sichts ihres guten Rufs die unzuständige Schule eine bessere Leistungsentwicklung des Kindes erwarten lässt.
Im Einzelfall kann es allerlei weitere Gründe geben, zum Beispiel, wenn Eltern in Trennung leben. Im Interesse unserer Kinder sollten wir alle diese Gründe ernst nehmen. Die jetzige Regelung des Schulgesetzes in Paragraf 113 ist zu inflexibel und pauschal. Zwar gestattet Paragraf 46 gewisse Ausnahmen, doch ist dies nur eine Kannbestimmung, deren Anwendung mit erheblichem bürokratischen Aufwand sowohl für die Eltern als auch für die Behörden verbunden ist.
Lassen Sie mich auf die Gegenargumente gegen unseren Schulgesetzänderungsantrag eingehen: Da ist zum einen der Einwand der Bildungsministerin, dass dann alle Eltern mit ihren Steuergeldern dafür aufkommen müssten, wenn Einzelne eine andere als die örtlich zuständige Schule wählen. Mit diesem Argument ließen sich freilich jegliche Vergünstigung, Subventionen und alle weiteren staatlichen Förderungen kritisieren, die Einzelne in Anspruch nehmen, und als ungerecht ablehnen, weil alle dafür bezahlen müssen, zumal wir uns beim kostenfreien Azubi-Ticket anscheinend ja alle einig sind. Hier geht es nun aber um das hohe Gut der Bildung unserer Kinder und damit um deren und unseren künftigen Wohlstand.
Und die Mehrkosten sind vergleichsweise gering. Einige Landkreise und die kreisfreien Städte beteiligen sich ja bereits teilweise oder ganz an den Schülerbeförderungskosten zu örtlich nicht zuständigen Schulen und erkennen damit die Berechtigung unserer Forderung an. Damit entsteht nun aber innerhalb unseres Bundeslandes eine Ungleichbehandlung der Familienförderung. Da die Schülerbeförderung – für unsere eigenen Schüler, Frau Oldenburg, und nur um die geht es – laut Schulgesetz Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist, diese aber zu keiner einheitlichen und für alle Eltern befriedigenden Lösung gekommen sind, ist es Aufgabe des Landes, das Schulgesetz entsprechend zu ändern.
Ein weiteres Gegenargument gegen unseren Gesetzentwurf besteht nun darin, dass das gegenwärtige System der Schülerbeförderung gut organisiert sei, will sagen, dass die Beförderung zu örtlich nicht zuständigen Schulen schwieriger zu organisieren und kostspieliger ist. Dagegen ist einzuwenden, dass immerhin 17,5 Prozent aller Schüler aus M-V im letzten Schuljahr eine örtlich nicht zuständige Schule besuchten, den Schulweg also irgendwie bewältigen konnten, sei es durch Mitnutzung der öffentlichen Schülerbeförderung, durch den ÖPNV, das Auto der Eltern oder mit dem Fahrrad.
Ein weiterer Kritikpunkt war die Höhe der durch unseren Gesetzentwurf entstehenden Mehrkosten von schätzungsweise etwa 7 Millionen Euro. Diese müsste aufgrund der Konnexität das Land tragen. Betrachtet man allerdings die für die Schulen verwendeten Gesamtausgaben und erst recht die Größenordnung des heute diskutierten Nachtragshaushaltes, so erscheint diese Summe als gar nicht mehr so hoch, zumal angesichts des Nutzens. Und dieser Nutzen besteht ja auch darin, dass sozial schwächere Familien nicht mehr wegen zu hoher
Fahrtkosten auf die Wahl einer Schule verzichten müssen, die ihrem Kind günstigere Entwicklungschancen bietet.
Überdies ließen sich die Kosten im Rahmen eines Verkehrsverbundes M-V deutlich senken. Aber die Regierungsfraktionen waren ja nicht einmal bereit, unseren Antrag auf Prüfung dieser Möglichkeiten in den zuständigen Ausschuss zu überweisen.
Zurzeit legen die Schülerbeförderungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte viel zu große Mindestentfernungen von zwei beziehungsweise vier Kilometern fest. Die zwei Kilometer gelten bis Klasse 6, die vier Kilometer ab Klasse 7. Der Verkehrsverbund könnte mit einem einheitlichen Ticket den ganzen Schulweg abdecken.
