Protocol of the Session on October 30, 2020

Ihre Politik ist eine Antipolitik, ein „Es soll alles so bleiben, wie es ist“, und Sie merken nicht, dass sich die Welt um Sie herum bewegt. Ich möchte nicht platt formulieren, dass sich die Zeiten und Anforderungen geändert haben, aber können Sie gänzlich nicht nachvollziehen, dass wir in der Verantwortung stehen? Die Ressourcen sind endlich, die Treibhausgase steigen, die Pole schmelzen, die Permafrostböden tauen und der Regenwald stirbt, und da erkennen Sie nicht das öffentliche Interesse im Dienst der Sicherheit?

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Werte Damen und Herren! Historisch betrachtet leben wir trotz der andauernden Krise in einer sehr komfortablen Gesellschaft,

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

und nichtsdestotrotz beziehungsweise gerade deswegen tragen wir eine große Verantwortung, um die bisherigen Lebensverhältnisse beizubehalten. Wir wollen keine symbolischen Verträge schließen. Wir wollen alternative Konzepte gestalten, die unsere Standards sichern, nachhaltig wirtschaften, und zugleich – und das vergessen Sie schlichtweg – wollen wir eine möglichst breite Unterstützung der Zivilgesellschaft genießen. Genau deswegen fördern wir transparente Verfahren und binden die Bürgerinnen und Bürger ein.

Richtigerweise fördert das übergeordnete öffentliche Interesse eine Erleichterung bei der Durchsetzung von Bauanträgen. Dies bedeutet aber niemals gleichermaßen, dass sämtliche Regeln des politischen Miteinanders außer Kraft gesetzt werden. Eine nachhaltige Wende kann niemals ohne die breite Unterstützung aller gelingen, und dies wird diese Novelle sicherlich nicht gefährden. Wir werden weiterhin abwägen und auf Grundlage von stichhaltigen Fakten die Verfahren prüfen. Neue Antworten sind für mich keine Ökodiktatur. Und deswegen werden wir den Antrag selbstverständlich ablehnen. Und ich hoffe sehr, dass Ihre Ansichten niemals politische Bedeutung erlangen, damit wir anschließend nicht erleben müssen, ob unsere Erde in einer fünf Grad heißeren Welt existieren kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Grimm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Damit nach der gestrigen Debatte keine Zweifel aufkommen: Wir als AfD möchten die Strompreisexplosion stoppen, den Wirtschaftsstandort sichern und die EEG-Umlage abschaffen,

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos)

denn die EEG-Umlage ist unsozial, wettbewerbsverzerrend und für die deutsche Wirtschaft standortgefährdend. Als Zuschlag zum Strompreis belastet sie Senioren und Familien überproportional zum Einkommen. Einerseits wird der Ökostrom teilweise in das Ausland verschenkt, weil sich in Deutschland keine Absatzmöglichkeit findet, andererseits zahlten die Stromkunden bis zum Jahr 2019 rund 220 Milliarden Euro an Subventionen für EEGStrom. Allein in diesem Jahr werden es voraussichtlich 25 Milliarden Euro sein.

Ziel dieses Gesetzes ist es nun, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch mindestens auf 80 Prozent bis zum Jahr 2050 zu steigern. Heute, nach 20 Jahren EEG-Realität, wissen wir, dass die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung nicht verringert wurden, im Gegenteil, sie haben sich, wenn man sich die Stromkosten der deut

schen Haushalte und Unternehmen vergegenwärtigt, geradezu massiv erhöht. In Mecklenburg-Vorpommern zahlen wir aktuell nach Schleswig-Holstein und Hamburg die dritthöchsten Strompreise in Deutschland und Deutschland zahlt wiederum die höchsten der Welt, und das bei den niedrigsten Durchschnittseinkommen aller Bundesländer. Danke noch einmal dafür, liebe etablierten Parteien!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Zu dieser EEG-Realität zählt ebenso die Gefahr der Abwanderung vieler Industriebetriebe ins nahe und ferne Ausland, in dem nicht nur die Lohnkosten, sondern auch die Kosten für elektrische Energie weitaus geringer sind als in Deutschland. In Verbindung mit der Abwanderungsgefahr vieler Unternehmen aus Deutschland kann man attestieren, dass diese erste Zweckbestimmung des EEG, die steigenden volkswirtschaftlichen Kosten zu verringern, verfehlt wurde, denn gerade durch die starke Verteuerung der nationalen Stromproduktion sind zusätzliche betriebswirtschaftliche Kosten und zukünftige Ansprüche in Höhe von 500 Milliarden Euro entstanden, die von den Stromkunden bezahlt werden müssen und in der zurückliegenden Zeit bereits bezahlt wurden.

