Protocol of the Session on December 9, 2020

Danke, Herr Vorsitzender!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so und ich eröffne die Aussprache.

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Saemann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz liegt uns nun zur Zweiten Lesung vor. Der Fachausschuss hat sich eingehend mit dem Gesetzentwurf befasst und schlägt die unveränderte Annahme vor. Aus unserer Sicht gilt es heute, allen Beteiligten unseren Dank auszusprechen. Die Corona-Pandemie können wir nur als gemeinschaftliche Kraftanstrengung bewerkstelligen. Landesebene und kommunale Ebene arbeiten seit Monaten auf hervorragende Art und Weise zusammen. Die Verschiebung des Inkrafttretens des zweiten Abschnittes des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes um ein Jahr auf 01.01.2022 verschafft den Landkreisen und kreisfreien Städten Zeit – Zeit, die sie zur Einrichtung und dem Ausbau von kommunalen Strukturen dringend nutzen können. Zudem verschafft die Verschiebung unseren Landkreisen und kreisfreien Städten Luft – Luft, die sie dringend in der Bewerkstelligung der Pandemie benötigen.

Gerne wiederhole ich meinen Dank an alle Beteiligten, die uns bis jetzt so sicher durch die Pandemie gebracht haben, und bitte Sie um die Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf. – Danke schön!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete de Jesus Fernandes.

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Wir haben hier heute einen Antrag, der Klarheit schafft, auch für die Trägerlandschaft und für alle, die im Bereich Wohlfahrt und so arbeiten.

(Horst Förster, AfD: Maske!)

(Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes nimmt die Mund-Nase-Bedeckung ab.)

(Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU: Man gewöhnt sich dran!)

Man gewöhnt sich dran.

Also, das Bundesteilhabegesetz, was eklatant zu spät hier im Landtag behandelt wurde und von der Landesregierung verschleppt wurde über Jahre, hat die Kommunen natürlich vor neue Herausforderungen in der Umsetzung gestellt, mit nicht abgeschlossenen Konnexitätsverhandlungen et cetera. Darüber brauche ich jetzt nicht noch mal zu reden, das ist allseits bekannt. Hinzu kommt das Wohlfahrtsförderfinanzierungs- und -transparenzgesetz, also den Namen verdient es nicht, im zweiten Teil, was auch nicht umgesetzt werden kann, schon aufgrund der Überlastung, die hier vorher eingetreten ist, hinzu kommen noch die Herausforderungen der Pandemiebewältigung jetzt, sodass die kommunale Ebene gar nicht mehr weiß, was sie zuerst machen soll und wie sie es bezahlen soll, meine Damen und Herren. Deswegen ist auch dieses Gesetz hier, deswegen wird auch das Wohlfahrtsförder- und -transparenzgesetz verschoben, die Einführung des zweiten Teils, und deswegen war diese Umsetzung hier dieser Bundesgesetzgebung eben in Landesgesetzgebung auch notwendig, damit Klarheit herrscht.

Was Herr Koplin, auch Ausschussvorsitzender im Sozialausschuss, nicht gesagt hat, was aber zur Wahrheit dazugehört, ist, dass natürlich die AfD auch den Änderungsantrag der Linkspartei begrüßt, und das machen wir völlig schmerzfrei

(Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU)

und sind da auch nicht ideologisch verhaftet und dürfen das auch sagen. Bei uns in der Partei ist das nicht schlimm, da können wir so was auch kundtun. Der Änderungsantrag ist gut, dem werden wir auch zustimmen. Das haben wir im Ausschuss auch schon gemacht. Das war zwar nicht die Mehrheit, wie er schon richtig erwähnt hat, aber wir haben eben Ihrem Antrag, Herr Koplin, dann zugestimmt, weil er in diesem Fall auch gut war.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Er kann ihn ja jetzt zurücknehmen, wenn wir ihm zustimmen.)