Absurd ist das gegen unseren jetzigen Gesetzentwurf eingebrachte Argument, bei Übernahme der Beförderungskosten würden Eltern ihre Kinder womöglich auf sehr weit entfernte Schulen, vielleicht gar in entfernte Bundesländer schicken. Fast jeder ist doch zuallererst daran interessiert, den Schulweg möglichst kurz zu halten, auch im Interesse der Kinder, ihn schon gar nicht über mehrere Stunden auszudehnen. Wenn es wohlbegründete Einzelfälle von extrem langen Schulwegen geben sollte, so ist dies die Ausnahme und nicht die Regel. Bei der Einbringung unseres Gesetzentwurfes haben mehrere Redner so getan, als wollten wir die Ausnahme zur Regel machen. Es müssen schon sehr ernst zu nehmende Gründe vorliegen, die Eltern dazu bewegen, ihre Kinder zu einer weiter entfernten Schule zu schicken. Hinzu kommt, dass die begrenzten Aufnahmekapazitäten der Schulen das Ausweichen auf örtlich unzuständige Schulen deutlich einschränken.
Im Interesse der Bildung unserer Kinder bitten wir um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Schülerbeförderung ist in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern natürlich eine große Herausforderung. Wir hatten es ja schon in der letzten Lesung behandelt, die Verantwortung liegt bei den Landkreisen und bei den kreisfreien Städten, und die nehmen auch diese Aufgabe sehr, sehr
ernst und erlassen entsprechende Satzungen und organisieren die Schülerbeförderung in den jeweiligen Kreisen. Kleinere und größere Probleme werden in der Regel schnell gelöst. Das kann ich aus eigenem Erfahren so sagen. Und die Hygienebestimmungen werden jetzt unter diesen besonderen Pandemiebedingungen überwiegend gut eingehalten.
Und jetzt liegt uns die Schulgesetzänderung der AfD zur Schülerbeförderung vor, und zwar in Zweiter Lesung. Auf die aktuelle Situation wird überhaupt nicht eingegangen – ohne Mund-und-Nasen-Schutz in jede Schule, egal wie weit. Und in der Ersten Lesung habe ich ja schon die SPD-Meinung bereits dargelegt und bin auf die verschiedensten Punkte eingegangen. Daran hat sich auch bis heute nichts geändert, denn auch am Entwurf der AfD hat sich nichts geändert. Nein, die AfD will eine Debatte führen, sich mal wieder ins Gespräch bringen.
Und sollten wir jetzt dieser AfD-Schulgesetzänderung zustimmen, was würde passieren? Nach jetzigen Schätzungen sind es ungefähr 7 Millionen Euro. Das würde das alles kosten. Und wir haben ja heute schon vom großen Sparwillen beim Nachtragshaushalt der AfD gehört, und das trifft ja gar nicht dann zu bei diesem Antrag. Und da fragt man sich natürlich, wer soll für diese Mehrkosten aufkommen. Die Landkreise sagen in dem Falle zu Recht konnex, und das Land würde in der Pflicht sein.
Und wenn wir mal schauen, was wir in dieser Legislaturperiode schon alles auf den Weg gebracht haben, ich will das heute ruhig mal wiederholen: beitragsfreie Kita, die größte Ersparnis der Eltern in diesem Land seit der Wende, den Theaterfrieden haben wir in dieser Legislatur im Land wiederhergestellt, das größte Schulbauförderprogramm in unserem Land auf den Weg gebracht und das 200-Millionen-Euro-Schulpaket ebenfalls, Pakt für innere Sicherheit organisiert, das große Feuerwehrprogramm aufgestellt, die Kofinanzierung der Bundesmittel für die Digitalisierung gesichert, das Finanzausgleichsgesetz auf den Weg gebracht und vieles mehr. Und dazu kommt jetzt, haben wir heute Vormittag lange diskutiert, dieser 2,8-Milliarden- oder in dem Falle 2,1-MilliardenNachtragshaushalt für unser Land.