Den Anteil der erneuerbaren Energien, an der Deckung des Bruttostromverbrauches in Deutschland von aktuell 43 Prozent bis zum Jahr 2050 auf 80 Prozent zu steigern, verursacht unsinnigen Aufwand und immense zusätzliche Kosten, denn uns ist allen bewusst, dass für jede Windenergieanlage und für jedes Solarkraftwerk Reservekraftwerke einsatzbereit gehalten werden müssen, um eine stabile Energieversorgung zu garantieren. Dieses Bereithalten einer Parallelstruktur kostet Milliarden, ebenso wie die steigende Zahl von Netzeingriffen zur Laststeuerung und Stromverteilung. Mit jeder zusätzlich angeschlossenen Windenergie- und Solaranlage wird die Netzsteuerung aufwendiger, der Kostenaufwand größer und die Effizienz geringer.

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD, und Holger Arppe, fraktionslos)

Damit ist sichtbar, dass die EEG-Umlage ein Kostenmonster bleibt und ist und weiter vergrößert werden soll. Die Folge ist, dass die Elektrizität in Deutschland stetig zunehmend verteuert wird. Die EEG-Umlage ist ein Klotz am Fuß des Mittelstandes und unserer Betriebe. Die deutschen Unternehmen zahlen mit 15,6 Cent pro Kilowattstunde schon den zweithöchsten Industriestrompreis in Europa. In Frankreich werden 10 Cent, in Dänemark 7 Cent bezahlt. Die hohen Strompreise führen zu Wettbewerbsnachteilen und bedrohen Unternehmensexistenzen.

Meine Damen und Herren, so darf es nicht weitergehen! Wir sagen als AfD: Schluss damit! Und nun soll dieser gesamte Irrsinn auch noch zu einer Frage der nationalen Sicherheit erhoben werden. Damit sollen alle Türen geöffnet und dem Ökowahnsinn soll ungebremst freier Lauf gelassen werden.

(Thomas Krüger, SPD: Ökowahnsinn?! Alles klar! Wissen Sie, wie viele Arbeitsplätze dadurch in Mecklenburg-Vorpommern entstanden sind?)

Der am 23. September 2020 vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf einer Novelle des EEG 2021 ist aber keine einfache Fortschreibung bisheriger Politik,

sondern eine strategische Wende hin zu einem Frontalangriff, um erneuerbare Energien mit der Brechstange durchzusetzen und Bürger sowie Mittelstand als Selbstversorger von der Energiewirtschaft auszuschließen. Zum ersten Mal wird die Freiheit in der Anwendung erneuerbarer Energien per Gesetz direkt eingeschränkt und die demokratische Freiheit bei Anwendung und Verbrauch eigenerzeugter Sonnenenergie für die Zukunft tendenziell sogar unter Verbot gestellt. Das missachtet die demokratischen Freiheiten aus dem Grundgesetz und ist deshalb offenbar auch nicht verfassungskonform.

Im Antrag geht es hier um eine bestimmte Klausel. Wir reden hier von der Klausel zur öffentlichen Sicherheit und dem öffentlichen Interesse aus Paragraf 1 Absatz 5 EEG 2021, die neu eingefügt werden soll. Die Regel lautet: „Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“ Was genau bedeutet das nun? Bisher gab es keine ausdrückliche Einlassung des Gesetzgebers dahin gehend, dass die Errichtung von erneuerbaren Erzeugungsanlagen im öffentlichen Interesse liegt, sodass der Vorhabenträger für jeden Einzelfall besonders erläutern musste, weshalb ein solches öffentliche Interesse vorliegt. Dies kann etwa die Begründung eines Antrages auf Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit von erteilten emissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen, aber auch planerische oder ermessensgelenkte Entscheidungen von Behörden sehr erleichtern.

