Protocol of the Session on October 28, 2020

Für uns für eine sehr große Verwunderung sorgte die Aussage, dass das Gesetz sich kostenneutral umsetzen lasse, was wir ja der Begründung jedes Gesetzes entnehmen können, wie viel Kosten es sind. Wir meinten schon damals, wenn man der Resozialisierung Rechnung tragen wolle, sei zusätzlicher Personalaufwand nötig. Aber wie gesagt, schon damals sollte das Gesetz kostenneutral sein. Deshalb gab es zwar mehr Aufgaben, aber nicht mehr Personal.

Kritiker sagten schon damals, dass dies nicht möglich sei. Man könne nicht mehr Aufgaben in das Gesetz hineinschreiben und dann der Meinung sein, dass sich dies mit dem gleichen Personalbestand erfüllen ließe. Ich muss sagen, diese Kritiker sollten recht behalten. Wenn es einen Bereich im öffentlichen Dienst gibt, über den in den Medien in der Vergangenheit bezüglich erheblichen Personalmangels berichtet wurde, dann war es im Bereich der Justiz sicherlich der Vollzugsdienst. Sogar das Fernsehen berichtete darüber. Da war die Rede von regelmäßigen täglichen Einschlüssen der Gefangenen von 23 Stunden. Ganze Hafthäuser wurden zugeschlossen und Entlassungsvorbereitungen konnten teilweise nur unzureichend durchgeführt werden. So war jedenfalls das, was an uns herangetragen wurde. Die Belastungen bei den Beamten im allgemeinen Vollzugsdienst waren und sind extrem hoch. Die Folgen waren und sind noch extrem hohe Krankenstände und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dem Vollzugsdienst den Rücken gekehrt haben und in andere Bereiche, beispielsweise den Zoll, gewechselt sind.

Meine Damen und Herren, deshalb meinen wir, es muss sich etwas ändern. Der vorliegende Gesetzentwurf, den wir heute einbringen, hat 32 Änderungsbefehle. Einige der Änderungsvorschläge hatten wir bereits damals gemacht, andere haben sich in der Zwischenzeit erledigt.

Dafür sind aber auch neue hinzugekommen, deren Notwendigkeit sich für mich bei Gesprächen und Besuchen eben in den Justizvollzugsanstalten herauskristallisiert hat. Jetzt möchte ich natürlich nicht auf alle eingehen, aber einige möchte ich dann doch noch mal hier im Landtag ausführen.

Aus unserer Sicht ist es zunächst sehr wichtig, dass die Haftzeit bestmöglich ausgenutzt wird und deshalb so früh wie möglich mit der Therapie begonnen wird. Diagnoseverfahren und Vollzugsplanungen müssen deshalb aus unserer Sicht so früh, so schnell wie möglich erfolgen. Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger haben uns gegenüber immer wieder kundgetan, dass diese Verfahren nach ihren Aussagen häufig viel zu lange dauern. Bedauerlicherweise gibt es über die durchschnittliche Anzahl der Dauer keine Statistik, sodass wir uns tatsächlich nur auf das berufen können, was an uns herangetragen wurde.

Wir wollen, dass das Diagnoseverfahren auf vier Wochen beschränkt wird und dass die zeitlichen Vorgaben für die Vollzugs- und Eingliederungsplanungen halbiert werden. Ich weiß, das ist sehr ambitioniert, und wir wissen, dass der Bund der Strafvollzugsbediensteten schon der alten Fristenregelung sehr kritisch gegenübergestanden hat und diesem Gesetzentwurf es wahrscheinlich noch mehr tun wird. Nichtsdestotrotz ist aus unserer Sicht eine Beschleunigung der Verfahren notwendig.

Wir hatten auch in diesem Zusammenhang überlegt, die Fristen fix zu machen und das Wort „regelmäßig“ in dem Strafvollzugsgesetz zu streichen, allerdings wird es sicherlich auch Fälle geben, wo die Einhaltung der Fristen aus vollzuglichen Gründen nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Insofern wollen wir der Flexibilität Rechnung tragen und hoffen, so allen Eventualitäten Rechnung zu tragen.

