Jetzt wieder fröhlich: „Digitaler Aufbruch mit Bodenhaftung“ hat der Kollege gerade gesagt. Was ist denn ein „digitaler Aufbruch mit Bodenhaftung“?
Das würde ich doch ganz gerne mal ausdiskutiert wissen. Also der digitale Aufbruch mit Bodenhaftung, das ist schön.
Also den digitalen Aufbruch wollen wir, glaube ich, alle. Und dass man auch darüber reden muss, welche Vor- und Nachteile Digitalisierung hat und was das mit uns macht und mit der Arbeitswelt und mit unserer Gesundheit und der permanenten Zurverfügungstehung, ich glaube, da sind wir uns alle einig.
Im Zusammenhang mit dem OZG „digitalen Aufbruch mit Bodenhaftung“ zu verwenden, finde ich nicht ganz passend. Ich glaube, wir sind uns alle einig, wie wichtig das Onlinezugangsgesetz ist. Und ich glaube, dass auch die Pandemie spätestens uns allen noch einmal gezeigt hat, wie elementar eine digitalisierte Verwaltung ist inzwischen, wie wesentlich digitale Verwaltungsabläufe sind und natürlich vor allem die Dienstleistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner.
Der Landesrechnungshof hat im Zuge seines neuesten Berichtes zahlreiche Risiken aufgelistet, die eine fristgerechte Umsetzung des OZG bezweifeln lassen. Das mag vielleicht die Bodenhaftung sein, von der der Kollege sprach. Da muss man aber ganz klar sagen, dass der Landesrechnungshof da wenig zimperlich war. Und der Bericht las sich auch nicht besonders lustig und der Vortrag im zuständigen Fachausschuss war es auch nicht, denn zahlreiche Risiken wurden hier benannt, etliche Grundvoraussetzungen würden nach wie vor fehlen, und das schon seit langer Zeit. Ganz klar der Vorwurf, die Landesregierung habe hier viel zu viel Zeit verloren und würde auch hinterherhinken. Auch die Anzuhörenden im Gesetzgebungsverfahren wiesen uns mehrfach darauf hin, dass noch bei Weitem nicht alles Gold ist, was glänzt.
Ich fasse nur kurz zusammen: Die Kommunen müssen besser beteiligt werden. Die Formen der Zusammenarbeit müssen ganz dringend optimiert werden. Gemeinsame Ziele fehlen. Das MV-Serviceportal habe noch nicht die Attraktivität und qualitativ notwendigen Komponenten – Komponenten, ein ganz wesentlicher Punkt. Es fehlen jede Menge Komponenten, einzelne erfüllen auch immer noch nicht den notwendigen Stand der Technik, Fehler würden nicht korrigiert werden. Vor Ort mangele es an Ressourcen und an finanziellen Mitteln. Weiterbildungen des Personals fänden viel zu zögerlich statt, und dazu geselle sich hier und da auch noch eine sehr zurückhaltende Einstellung zum Thema Digitalisierung, weil auch das ist Realität, dass es ja viele Kolleginnen und Kollegen auch in der öffentlichen Verwaltung gibt, die sich damit überfordert sehen und auch nicht so motiviert sind, jetzt die Verwaltungsvorgänge, die die letzten 30 Jahre gut funktioniert haben, in irgendeiner Form zu digitalisieren. Auch das ist ein dickes Brett, auch da braucht es viel Einfühlungsvermögen und Gespräche und vernünftige Weiterbildungen. Und natürlich müssen die Verwaltungsprozesse, die jetzt vor Ort stattfinden und digitalisiert werden, auch noch optimiert werden, denn nur einen optimierten Prozess, den sollte man auch digitalisieren.
Ein besonders kritisches Fazit der Anzuhörenden stellt fest, ich zitiere: „Die große Chance eines Portals in Mecklenburg-Vorpommern ist fast gänzlich vertan.“ Also wenn jemand zu dem Schluss kommt, dass der Zug im Prinzip fast abgefahren ist, weil wir so sehr hinterhertrödeln, dass wir die Ziele nicht erreichen und man das Thema MV-Serviceportal hätte ganz anders anfassen müssen, da kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein und darüber diskutieren, aber das hier mehr oder weniger unter den Tisch fallen zu lassen, finde ich
dann schon ein bisschen unangebracht. Da hätte ich mir eine andere Reaktion der Landesregierung gewünscht.
Die aufgeworfenen Probleme jetzt hier kleinzureden, wird uns nicht voranbringen. Deshalb haben wir unsere Kernforderungen auch mit einem Entschließungsantrag noch mal vorgelegt. Der Kollege Albrecht hat den Antrag ja freundlicherweise nahezu vorgelesen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut hat er das gemacht! Sehr gut hat er das gemacht! – Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)
Das heißt, das muss ich hier auch nicht noch mal wiederholen. Allerdings, ganz klar noch mal mein Appell: Die digitale Agenda ist keine Strategie.
