Ich würde an Ihrer Stelle vielleicht, wenn ich in Regierungsverantwortung wäre, auch so reagieren wie Sie, das gebe ich ja zu, SPD und CDU.
Und ich kann Ihnen auch sagen, warum. Sie wollen nämlich keine strategische Finanzplanung haben, sondern Sie wollen eine operative Finanzpolitik machen.
Deshalb richten Sie sich auch mit dem Nachtragshaushalt ein schönes Sondervermögen ein – von gewaltiger Größenordnung –, indem Sie nämlich dann relativ unkontrolliert agieren können. Genau das ist der Hintergrund.
Und Frau Rösler hat das auch erkannt, und sie sieht, dass es praktisch hier etwas unkontrolliert wirkt, was hier abläuft, und deshalb hat sie auch die Fronten gewechselt. Und ich finde das auch gesund und vernünftig.
Und ich muss Ihnen ganz offen sagen, also, Herr Finanzminister, wenn Sie sagen, was Sie uns da präsen
tieren im Finanzausschuss, das würde alles transparent machen und so weiter und so fort, ja, Sie präsentieren uns die Einzeldaten, aber – Entschuldigung, ich habe Sie eben gar nicht gesehen –, aber letztendlich ist es ja so, wenn Sie meinen inhaltlichen Ausführungen in der Rede gefolgt wären, dann habe ich es ja dargestellt: Das ist eben keine zusammenhängende Finanzplanung, wie wir sie eigentlich bräuchten, um einen Überblick zu bekommen, sondern es sind kleine Bausteine, die man sich dann selbst zusammenpuzzeln muss. Ich denke mal, dafür ist das Parlament nicht da, sondern das Parlament hat das Recht darauf, dass es vernünftig und zusammenhängend informiert wird. Und das geht nur über eine Mittelfristige Finanzplanung und auch eine jährliche.
Ja, und also noch mal zu Herrn Eifler: Herr Eifler, Sie haben selbst gesagt, die Mittelfristige Finanzplanung wird jährlich im Finanzministerium gemacht. Ja, sie müssen sie machen, sonst könnten Sie gar keine vernünftige Haushaltspolitik betreiben,
denn Sie müssen ja den Überblick behalten, was für Konsequenzen hat das denn in den nächsten Jahren, was Sie da machen. Und wenn sie sowieso im Finanzministerium vorhanden ist, dann frage ich mich, warum kann man denn sie uns nicht zur Verfügung stellen. Man will sie uns nicht zur Verfügung stellen, das habe ich in meiner Rede auch schon dargestellt, weil man nämlich vor der Wahl präsentieren möchte, welche Konsequenzen die derzeitige Finanzpolitik hat.
Es ist auch nicht so, dass wir die Mittelfristige Finanzplanung haben wollen, damit das nächste Parlament in 2021 entsprechend darüber …
… aber wir brauchen sie jetzt für den Nachtragshaushalt, um das vernünftig bewerten zu können, welche Auswirkungen hat der Nachtragshaushalt auf die Mittelfristige Finanzplanung. Das brauchen wir und das kriegen wir nicht. Das ist der Punkt.
deshalb verstehe ich das auch, dass Sie sagen, nee, wir wollen die nicht geben, weil Sie eben diese Transparenz verhindern wollen. Als Oppositionsparteien verlangen wir das, und ich muss Ihnen ganz offen sagen, ich finde das schon ein starkes Stück, dass diese Transparenz uns verweigert wird. – Danke schön!
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5442 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen der AfD, der LINKEN und der beiden fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt worden.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Und an dieser Stelle der Hinweis, dass natürlich ebenso mit dem vorherigen Gesetzentwurf, dessen Überweisung ebenfalls abgelehnt wurde, verfahren wird.
An dieser Stelle rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 15: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/5459.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe in Mecklenburg-Vorpommern (Strafvollzugsgesetz Mecklenburg- Vorpommern – StVollzG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/5459 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt heute seitens der Linksfraktion ein Gesetzentwurf
zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes MecklenburgVorpommern vor. Das Strafvollzugsgesetz in dieser Form ist sieben Jahre alt. Aus Sicht der Linksfraktion wird es Zeit für eine Überarbeitung.
Als das Gesetz seinerzeit das parlamentarische Verfahren durchlief, war die Kritik durchwachsen. Gelobt wurde natürlich der Resozialisierungsansatz, der in dem Gesetz niedergeschrieben ist. Die Resozialisierung ist wichtig. Sie ist es, worauf es im Strafvollzug maßgeblich ankommt, dass die Menschen, die zu Straftätern wurden, befähigt werden, nach ihrer Haftentlassung und nach dem Abbüßen der Strafe ein straffreies Leben zu führen. Dies ist nicht nur Interesse der Straftäter, nach ihrer Haft ein straffreies Leben zu führen, sondern vor allem die beste Prävention im Sinn der Allgemeinheit. Dabei geht es aus unserer Sicht nicht um einen Kuschelvollzug für Strafgefangene, sondern um Kriminalprävention. Beinahe jeder Straftäter kommt irgendwann wieder auf freien Fuß. Der Vollzug entscheidet darüber, wie hoch das Risiko der Wiederholungstaten ist. Gute Therapie im Strafvollzug verhindert mehr Straftaten, als eine Vielzahl von Polizisten es je könnte.
Obwohl der Resozialisierungsansatz des Gesetzes damals gelobt wurde, kamen Zweifel auf, inwieweit der Rest des Gesetzes dem dann Rechnung tragen würde. Die einzelnen Bestimmungen wurden vielfach als nicht zwingend, als nicht konsequent genug empfunden. Die Regelungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit wurden damals schon als verfassungswidrig niedrig eingestuft.
Für uns für eine sehr große Verwunderung sorgte die Aussage, dass das Gesetz sich kostenneutral umsetzen lasse, was wir ja der Begründung jedes Gesetzes entnehmen können, wie viel Kosten es sind. Wir meinten schon damals, wenn man der Resozialisierung Rechnung tragen wolle, sei zusätzlicher Personalaufwand nötig. Aber wie gesagt, schon damals sollte das Gesetz kostenneutral sein. Deshalb gab es zwar mehr Aufgaben, aber nicht mehr Personal.