Diese Gesetzesänderung würde nur viel Geld kosten, würde für Unfrieden bei den Schulträgern und Schulentwicklungsplanern sorgen, das Schulnetz gefährden und damit womöglich dann auch noch weitere Schulwege für Schülerinnen und Schüler bedeuten. Und ich sage wirklich hier noch mal: erst überlegen, Fachleute zurate ziehen, dann müssten Sie selbst andere Schlüsse ziehen. Wir lehnen auch in der Zweiten Lesung diesen Gesetzentwurf ab. – Danke!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir können tatsächlich keinem einzigen Antrag von Ihnen und auch keinem Gesetzentwurf von Ihnen im Bildungsbereich zustimmen, egal, was Sie beantragen. Liegt es daran, dass Sie sich
zu wenig bemühen? Oder aber liegt es daran, dass Sie immer das wollen, was kein anderer will, was keiner braucht und was keinem nutzt? Sie sind nämlich wirklich nicht für die Belange der Schülerinnen und Schüler unterwegs, erst recht nicht für die Lehrkräfte, für die Eltern und auch nicht für die Schulträger. Sie sind so für Ihre kruden Gedanken mutterseelenalleine unterwegs.
Aber das Allerallerschlimmste bei Ihren Anträgen ist, dass Sie zum Beispiel auch die Gesundheit der an Schulen Tätigen aufs Spiel setzen, wenn Sie zum Beispiel dazu aufrufen, alles zu unternehmen, um krank zu werden. Sie möchten die Maskenpflicht abschaffen in den Pausen, Sie beantragen, dass alle Schutzmaßnahmen an den Schulen aufgehoben werden, in deren Einzugsbereich gerade mal kein Corona-Fall existiert. Sie beantragen Deutschkurse für ausländische Kinder, weil sie aus anderen Ländern kommen, aber teilweise über mehr Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen als manch anderer. Sie wollen ganz Mecklenburg-Vorpommern zum Schuleinzugsbereich erklären mit diesem Gesetzentwurf und alle Schulen zur örtlich zuständigen Schule. Somit wäre Schulentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt nicht mehr möglich.
Und was Sie eben gesagt haben, Herr Schneider, die Mindestentfernungen wollen Sie abschaffen – nicht mit diesem Gesetzentwurf. Die Mindestentfernungen stehen nicht im Schulgesetz, sondern werden in den Schülerbeförderungssatzungen geregelt. Und das kann man in den Kreisen ändern, und zwar ohne dann das Schulgesetz anzufassen. Wir können all Ihren Anträgen und damit auch diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen – lassen Sie es mich vorsichtig ausdrücken –, weil Sie auch im Bereich der Bildung im Blindflug unterwegs sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich haben meine Vorredner alles Wesentliche gesagt. Wir haben gehört, an dem Gesetzentwurf gibt es keine qualitativen Verbesserungen. Wäre sicherlich auch schwer möglich gewesen. Herr Schneider ist hier auf ein paar Punkte eingegangen. Er redet ja bestimmt gleich noch mal. Deshalb will ich auch unsere zwei größten Kritikpunkte noch mal ihm mit auf den Weg geben. Vielleicht sagt er dazu auch noch mal was.
Wenn durch einen Gesetzentwurf dem Land Kosten entstehen, ist zwingend eine Deckungsquelle zu benennen – wir haben ja gehört, circa 7 Millionen –, das haben Sie bisher unterlassen oder nicht getan. Das könnten Sie ja noch nachholen. Und auf das zweite Argument ist ja Frau Oldenburg eingegangen. Quasi ist das ganze Land Schuleinzugsbereich. Sie definieren das überhaupt nicht. Und am Ende wäre es dann ja auch so, wir bezahlen, wenn jetzt ein Schüler aus Boizenburg nach Penkun will, oder umgekehrt müssten wir das ja auch bezahlen.
Insofern ist das qualitativ ein sehr schlechter Gesetzentwurf, neben den ganzen anderen Problemen, die Herr Butzki und Frau Oldenburg noch benannt haben. Deshalb kommen auch wir, das wird Sie nicht wundern, auch nach erneuter Prüfung zu keiner anderen Einschätzung
(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Na wenn ihr bloß einen Redebeitrag angemeldet habt!)