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Damen und Herren, ein weiteres wichtiges Anliegen ist aus unserer Sicht der Wohngruppenvollzug. Dieser sollte nach unserer Auffassung zum Regelvollzug werden. Straftäter zeichnen sich häufig durch mangelnde Empathie aus. Diese lernen sie ganz sicher nicht, wenn sie 23 Stunden täglich in ihrer Zelle weggeschlossen werden. Dafür braucht es Mitmenschen, also Mitgefangene, mit denen sie ein Gemeinschaftsleben lernen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein dritter Punkt, auf den ich gerne eingehen möchte, ist die Vergütung für die Arbeit im Strafvollzug durch Strafgefangene. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen, für wie wichtig ich die Arbeit im Strafvollzug erachte. Arbeit ist ein wichtiges therapeutisches Mittel, und es muss alles drangesetzt werden, eine Vollbeschäftigung von möglichst allen Strafgefangenen im Strafvollzug zu ermöglichen. Hinsichtlich der Vergütung ist die Situation die, dass die Regelung, wie wir sie jetzt im Strafvollzugsgesetz stehen haben, schon im März 2013 im Anhörungsverfahren als verfassungswidrig niedrig kritisiert wurde. Sie entspricht in ihrer Höhe dem Vorgängergesetz, dem Strafvollzugsgesetz des Bundes.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1998 die Arbeitsentgelte als zu niedrig und für verfassungswid

rig erklärt hatte, hob der Bund dann im Jahr 2001 die Bemessungsgrenze von fünf auf neun Prozent an. Das war dann nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes gerade noch so verfassungskonform, sollte allerdings auch schon nach damaligen Gesichtspunkten regelmäßig überprüft werden. Das ist aber nicht geschehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Insofern kann man knapp 20 Jahre später davon ausgehen, dass diese Regelung zur Bemessungsgrenze und auch zur Mindestvergütung mittlerweile definitiv verfassungswidrig ist. Hier muss aus unserer Sicht dringend nachgebessert werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, einen vierten wichtigen Punkt habe ich bereits eingangs angerissen, und zwar ist das die Personalsituation, insbesondere im allgemeinen Vollzugsdienst. Abgesehen vom therapeutischen Personal in den Wohngruppen haben wir davon abgesehen, einen festen Personalschlüssel in dem Gesetz festzuschreiben. Der Grund war einfach, dass wir der Meinung sind, dass die Bedingungen im Strafvollzug und in den einzelnen Justizvollzugsanstalten so vielschichtig sind, dass ein fester gesetzlich geregelter Personalschlüssel dem nicht gerecht werden würde. Aber wir fordern eine regelmäßige Evaluierung des Personalbestandes unter der Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen. Belastungssituation und Krankenstände müssen dabei besonders berücksichtigt werden.

Der Personalbedarf wird bisher durch eine Arbeitsgruppe ermittelt, und es gab da wohl auch schon Festschreibungen, wie uns signalisiert wurde. Deren System ist aber wenig transparent und vor allen Dingen ist es gesetzlich nicht fixiert. Wir brauchen aber ausreichend motiviertes Personal in den Justizvollzugsanstalten, um eben den Resozialisierungsgedanken des Strafvollzugsgesetzes auch vor Ort umsetzen zu können.

Bei allem guten Willen der Strafvollzugsbediensteten ist dem Resozialisierungsgedanken kaum Rechnung zu tragen, wenn wie im Fall von der JVA Bützow nach der letzten Berechnung der Arbeitsgruppe 224 Bedienstete im allgemeinen Vollzugsdienst da sein sollten, im Stellenplan nur 216 stehen und von denen letztendlich nur 176 Strafvollzugsbedienstete einsatzfähig sind. Das kann aus unserer Sicht nicht das Ziel sein.

Meine Damen und Herren, ich hoffe, ich habe jetzt einige Themen anreißen können, freue mich auf eine spannende Debatte mit Ihnen hier und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Na, Herr Butzki, jetzt hätten Sie auch klatschen können!)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.