Genau. Wenn Ihnen die Zustimmung nicht gefällt natürlich vonseiten der AfD-Fraktion, steht es Ihnen natürlich frei, den Antrag auch wieder zurückzuziehen, das ist selbstverständlich möglich.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Er hat das Abstimmungsergebnis widergespiegelt. Als Ausschussvorsitzender kann er gar nichts anderes.)

Ansonsten, wie gesagt,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie haben doch null Ahnung vom Parlamentarismus!)

werden wir den Gesetzentwurf nicht im Wege stehen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort die Abgeordnete FriemannJennert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der uns heute zur Zweiten Lesung und Schlussabstimmung vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung gliedert sich inhaltlich in zwei Teile. Mit dem ersten Teil, sprich Artikel 1 und 2, sollen die Landesausführungsgesetze SGB IX und XII dahin gehend angepasst werden, dass auf Grundlage des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes, kurz SodEG, geleistete Zahlungen der Eingliederungshilfe und Sozialhilfeträger berücksichtigt werden. Ohne eine Änderung würden diese Aufwendungen ausschließlich bei den Landkreisen und kreisfreien Städten verbleiben. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt hier an und ermöglicht auch eine Abrechnung der Zahlungen nach dem SodEG bei der Teilistkostenerstattung sowie der Abschlagsberechnung durch das Land. Mit dem zweiten Teil, konkret dem Artikel 3 des vorliegenden Gesetzentwurfes, ist wiederum eine Änderung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes und damit die zeitliche Verschiebung der finanziellen Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung auf den 1. Januar 2022 vorgesehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte im Einzelnen noch einmal kurz auf die Hintergründe des Gesetzentwurfes eingehen:

Zum Ersten, Sie erinnern sich vielleicht noch an den Hintergrund des SodEG: Durch das Gesetz des Bundes wurde eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass soziale Dienstleister während der Corona-Pandemie Leistungen abrechnen durften, obwohl sie diese nur teilweise oder gar nicht erbringen konnten. Ziel war es, die vorhandene vielfältige Landschaft im Bereich der sozialen Dienstleister trotz Corona-Pandemie zu erhalten. Die Sozialhilfe- und Eingliederungsträger wurden zugleich verpflichtet, auch weiterhin Zahlungen in vollem Umfang an diese Dienstleister zu vergeben, obwohl vereinbarte Leistungen coronabedingt teilweise oder gar nicht erbracht werden konnten. Neben dem SodEG war dafür auch ein Erlass des Sozialministeriums sächliche Grundlage, der eine Abrechnung der Leistungen bis zu 100 Prozent ermöglichte. Mit der nun vorhandenen vorgesehenen Änderung kommt das Land auch für Zahlungen nach dem SodEG seiner Verpflichtung nach, sich gemäß der Landesausführungsgesetze SGB IX und XII an den Kosten der Sozialhilfe- und Eingliederungshilfeträger zu beteiligen.

Zweitens. Hintergrund für den zweiten Teil des Gesetzentwurfes, sprich, der Änderung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes, war eine Bitte der kommunalen Ebene. Demnach konnten coronabedingt die Voraussetzungen noch nicht so weit geschaffen werden, dass die ursprünglich zum 1. Januar 2021 beabsichtigte finanzielle Neustrukturierung der gesundheitlichen

und sozialen Beratung reibungslos umgesetzt werden könnte. Mit der nun vorgesehenen zeitlichen Verschiebung des Inkrafttretens um ein Jahr besteht ausreichend Vorbereitungszeit. Zugleich ist dadurch sichergestellt, dass das Angebot der gesundheitlichen und sozialen Beratung weiterhin gewährleistet werden kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden dem Gesetzentwurf daher zustimmen. Aus unserer Sicht werden damit gesetzliche Anpassungen vorgenommen, die aufgrund der Corona-Pandemie notwendig geworden sind. Die Stellungnahmen und Ergebnisse der Anhörungen aus dem Sozialausschuss haben diese Auffassung aus meiner Sicht ja auch unterstrichen.

