Protocol of the Session on October 30, 2020

und dabei bleibt es auch.

(Andreas Butzki, SPD: Oh, der Oberkluge!)

Denkfehler: Wenn Sie sagen, Sie können das unserem Antrag nicht entnehmen, dann lesen Sie den Antrag mal! Da steht drin, dass die Rückzahlung nach den Regeln wie beim BAföG-Kredit erfolgen soll, und da sind diese ganzen Rückzahlungsvereinbarungen, die stehen im BAföG-Gesetz drin. Insofern, das kann jeder nachlesen und das sind erst mal schon deutliche Vereinfachungen. Das ist, wie gesagt, der Denkfehler.

Und der Rechenfehler: Wenn Sie sagen, es seien keine Zinsverbesserungen da – ich hatte das schon dargelegt: KfW-Kredit 4,3 Prozent, wenn ich den über zehn Semester in Anspruch nehme und dann jetzt ein Semester zinsfrei gestellt werde, dann fallen diese 4,3 Prozent für ein Semester raus, bleiben für die neun anderen Semester aber übrig, dann bin ich rechnerisch bei 3,7 bis 3,9 Prozent Rückzahlungsquote/Zinsen. Und unser Antrag Rückzahlungszins entsprechend der Inflationsrate betrifft 1,4 bis 1,7 Prozent. Dementsprechend haben alle Studenten, die diesen von uns vorgeschlagenen Kredit in Anspruch nehmen, einen rechnerischen Gewinn von 2,3 bis 2,1 Prozent Zinsen weniger zu zahlen, und das bei 650 Euro im Monat mal neun oder zehn Semester Studienzeit ist eine ganz erkleckliche Summe. Und da zu sagen, da hätte niemand einen Profit davon, ist einfach falsch.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Herr Ritter, möchten Sie eine zweite Kurzintervention anmelden?

Das geht nicht von einer Fraktion.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das geht ja nicht. Aber Herr Koplin würde gern noch reden. Wir haben noch Redezeit.)

Okay. Vielen Dank, Herr Professor Weber!

Dann deute ich jetzt die Äußerungen von Herrn Ritter so, dass Herr Koplin noch mal Redezeit beantragt hat.

Herr Koplin, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich dachte schon, ich muss jetzt sozusagen mit eingezogenem Schwanz wieder da von dannen ziehen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nein, nein, nein!)

Und mein Kollege Peter Ritter ist so gewieft in der Geschäftsordnung, dass er mich darauf hinwies, ich könnte ja noch erwidern.

Also in der Tat, wir reden ja über eine Situation, die ein halbes Jahr betrifft. Das ist ausgeführt worden von der

Ministerin, auch von den Kollegen. Und Ihr Rechenbeispiel lässt sich nur nachvollziehen, Herr Professor Dr. Weber, wenn Sie es so vortragen, wie Sie es hier gemacht haben. Die Bezugnahme, die Sie jetzt gewählt haben, hat immer eine Von-bis-Spanne gehabt. Sie haben in Ihrem Antrag – und das halte ich für unseriös – offengelassen, welche Bezugsgröße Sie für die Inflationsratenberechnung denn nun in Anwendung bringen wollen.

Und ich hatte die letzten drei verfügbaren Daten oder die letzten drei Jahre genommen, und es ist dementsprechend nicht klar, was Sie denn nun in Anwendung bringen wollen. Und wenn es Ihnen darum gegangen wäre, nun wirklich eine Unterscheidung herzustellen zwischen den Instrumenten, die gelten, und dem, was Sie sich ausgedacht haben, dann hätten Sie das auch durchgerechnet. Haushaltswahrheit, Haushaltsklarheit – das hätte Dr. Jess Ihnen dann schon in die Feder diktiert, wenn Sie das wirklich bis zu Ende gedacht hätten. Das wollte ich ganz gern noch loswerden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Koplin!

Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Professor Weber.

Liebe Landsleute! Wertes Präsidium!

Sehr geehrter Herr Koplin, noch mal: Also, Sie sitzen ja im Wirtschaftsausschuss, dann sollten Sie wissen, dass es eine gesetzliche Regelung über den Kreditrahmen von rückzuzahlenden Zinsen, jedenfalls bankrechtlich geordneten Zinsen, gibt, und danach ist natürlich immer das Jahr zugrunde zu legen, in dem man auch den Kredit in Anspruch genommen hat. Wenn also auf die Inflationsrate verwiesen wird, dann meint das das Jahr, die Inflationsrate, in der man den Kredit erhalten hat. Das ist gesetzlich geregelt, das können Sie nachlesen. Insofern erübrigt sich da Ihr Lamentieren, wir hätten den Bezugsrahmen nicht dargelegt.

Und noch mal: Auch wenn unser Kredit für dieses, wenn jemand nur für das halbe Jahr den Kredit in Anspruch nimmt nach Regelungen wie beim BAföG, dann entfällt die Hälfte der Rückzahlung von vornherein der Kreditsumme. Es kann noch mal um die Hälfte reduziert werden, wenn man zum bestimmten Prozentsatz derjenigen gehört, die ein überdurchschnittliches Staatsexamen gemacht haben, und ich kann noch mal davon die Hälfte sofort zurückzahlen. Das bedeutet, dass ich insgesamt durch diese gesamte Summierung eventuell nur 12,5 Prozent des in Anspruch genommen Kredites überhaupt zurückzahlen muss, überhaupt!