Für die Landesregierung hat das Wort die Justizministerin. Bitte schön, Frau Hoffmeister!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE meint, das Ziel der Resozialisierung

von Straftätern in Mecklenburg-Vorpommern könne mit den bestehenden Regeln unseres Strafvollzugsgesetzes so nicht hinreichend umgesetzt werden, und verlangt deshalb eine Änderung des Strafvollzugsgesetzes.

Meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Bernhardt, in einem sind wir uns in jedem Falle einig, nämlich, dass die Resozialisierung von Strafgefangenen ein zentrales, ich will sogar sagen, das zentrale Ziel unserer Bemühungen im Strafvollzug ist. Dem hier vorliegenden Vorschlag allerdings der Fraktion DIE LINKE ist aus meiner Sicht nicht zu folgen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach wie schade!)

und ich will Ihnen auch sagen, warum.

Das Strafvollzugsgesetz unseres Landes hat sich bewährt. Wir haben mit diesem Gesetz ein modernes und innovatives Erwachsenenstrafvollzugsgesetz geschaffen, das den Anforderungen an einen rechtsstaatlichen Strafvollzug umfassend Rechnung trägt. Es beruht auf einem gemeinsamen, mit neun Bundesländern erarbeiteten Musterentwurf. Und das hat dafür gesorgt, dass die Vollzugsregelungen in den Ländern damit weitgehend identisch sind. Und selbstverständlich steht die Resozialisierung der Strafgefangenen in allen Ländern im Mittelpunkt des Strafvollzuges. So legt unser Strafvollzugsgesetz gleich zu Anfang in Paragraf 2 dieses als Vollzugsziel fest. An diesem Vollzugsziel hat sich die gesamte Vollzugsgestaltung auszurichten, und zwar von Beginn der Haftzeit an.

Und, meine Damen und Herren, wir nehmen diesen Auftrag ernst, denn die Wiedereingliederung der Strafgefangenen in die Gesellschaft liegt in unser aller ureigenstem Interesse. Die dazu erforderlichen Maßnahmen werden frühzeitig in einem detaillierten Vollzugs- und Eingliederungsplan festgelegt und nach dessen Vorgabe umgesetzt. Die zügige Umsetzung von Aufnahme- und Diagnoseverfahren sowie eine fristgemäße Erstellung der Vollzugs- und Eingliederungsplanung – regelmäßig übrigens innerhalb der ersten acht Wochen nach Aufnahme – liegt ausdrücklich in unserem Interesse.

Den Anstaltsleitungen steht zum Controlling dessen ein elektronisches Verfahren zur Verfügung, um drohenden Fristenüberschreitungen gegensteuern zu können. Für die Erhebung der erforderlichen Daten der Gefangenen, die Rückkopplung im multiprofessionellen Team und die Bestätigung der Planung durch die Leitung besteht ein abgestimmtes System von Gesprächen und Konferenzen innerhalb der Anstalten.

Die Dauer der Verfahren hängt jedoch im Einzelfall maßgeblich davon ab, wie die Mitarbeitsbereitschaft der Gefangenen ist, hängt vom Datenumfang ab sowie insbesondere auch von der rechtzeitigen Übersendung erforderlicher Unterlagen. So sind beispielsweise nicht nur Anfragen an das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit zu richten, sondern auch an die Staatsanwaltschaft und an Ausländerbehörden. Die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts muss ebenso vorliegen wie etwaige psychiatrische Gutachten. Erst wenn diese Unterlagen vollständig vorliegen, ist eine fundierte und seriöse Vollzugsplanung überhaupt möglich.

Liebe Fraktion DIE LINKE, gesetzliche Beschleunigungsregeln vorzuschlagen, hilft dabei nicht, vor allem in der

Praxis nicht! Und lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch ein Weiteres sagen: Selbstverständlich werden im Rahmen der Resozialisierungsarbeit auch schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen sowie Arbeitsmöglichkeiten vorgehalten.

