Protocol of the Session on October 28, 2020

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Weber.

Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Auch ich kann das ganz kurz machen: ein Mammutwerk über 160 Seiten zum Datenschutz im Justizvollzug. Unser Anliegen galt aber weniger den Tätern, unser Anliegen galt dem Datenschutz für die Opferseite. Da hatten wir auch einen Änderungsantrag eingebracht, der von den Koalitionären aufgegriffen und umgesetzt wurde, sodass unser Anliegen damit in dem umfangreichen Änderungsantrag der Koalitionäre aufgegangen ist. Wir werden dem Gesetz zustimmen und danken für die kooperative Zusammenarbeit im Ausschuss.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt noch einmal das Wort der Abgeordnete da Cunha.

(Andreas Butzki, SPD: Musst ja immer hin- und herlaufen hier, was?! Musst das mit den Änderungsanträgen noch mal richtigstellen.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Selbstverständlich möchte ich auch im Namen meiner Fraktion zum Entwurf des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes gerne noch ein paar Worte verlieren. Ich werde mich auch kurzfassen, wobei ich bereits vorwegnehmen kann, dass wir natürlich selbstredend der Beschlussempfehlung zustimmen werden.

Die seit dem Mai 2018 geltende europäische Datenschutz-Grundverordnung hat unsere Sicherheit in verschiedenen Bereichen prägend verändert. Es ist auch nicht verwunderlich, dass eine solche einschneidende Veränderung zur Verunsicherung geführt hat. Nichtsdestotrotz sollte mittlerweile eine Art Gewöhnung eingetreten sein, sodass die Datenschutz-Grundverordnung auch kein Fremdwort mehr ist. Und so, wie die Verordnung unsere Lebensqualität tangiert, müssen gleichermaßen auch die nationalen Regelungen in einheitliches Recht geformt werden.

Wir haben in den vergangenen über zwei Jahren gemerkt, dass einheitliche europäische Regelungen den Datenschutz großflächig vereinfachen und teilweise schon heute bürokratische Hürden drastisch reduzieren. Wir vereinfachen die Verbindlichkeiten, aber nicht nur für Unternehmen, sondern gleichermaßen für die Institutionen und somit folgend auch immer für die Bürgerinnen und

Bürger, Verbraucherinnen und Verbraucher. Gleichwohl hat uns die Europäische Union unmittelbar mit der Aufgabe betraut, die jeweiligen nationalen Datenschutzgesetze anzupassen. Die Überführung der bisherigen datenschutzrechtlichen Standards in ein neues eigenständiges Justizvollzugsdatenschutzgesetz bei gleichzeitiger Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/680 entspricht den Bestrebungen des überwiegenden Teils der Bundesländer, die ebenfalls eigene Justizvollzugsdatenschutzgesetze auf der Grundlage eines Musterentwurfs der Länder beabsichtigen oder bereits umgesetzt haben.

Demzufolge ist die heute nun hoffentlich abschließende Änderung des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes in der Vorlage des Ausschusses eine logische Konsequenz. Das Gesetz verknüpft zukünftig alle wichtigen Regularien. Die Gesetzgebung führt zu mehr Sicherheit und Übersichtlichkeit. Wir schützen im richtigen Maß die Informationen und statten unsere Anstalten mit handlungsfähigen Rechtsinstrumenten aus. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft es, das Straf-, das Jugendstraf-, das Untersuchungshaftvollzugsgesetz und die Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung sowie den Jugendarrest in einer zeitgemäßen, transparenten Form an das europäische Recht anzupassen.

Wir mussten lediglich, wie bereits erwähnt, ein paar Änderungen in Bezug auf die zusätzliche Absicherung des Opferschutzes zur Akteneinsicht und einige weitere ergänzen, die in großem Maße – deswegen mein herzlicher Dank an die ExpertInnen – von diesen vorgeschlagen und aufgegriffen wurden. Ich bin mir bewusst, dass aus dem Beschluss des Gesetzes höhere Anforderungen, beispielsweise in der Protokollierung der elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten und so weiter, resultieren. Ich hoffe sehr, dass demnach bald genauere Bezifferungen vorliegen, gehe aber fest von einer tragbaren Umsetzung aus. Die Realisierung sollte aus den vorhandenen Mitteln zweifelsohne gelingen.

Ich möchte mich an dieser Stelle außerdem für das kollegiale Miteinander im Ausschuss bedanken. In meiner Wahrnehmung steht einer Annahme des Entwurfes nichts entgegen, sodass ich dafür plädieren möchte, dem heutigen Entwurf zuzustimmen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort die Abgeordnete Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir bereden heute den Gesetzentwurf zum Justizvollzugsdatenschutzgesetz in Zweiter Lesung. Zu den inhaltlichen Dingen möchte ich gar nicht mehr so viel sagen. Der Ausschussvorsitzende Herr da Cunha hat die Hintergründe des Gesetzentwurfes zutreffend vorgetragen, ebenso, warum der Rechtsausschuss an der einen oder anderen Stelle Nachbesserungen vorgenommen hat.