Und damit stehe ich dann mindestens gleich wie jemand, der einen Kredit zinslos erhalten hat, wenn er nur ein Semester finanziert, wobei das schon eine sehr negative Rechnung ist, denn zinslos, aber die volle Summe zurückzuzahlen oder mit Inflationsrate verzinst nur 12,5 Prozent zurückzahlen zu müssen, bleibt für die allermeisten rechnerisch immer noch ein Vorteil. Also noch mal: Einfache Mathematik – noch mal durchrechnen, nachdenken und uns im Ausschuss dann bessere Zahlen präsentieren! – Danke!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5447 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss, den Wirtschaftsausschuss und an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsantrag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5447. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5447 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD sowie den fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD, CDU und LINKEN sowie Enthaltung durch die fraktionslose Abgeordnete abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 37: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Reichskriegsflaggen verbieten, Drucksache 7/5458.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Reichskriegsflaggen verbieten – Drucksache 7/5458 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines der Argumente, was in der Debatte sicherlich gebracht wird, wird lauten, warum hat DIE LINKE den Antrag nicht zurückgezogen, der Innenminister hat doch zu Beginn dieser Woche zum Thema Reichskriegsflaggen einen Erlass erlassen. Das mit dem Erlass, das stimmt und hat mich auch sehr gefreut, dass der Innenminister eine Intention meiner Fraktion aufgreift, noch bevor wir diese hier im Hohen Haus debattiert haben, aber mit dem Erlass ist eben nicht unser Anliegen des Antrages erfüllt, das Verwenden der Reichskriegsflagge oder Reichsflaggen zu verbieten, sondern mit dem Erlass ist lediglich – auch das ist gut –, ist lediglich der Umgang klargestellt worden und die Handlungsmöglichkeiten, die Ordnungsbehörden dazu haben.

Der zweite Grund – auch das ist mir wichtig, das zu Beginn zu sagen –, dass wir den Antrag nicht zurückgezogen haben, liegt darin, dass das Thema von unserer FSJlerin bearbeitet wurde und die Rede erarbeitet worden ist. Elinor, schönen Dank dafür! Ich denke, das ist auch mal einen Beifall wert, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Marc Reinhardt, CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin!

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

Bitte?

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Die Bilder, die am 30. August dieses Jahres durch die Presse gingen, die habe ich, und sicherlich auch noch die meisten von Ihnen, sehr genau im Kopf. Rechtsextreme Reichsbürger und weitere Rassisten stürmen die Treppen vor dem Reichstagsgebäude in Berlin und schwenken dabei auch Reichskriegsflaggen – Flaggen, die von diesen Gruppen als Erkennungszeichen verwendet werden, und das schon so lange und so intensiv, dass man sie kaum noch von diesem rassistischen Gedankengut losgelöst sehen kann. Diese Bilder gingen vor mittlerweile fast zwei Monaten durch die Presse und haben das Problem in den Fokus einer breiten Öffentlichkeit gerückt. Aber auch davor wurde schon darüber debattiert, aber nicht in dieser Intensität.

Für meine Fraktion wirft dieser Vorfall die Fragen auf, warum das in dieser Weise und vor allem in diesem Ausmaß möglich war. Abgesehen vom zunehmenden Problem, das Rechtsextremismus in unserer Gesellschaft darstellt, meine ich damit, dass die Reichskriegsflagge und Reichsflaggen einfach so straflos und in der Öffentlichkeit gezeigt werden dürfen – ein Symbol, das für Rassismus, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit steht.

Auch in anderen Ländern und auf Bundesebene wurden die Stimmen derer laut, die spätestens jetzt nicht länger wollen, dass diese Nazisymbolik einfach so in der Öffentlichkeit verwendet werden darf. In Bremen und in Nordrhein-Westfalen wurde so nicht einmal einen Monat nach dem medienwirksamen Vorfall in Berlin das Thema erneut in den Fokus gestellt und das Zeigen von Reichskriegsflaggen verboten, mit all den Problemen, die sich nach diesen Verbotsregelungen ergeben haben. Auch in Bayern, Thüringen und Baden-Württemberg gibt es derartige Bestrebungen. Außerdem soll das Thema demnächst auf der Innenministerkonferenz besprochen werden. Und jetzt beschäftigen wir uns also auch hier in Mecklenburg-Vorpommern damit, und das ist auch höchste Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ein paar Worte zu unserem Antrag: Das öffentliche Zeigen einer Reichskriegsflagge/Reichsflagge stellt sich für uns als Gefahr für die öffentliche Ordnung dar, die das Zusammenleben beeinträchtigt.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Nun kann man sich natürlich …

Ja, die Antifa-Flaggen, bla, bla, bla!

(Heiterkeit bei Horst Förster, AfD – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Nun kann man sich natürlich entrüsten und fragen, wie das Zusammenleben in dieser Gesellschaft durch eine bloße Flagge beeinträchtigt werden kann. Lassen Sie mich das so ausdrücken:

(Zuruf von Holger Arppe, fraktionslos)

Ein öffentlich ausgestelltes Symbol von Rassismus, Nationalismus und Kriegstreiberei – Herr Arppe, auch Ihren Eintrag vorn in Ihrer Chatgruppe fand ich sehr interessant zu meiner Person –,