Eine Tatsache ist allerdings auch, dass ein Großteil der Gefangenen entweder sogar noch nie in das Arbeitsleben integriert war oder beispielsweise aufgrund psychischer Probleme oder einer Alkohol- und Drogenabhängigkeit nicht in der Lage ist, einer Vollzeiterwerbstätigkeit überhaupt nachzugehen. Solche Gefangenen müssen durch arbeitstherapeutische Maßnahmen und Arbeitstraining zunächst an die Anforderungen eines Arbeitslebens überhaupt herangeführt werden. Und ich kann Ihnen wirklich versichern, auch insoweit werden die Möglichkeiten individuell geprüft und umgesetzt, um mit den Gefangenen an ihren jeweiligen Defiziten zu arbeiten.

Darüber hinaus ist die integrale Straffälligenarbeit in unserem Land erfolgreiche Praxis. Führungsaufsicht und Bewährungshilfe sind im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit gebündelt. Das LaStar, wie es kurz heißt, und die Vollzugsanstalten praktizieren ein bewährtes Übergangsmanagement, das bundesweit große Beachtung findet. Die Strafgefangenen werden weit vor dem Termin der Entlassung aus der Haft bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft unterstützt. Aber natürlich bedarf es auch da der Mitwirkung der Gefangenen.

(Beifall Horst Förster, AfD)

Das alles ist verpflichtend in unserem Strafvollzugsgesetz festgeschrieben. Regelungsdefizite sehe ich hier nicht.

Meine Damen und Herren, kommen wir nun zu den Personalanmerkungen. Auch hier sehe ich keinen normativen Handlungsbedarf. Zunächst einmal erfolgt der Einschluss von Gefangenen wie in allen Bundesländern ausschließlich anlassbezogen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Selbstverständlich wird der Anspruch eines jeden Gefangenen, sich mindestens eine Stunde täglich im Freien aufzuhalten, konsequent umgesetzt. Neben dieser sogenannten Freistunde erhalten die Inhaftierten aber auch die Möglichkeit, sich in Gemeinschaft mit anderen Gefangenen aufzuhalten. Das geschieht beispielsweise in den Arbeitsbetrieben, beim Sport oder in anderen Freizeit- und Behandlungsmaßnahmen.

Daneben werden auch noch Aufschlusszeiten auf den Haftbereich gewährt, sodass natürlich auch nicht arbeitenden Gefangenen ein gemeinschaftlicher Aufenthalt ermöglicht wird. Dabei ist aber immer entscheidend, wie die aktuelle Sicherheitslage oder auch die aktuelle personelle Besetzung im Haftbereich aussieht. Denn nur, wenn die Sicherheit für unsere Bediensteten und die Gefangenen gewährleistet ist, kann der Umfang dieser Aufschlusszeiten erweitert werden.

Und, meine Damen und Herren, bei der Besetzung der vorhandenen Haushaltsstellen in den Vollzugsanstalten sind wir aktuell auf einem guten Weg. Die vier Anstaltsleitungen sind besetzt, außerdem werden noch in diesem Jahr alle Dienstposten der Vollzugsleitungen beziehungsweise stellvertretenden Anstaltsleitungen besetzt werden. Auf unplanmäßige Weggänge von Psychologinnen und Psychologen wird unverzüglich reagiert, indem

die Stellen natürlich zur Nachbesetzung ausgeschrieben werden. Die Dienstposten des gehobenen Dienstes sind in allen Vollzugsanstalten im Wesentlichen besetzt.

Und in der größten Berufsgruppe, dem allgemeinen Vollzugsdienst, also dem AVD, haben wir aktuell circa fünf Prozent der Stellen nicht besetzt. Dies ist zum einen bedingt durch planmäßige Pensionierungen, aber natürlich auch durch unvorhersehbare Abgänge, zum Bespiel, Sie haben es angesprochen, weil vermeintlich bessere Arbeitsbedingungen bei der Feuerwehr oder beim Zoll gelockt haben. Sie erinnern sich an diese Debatten. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang aber durchaus auch erwähnen, dass es bereits mehrfach Anfragen gibt, ob man nicht zurück in den allgemeinen Justizvollzugsdienst kommen könne. Es ist eben nicht alles Gold, was zunächst so zu glänzen scheint.