Die vorgesehene Regelung des Paragrafen 1 Absatz 5 EEG 2021 ist aber auch geradezu maßgeschneidert, um naturschutzrechtliche Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die den Vorhaben bisher im Wege standen. Das gilt insbesondere für den Vogelschutz und das in Paragraf 45 Absatz 7 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz geregelte Tötungsverbot. Auffällig ist auch, dass die europäische FFHRichtlinie in ihrem Artikel 16 für Ausnahmen von den Tötungsverboten – die heißen da Zugriffsverbote – beide Voraussetzungsvarianten, nämlich öffentliches Interesse und öffentliche Sicherheit, vorsieht, während sich die EU-Vogelschutzrichtlinie in ihrem Artikel 9 auf die Voraussetzung des Interesses der öffentlichen Sicherheit beschränkt.

Die vorgesehene Regelung erleichtert also deutlich europarechtlich vorgegebene Voraussetzungen für Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten, soweit die Tötung von Vögeln durch Windenergieanlagen nicht ausgeschlossen werden kann.

(Beifall Horst Förster, AfD)

In den Medien wurde mit Recht davon gesprochen, es handelt sich hier um die Lizenz zum Töten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Die vorgesehene Regelung ist zudem offenbar so gewählt, weil bei allen Entscheidungen der Verwaltung mit Abwägungs- und Ermessensspielraum oder solchen, die tatbestandlich öffentliches Interesse oder öffentliche Sicherheit erfordern, zukünftig Erneuerbare-EnergienAnlagen durch gesetzgeberische Entscheidung privilegiert sein werden.

(Beifall Horst Förster, AfD)

Bei Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau von Bioenergie, Wind- und Solarkraft könnte der Verweis auf öffentliche Sicherheit Abwägungsentscheidungen der Gerichte daher massiv beeinflussen.

(Beifall Horst Förster, AfD)

Fraglich ist überdies, ob vor diesem Hintergrund etwa auch noch Flächen für die Errichtung von Windrädern und Fotovoltaik-Freiflächenanlagen nunmehr auch noch enteignet werden können.

Das Ziel ist klar erkennbar: Stromerzeuger können bei Bauprojekten künftig schneller durchs Genehmigungsverfahren kommen. Damit werden die erneuerbaren Energien bei künftigen Abwägungsentscheidungen in Genehmigungs- und Gerichtsverfahren deutlich gestärkt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Ja, vielleicht ist das ja gewollt.)

Bei der Errichtung von Windkraftanlagen stehen nun die Interessen der Ökostrombranche künftig mindestens auf Augenhöhe mit den Belangen des Artenschutzes für bedrohte Vogelarten, und das zeigt doch die ganze Verlogenheit dieses Ökowahns.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Vielleicht haben Sie die falschen Schlussfolgerungen gezogen?!)

Mit dieser quasi Notverordnung soll klargestellt werden, dass der Windindustrie künftig ein rechtlicher Vorrang gegenüber dem Natur- und Umweltschutz und den Belangen der Bürger eingeräumt werden soll.

(Thomas Krüger, SPD: Das ist nicht wahr!)

Ja, ist klar, dass Sie das bestreiten, Herr Krüger.

(Thomas Krüger, SPD: Das tue ich.)

Dies verleiht dem neuen EEG-Paragrafen aber geradezu die Anmutung einer Notverordnung.

Meine Damen und Herren, wir von der Alternative für Deutschland sagen ganz klar Nein dazu und werden deshalb auch für den Antrag stimmen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Ja, aber wo sind Ihre Alternativen? Wo sind denn die?)

Weil ich noch etwas Zeit hier sehe, möchte ich Ihnen noch etwas mit auf den Weg geben.

(Thomas Krüger, SPD: Jetzt höre ich aufmerksam zu.)

Es wird einmal eine Zeit kommen,

(Thomas Krüger, SPD: Oh Gott!)

da werden die Historiker aufschreiben,

(Thomas Krüger, SPD: Ja.)

es gab da mal eine Epoche, da haben die Politiker