Ich möchte aber diese Situation hier nicht verpassen, um noch einige Worte zum Verfahren zu verlieren. Der Ausschussvorsitzende hat das Verfahren gelobt und wie es dann zustande kam, dass die SPD- und CDU-Fraktion gemeinsam Änderungsanträge vorgenommen haben. Das ist letztendlich im Ergebnis auch richtig, allerdings

sollte man nicht verschweigen, dass der Anfang ein wenig holprig war, als es losging. Und zwar hatte unsere Fraktion einen Antrag auf Anhörung im Rechtsausschuss zu diesem neuen Gesetz, wie Herr da Cunha ja zutreffenderweise selber gesagt hat, gestellt, und SPD und CDU hatten dieses Anhörungsbegehren abgelehnt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: So, so, so, so!)

Und auch heute nach der langen Zeit verstehe ich einfach nicht, warum man diesen Gesetzentwurf, die Anhörung dazu abgelehnt hat. Erst durch einen Hinweis des Sekretariates wurde dann glücklicherweise der Anhörungsantrag meiner Fraktion angenommen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wenn eine Fraktion eine Anhörung beantragt, dann ist...)

Und aufgrund dessen wurden dann auch verschiedene Änderungen aufgenommen. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle noch mal ganz herzlich bedanken bei den Anzuhörenden, die hier waren und uns vor einigen Dingen gewarnt hatten, sowohl der Datenschutzbeauftragte als auch Rechtsanwälte et cetera.

Diese Änderungsanträge wurden dann vom Justizministerium noch mal eingebracht in den Landtag, obwohl sie gar nicht mehr Herr oder Herrin der Verfahren waren. Deshalb auch noch mal einen großen Dank an das Justizministerium für die gute kollegiale Zusammenarbeit.

(Beifall Peter Ritter, DIE LINKE)

Im Entwurf wurden dann auch diese Änderungsanträge des Justizministeriums durch SPD und CDU übernommen. Da sie inhaltlich gleich waren mit den Änderungsanträgen, die wir dazu eingebracht hatten, stimmen wir natürlich insgesamt diesem Gesetzentwurf zu.

Und ich kann an uns alle nur noch mal appellieren, wenn so ein umfangreiches neues Gesetz, wie wir alle festgestellt haben, den Landtag betritt, dann sollten wir uns die Zeit nehmen, um für diesen auch – egal, wie schwierig vielleicht der Titel klingen mag – eine Anhörung mit den Experten durchzuführen, weil wie wir hier beispielsweise gesehen haben, sind Änderungen im Sinne der Opfer, im Sinne der Straftäter dringend notwendig gewesen. Insofern, mit den vorgeschlagenen Änderungen wird meine Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen, und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sowie zur Änderung weiterer Gesetze des Justizvollzuges auf Drucksache 7/4801(neu). Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/5479 anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/5479 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/5479 ebenfalls einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes MecklenburgVorpommern, auf Drucksache 7/4879, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung auf Drucksache 7/5475. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5500 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4879 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung (8. Ausschuss) – Drucksache 7/5475 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 7/5500 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Energieausschusses. Bitte schön, Herr Albrecht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4879 zielt im Wesentlichen darauf ab, das E-Government-Gesetz des Landes einerseits an die Änderungen des rechtlichen Rahmens auf der europäischen sowie der Bundesebene anzupassen und andererseits darauf, die technischen Entwicklungen in den vergangenen Jahren zu berücksichtigen. Hier sind insbesondere die europäischen Richtlinien über die elektronische Rechnungstellung bei öffentlichen Aufträgen sowie des Onlinezugangsgesetzes auf Bundesebene aufzuführen. Ich erspare mir an dieser Stelle, auf die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Änderungen im Einzelnen einzugehen. Diese finden Sie aufgelistet auf der Seite 2 der Beschlussempfehlung.

Meine Damen und Herren, der Landtag hatte den Gesetzentwurf im Mai dieses Jahres federführend an den Energieausschuss sowie mitberatend an den Innen- und Europaausschuss, den Rechtsausschuss sowie den Bildungsausschuss überwiesen. Sämtliche Mitbe

rater haben in ihren Stellungnahmen die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. Die nachträgliche Verhältnismäßigkeitsprüfung von möglichen berufsreglementierenden Auswirkungen gemäß der Landesverordnung hatte zu keinem negativen Prüfergebnis geführt.