Meine Damen und Herren, die genannten freien Stellen in den Anstalten brauchen wir auch, um unsere Anwärterinnen und Anwärter nach erfolgreich bestandener Ausbildung übernehmen zu können, denn zur Verstärkung des allgemeinen Vollzugsdienstes werden derzeit 90 Anwärterinnen und Anwärter ausgebildet. Das sind so viel wie nie zuvor.

Meine Damen und Herren, es bleibt dabei: Gesetzliche Regelungsbedarfe sehe ich derzeit nicht! Im Übrigen haben Sie es gesagt, die Änderungsvorschläge, die Sie angeregt haben, sind im Kern eben solche, die auch im ersten Gesetzgebungsverfahren angeregt worden sind. Auch damals haben Sie beispielsweise Besuchsregeln oder Schriftwechselregeln kritisiert und angeregt. Unter anderem haben Sie auch angeregt, über die Verpflegung der Gefangenen, darüber nachzudenken und da eine Konkretisierung vorzunehmen. Aber auch da darf ich Sie beruhigen, individuelle Verpflegungsbedarfe, sei es aus religiösen oder medizinischen Gründen, werden bei uns berücksichtigt. Das ist gängige Praxis.

Ich komme aber noch zur geforderten Unterbringung der Gefangenen in Wohngruppen als sogenannte Regelunterbringung. Das ist vielleicht ein wünschenswertes Fernziel. Wir müssen uns aber den Realitäten stellen. Umgesetzt wird der Wohngruppenvollzug gegenwärtig in sozialtherapeutischen Abteilungen, und das natürlich aus gutem Grund. Darüber hinaus findet er sich bundesweit nur in einzelnen Anstalten oder Abteilungen überhaupt, geschweige denn ist er irgendwo gesetzlich normiert.

Meine Damen und Herren, ich will zum Schluss darauf hinweisen, dass wir selbstverständlich auch das Strafvollzugsgesetz dort anpassen, wo es notwendig ist, und das wissen Sie auch. Wir haben heute unter TOP 6 das Justizvollzugsdatenschutzgesetz auf den Weg gebracht. Ebenso haben wir in diesem Zusammenhang für den gesamten Justizvollzug die aktuellen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu Fixierungen und medizinischen Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge umgesetzt.

Sie können sicher sein, wir hinterfragen unser Tun regelmäßig und suchen auch nach Verbesserungsmöglichkeiten. Und ich freue mich, sagen zu dürfen, dass es endlich gelingt, dass wir in diesem Jahr die Haftplätze auch für den Frauenvollzug, den offenen Frauenvollzug, zur Verfügung stellen können. Und Gefangene mit Ersatzfreiheitsstrafen können jetzt noch zügiger als bisher in den offenen Vollzug verlegt werden, sofern sie nicht

einige Ausschlussgründe erfüllen. Und schließlich werden in allen Anstalten durch umfangreiche Baumaßnahmen in Millionenhöhen die Haftbedingungen weiter verbessert und damit weitere Schritte für die Sicherheit und die Resozialisierung der Gefangenen geleistet.

Meine Damen und Herren, zum Schluss kann ich es kurz machen: Es bedarf dieses Gesetzentwurfes aus meiner Sicht nicht. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Martina Tegtmeier, SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Ehe ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich Sie darüber informieren, dass sich die nicht anwesenden Ministerinnen und Minister in einer Telefonschaltkonferenz mit der Ministerpräsidentin befinden. Offensichtlich ist die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beendet. Ich bitte Sie um Verständnis dafür und dass wir mal ausnahmsweise damit zufrieden sind, dass nur zwei Minister unsere Landtagssitzung weiterverfolgen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist okay so! – Heiterkeit bei Jochen Schulte, SPD: Aber nur, weil eure Fraktions- vorsitzende auch mit dabei ist.)