Eine Digitalisierungsstrategie sieht anders aus. Man kann sich über die digitale Agenda lange unterhalten. Was steht drin, was müsste noch drinstehen? Jetzt hat der Nachtragshaushalt in vielen wichtigen Bereichen natürlich auch noch mal nachgesetzt, gar keine Frage. Aber eine Strategie, mit der wir vor vielen Jahren hätten schon anfangen müssen, sieht nun mal anders aus. Da werden verschiedene Bereiche des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens, des wirtschaftlichen Lebens definiert. Man entscheidet sich ganz klar für Schwerpunkte, weil, ja, auch da sind wir uns ja einig, dass Digitalisierungsprozesse sehr, sehr kostenintensiv sind, und zwar auch für eine lange Zeit. Bevor Sie vielleicht irgendwann mal Geld sparen, kostet Digitalisierung erst mal sehr viel Geld, sowohl die Technik an sich, das heißt, die Infrastruktur, als auch natürlich das Personal, das dann für die Digitalisierung auch gebraucht wird. Das ist ja auch ein Thema, das wir regelmäßig mit den Hochschulen haben. Eine Strategie hätte hier Schwerpunkte setzen müssen im Bereich Bildung, Verwaltung und natürlich auch Wirtschaft. Die digitale Agenda ist und bleibt für uns da keine Antwort.
Dazu der zweite große Komplex, die Kommunen. Herr Minister hat ja auch im Ausschuss und auch während der Anhörung natürlich immer wieder auch versucht zu schildern, wie schwierig mitunter die Abstimmungsprozesse mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern sind. Und da haben wir es ja auch nicht mit einer homogenen Masse zu tun. Wenn wir sagen, die Kommunen, heißt das ja nicht, dass sie sich alle einig sind, sondern natürlich gibt es da auch unterschiedliche Auffassungen, unterschiedliche Herangehensweisen. Das befreit uns aber natürlich nicht davon, sie mitzunehmen, ihre Sorgen ernst zu nehmen, gerade in Bezug auf die Finanzierung der Digitalisierung. Das ist ja der ganz entscheidende Punkt. Welche Leistungen, welche Komponenten werden uns zur Verfügung gestellt? Was müssen wir selbst machen? Wie teuer ist das und wer unterstützt uns auch organisatorisch bei der Umsetzung? Diese Fragen bleiben auch jetzt noch offen und die werden uns auch ganz sicher die nächsten Monate und Jahre noch intensiv begleiten.
Im zuständigen Fachausschuss haben Sie unsere Entschließung bedauerlicherweise abgelehnt mit der Begründung, die Punkte befänden sich schon in der Umsetzung oder seien unnötig. Ganz offensichtlich werden Sie dieses Votum hier wiederholen. Aus unserer Sicht ein falsches Signal an die Kommunen, die sich, wie gesagt, nach wie vor auch überfordert sehen mit den Herausforderungen der Digitalisierung. Bedauerlich!
Wir bleiben dran. Spätestens beim nächsten Mal, wenn es wieder um Digitalisierung geht, werden wir uns dazu weiter miteinander auseinandersetzen. Und da wünsche ich mir natürlich fortlaufend auch über den Ausschuss eine Einbindung der kommunalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, wenn es um Digitalisierung geht. Jetzt erst recht! – Vielen Dank!
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes MecklenburgVorpommern auf Drucksache 7/4879. Der Energieausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/5475 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Energieausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Energieausschusses einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Energieausschusses auf Drucksache 7/5475 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Energieausschusses auf Drucksache 7/5475 ebenfalls einstimmig angenommen.
An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5500 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Melden! – Heiterkeit und Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU: Nein, nein! – Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Manchmal klappts!)
Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5500 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und die fraktionslose Abgeordnete,
Gegenstimmen der Fraktionen von SPD und CDU und Stimmenthaltung – war Stimmenthaltung? –, Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land MecklenburgVorpommern, auf Drucksache 7/5261.
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz – SchulG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/5261 –
In der 95. Sitzung des Landtages am 26. August 2020 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so und ich eröffne die Aussprache.
Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich fasse unseren Gesetzentwurf noch einmal kurz zusammen: Wir wollen, dass die Beförderung der Schüler zu ihren Schulen generell kostenfrei wird, unabhängig davon, ob sie die örtlich zuständigen oder andere Schulen besuchen. Zur Begründung dieser Forderung machen wir geltend, dass es eine Vielzahl von Fällen gibt, in denen es sinnvoller ist, die Kinder auf eine örtlich nicht zuständige Schule zu schicken.
haltlichen Angebote – also des Fächer- und AGAngebotes – den Interessen und Begabungen des Kindes besser entspricht,
örtlich nicht zuständigen Schule sind und die Kinder den Wunsch haben, gemeinsam dieselbe Schule zu besuchen (Bei freien Schulen kann es in diesen Fällen dann auch noch einen Geschwisterrabatt ge- ben.),