Hinsichtlich der inhaltlichen Befassung hatte der Energieausschuss im August eine öffentliche Anhörung durchgeführt, an der als Sachverständigeninstitutionen der Zweckverband Elektronische Verwaltung, der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, der Arbeitskreis der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Mecklenburg-Vorpommern, das Amt für Digitalisierung und IT der Hansestadt Rostock sowie die kommunalen Spitzenverbände teilgenommen. Die Kommunalservice Mecklenburg sowie der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände hatten unaufgefordert schriftliche Stellungnahmen eingereicht.

Der Agrarausschuss hatte den Energieausschuss ergänzend gebeten zu prüfen, inwieweit für Jagdgenossenschaften und Wildschadenskassen sowie für die Wasser- und Bodenverbände Befreiung von der Anwendungspflicht des Gesetzes ermöglicht werden kann.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, die inhaltlichen Änderungen des Gesetzentwurfes beruhen im Wesentlichen auf den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung, über die sich der Ausschuss einstimmig verständigt hat. Grundsätzlich hatten fast alle Sachverständigeninstitutionen die Novellierung des E-Government-Gesetzes begrüßt. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere die Befristung von Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes gemäß Paragraf 1 befürwortet, weil das zwingende Erfordernis besteht, die Landesregelungen an die Umsetzungsfristen des Onlinezugangsgesetzes auf Bundesebene bis zum 31. Dezember 2022 anzupassen. Gleichwohl hatte sich der Arbeitskreis der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden dafür ausgesprochen, die Jagdgenossenschaften vom Anwendungsbereich des Gesetzes auszunehmen, weil deren öffentliche Verwaltungsleistung vergleichsweise sehr gering sei.

Ebenso uneingeschränkt haben sich die Sachverständigeninstitutionen für die elektronische Rechnungslegung in Paragraf 4 sowie für die Einführung einer Experimentierklausel gemäß Paragraf 17a ausgesprochen, die es ermöglicht, in einem Übergangszeitraum spezifische Lösungen und Anpassungen zu erproben, um externe und interne Verwaltungsabläufe zu optimieren. Auch die Schaffung einer zentralen IT-Serviceplattform als Basisdienst durch das Land haben die Sachverständigen als konsequente Landesmaßnahme insbesondere im Hinblick auf das Konnexitätsprinzip begrüßt.

Von den kommunalen Vertretern wurde aber deutlich kritisiert, dass das Land das Onlinezugangsgesetz dahin gehend falsch interpretiere, als dass dieses die Kommunen unmittelbar zu Maßnahmen verpflichte, denn mit der Übernahme von zusätzlichen Aufgaben entstünden Konnexitätsprobleme. Insbesondere die Entwicklung und Einrichtung von Schnittstellen und Programmanpassungen würden deutliche Mehrkosten für die Kommunen verursachen. Erwünscht wurden zudem die Entwicklung und Anwendung einheitlicher Datenformate, die von allen Nutzern und Anwendern gleichermaßen digital genutzt beziehungsweise weiterverwendet werden können. Dies sei kostensparend und anwenderfreundlich.

Im Ergebnis wurde auch eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, Landkreisen und dem Land sowie eine Priorisierung der Verwaltungsleistung gefordert, um gemeinsame Grundlagen für den Digitalisierungsprozess im Land zu finden. Wesentliche Ziele seien die Kundenzufriedenheit, die Straffung von Verwaltungsprozessen und eine deutlich schnellere Bearbeitung von Vorgängen. Darüber hinaus seien zukünftig Schriftformerfordernisse digital zu ersetzen.

Meine Damen und Herren, angesichts der in der Anhörung dargelegten Sachverhalte hatte der Ausschuss im Ergebnis neben redaktionellen und rechtsförmlichen Änderungen auf der Grundlage eines Antrages der Koalitionsfraktionen dafür votiert, die Jagdgenossenschaften von der Verpflichtung zur Anwendung des Gesetzentwurfes herauszunehmen, weil diese vorwiegend ehrenamtlich geführt würden und kaum Außenkontakte pflegen. Die Anwendung der Vorschriften des Gesetzentwurfes würde für die Wahrnehmung dieses Ehrenamtes eine unverhältnismäßige Mehrbelastung darstellen, da kein entsprechender Mehrwert gegenüberstehe.

(Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Richtig.)

Anders als die Jagdgenossenschaften verfügen die Wildschadenskassen sowie die Wasser- und Bodenverbände jedoch über nennenswerte Außenkontakte, sodass die Anwendung des Gesetzes grundsätzlich sinnvoll ist. Insofern hatte sich der Ausschuss für eine temporär begrenzte Übergangszeit entschieden, bis die elektronische Aktenführung gemäß Onlinezugangsgesetz ab dem Jahr 2023 verbindlich greift.

Für die redaktionellen und rechtsförmigen sowie für die inhaltlichen Änderungen hatte der Ausschuss einstimmig votiert.