Abschließend möchte ich noch auf den Änderungsantrag der Linksfraktion eingehen. Demnach soll der Landtag ja der Entschließung zustimmen und damit die Landesregierung aufgefordert werden,

zum einen eine Einigung zum Mehrbelastungsaus

gleich im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Grundlage eines Schlüssels von 75 Fällen je Mitarbeiter zu erzielen und diese bis zum 30. April 2021 rechtlich zu verankern,

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ist gut, oder?)

zweitens per Erlass Standards für die gesundheitliche

und soziale Beratung gemäß Paragraf 8 des Wohlfahrtsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern festzulegen und auf Grundlage dieser eine Zuwendungsvereinbarung zu erlassen

und drittens die verbindlichen Angaben in der Trans

parenzdatenbank gemäß Paragraf 12 des Wohlfahrtsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu erweitern, etwa zur Vergütung oder der Mittelverwendung.

Ich möchte kurz auf die einzelnen Punkte eingehen und zugleich begründen, warum wir den Änderungsantrag der Linksfraktion ablehnen werden.

Erstens. Im Rahmen der Annahme des Gesetzentwurfes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes hat der Landtag nach Änderungsanträgen von CDU und SPD der Landesregierung eine Zielstellung für die Konnexitätsverhandlungen mit auf den Weg gegeben, Fortführung der Gespräche bis Ende des ersten Quartals zunächst, eine einvernehmliche Lösung zu finden, und dann gab es ein Angebot über einen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von rund 4,29 Millionen Euro. Grundlage dafür war ein Schlüssel von 120 Fällen je Mitarbeiter.

Die Verhandlungen konnten, auch coronabedingt, noch nicht abgeschlossen werden, und natürlich spielen dabei auch die schon vor der Corona-Pandemie grundsätzlich unterschiedlichen Auffassungen zwischen Land und kommunaler Ebene eine Rolle. Das verdeutlichen ja auch die Verfassungsbeschwerden des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Hansestadt Rostock. Der aktuelle Stand stellt sich so dar, dass gemäß Vereinbarungen zwischen Land und den kommunalen Landesverbänden im November 2021 auch im Hinblick auf das Bundesteilhabegesetz eine Evaluierung der Gesamtbelastung für die Kommunen im Sozialbereich durchgeführt wird. Meine Hoffnung ist jedoch, dass sich das Land und

die kommunale Ebene bereits vorher erneut zusammensetzen und doch noch eine Einigung erzielen können.

Ihre Forderung, liebe Linksfraktion, ist jedoch abzulehnen. Zum einen mangelt es an einer Begründung und Grundlage für die Ermittlung Ihres Fallzahlschlüssels/Personalschlüssels, zum anderen ist die vorgesehene Frist schlichtweg nicht umsetzbar.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Der Abgeordnete Koplin wird das gleich begründen.)

Eine Zielsetzung des Gesetzentwurfes – zum Zweiten – ist es ja gerade, ausreichend Vorbereitungszeit zu erhalten, um auch die Zuweisungsvereinbarungen gemäß Paragraf 10 Absatz 1 Wohlfahrtsfinanzierungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zwischen Land und kommunaler Ebene abschließen zu können. Und ich bin überzeugt davon, dass hier seitens des Landes schnellstmöglich alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen und die Verhandlungen rechtzeitig abgeschlossen werden. Aus meiner Sicht können hier aus rechtlicher Sicht die Angaben, insbesondere zu Vergütungen und Gehältern, nicht verpflichtend vorgegeben werden. Insofern ist auch diese Forderung nicht umsetzbar und abzulehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat noch einmal das Wort der Abgeordnete Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich möchte ich die Gelegenheit nutzen, unseren Änderungsantrag noch mal zu begründen. Und ich bedanke mich bei Frau FriemannJennert. Sie haben sich die Mühe gemacht, zu begründen, warum Sie ihn ablehnen werden. Ich bedauere das Ergebnis Ihrer Überlegungen, aber ich finde das immer gut, wenn wir begründen können, warum wir etwas begehren oder etwas ablehnen.