außer Acht lassen.

Abschließend – und ich muss auch dazusagen, die Einnahmeverluste aufseiten der Kommunen sind schon beträchtlich, man darf jetzt nicht nur von der Gewerbesteuer ausgehen, ich denke da auch an Grundsteuern, wenn man große Unternehmen hat, die bezahlen teilweise oder können momentan auch keine Grundsteuer bezahlen, und die wird auch gestundet, und das ist ein erheblicher Ausfall –, abschließend möchte ich allen an der Erstellung des Nachtragshaushaltes beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich danken.